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sthe, Kind des hners, 2 Jahre .'31. Oktober,
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Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3mal und kostet Einrückungsgebühr für die kleine
127. balbjährlick bier 54 kr., im Bezirk ! SaMStllg dkN 1. Ilovemöer. Zeile aus gewöhnlicher i-chrikt 18 «S. mit Postaufschlag 1 st. 8 kr. je 2 Kreuzer.
TageS-Neuigkeit en.
** Nagold, 30. Okt. Am letzten Feiertag, den 28. d. M. hielt der Bezirkswohlthäligkeitsverein auf dem hiesigen Rathhans seine Jahresversammlung. Der Vorstand des Vereins, Dekan Fr e i h of e r, berichtete zuerst überden Stand der Kasse, die ihre Mittel theils aus den Jahresbeiträgen der ca. 100 Mitglieder, lheils aus einem erheblichen Beitrag der Amtskörperschaft, theils aus dem Schulgeld der Nähschülerinnen erhält. Die Einnahmen Hatzen im letzten Jahre die Auslagen vollständig gedeckt. Der zweite Gegenstand war die Bezirksnähanstalt, die seit 1852 besteht und einen gedeihlichen Fortgang hat, so daß sich gegenwärtig mit .den neu An gemeldeten ca. 30 Schülerinnen aus dem ganzen Bezirke in der Anstalt befinden , die Win'ers meist von zwei Lehrerinnen im Weißnähen, auch mit Benützung einer Nähmaschine, sorgfältig unterrichtet werden. Der letzte Gegenstand betraf die Bezirksleihkasse, zu der schon vor Jahren die Cenlralleitung des Wohlihätigkeits- vereins 1500 fl. Kapital zum Ausleihen an Tuch- und Zeugmacher zu einem niederen Zinsfuß oder gegen Faustpfänder dargeboten hatte. Genanntes Kapital ist mit der Zeit auf 2325 fl. gestiegen, so daß man den Beschluß faßte, einen Theil desselben zu einem ähnlichen Zwecke zu verwenden, nämlich zur Unterstützung solcher, die eine Web- oder Spinnschule oder auch eine Appreturanstalt besuchen wollen, in welcher Richtung der Ausschuß des Vereins sich mit dem hiesigen und Altenstaiger Ge- wrrbeverein ins Einvernehmen setzen wird. Der Ausschuß wurde schließlich durch Oberamtmann Güntner und Fabrikant Koch in Rohrdorf ergänzt.
Stuttgart, 29. Okt. Dem Landtage ist eine Vorlage betreffs der Erhöhung der Beamtengehalte zugegangen. Es werden 1,124,000 Gulden gefordert. Eine Vorlage betreffs Ausbesserung des Einkommens der Kirchendiener ist demnächst zu erwarten.
Stuttgart. Die langen Winterabende haben begonnen, und mancher Jüngling, welcher vom elterlichen Hause entfernt ist, wird das Bedürfniß fühlen, seinen Feierabend nützlich und angenehm zuzubringen. Wir haben seit einigen Jahren in Stuttgart für die jungen Leute eine Heimstätte bekommen durch die Thätigkeit des Jugendvereins, welcher zugleich in der Gerberstraße Nr. 2 zu diesem Zweck ein eigenes Haus erbauen ließ. Dort werden Abend von 6 Uhr an, am Sonnabend von 4 Uhr an, Vorträge gehalten, der Abend durch Erzählungen gewürzt; gute Bücher stehen zur Verfügung und für die Jüngeren werden heitere Spiele arrangirt. Der Eintritt ist unentgeltlich und hat jeder unbescholtene Jüngling von 14 bis 18 Jahren Zutritt. Die Herberge ist mit 59 guten einschläfrigen Betten eingerichtet und wird um äußerst billigen Preis Morgen-, Mittags- und Abendkost verabreicht.
Polizei-Reglement für die deutschen Bahnen. Nach Art. 43 der Reichsverfassung sollen auf den deutschen Bahnen gleiche Polizei-Reglements eingeführt werden. Behufs Verwirklichung dieser Bestimmung werden im Reichseisenbahnamt im Monat Dezember Conferenzen von Bevollmächtigten aus allen deutschen Bundesstaaten stattfinden, um diese bestehenden Bahnpolizei-Reglements einer gründlichen Revision zu unterwerfen und für ein den neueren Bedürfnissen und den erweiterten Verkehrsverhältnissen entsprechendes einheitliches Reglement die geeigneten Materialien zu beschaffen.
Dresden, 29. Okt. König Johann ist, wie ein Extrablatt des „Dresdner Journals" meldet, heute früh 4 Uhr 55 Min. sanft und ruhig entschlafen. (König Johann von Sachsen war geboren am 12. Dezembsr 1801, Sohn des Herzogs Maximilian; nach dem Tode seines Bruders, des Königs Friedrich August II., bestieg der Verewigte am 9. August 1854 den sächsischen Thron. — König Johann hat sich durch mehrere gediegene Schriften juridischen Inhalts, namentlich aber durch seine unter dem Pseudonym Phiialethes herausgegebene vortreffliche Uebersetzung von Dante's „vivina oommsclia' eine hervorragende Stellung in der Gelehrtenwelt errungen. Ueberhaupt ist sein warmes Interesse und tiefes Verständniß für
Kunst und Wissenschaft bekannt, und eine schöne Frucht dieser königlichen Tugend ist die Blüte der Leipziger Universität, für welche König Johann mit väterlicher Liebe unermüdlich thätig war. Hauptsächliches Interesse widmete König Johann dem Gebiete der Rechtswissenschaft.)
Dresden, 29. Okt. Das „Dresdner Journal" veröffentlicht die Antritts-Proklamation des Königs Albert. Derselbe versichert, seine auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und auf Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichtete landesväterliche Fürsorge und will die Landesverfassung in allen ihren Bestimmungen während seiner Regierung beobachten, aufrechterhalten und schützen. Sämmt» liche Behörden fungircn bis auf Weiteres fort. Die Staatsminister und die Kammer-Präsidenten find heute Vormittag von dem Könige empfangen und bestätigt worden. Den beiden Kammern wurde durch die Präsidenten der Regierungs-Antritt König Alberts und dessen Gelöbniß zur Aufrechthaltuug der Verfassung mitgetheilt und eine Urkunde darüber in dem Stände-Archiv niedergelegt. Nach einem dreimaligen Hoch auf König Albert vertagten sich die Kammern bis Montag.
Berlin, 28. Okt. Wie die „Magd. Ztg." meldet, beabsichtigt die Neichsregierung die nächste ordentliche Reichstags-Session zum Herbste 1874 zu berufen, dagegen soll der neu gewählte Reichstag im Frühjahre zu einer kurzen Session behuss Feststellung des Reichs-Militär-Gesetzes zusammentrcten.
Am 26. Okt. beging der General-Feldmarschall Graf v. Moltke seinen 74 Geburtstag.
Der Briefwechsel zwischen Papst und Kaiser soll eine Nr. 3 enthalten, nämlich eine Replik des Papstes auf die kaiserliche Antwort. Der Papst will das letzte Wort behalten und seine Curie in Rom würde die Replik schon veröffentlicht haben, wenn sie nicht eine neue Niederlage befürchtete.
Im Kriegsministeriüm beschäftigt man sich gegenwärtig sehr angelegentlich mit der Ausstellung eines Planes zur Gesa mmt-Casernirung der Reichs-Armee. Schon zu wiederholten Malen hat sich der deutsche Reichstag mit dem Princip der Gesammt - Easerniruug einverstanden erklärt, und da gegenwärtig die Finanzen des Reichs sich in einer sehr günstigen Lage befinden, so beabsichtigt man mit der Ausführung jener hochwichtigen Angelegenheit zu beginnen.
Velbert, 23. Okt. Ein eigenthümliches Schauspiel wurde in den Straßen unserer Stadt in Scene gesetzt. Es waren nämlich ungefähr 70 Bürger von Newiges wegen unterlassener Straßenreinigung vor das hiesige Polizeigericht citirt und dieselben zogen theils auf vierspännigen Leiterwagen mit Vorreiter, theils im Gänsemarsch , alle mit improvisirten oder wirklichen Besen versehen, zum Gerichtsgebäude. Das Publikum lachte zu dem Fastnachtsscherze, und damit war der Zweck desselben erreicht.
Trier, den 23. Ott. Die ultramontanr Moselztg. verkündet, daß der Bischof von Trier „innerhalb der letzten Wochen 60 bis 70 Anstellungen von Geistlichen vollzogen hat, ohne dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz nach Maßggbe der neuen Kirchengesetze davon Anzeige zu machen."
Bei seiner jüngsten Anwesendest in Straßburg hat der Kriegsminister v. Kamecke die 9 links - rheinischen Forts besichtigt, von denen einzelne bereits so weit fertiggestellt sind, daß nur noch verschiedene Arbeiten im Innern der Kasematten auszuführen sind, was jedoch auf die Vertheidigungsfähigkeit derselben keinen Einfluß hat. - Die Vorarbeiten für die rechtsrheinischen Forts sind schon seit einiger Zeit im Gang.
Pater Hyazinth in Genf hat nach seiner Wahl zum Pfarrer in einem gutmüthigen Brief an Mermillod, diesem edlen Verbannten, höflichen und christlichen Verkehr angetrageu. Da kam er aber schön an. Mermillod in seiner Antwort überschüttete den abtrünnigen Priester mit den giftigsten und bittersten Jnvekiiven und fordert ihn alles Ernstes auf, in den Schoos der allein scligmachenden Kirche zurückzukehren. Daraus blieb ihm allerdings Hyazinth die Antwort nicht schuldig; Mermillod aber schleuderte das Interdikt gegen die neugewählten freisinnigen Pfarrer, verbietet ihnen bei schwerer Strafe jede Wirksamkeit