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(Die Photographie im Dienste der Polizei.) Unsere Herren Gauner, Defraudanten und luftoeräiidernngssüch- tigen Cridalare haben Ursache, allgemach mit den Fortschritten, welche die photographische Kunst macht, ernstlich unzufrieden zu sein. Schon die Anlage von Verbrecher-Albuins, wie sie seit etwa zwei Jahren von der Wiener Polizei-Direktion beliebt wird, wurde von ihnen mit scheelen Angen angesehen; was sol­len sie aber erst sagen, wenn die dortige Behörde so weit geht, die photographischen Porträts der Dnrchgebraunlen an alle Stra­ßenecken zu kleben. Ein solches Vorgehen kann schließlich den ge­duldigsten Betrüger empören, denn er ist ja dadurch der Oeffent- lichkeii gar zu sehr ausgestellt und die Chancen für ein glückli­ches Entkommen weiden wesentlich geringer. Im Ernste aber muß diese Neuerung, welche dieser Tage in Wien eingesührt wurde, als eine entschieden glückliche bezeichnet werden. Es wurden nämlich an allen belebteren Plätzen Asfichen angeschlagen, welche den vollständigen Steckbrief gegen den Amtsdiener Hajek enthielten, welcher sich bekanntlich dieser Tage nach einer zum Nachtheile der Ereditanstalt verübten Defraudation in der Höhe von 46,000 fl.unbekannt wohin" zurückgezogen hat. Mehr noch als die lockende, mit großen Lettern gedruckte Ueberschnft: 500 fl. Belohnung", zog die Leute das auf jedes einzelne Placat gehef­tete photographische Bild des Defraudanten an. Auf diese Weise wird die Habhaftung eines Verbrechers mehr erleichtert, als durch bogcnlange, noch so detailliere Steckbriefe.

(Ein Niesen Wechsel.) Die von dem Genfer Schiedsgerichte Amerika zugesprochene Entschädigung an Amerika, zahlbar im Betrag von 15,500,000 Doll., ist nun in England in Form einer einzigen Schuldverschreibung gezahlt worden Fünfzehn Millionen Fünshunderttausend Dollars in einer einzi­gen Schuldverschreibung! Man sollte meinen, es sei nicht mög­lich , ein Bankhaus zu finden, das im Stande wäre, das Geld umzusetzcn, und es erwächst wohl die Frage, wo dieses Papier so verwendet werden könne, daß es nicht als todtes Capital zu­nächst nur Schaden brächte. Echt amerikanisch ist übrigens die Thatsache, daß der Wechsel sofort Photographin und den verschie­denen Ministern, dem Präsidenten rc zugesandt wurde. Ein solcher photographischer Wechsel müßte auf der Leipziger Messe Aufsehen erregen, oder noch besser auf der Wiener Weltausstel­lung. Ach (bemerkt die'LeipzigerLiteratur", der wir diese Notiz entnehmen)ach", würde die Weltausstellungs-Commission seufzen,daß der nur Photographin ist wie schön könnten wir so etwas brauchen!"

Chinesische Heiralhen. Kein Land hat solche

Eigcnthümlichkeiten wie China. Mit 19 Jahren heirathen die Chinesen 12jährige Mädchen. Manche, besonders die ärmere Klasse, gehen in Findelhäujer, holen sich ein Mädchen, erziehen dasselbe und geben es dem Sohne zur Fron. Dies geschieht ans Sparsamkeit, um kein Geld zum Kaufe einer Frau hergeben zu müssen und aber auch aus Vorsicht, weil die künftige Schwie­germutter so aus dem Mädchen eine gute Hausfrau machen und es für sich gewinnen kann. Äehnliches kommt auch bei dem prakiischeu Engländer vor.

Deg» Vati kau in Rom ist unstreitig das größte Ge­bäude der Welt; cs enthält 13,000 Wohnzimmer, 20 Höfe und 200 Treppen. Diese letzteren sind vollständig mit Menschen be­setzt und winden eine mittlere Stadt mit Einwohnern füllen.

Eine Dame fragte ihren Hansdoktor, ob das Tragen der mo­dernen Hüte nicht dem Gehirne schaden möchte?O, nein", antwor­tete der Doktor,Damen, welche Hirn haben, tragen solche Hüte nicht."

(Sie können lachen!) In der Familie F. erzählt dieCor­nelia" (Zeitschr. sür Erziehung), wurde das 9te Kind geboren. Als dieses sreudige Ereigniß dem kleinen sechsjährigen Arthur mitgetdeilt wurde, erwiderte er fröhlich:Papa, wir können aber lachen, wir kriegen viele Kieder!"

Zur Beherzigung für Frauen.

Dein Wille, Weibchen, merk es fein,

Muß stets des Gatten Wille fein!

Sprecht nicht: wir Weiber sind zu schwach Der Schwächte gibt am leichtsten nach.

Hat oft der Manu den Kopf zu voll,

Macht' ihn durch Widerspruch nicht toll!

Geh' ihm liebkosend um den Bart,

Nur schmeichle nicht nach Katzen Art.

Ein freundlich Wort zur rechten Zeit Hat manchen Unmuth oft zerstreut.

Ein Händedruck, ein Kuß, ein Blick Bringt frohe Laune oft zurück.

Auf Klatschereien höre nie,

Denn nichts als Eh'zwist stiften sie.

Dein Zimmer, Kleid, das ganze Hans Seh allzeit nett und reinlich aus!

Dein schönster Schmuck sei Sittsamkeit,

Dein größter Ruhm Wirtschaftlichkeit.

Gibt Gott Dir Kinder, liebe sie,

Allein verzärtele sie nie!

Amtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schuldkn-Kquidalionen.

In nachbenamttcu Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vvrzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen nnd Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekntionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaiger; Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich sür ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

AuSi-brei- Datum der

Lusiwrei. amtlichen Be­bende Stelle, kanntmachung

Aame und Wohnort

des

Schuldners.

Tagfahrt

zur

Liquidation.

Ort

der

Liquidation.

Bemerkungen.

Oberamts- ^ Stöber Gericht ^ E. Nagold, j

Jakob Friedrich Rähle, lediger ' 9 . Januar 1874, Bandweber und Händler in Nagold. Vormittags 9 Uhr.-

Nago ld.

Liegenschafts-Verkauf am 8. Januar 1874, Vormittags 10 Uhr.

Oberamts- > 25 , October Gericht ^73.

Nagold.

Jakob Schübel, Strumpftveber in Haiterbach.

15. Januar 1874, Vormitttags 11 Uhr. !

Haiterbach.

Liegenschafts - Verkauf am 14. Januar 1874, Vormittags 11 Uhr._

KraMs-Erklärung

eines Ifandöuchs- Auszugs.

Der Auszug auS dem Unterpfandsbuch

zu Bösingen, OA. Nagold, Band 8, Blatt 220, über den Psandrechtsvorbehali des Johann Georg Bauer, Schmieds in Pfalzgrafenweiler, vom 3. September 1868 über 300 fl. Kaufschilling bei Michael Haler, Bäcker in Pfalzgrafenweiler, wurde

durch Erkenntniß vom 25. September d. I. sür kraftlos erklärt.

Tübingen, 18. Okt. 1873.

Civil Kammer des K. Kreisgerichtshofs. Schäfer.