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AmtliÄies.
N a g o I d.
Wahl von Abgeordneten znrn deutschen Reichstag betr.
Für diese Wahl, weiche »ach Kaiserlicher Verordnung vom 20. November d. I. am Samstag den 10. Januar 1874 vor- znnehmcn ist und in allen 'Wahllokalen Vormittags 10 Uhr beginnt nnd Abends 6 Uhr schließ!, bildet das Königreich Württemberg 17 'Wahlkreise.
Der VIl. 'Wahlkreis besteht aus den Oberämteru Calw,
Herrenbcrg, Nagold und 'Neuenbürg. 'Wahlbezirke sind cs im Oberamt Calw 19, Nr. l — >9. Herrenberg 27, 'Nr. 20—46. Nagold 68, Nr. 47 —64, und Neuenbürg 34, 'Nr. 85 —118. Als Wahk-Eommissür kür diesen Kreis ist bestellt: Obcr- amtmann Doli in Calw. Im Oberamtsbezirke 'Nagold sind es 38 Wahlbezirke und bildet jede polnische Gemeinde für sich einen Wahlbezirk.
Als Abstimmung« Lokal ist das Ralhszimmer bestimmt.
Die Ziffern dieser 38 Wahlbezirke, die Wahl-Vorsteher nnd deren Stell-Vertreter werden, wie folgt, bekannt gemacht:
Ziff.
Gemeinde resp. Wahlbezirk.
47. Nagold.
48. Allenstaig Stadt.
49. Allenstaig Dorf.
50. Beihingen.
5t. Lecneck.
52. Benren.
53. Bösiugen.
54. Ebershardt.
55. Evhansen.
56. Effringen.
57. Egenhausen.
58. Emmingen.
59. Enzthal.
60. Ettmannsweiler.
61. sznnsbronn.
62. Garriveiler.
63. Gaugenwald.
64. Gnlilingen.
65. Haiterbach mit Altnnifra
66. Jselshausen.
67. Mindersbach.
68. Oberschwandorf.
69. Oberthalheim.
70. Pfrondorf.
71. ' Rohrdorf.
72. Rothfelden.
73. , Schietingen.
74. Schönbronit.
75. Sinunersfeld.
76. Spielberg.
77. Sulz.
78. Ueberberg.
79. Unierschwandorf.
80. Unterthalheim.
81. Walddorf mil Monhardt.
82. Warth.
83. Wenden.
84. Wildberg.
Wahlvorsteher.
Sladrschnttheiß Enget.
StaLtschulthciß Richter.
Gemeindepfleger Bürktcn.
Schultheiß Krauß.
Gemeinderath Stephan Graf.
Schultheiß Sceger.
Schultheiß Koch.
Gcmeinderalh Gauß.
Gemeinderath Kleiner.
Schultheiß Herrmann.
M. Reichte, Gemeinderath.
Genieinderalh Johannes Martini.
Schultheiß Roller.
Schultheiß Sceger.
Genieinderalh Mich. Fried. Theurer. Schultheiß Adrion.
Jg. Michael Schaible. Gemeinderath. Raihsschreiber und Gemeinderath Widmann Stadtpfleger Helber.
Schultheiß Raufer.
Schultheiß Köhler.
Schultheiß Bürkle.
Schultheiß Schmider.
Gemeindepfleger Renz- Lutz, Markus, Gemeinderath,
Schultheiß Braun.
Schultheiß Lutz.
Schultheiß Proß.
Schultheiß Waidelich.
Schultheiß Theurer.
Schultheiß Gärtner.
Schultheiß Laudherr.
Schultheiß Kehle.
Severin Schermann, Gemeinderath. Schultheiß Gäußle.
Schultheiß Dürr.
Schultheiß Großmanu.
Stadischnttheiß Seeger.
Stellvertreter.
Nechlsauwalt Bohueudergcr.
Kaufmauu C Heußler. lstcmeiuderalh Georg Kalmbach. Gemeinderath G üuthcr.
Gemeinderath 'Wurster.
Joh. G. Schaible, Gemeiudevfleger.
Adam Koch, Gemeinderath. t^emeiudernlh Rau,
Jakob Schöttle, Gemeinderath. Gemeinderath Weit.
Fr. Koch, Genieinderalh.
Gemeindepfleger Renz.
Genieinderalh Klaibcr.
Gemeinderath Kübler.
Gemeinderath Schaible.
Gemeindepfleger Girrbach.
Fr. Rupps, Gemeinderalh.
Geineinderath Schmid.
El. Conzelmann, Zehntrechner. Gemeinderath Fr. Holzäpfel. Gemeindepfleger Dürr.
Gemeinderath Bechtold.
Gemeinderath Gregor Hamm. Gemeinderath Johs Fessele.
Gemeinderath I. Seeger.
G. Bühler, Gemeinderath.
Gemeindepfleger Rauschenberger. Gemeinderath Braun.
M. Reute, Gemeinderath.
Gemeinderath Rueff.
M. Proß, Gemeinderath.
Gemeinderath Christian Rapp,
Christian Häußler, Gemeinderath.
Johs. Steimle, Gemeinderath.
M. Beutler, Gemeindepfleger.
M. Dürr, Hirschwirth,
Gemeindepfleger Hertter.
C. W. F. Reichert, früherer Stadtpfleger.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet vorschriftgemäß am Mittwoch de» 14. Januar 1874, Vormittags 8 Uhr, im Rathhaussaale in Calw statt; der Znlritt dort steht jedem Wähler offen. ^
Die Wahlvorsteher der einzelnen Wahlbezirke sind aufge- fordert, und wird denselben besonders eingeschärst, die Wahl- Protokolle mit säinmtlichen zugehörigen Schriftstücken (Wählerliste, Gegenliste, der nach 20 des Reglements dem Protokolle besonders bcigehesteten Stimmzetteln) ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig dem Wahl-Commissär unmittelbar einzureichen, daß sie spätestens im Laufe des dritten Tages (13 Januar) nach dem Wahltermi» in dessen Hände gelangen.
Die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sind, sofern sie nicht bereits für den öffentlichen Dienst verpflichtet sind, auf gewissenhafte Erfüllungen ihrer Obliegenheiten, insbesondere ans die sorgfältigste Sicherung der Stimmzettel durch die betreffenden Orts-Vorsteher mittelst Abnahme des .^andgslübdes au Eidesstatt, zu verpflichten und ist eine Urkunde
koll beizulegen.
Nicht der Wahlvorsteher allein, sondern der Wahlvo rstand (Wahl-Vorsteher, Protokollführer und die Beisitzer) haben sich vor dem Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, daß die Wahl Urne leer ist.
Wenn und soweit Mitglieder des Wahl-Vorstands als solche schon bei der Wahl von 1871 fnngirt haben, genügt, statt der erneuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung.
Die Feststellung des Wahlbezirks, die Ernennung des Wahl-Vorstehers, sowie des S'ell-Vertreters desselben im Verhinderungsfall, das Wahllokal, Tag nnd Sinndc der W ahl sind in den Wahlbezirken in ortsüblicher Weise mindestens 8 Tage vor der Wahl durch den Orts Vorsteher öffentlich bekannt zu machen. Gedruckte Placate werden den Orts-Vorstehern zukommen.
hierüber dem 'Wahl Proto-
Eadli ch werden die Wahl-Vorsteher zur genauesten Beachtung der Wahl-Vorschriften, Wahlgesetz § 9-14. Wahl-Reg-
Wegcn der Chri'stfriertagc wird nächsten Samstag kein Blatt auLgcgcbcn.