Amtliche und Privat-Bekauntmachnugen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

SchulLen-Vqmdationen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantauwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an/

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit uachweist.

. l Datum der

Ausschrei- Amtlichen Be­bende Stelle, kanntmachung

Name und Wohnort

des

Schuldners.

Tagfahrt ! zur

^ Liquidation.

Ort !

der

Liquidation.

Bemerkungen.

Oberamts-

Gericht

Nagold.

18. Juni 1874.

Eberhard Rall, Carls, Krämer in Simmersfeld.

! 7. September, ^Nachmittags 2 Uhr.

S i m m e r s f e l d.!

Liegenschafts-Verkauf am

5. September 1874, Vormittags 11 Uhr.

Oberamts-

Gericht

Nagold.

20. Juni 1874,

Johannes Wurster, Holzhändler 10. September,

in Ebershardt.

Nachmittags 2 Uhr.

Ebershardt.

Liegenschafts-Verkauf am 9. September 1874, Vormittags 10 Uhr.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

I. im Register für Einzelfirmen:

Gerichtsstelle,

welche die Bekanntmachung Tag Wortlaut der Firma;

erläßt: . i ^ Ort der Hauptniederlassung

Oberamtsbczirk, > und der Zweignieder-

für welchen das Handels-> Eintragung. ^ lassungen.

register geführt wird. >," ^

Inhaber der Firma.

Prokuristen;

Bemerkungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

17. Juni 1874.

CH. Geigle in Nagold.

lEberhard Rall, Carls in Simmersfeld.

Wilhelm Geigle in Nagold.

Eberhard Rall, Kaufmann in > Simmersfeld.

H a i t e r b a ch.

Zagd-Ver-achtung.

hiesige > wird

Samstag den 27. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr,

auf dem hiesigen Nathhause auf die nächsten 3 Jahre pro 1. Juli 1874 bis ult. Juli 1877 verpachtet, wozu Liebhaber hiemit eingeladen werden.

Den 19. Juni 1874.

Stadtsch ulthe ißenamt. Klenk.

Forstamt Alten st aig. Revier Hofstett.

Holz-Verkauf

am Dienstag den 30. Juni 1874, von Vormittags 9 Uhr an,

aus den Staatswaldungen Hühnerbach und Langshalde im Waldhorn zu Enz- Niisterle:

101 Rm. Nadelholzprügel, 6 Rm. dto. Anbruch und 52 Rm. Nadelholzreis- prügel; ferner ebendaselbst

von Vormittags 11 Uhr an, aus den Staatswaldungen Hühnerbach und Breitenwald:

1 Eiche mit 0,72 Fm. und 3124 Stück Nadelholz-Stamm- und Klotzholz mit 1883 Fm. Altenstaig, den 22. Juni 1874.

K. Forstamt.

A l t n u i f r a, Gemeinde-Bezirks Haiterbach.

Jagd-Verpachtung.

.Mt

Am nächsten Samstag den 27. d. M., ^

Nachmittags 1 Uhr,i wird auf dem Rathhause in Haiterbach die Jagd auf hiesiger Markung auf weitere 3 Jahre verpachtet, wozu Liebhaber hiemit eingeladen werden.

Den 22. Juni 1874.

Im Auftrag:

Stadtschultheiß Klenk.

F o r st a m t Revier

!

A l t e n st a i g.

Stammholz-Verkauf

am Mittwoch den 1. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr,

auf dem Rathhause in Altenstaig aus den Staatswaldungen: Verlorenholz, Schon- zert, Abth. 2, 3 und 4, Neubann, Abth. 2 nd Grasert:

242 Stück Nadelholz-Lang- und Klotz­holz mit 284 Festmeter.

Altensiaig, den 22. Juni 1874.

K. Forstamt.

Unterthalheim.

Jagd- und Fischwaffrr- Vrr-achtung.

Die Jagdausübung auf hiesiger Markung W«WWsowie das Fischwasser!

Gegen den Inhaber der >Firma ist Vermögens- Untersuchung verhängt worden.

I. Oberamtsrichter Kißling.

werden auf 3 weitere Jahre, vom 1. Juli 1874 bis 1. Juli 1877, wieder verpachtet, zu welcher Verhandlung

Mittwoch der 1. Juli d. I., Nachmittags 1 Uhr,

anberaumt ist, und wollen Liebhaber an benanntem Tage auf dem Rathhaus sich einfinden.

Den 28. Mai 1874.

Schulthei ß Müller.

Stockhöiz-Verkauf.

Am Samstag den 27. d. M., Nachmittags 1 Uhr,

werden aus den freih. v. Gültlingen'schen Waldungen Kegelshardt, Thann und Neu­bann ca. 125 Rm. Stockholz im Boden, öffentlich versteigert.

Zusammenkunft im Kegelshardt.

Den 23. Juni 1874.

Freih. Förster Maier.

B e r n e ck.

Anstrich-Arbeit.

Der Anstrich an sämmtlichen Thüren, Fenstern und Läden des obern Schlosses hier soll gegen außen erneuert werden.

Hierauf reflektirende Liebhaber wollen sich zur weiteren Verhandlung hierüber am Montag den 29. d. M-, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesiger Kanzlei sich einfinden.

Freih. Förster Maier.