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Nr. 9.

Erschein! wöchentlich 3mai und tostil halbjährlich hier 51 kr., im Bezirk mit PostaaffKiag I il. 8 kr.

Zinrückungsgebütr iür dir rinne Domrersiag öerr 22. IlNttU-r. ; Ze-le ans gewöbniicher Schritt ^ je 2 Kreuzer.

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Bekanntmachung. betreffend die Arndrrnng einiger rcglemen- , tären Bcstimmikngrn rm Innern württembcrgischen Postvrrkchr.

Mil Genehmigung des K. Ministerin!»» der auswärtigen ! Angelegenheiten treten am 1. Februar d. I folgende neue re- glcmentärc Bestimmnugru für den inner» württembergischen Postverkehr in Wirtsawkett:

1) Für alle Fahrpostsendungen (Packcte mit und ohne Venh- angabe, Briefe mit Werihangobe »nd Briese mit Postvor- fchußf, nelchc rem Aufgeber ,rankst! werden wollen, ist der Frankobettag durch Ft eimcncken zu entrichten. Die Anskicbnng der Freimarken auf die zu fraukirenden FahiPostsendungen s kann distch den Ausgeber erfolgen Die Anbringung der Freimarken muß auf der Begleiiadrcsfe (Postpackeiadresse) staiifiudcil. weinr eine solche Adresse der Sendung bkizugeben ist - andernfalls sind die Freimarken ans die Sendung selbst, und zwar ihuu'.iLs! in die obere rechte Ecke der Signatur rn lieben, zu welchem Zweck d>c äußere Beschaffenheit der Sendung, bezw. die Signatur entsprechend einzmickien ist.

Bei Grldb-rirfen dürfen die Freimarken nie über den Rand des Couverts gekielt werden, auch ist bei Verwendung meh­rerer Marlen jede derselben in einem solchen Atstand von der andern auszuklcber, daß dazwischen die Beschaffenheit des Couverts ersichtlich ist.

Ausnahmsweise dürfen bei Geldbncscn die Freimarken aber jedenfalls im Abstande von einander aus der Rück- feite der Couvcrle dann befestig! werden, wenn die zu ver­wendende Zahl von Marken aus der Adreßseikc keinen Platz findet.

Der Sicgclverschiuß darf dabei nicht überklebt weiden.

Ungeachtet der Verwendung von Freimarken zur Frankatur darf die Bezeichnungfrei" in der sticken uuteni Ecke der Postpacketadresse und aus der Adiesse des Packeis nicht fehlen.

2) Zn allen n »s r an k i r te u Packe! en ist auch im innern winttcmb. Verkehr eine Packetadresse nach dein voigeschrie­benen Formulare deizngtben: dasselbe bar auch bei den srnnkirtrn Packeien mit Postvorschuß zu geschehen Die Beigabe von Packetadi essen unterbleib! also nur bei Briefen mit Werthangnbe, bei Vorschußbriefen und bei den srankirien Packeteu des innen! würüemb. Verkehrs ohne Vorschuß, es wäre denn, daß die Sendung nbcx 12'- Kilogramm schwer ist, oder - bei geringerem Gewicht einen außergewöhnlich großen Umfang hat

3) Bei Bestellung gewöhnlicher Fahrpostscndungen (Sendungen ohne Werihangobe und ohne Nekommandatton) wird vom Empfänger eine Empfangsbescheinigung nicht mehr verlangt.

Es wird aber der die Sendungen bestellende Posibc- dicnslete sich Roliz darüber führen, wem er den einzelnen Gegenstand eingehändig! hat. Was ein Posibediensteter über die von ihm geschehene Bestellung auf seinen Diensteid an- , zeigt, ist nach §. 47 deß Gesetzes über das Post wesen des Deutschen Neicks vom 28. Okl. 1871 so lange für wahr und richtig anzunehmen, bis das Gegeiilhcil überzeugend nachge- wiesen wird.

4) Die Schiußzeitcn für eine Post werden wie folgt abgekürzt:

a) Für Briefe, Postkarten. Drucksachen oder Waarciirno- ben, über loelche dem Absender ein Einlieferungsschein nicht zu crtheilen ist:

eine viertel bis halbe Stunde vor dem planmäßigen Abgänge oder Weitergange der Post.

Bei Pastanstalten auf den Eiseubahnhöfen lritt für die bezeichnest»! Gegenstände die Schlnßzeit erst fünf Minuten vor dem planmäßigen Abgänge des betreffenden Zuges ein, auch können diese Gegen­stände, wenn sic sonst dazu geeignet sind, bis un­mittelbar vor dem Abgänge des Zugs in die an den Eisenbahnpostwagen angebrachten Briefkästen gelegt werden.

d) Für alle anderen Gegenstände:

eine Stunde vor dem planmäßigen Abgänge oder Weitergänge der Post.

In denjenigen Fällen, wo die ordnungsmäßige Bearbeitung der Sendungen innerhalb der vorstehend > bestimmten kurren Schlnßzcite» wegen besonderer örtli­cher Berhäünisse nicht ausführbar ist, sind die Schiuß- zeiten diesen örtlichen Verhältnissen entsprechend ver­längert.

In jedem Falle werden bei Poftk:anspoistn ans Eisenbahnen die Schlußzeiien um so viel verlangen, als erforderlich ist. um die Gegenstände von der Ponanstalk nach dem Bahnhose zu transponireii und ..nf dem Bahn- Hose selbst überzuladen.

3) Zur weiteren Erleichterung des Verkehrs in Schrist-n und Aklenseudnngen wird gestattet, daß derartige Gegenstände mit Werthangnbe bis zu l fl 43 kr. auch ohne Verschluß mittelst Siegellackes zur Postbefördcrung im.innern wünr. Verkehr angenommen werden

6) Wenn rin außerhalb eines Postorr.s wohnender Abonnent die Zusendung seiner Zeitungen unter Eouver! verlangt, so hat er ohne Rücksicht aus die Za!,! seiner Zeitungen eine Eonvenirnngsgebühr von 1 fl. 43 kr. jährlich zu entrichten.

7) Für die Estafetten- »nd Exirapostbefrrdernng kommen nun durchweg die Vorschriften des Neichsreglements von: 30, November 187t (Beilagen zum Staats Anzeiger Nr. !4 von 1872 und Nr. 307 von 1873) in Anwendung, mit alleiniger Ausnahme der Zahlungssätze für die Pferde, welche auch künftig in Württemberg je auf den I. März eines Jahres neu fcstgestcllt werden.

Tages-Neuigkeit? n.

Stuttgart, 18. Jan. Bei Beginn der Wahlbeme gu n g wurde von hier ans stckegrnphirt, ein Geistlicher des Oberantts Ehingen habe in einer Wahl-Versammlung einen Revolver ab- gefchossen re. Auffallender Weise blieben seither Dctaii-Mit- thcilnngeii über diesen ungemüthlichcn Vorfall aus. Heute erst bringt derSchm. M." folgende dürftige Nachrichten, die jedoch auch keinen rechten Aufschluß gebe», sondern die Thatsache eben nur erwähnen Dem genannten Blatte schreibt man nämlich aus den.i XV. Wahlkreis:Der Wahlkampf in unserem zu zwei Dritteln aus Katholiken und einem Drittel aus Protestanten zu­sammengesetzten Wahlkreis würde eine politische Studie darbieten. Der größere Theil der katholischen Geistlichen bekämpfte die Can- didattir des Oberffnanzraths Schmid mit wahrhaft fanatischem Hasse. In der Kirche, in der Schule, auf der Gasse, im Wirths- hause predigen diese Herren:die katholische Religion sei in Gefahr; die Kirchen würden geschlossen, die Sacramente nicht mehr gespendet; Alles müsse lutherisch werden" n. s. w. Ein Geist­licher des Oberantts Ehingen ließ sich sogar vom Fanatismus so wett forlrcißen, daß er bei einer Wahl Besprechung am 2. d. M. einem Vcrnvaltnngs Acttiar und Gememderalh, welcher Scknüd's CanLidatur vertheidigte, die ernsthafte Drohung zurief: Wenn Sic jetzt noch einmal etwas sagen, dann schieße ich Sie am Tische todt; ich habe den Revolver schon bei mir, jetzt wird cs Ernst: man hat Sie lang genug gehört!" Dabei griff dieser geistliche Herr nach der Waffe, welche er bei sich trug. Derselbe Geistliche war es, welcher sechs Tage später (am 8. d. M.) in derselben Wiribschaft zu E. feinen Revolver wirklich abgcschossen hat. Amtliche Erhebungen sind eingeleitct."

Landesprodaklenbörie Stuttgart vom 10. Jan. Auch bei heutiger Börse war der Geschäftsgang ziemlich schleppend, indem die Müller den Einkauf auf den nothwendigsten Bedarf beschränken und iür die übrigen Cerealien ebenfalls geringe Nachfrage herrscht. Wir noliren: Walzen, galiz. fl. 9.8-12., dto. russ. fl- 9. 6- 15., dto. nordd. fl. 9. 24. Kernen fl. 9. 36w. Roggen, russischer >!. 7. 15. Gerste, bavr. il. 7. 54.. dto. württ. fl. 7. 42. Haber st. 5. 15. Mehlprcife pr.ttOO Kilogr. inet. Sack: Mehl Nr. I: fl-27. 2r-48. Nr. 2: fl. 25. 24-48. Nr. 3: sl. 2t. 2448. Nr. 4: il. 29. 12-36.

Reutlingen, 20. Jan. Das Zieglcrsche Wollspinnerei­gebäude ist heute früh beinahe ganz abgebrannt; der Anschlag des Schadens beträgt 40,000 fl.

Ro!tweil, 14 Jan. Heute standen vor der Strafkammer zwei Frauenzimmer wegen der Beschuldigung, dem bekannten aus der Strafanstalt in Nottenbnrg im Okt. v. I. entsprungenen