in glänzendan Verhältnissen lebten, da Emil, bei dem sie wohnten, durch Fleiß und Kraft es dahin gebracht habe, das kleine Vermögen zu vermehren. Unser frü­herer Diener war in den Adelsstand erhoben und kümmerte sich nicht viel um die Anschuldigungen, die man in der Stille gegen ihn erhob, denn er wurde vom Hose ja protegirt. Am andern Tage war ich fortwährend in der Nähe des Hauses meines Bruders, um vielleicht einen der Bewohner zu erblicken, doch es war schon Nachmittag, als sich zum ersten Male das Portal öffnete und Emil selbst hervortrat. Er ging auf eine Baumallee zu, als ich mich ihm in et­was auffallender Weise in den Weg stellte, denn ich sehnte mich darnach, zu erfahren, wie es mit uns Beiden stand. Er sah mich einen Augenblick an, dann erkannte er mich und stieff einen leisen Ruf zurück, der Staunen und Erschrecken zugleich zeigte:Ruchloser, wagst Du wieder, in unfern Kreis hineinzutreten, um von Neuem Unheil und Schuld zu verbreiten, da Du mein Weib verführt hast. Ihr habe ich längst ver­ziehen, denn sie ist schuldlos, doch Dir nimmer­mehr. Bleib uns fern, bei Deinem Kinde, das bei mir anfwächst und mich für seinen Vater hält, sonst sei verflucht."" Das hatte ich nicht erwartet, und ich wagte kein Wort zu entgegnen, sondern stürzte auf die Kniee und schluchzte wie ein Kind. Es schien ihn zu rühren, doch da ergriff mich plötzlich wieder mein al­ter Starrsinn, und ich sprang auf und lief davon. Von Neuem floh ich das Vaterland, aber mit noch bitteren Gefühlen wie einst, denn ich hatte mich selbst verbannr und hoffte nicht auf Wiederkehr. Ich wan­delte noch manchen Tag durch die Länder, bis ich end­lich, in den Spessart gelangte, wo ich, der stets sorg­los das Geld verschwendete, merkte, daß ich Nichts mehr besitze und ein Bettler sei. Kraftlos und muth- los sank ich an einem Baumstamme hin, als ich zur Seite ein kleines Kreuz sah, unter dem, wie die Auf­schrift meldete, ein,Förster lag, der erst jüngst gestor­ben sein mußte. Wie mir der Gedanke kam, kann ich mir selbst noch nicht recht erklären, doch ich sprang auf und entschloß mich, dem Herrn dieses Waldes

mich zum Förster anzubieten. Das Weitere weißt Du, mein Henry; ich heirathete die Tochter des Ver­storbenen, ein ungewöhnlich schönes Mädchen für die­ses Land, und suchte in der Stille des Landlebens die Vergangenheit zu vergessen. Ms aber die Kunde von der französischen Revolution zu uns herüberdrang, da erwachte noch einmal die alte Thatenlust in mir, und ich beurlaubte mich unter einem falschen Vorwände von hier, um an dem Vaterlande gut zu machen, was ich an den Menschen gesündigt. Doch kaum in Paris angelangt, hörte ich, daß unter den Verhafteten, die für die Guillotine bestimmt waren, auch meine Mutter und mein Vater sei. Vergessen waren all meine Pläne, und ich war nur bemüht, in den Kerker zu gelangen, um sie noch einmal sehen zu können. Und es wurde mir nicht schwer, aber laß mich schweigen von diesem Wiedersehen; o, mein Gott, ich mußte ihre Köpfe fallen sehen, aber ihr Blut, das meine Hand bespritzte, hat mich zum tödtlichen Haß gegen mein Land entflammt. Jahre lebte ich dann wieder im Spessart in scheinba­rem Frieden, denn ich war in ewigem Zweifel, ob ich zu dem verhaßten Emigranten gehen sollte, um einst mit ihnen gegen mein Vaterland kämpfen zu können. Da wurden die Heere der Republik in Deutschland geschlagen und drangen in wilder Flucht hierher. Als ich einst am Abend mein Revier durchstreifte, sah ich einen französischen Offizier allein des Weges reiten, und schon legte ich die Büchse auf ihn an, als er sich umsah und ich in ihm Emil erkannte. Und plötz­lich schien es mir, als ob ich bis dahin nie bedacht hatte, daß er der Urheber all meines Unglücks sei, daß er mich in Nacht und Dunkelheit getrieben, daß er mir Alles, was mein sei, gestohlen habe. Ich weiß nicht mehr, was ich zu ihm gesprochen, nicht mehr, was er mir erwidert, nur das weiß ich noch, daß wir zuletzt Beide zu den Waffen griffen, er znr Pistole, ich zur Büchse, und Beide zugleich auf einander feu­erten. Keiner der Schüsse traf, aber ich war in furcht­barer Wuth, und blitzschnell hatte ich die Büchse neu

geladen, da- Geh, mein Henry, laß uns

schon heute scheiden, denn ich möchte morgen ruhig

sein; mache Maria und, sowie es möglich ist,-

auch Deine Mutter glücklich; tröste mein armes Weib und lebe wohl!"

_ , (Schluß folgt.) _

Briefkasten.

Im Interesse der hilfesuchenden Kranken bittet Einsender verehrt. Redaktion des Gesellsch. nachstehenden, dem Pharma­zeutischen Centralanzeiger in Eberswalde entnommenen Artikel auch in Ihrem geschätzten Blatte Aufnahme zu gönnen.Die Quacksalberei ist gegenwärtig in einigen Gegenden des würtr. Schwarzwaldes stark im Aufschwung begriffen. Ein Schuster von Spielber a. O.A. Nagold, betreibt seit vielen Jahren die Kurpfuscherei großartig; derselbe hausirt mit Tropfen und Streu- kngeln für Menschen und Thiere. Trifft es der Zufall, daß in einem Hause Menschen und Thiere krank sind, so verabreicht er für beide dieselben Tropfen; dem Unvernünftigen sind dann die doppelte Zahl der Tropfen zu geben. Dieser Hcilkünstler und Hausirer hält in vielen Gemeinden Agenten; sobald Jemand erkrankt, oder etwas im Stalle nicht richtig ist, besucht ein Freund des Schuhmachers den Patienten, beredet die Familie, man solle keinen Arzt resp. Thierarzt zu Rathe ziehen, sondern den Schuhmacher von Spielberg, der könne am besten helfen, er habe auch die Tochter eines Stadtschultheißcn kurirt. Dieses dient als Empfehlung. Seine Kundschaft und Einkommen ist gegen­wärtig so bedeutend, daß er ein eigenes Gefährt hält, dagegen mancher Arzt in der Gegend seine auswärtigen Kranken zu Fuß besuchen muß, weil sich das Halten eines Gefährtes nicht rentirt. Dieser Schuster hat keine Studien genossen, war kei­nem Examen unterworfen, dessen Tropfen werden von keiner Aufsichtsbehörde visitirt, seine ganze Apotheke befindet sich in einer Ledertasche. Die Apotheker werden stark zur Steuer bei- gezogcn, wogegen die Quacksalber, welche die Pfuscherei nicht aus christlicher Nächstenliebe, sondern des lieben Geldes wegen betreiben, sich für Tropfen, welche einen Werth von 2V ha­ben. 23 ^ bezahlen lassen. Ob solche zur Gewerbe- oder Einkommenssteuer beigezogen werden, mag die Steuerbehörde untersuchen. Es wäre Pflicht, auch der Geistlichkeit auf dem Lande, durch Belehrung diesem Unfug, welcher es aus den Geldbeutel des Publikums absieht, entgegen zu wirken: leider geschieht dies nicht, sondern mancher Geistliche auf dem Schwarz­wald befaßt sich selbst mit Kurpfuscherei. Es wäre daher zu wünschen, daß der Quacksalberei endlich einmal ernstlich Schran­ken gesetzt würden. _

Frankfurter Gold-Lours vom 27. Juni 1879. -

20 Frankenstücke.20-' ^

Englische Sovereigns.20 3742

Dollars in Gold.4 1821

Dukaten.9 5459

Russische Imperiales.16 7075

Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

K. Oberamtsgcricht Nagold.

Steckbrief

wird erlassen gegen den Bäckergesellen Dietrich Pfost von Eppingen, Groß­herzogthum Baden, wegen Diebstahls und Unterschlagung.

Pfost 1718 Jahre alt, 1,65 m groß und trägt eine schwarzscidene Schild­mütze. Derselbe stand zuletzt bei Bäcker Wilh. Wünsch in Wildbcrg in Arbeit.

Den 26. Juni 1879.

Untersuchungsrichter _H.-R. Gundlach.

Bekanntmachung.

Durch Allerhöchste Ordre vom 18. April 1879 hat Seine Majestät der König die Stiftung einer

Landwehrdienstauszeichnung

zu befehlen geruht.

Auf die II. Klasse der Landwchr- dienstauszeichnung haben nach vorwurfs­frei erfüllter Dienstpflicht in der Re­serve, Land- und Seewehr, diejenigen Personen des Beurlaubtenstandes An­spruch, welche einen Feldzug mitgemacht haben, oder mindestens im Ganzen 3 Monate aus dem Beurlaubtenverhält- niß zum activen Dienst einberufen ge­wesen sind; ferner Diejenigen, welche 3 Jahre activ gedient und ohne kapi- tulirt zu haben, in Folge Mobilmachung länger im Dienst verbleiben mußten, auch wenn sie später im Beurlaubten­stande im Ganzen weniger als 3 Mo­nate zum activen Dienst wieder einge- zvgen worden sind.

Der Anspruch ans die Landwehrdienst­auszeichnung geht verloren:

») durch Versetzung in die II. Classe des Soldatenstandes, sowie durch jede Bestrafung wegen einer Hand­lung, welche mit Verlust der bür­gerlichen Ehrenrechte bedroht

ist, selbst wenn auf diesen Ver­lust nicht erkannt sein sollte;

b) durch jede militärgerichtliche Be­strafung während der activen Dienstzeit oder im Beurlaubten- ftande:

o) durch jede Bestrafung wegen Nicht­befolgung einer Gestellungsordre oder wegen ungerechtfertigter Ver- säumniß einer Controlversamm­lung;

ä) durch Bestrafung mit strengem Arrest im Beurlaubtenstande.

Die Bestimmungen über den Anspruch auf die Landwehrdienstauszeichnung II. Klasse sind rückwirkend für alle dieje­nigen vormaligen Angehörigen des Be­urlaubtenstandes, welche bei ihrem Ue- bertritt zum Landsturm in Württem­berg in Controle gestanden und den Krieg 1870/71 mitgemacht haben, oder während desselben mindestens 3 Mo­nate aus dein Beurlaubtcnverhältniß zum activen Dienst einberufen waren, wenn sie inzwischen nicht etwa die Land­wehrdienstauszeichnung eines anderen Bundesstaates erhalten haben.

Die noch im Beurlaubtenstande be­findlichen Personen erhalten die Land­wehrdienstauszeichnungen bei ihrem Ue- bertritt zum Landsturm bei den Herbst- kontrolversammlungen und bedarf es für dieselben einer weiteren Anmeldung ihrer Ansprüche nicht.

Diejenigen »ormoUarrr Angehöri­gen des Beurlaubtenstandes, welche im Bezirk des 1. Bataillons (Calw) 1. Württ. Landwehr-Regiments Nro. 119 zum Landsturm überführt worden sind, haben ihre etwaigen Ansprüche auf die Landwehrdienstauszeichnung II. Klasse bis zum 15. Juli er., spätens aber bis 1. April 1880, bei der Bezirksfeldwe­belstelle des Compagniebereichs anzu­

melden, bei welcher sie zuletzt in Con­trole standen.

Ansprüche, welche nach den angege­benen Terminen eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.

Mannschaften des Jahrgangs 1859, welche der Controle der Landwehrbe­hörden nicht mehr überwiesen wurden, haben ihren Anspruch bei dem Bezirks­feldwebel des Compagniebezirks, in wel­chem sie derzeit ihren ständigen Wohn­sitz haben, geltend zu machen.

Bei Geltendmachung der Ansprüche sind die sämtlichen Militärpapiere, so­weit sie noch im Besitze des Mannes sich befinden, vorzulegen, sowie eine Bescheinigung der Ortsbehörde, wonach der Betreffende noch nie eine Handlung begangen hat, welche mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auch «nr hr-roht ist.

Die verehrlichen Schulkheißenämter werden ersucht, diese Bestimmung in thunlichster Bälde zur Kenntniß derje­nigen Leute der Gemeinde zu bringen, welche einen Anspruch auf die Land­wehrdienstauszeichnung II. Klasse haben.

Calw, den 27. Juni 1879.

K. Landwehrbezirks-Commando.

W i l d b e r g.

Liegenschafts-

Verkauf.

Aus der Gantmasse des

Johann Georg Baumgärtner,

Schneiders und Kleiderhändlers von Wildberg

kommt die vorhandene Liegeschaft am

Donnerstag den 17. Jull 1879, Vormittags 11 Uhr, auf dem Wildberger Rathhause in Folge Nachgebots im zweiten und letzten öf­fentlichen Aufstreich zum Verkauf, und zwar:

Gebäude:

2/3 an der Hälfte an:

94 m Nro. 124 Einem 2stockigen Wohnhaus von Fachwerk auf Stockmauer mit zwei Ställen in der untern Gasse, Br.-V.-Anschlag 945 c/E Anschlag 600 Anbot 400 Nachgebot 800 Garten:

63 in P.-Nr. 350/i Gemüsegarten in den Weiden,

Anschlag 70 ^ Anbot 20 Nachgebot 30 Hiezu werden Liebhaber eingeladen. Den 26. Juni 1879.

K. Gerichtsnotariat. Buzengeiger.

Revier Altenstaig.

Brennholz-Verkauf

MH*.

,

Am Mittwoch den 9. Juli,

Morgens 9 Uhr,, auf dem Rathhaus in Bösingen aus dem Staatswald Gichhokd» (Lichten- bach): 171 Rm. Nadelholzscheiter, 145 Rm. dto. Prügel und Anbruch; ferner: Scheidholz aus Gichhalbe L Sl«*- hordt: 55 Rm. Nadelholzscheiter und 98 Rm. dto. Prügel und Anbruch.

Schönbronn.

Jagd-Verpachtung.

.Am Mittwoch den 2. Juli d. I.,

Mittags 1 Uhr, wird die Ausübung der hiesigen Jagd vom 1. Juli 1879 bis 31. März 1882 verpachtet.

Schultheißenamt. Proß.