Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Sainritäg den 28. Juni.
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Redaktion des Gesellschafters.
N a g d l d.
An dir Gristiehörderr.
Nachstehender Erlas; des K. Oberrekrutirungs- raths vom 20. d. M. Z. 076 an die Ersatzkommis- sionen wird hiedurch zur Beachtniift des Schlußsatzes auch zur Kenntnis; der Ortsbehörden gebracht.
Den 25. Juni 1879.
K. Oberamt. Güntner.
Stuttgart, den 20. Juni 1879.
Obgleich ans 8- 46,8 der Ersatzvrdnung unzweifelhaft hcrvorgeht, daß nur diejenigen Militärpflichtigen, welche nach anderen Aushebungsbezirken verziehen, d. h. welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eiues ihrer Militürpflichtjahrc ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushcbnngsbezirk verlegen lErsatzordnung 8- 23,8) durch den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission des bisherigen Aushebungsbezirks demjenigen des neuen Aushebungsbezirks zu überweisen sind, so werden doch, wie dem Öberrekrntirnngsrath zur Kenntnis; gekommen ist, nicht selten in einem anderen Anshebungsbezirk geborene Militärpflichtige, welche sich in dem bisherigen Aushebungsbezirk abmelden, ohne in einem andern Anshebnngsbezirk einen dauernden Aufenthalt zu nehmen, von den Civilvorsitzenden des bisherigen Aushebungsbezirks in die Controle dcS Geburtsorts überwiesen, wenn auch die betreffenden Militärpflichtigen sich noch nicht zur Aufnahme in die Restantenliste eignen.
Die Ersatzbehvrden werden daher unter weiterer Hinweisung auf die Ersatzordnung 8- 47,4 und 46,7 ä darauf aufmerksam gemacht, daß Militärpflichtige, welche nicht in dem Aushebungsbezirk geboren sind und denselben verlassen, ohne die nach 8- 43,8 der Er- fatzordnung vorgeschriebene Meldung unter Angabe eines neuen dauernden Aufenthaltsortes zu machen, bezw. ohne daß dieser ermittelt wird ivergl. Amtsblatt des Ministeriums des Innern von 1876 Seite 143, II, 1) so lange in der alphabetischen Liste des Aushebungsbczirks fortzuführcn sind, bis sie gemäß tz. 47 loo. eit. der Rcstantcnliste des Geburtsorts überwiesen werden.
llebrigcns sind solche Militärpflichtige, wenn sie auf Wanderschaft abziehen, von den Ortsbehörden, welchen hierüber die erforderliche Weisung zu ertheilen ist, dahin zu belehren, daß sic die Abmeldung nach Maßgabe des 8- 23, Zifs. 8 der Ersatzordnung nachzuholen haben, sobald sie in einem an deren Äushebungsbczirke wieder einen nicht blos vorübergehenden Aufenthalt genommen haben.
Königlicher Oberrekrutirungsrath.
Gf. Schsler, Gcnerallientcnant a. D.
Der Lchrergciangverein des Sprengels Ra gold—Wildberg versammelt sich gleichzeitig mit dem von Altenstaig Mittwoch den 2. Juli, Nachmittags 2 Uhr, in Ebhansen.
Nagold, 26. Juni 1879.
,ü. Kvnferenzdirektion.
S tröle.
Die Königliche» Pfnrrömter
werden aus Grund des Eonsistvrial-Erl. vom 7. Juni d. I., Abl. S. 2895, aufgesvrdert, ungesäumt biehcr nntzutheilen, wie viele Stücke des umgedruckten crüen VogenS zu der Ausgabe des Normallehrplans von 1877 sie nöthig haben.
Altenstaig, 25. Juni 1879.
K. Bezirks-Schulinspektorat. _ Mezger. _
An die Kehrer-Grsarryveeeinr.
Für die im Herbst d. I. in Nagold zu haltende Plcnar-Gesangs-Conserenz sind folgende Nummern/zu gemeinsamer Aufführung ansgewählt:
1) Für Schülcrchöre nnit gemischten Stimmen« - die Choräle:
Herr dir ist Niemand ic.
Geh ans mein Herz und w.
Wacher ans, rufr uns w.
Ein feste Burg ist unser :c.
2 , Für Männerchor:
Jauchzet, jauchzet dem Herrn :c. von Silcher. Waide, Herr, doch deine Heerde von Weebcr. Ehre sei dem Vater (Weeber I., Nro. 19«. Geist des Lebens :c. von Kocher.
3) Für Kirchenchöre, soweit sich solche betheiligen: Ehre sei Gott iDoxologie) von Bortniansku. Siehe das ist Gottes Lamm von Weeber. Heil, Heil dem Lande re. mit Duett.
Heiliger Tag ;c. von Rcichardt.
Die betreffenden Dirigenten wollen dafür Sorge tragen, daß vorstehende Nummern tüchtig cingeübt werden.
Altenstaig, 25. Juni 1879.
Königl. Bezirks-Schnlinspektorat.
Mez ger.
T a g e s - N e u i g k e i t e n.
Deutsches Reich.
7^ Fünfbronn, 25. Juni. Gestern wollte ein Bauernsohn von hier seinen alten Schießprügel putzen, dieser ist aber geladen, geht los und reißt dem ehemaligen Soldaten 2 Finger total weg. Auch hier ist Vorsicht die Mutter der Weisheit und besser als — Nachsicht. .
2 Amtliche Kundgebung. Der jüngst
vom K. Amtsoberamt Stuttgart an die Ortsvorsleher ergangene Erlaß, welches:,sie zu einem strengen Augenmerk auf die heru,mzichend eu Zigeuner an- iveiSt, findet gewiß allseitige Anerkennung. Machen die Gemeindevorsteher dortsclbst von der ihnen anbc- sohlencn Machtbefugniß konsequenten und einheitlichen Gebrauch, so wird dem meist rücksichtslosen Geoah- ren der wandernden Zigeunerhorden bald ein entschiedener Damm entgegengesetzt sein. Auch unser
Bezirk wird vielfach von dielen Kindern des Müßiggangs und der Bettelei heimgcsucht. Einem rechtschaffenen Mann, der arm aber fleißig und strebsam ist, geht gewiß jedermann gerne zur Hand, damit er zur Führung seines Hausstandes die nöthigen Mittel erlangen möge. Fassen wir aber neben den vielen ! Landstreichern in der Klasse der Handwerksburschen noch die Zigeuner ins Auge, so darf ohne Hehl be- j kannt werden, daß der arbeitsame und sparsame Bur
ger hart angelegt scic und daß jede freiwillig verabreichte oder von dieser Gattung Menschen in ihrer bekannten Weise erzwungene Gabe rein, mcggeworfcn ist, weil sic itetS eine unnütze Verwendung findet. Ter brave Mann muß darben und spare», um das Recht zu dem bescheidenen Glück zu suchen, welches ihm die Armut verwehrt. Er rechnet bei jedem Pfennig nach, wie weit er mit seinem Tages- oder Wochenverdientt reichen könne: die fleißige Frau regt mit die Hände, damit die Leistungen bestritten werden können, die Familie und Gesetz vom Vater fordern. Wie ganz anders sieht cs in dem Erwerbs-, Familien-, rejp. Gcsellschaftslcben der Zigeuner ans! Sie erlauben sich ans ihren Streif- und Bettclzügcn die rücksichtsloseste Willkür: tagelang lagern sie auf Kosten der Ortscinwohner in ihren gutvcrprovian- tirten Wagen in oder außerhalb Etters: cs wird gekocht und gebraten, gegessen und getrunken, gescherzt und geherzt: die thvrichte Furcht der Bevölkerung vor Anwendung ihrer „schwarzen Kunst" schafft das Material zur Freude und Lust in reichem Maße herbei. Hier muß nachhaltig geholfen werden. Der Einsender schreibt dies, damit die Beseitigung des ärgerlichen Gebahrens der Zigeuner maßgebenden Orts aufs Nene in Anregung gebracht sein und deren Zulassung im Bezirke auf daS Mas; reduzirt werden möchte, mit welchem dem wahren Interesse des Einzelnen und dem Wohle der Mehrheit zugleich das gebührende Recht angethan werden kann!
Stuttgart, 24. Juni. Der König von Württemberg hat dem Fürsten von Bulgarien das Großkreuz des Kronenordens verliehen.
Stuttgart, 24. Juni. Heute ist das jährliche Buchdruckerfest mit Konzert und Ball begangen worden. Während zur Zeit der Schwindeljahrc die Differenzen nicht blos zwischen Arbeitern und Arbeitgebern bestanden, sondern unter den Arbeitern selbst so groß waren, daß das Fest am gleichen Tage von zwei verschiedenen Parteien in verschiedenen Räumlichkeiten begangen wurde, ist jetzt allgemeine Ruhe und Versöhnung cingetreten und Arbeiter und Prinzipale vergnügten sich wie vor 10 Jahren im gleichen Raume, Während man früher im Tivoli sich zu versammeln gewohnt war, ist man jetzt angesichts der jo sehr gestiegenen Arbeiterzahl genöthigt, zu den großen Räumlichkeiten der Licderhalle zu greifen.
Stuttgart, 25. Juni. Der „Staatsanzeigcr" enthalt die Bewerberaufrufe für die Jmtizstellen samt einer oifieiöscu Note, wonach trotz der Nichtverabschiedung des Nachtragsetats des Justiz-Departements wegen der dcrmaligcn Reichst» gsscssion diese Ausrufe dennoch im Hinblicke ans die Dringlichkeit der Bedürfnisse der Justizverwaltung, sowie im Interesse der Jnirizbeamten erlassen werden mußten, damit die Besetzung der künftigen Gerichte keinen Aufschub erleide. - Ferner enthält der „Staatsanz." einen Artikel, welcher einem Artikel des „Schwäb. Merk." cntgegentritt, worin wegen der angeblich allzngeringen Besoldungs-Erhöhung der richterlichen Beamten das Eingreifen der Reichsgewalt herbeigesehnt wird. Dem gegenüber weist der Artikel des „Staatsanz." darauf hin. daß im Scbooße des StaatSministcriums bezüglich dieser Angelegenheit vollständige Ucbcreinstimmung herrsche: cS sei vorauSzusetzen, daß eine solche Tenkungsweise nur bei einer kleinen Minderheit der württembergischen Richter herrsche. Der bezügliche Gesetzentwurf enthalte eine erkleckliche Verbesserung der ökonomischen Lage der Richter. Die Regierung konnte die Angehörigen eines einzelnen Departements nicht ungebührlich vor den übrige» bevorzugen.
Stuttgart, 25. Juni. Es kann einem Zweifel
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