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Amtliches.
Nagold. An die k. Pfarrämter.
'Nachstehender Erlas; des k. statistisch-topographischen Bureau vom 18. d. M. wird hicmii zu Folge höherer Weisung zur Nachachtung zur Kcnntniß gebracht.
Den 27. Dezember 1873.
K. Oberamt.
G ii ntne r.
Das königliche statistisch-topographische Bureau an das K.
Oberamt Nagold.
Bei Remsickn der jährlichen Ueberstchicu über die Bewegung der Bevölkerung hat sich ergeben, daß über mehrere Punkte der zu Anfertigung derselben erlassenen Vorschriften Zweifel obwalten und zwar,
1s wird die Uebcrschrist der Rubrik 5 der Geburtstabelle (Beil. L zur Miuisterialvcrfüguug vom 25. Januar 1871) „darunter von Mehrgeburien" häufig so verstanden, als ob bei den einzelnen Monaten nur die Zahl der Fälle von Mehrgebnrten anzugeben wäre, während hier vielmehr sämmtliche bei Mehrgeburien zur Welt gekommenen Kinder nach Anzahl und Geschlecht noch einmal ausznheben sind, damit berechne! werden kann, in welchem Verhällniß die Zahl der bei Mehrgebnrten Geborene» zur Gesammtzahl der Geborenen überhaupt steht.
Hinsichtlich der Zahl der Fälle von Mehrgebnrten dagegen ist es genügend, wenn solche am Schluß der Tabelle bei Berechnung der Summen für das ganze Jahr angegeben wird. Hiebei ist alsdann die Zahl der Fälle von Zwillings-, Drillings- rc. Geburten je besonders aufznsühren.
2) Wird die Ueberschrisl der Spalte 8 der Stcrbetabclle -Beil. 6 zur Minislerialverfügnng vom 25. Januar 1871) bei Kindern unter 1 Jahr Alter nach Monaten so ansgefaßt, als ob bei solchen Kindern, wenn sie gestorben sind, ehe sie das Alter eines Monats erreicht haben, dieses überhaupt nicht anzugeben wäre und in solchen Fällen daher häufig ein Nullzeichen (0) eingesetzt. Dadurch entsteht aber Zweifel, ob das Pfarramt damit Todlgcborene habe bezeichnen wollen, welche zur Controle der Geburtstabelle hier gleichfalls vorzutragen sind, (conf. den Erlaß vom 19. Februar 1873 Nr. 1298) oder lebendgeborene, welche das Alter eines Monats nicht erreicht haben. Es ist daher zu Abschneidung von Mißverständnissen in der bezeichneten Spalte auch bei Kindern, welche das Aller eines Monats nicht erreichen, die Lebensdauer in Zukunft überall beizusetzen. Endlich werden
3) häufig Gestorbene, welche zur Beerdigung in eine andere Gemeinde übergeführt werden, nicht am Orte, wo sie starben, sondern an dem Orte, an welchem sie begraben wurden, in die Sterbetabelle ausgenommen. Da aber bei Fertigung der letzteren nach Punkt 1 des §. 3 der Verfügung vom 25. Januar 1871 die Beziehung znm Familienregister nicht zu berücksichtigen ist, so sind solche Sterbesälle dem Wortlaut jener Verfügung gemäß immer da zu verzeichnen, wo sie vorgekommen sind.
Stuttgart, 18. Dezember 1873.
Riecke.
Nagold Amtliche Berichtigung.
Als Wahl-Vorsteher des Wahlbezirks Allenstaig ist Stadtschultheißenamts-Verweser Finkbeiner in Altenstaig, nicht Stadt- schultheiß Richter, welcher derzeit ein Staats-Amt bekleidet und daher als Wahl-Vorsteher nicht fnngiren kann, bestellt, wornach die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 150 berichtigt wird.
Den 27. Dezember 1873.
K. Oberamt.
Güntne r.
Tages-Nenigkeiten.
Die von der Freiherrlich v. Gültlingen'schen Patronatherrschaft erfolgte Nomination des Schulamtsverwesers Fries in Altenstaig- znm Schulmeister in Gaugenwatd, Detanats Calw, wurde vom evangelischen Connstorium bestätigt.
Stuttgart, 21. Dez. Die zweite Kammer trat in ihrer Sitzung vom 16. d. u. A. einem Anträge der Kammer de: Standeshsrren
bei, der dabin gieng, die Auszahlung der im Prinzip allseiria gebilligten Besoldungs-Aufbesserungen ausnahmsweise noch vor dem ,'ormetlen Abschlüsse des Haupt-Finanz-Etats und Finanz-Gesekes für 187:!.'?.; cintre- len zu lasten. Der Commisstons-Antrag der zweiten Kammer lautete aus Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse, der auch ohne Debatte angenommen wurde, nachdem der Berichterstatter v. Hofer eillän und der Fmanzminister es bestätigt batte, dast die Negierung geneigt sei. einer solchen Bitte zu entsprechen, falls sie von beiden Kammern gestellt würde. Diese Bitte erhielt sofort ibre Ausdehnung auf die Geistiiebkeit, naebdem derselben ätOMO fl. jäbrliche Ausbesserung bewilligt worden war. H,c- von kommen 16t>,OoO fl auf die evangelische und 80,000 >7. aus die katholische Geistlichkeit. Sodann wurden »och 900,000 fl. für außeroideul- liche Straßenbauten verwilligt und diese aus die sranzösisck, n Knegsenl- schävigungsgelder verwiesen. Am 18. wurde in der Berathung res Verfassungs-Gesetzes sortgesahren, aber nur ein einziger Artikel erledigt, der über das den Kammern eingeräumte Necht der Initiative. Der Artikel bestimmt: „Das Recht, Gesetze vorzuschlageu, stebt dem Könige wie jeder der beiden Kammern zu. Gesetzentwürfe über Auslegung von Steuern, über die Aufnahme von Anlehen, über die Feststellung des Staatshaushalts oder über außerordeetliche, im Etat nicht vorgeseliene Ausgaben können nur vom Könige ausgeben. Auch können Ausgabe - Bosten nicht über den Betrag der von der Regierung vorgoichlagenen Summe rrböbk werden. Bon Kammer-Mitgliedern ausgehende Gesetzvoricktäge müssen in der ersten Kammer von mindestens in der zweiten Kammer von mindestens 1ö Mitglieder unterzeichnet iein." Den .Kammern bleibt das Petitions-Recht gleichwohl unbenommen. In der gestrigen Sitzung wurde alsdann das Verfassungs - Gesetz vollends zu Ende dcralben, bis auf den einzigen Artikel 8, der von der Verhaftung der Kammer-Mitglieder bandelt, und über den keine Uebereinstimmung erzielt werden konnte, lieber die Verantwortlichkeit der L-tändc - Mitglieder für ihre Reden oder Abstimmungen wurde lange gekämpft, schließlich aber jede Verantwortlichkeit negirt. Da der Etat nicht mehr in diesem Jahre zum Abschluß gelangen kann, wurde gestern ein Steuer-Provisorium bis Ende Januar mit alten Stimmen gegen die eine von Vollmer bewilligt.
Stuttgart, 21. Dez. In der gestrigen Avendntzung der Kammer der Abgeordneten kam bas Eisenbahnban-Gesetz für die Finanz-Periode 1873/75 ein. Nach demselben sind in diesen zwei Jahren folgende bereits decretirte und in Angriff genommene Bahnen auszubauen: 1s von Altshausen nach Psutlendors zum Anschluß an die badische Bahn Schwa- ckenreuten-Psullsndors; 2) von Crailsheim bis zur bayerischen Grenze zum Anschluß an die bayerische Ansbach-Nürnberger Bahn: 3) von Balingen über Ebingen nach Sigmaringen (Hohenzoitcrn - Bahn); 4) von Heidcnheün nach Ulm; 5) von Waiblingen nach Backnang. Sodann sollen in dieser Periode neu in Angriff genommen werden: 1) die Stuttgart-Böblingen-Herrenberg-Freubenstädter Bahn und 2) die Bahn von Hessenthak über Gaildorf nach Backnang tMurrthal-Bahns. Der Gesetz- Entwurf über die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an den Volksschulen wurde mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. Gestern fand die Schlußsitzung der Abgeordneten-Kammer für dieses Jahr statt. In derselben kam endlich Uebereinstimmung zwischen beiden Kammern über Las Hunde-Abgaben-Gesetz zu Stande, wonach jetzt alle Hunde,gleichmäßig mit 4 sl. Steuer belegt werden. Einstimmig angenommen wurde sodann ein Gesetz Entwurf über die Verwendung des württembergischen Antheits an dem Uederschusse aus der Verwaltung der französischen Posten durch die deutsche Post-Verwaltung während des Kriegs gegen Frankreich. Hienach wird dieser Antheilt im Betrage von 12,969 sl. 16 kr. samml Zinsen dem König zur Verfügung gestellt, um eine Stiftung zu gründen, welche die Bestimmung hat, die Wohlfahrt der Angehörigen der würt- tembergischdn Postverwaltung zu fördern.
Die württembergischen Candidaten für den Reichstag, so weit dieselben bis jetzt feststehen, sind folgende : 1) Stuttgart: Müller (nat.), als Gcgencandidat spricht man von Minister von Gollher. 2) Ludwigsburg: Minister von Varnbnler (freicons), ohne Gegencandidat. 3) Heilbronn: Mayer (nat.), gegen Niethammer (Demokrat). Böblingen : Elben (nal.), ohne Gegencandidat. 5) Urach: Dr. Lenz (nat.), gegen Ritter (Demokrat.) 6) Tübingen: Gaupp (nat), gegen Payer (klerik.). (Prof. Briuz hat eine Kandidatur nicht angenommen). 7) Calw : Chevalier (nat.), ohne Gegencandidat. 8) Freudenstadt: Frisch (nat.), gegen Bücher (klerikal.) 9) Rottweil: Eberbach (nat.), geg-en Schwarz (Demokrat) 10) Göppingen: von Sarwey (würtiemb. ministeriell), ohne Gegencandidat. 11) Hall: Weber (nat.), ohne Gegencandidat. 12) Crailsheim: Fürst Hohenlohe Langenburg (freicons), gegen Staatsanwalt Bücher (klerikal.) 13) Aalen: Mohl (Pariikularist), gegen Bayerhammer (klerikal) 14) Ulm: Römer (nat), gegen Völter (Demokrat). 15) Ehingen: Schmid (nal ), ohne Gegenkandidat. 16) Biberach: Dr. Schnitzer (nab), gegen v. Bissii^gen (klerikal). 17) Ravensburg: eine Candidatur sieht noch nich fest.
Metzingen, 23. Dez. Heule ist die Probefahrt auf der Metzinger Bahn erfolgt Möge die Fahrt glücklich ablaufen, dann wird die Bahn am Samstag den 27. eröffnet werden.