Amtsblatt für den Oberamtsbczirk Nagold.
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Amtliches.
Nagold Au die Gemeindebehörden.
Bei der Schätzung eines ganz oder theilwcise einem Mil. gliede der Schätzungs-Commission gehörenden Gebäudes, Gewerbes, einzelnen Grundstücks oder nutzbaren Rechtes, oder, wenn die betreffenden Objecte einem nahen Verwandten oder Pflegbefohle- nen eines Schätzers gehören, oder wenn sie ihm zur Verwaltung anverlraut sind, ist dieses Mitglied von der Mitwirkung bei der Schätzungs-Commission ausgeschlossen und durch einen Ersatzmann zu ersetzen. Da diese Voraussetzungen bei den Ortsschätzcrn ohne Ausnahme zutrcffen werden, so werden die Gemeindebehörden angewiesen, ohne Verzug einen Ersatzmann zunächst bei der , Schätzung derGebäudc zu wählen und das Ergebnis; binnen 10 Tagen hieher vorzulegen.
Den 14. Oktober 1873.
K. Oberamk.
G ii ntncr.
Nagold. An die Örtsbehörden.
Der Verein für Wiederherstellung der im Jahre 1689 durch die Franzosen zerstörten Katharinen-Kirche zu Oppenheim hat die von seinem Vorstand, dem Fabrikanten Rheimvalo daselbst, nach- gesuchte Erlaubniß zu Sammlung von freiwilligen Beiträgen im Königreich mit Ausschluß einer Kirchen-Collecte und des Collec- tirens von Haus zu Haus unter'm 2. d. M. höheren Orts erhalten, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Den 14. Oktober 1873.
K. Oberamt.
G üntner.
Tages-Neuigkeiten.
Stuttgart, 13. Okt. Der „Staatsanzciger" publicirt das königliche Dccret, durch welches die Stände-Versammlung zur Wiederaufnahme ihrer unterbrochenen Arbeiten auf den 21. Oktober cinberufen wird.
Landesprodukten-Börse Stuttgart vom 13- Oktober 1873.
Von den süddeutschen Märkten ist nun eine ruhigere Haltung sowie eine kleine rückgängige Preisbewegung angezeigt, was vorzugsweise den starken Angeboten von fremden Waizen zuzuschreiben sein wird. Die deutige Börse war weniger belebt, als in den letzten Wochen und da Käufer sich zurückhielten, so beschränkten sich die Umsätze auf den nöthig- sten Bedarf. Am Hopfenmarkt dagegen herrschte reger Verkehr und es wurden die zugeführten ca. 180 Ballen fast sämmtlich zu den Preisen von st. 6l bis fi. 78 verkauft. Wir notiren: Waizeu, ruff., 9 fl. 12
bis 21 kr., dair. 9 st. 48 kr. bis lO fi. 3 kr., ital. 9 fi. 36 bis 42 kr.
Kernen 9 fi. 48 bis 10 fl. 12 kr. Gerste, ung., 7 fl. 42—18 kr. Hafer 4 fl 48 kr. bis 5 fl. 12 kr. Kohlreps 8 st. 24 kr. Rübenreps 7 fl. 30 kr.
Hopfen 61 bis 76 fl. Mehlpreife per 100 Klg. incl.. sack. Mehl Nr. 1:
28 fl. 30 kr. bis 29 fl. Nr. 2: 26 fl. 24 bis 48 kr. Nr. 3: 24 fl. bis 24 fl. 36 kr. Nr. 4: 20 fl. bis 20 fl. 36 kr.
Stuttgart, 14. Okt. Der Herbst im Unterlande hat mit der Lese der Frühtrauben begonnen und seit heute trifft schon mancher Wagen Rolhwein in Stuttgart ein. Die Qualität über- trifft die des Jahres 1870 und ist bei dem gesunden Stande der Trauben an manchen Orten dem 1868er vorzuziehen. Der Preis übersteigt den aller bisherigen Jahrgänge, sogar den des 1865ers, weil in den besten Lagen viel erfroren und auch verhagelt worden ist. In Folge der warmen Witterung ist das Gewicht des Weinmostes mit jedem Tag im Zunehmen, so daß wenigstens der Weintrinker, wenn er den hohen Preis nicht scheut, etwas Gutes zu kosten bekommt.
Ueber die Steigerung der Lebensmittel-Preise rc. und der Arbeitslöhne in Süddeutschland gibt der Jahresbericht der Württembergischen Handels- und Gewerbekammer sehr interessante Aufschlüsse. Der durchschnittliche Aufschlag beträgt (1872) seit 1830/39 und 1833/42 beim Lohn in Fabriken und Handwerken 119 Proc., bei den Brodfrüchten 65 Proc., bei dem Fleisch 167 Proc., beim Bier 94, bei Brennholz 50; seit 1860,65 bezüglich 1856/65 beim Lohn in Fabriken und Handwerken 34Proc., bei Brodfrüchten 26, bei Fleisch 66, bei Bier 36, bei Brennholz 15.
Ravensburg, 13. Okt. Heute Vormittag 9 Uhr fand im hiesigen Rathhaussaal die Verhandlung über den Verkauf
der königlichen Bleich- und Appreturanstalt Weisscnau statt. Als Kauflustige fanden sich oie Herren Weißwaarensabrikanten von Ravensburg und Weingarten, sowie Hr. Fabrikant Kürsteiner aus St. Gallen, ein. Von Seite der Käufer, der Herren Manz und Srimmler, folgte ein Angebot von 115,090 fl, bei dem es auch geblieben ist.
Es mag in weiteren Kreisen interessiren, wie Friedrich Hecker, nicht mehr auf deutschem Boden, aber im Kreise deutscher Freunde, mit Carl Blind und Anderen zusammen in Southampton kurz vor der Einschiffung nach Amerika, das er nun wohl nicht mehr verlassen dürfte, seine Eindrücke von Deutschland zusammengefaßt hat. Ein Original-Bericht in der „Rheinischen Zeitung" gibt folgende Umrisse des Gesprächs. Hecker ist — um seine eigenen Worte zu gebrauchen — nach wie vor deutschuatio- naler Republikaner, ein Feind alles Partiknlarismus. Er will die volle Einheit des Vaterlandes und ist nicht bloß der entschiedenen Ansicht, daß Elsaß-Lothringen zurückgenommen werden mußte, sondern hätte sogar gewünscht, daß man noch weitere, ehemals zu Deutschland gehörige Theile (Burgund, Arelat) zurückuehme, um nach Westen hin endlich Ruhe zu haben — wie er dieß bereits früher in seinen „Gepfefferten Briefen" andeutete. Er ist für eine tüchtige kriegerische Ausbildung des Volkes, hält aber die einjährige Präsenz-Zeit für genügend, wie selbst Moltke dies einst gestand. Obwohl Hecker in seiner Meinung betreffs Frankreich weit über die Ansicht der entschieden national gesinnten, mit der Rücknahme von Elsaß-Lothringen einverstandenen deutschen Demokraten hinausgeht, spricht er sich doch in der unverblümtesten Weise über den Mangel einer kräftigen, volksmäßigen Oppositions-Partei innerhalb des Reiches aus. Er läßt seinem Unwillen über Deutschlands innere Zustände vollen Lauf. Er findet die militärische und büreaukratische Herrschaft noch übermächtig und ist von den jetzigen Einrichtungen in Sachen der Preßfreiheit, des Versammlungs-Rechtes, des Gemeinde-Lebens so wenig erbaut, wie man nur sein kann. Die Zustände im Norden seien wohl gegen früher etwas besser geworden; dafür habe mau den Süden, in dessen Kammern die hauptsächlichsten constitutionellen Fragen längst mit Erfolg ausgekämpft gewesen waren, zum Rückschritt genöthigt. Die Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches hinsichtlich politischer Vergehen erklärt Hecker für enorm reactionär. Mit dem vaterlandslosen, jede freisinnige und demokratische Bewegung systematisch durchkreuzenden Treiben internationaler Führer hat er nicht die mindeste Sympathie. Dem Ultramontanismus, der in die Staats-Angelegenheiten eingreifen will, steht er entschieden entgegen. Seiner Ansicht nach sollte die Volkspartei, die er überall von particularistischen Staats- und Stammes - Tendenzen gereinigt sehen möchte, den Oppositions-Kampf innerhalb des Reichstages aufnehmen und sich deshalb mit Energie an den Wahlen betheiligen. Hecker gedenkt, seine in Deutschland gewonnenen Eindrücke in einer kritisch gehaltenen Schrift niederzulegen und zu veröffentlichen. Danach zu schließen, itt der alte Freischärler, auf dessen Gesinnungs-Genossenschaft während seines Besuchs in Europa die entgegengesetztesten Partien gleichmäßig Anspruch zu haben glaubten, trotz der Buhlerei um seinen Beifall doch im Besitz seines ganz unabhängigen und bei ausgesprochen republikanischer Färbung im Ganzen recht gesunden Urtheils geblieben. Er theilt nach beiden Seiten seine Dementis aus, und es erweist sich, daß ihn keine der gegenwärtig in Deutschland miteinander ringenden Parteien ganz besitzt, ohne daß er deßhalb, nach der „Spen. Ztg." ein Hinterwäldler von Ansichten, wie von Manieren, oder, nach der „Weser- Zeitung", ein fossiler Politiker geworden ist. Den Glauben an eine schöne Zukunft des alten Vaterlandes, so viel es auch noch zu kämpfen haben mag, nimmt Hecker sicherlich im Herzen mit nach seiner neuen Heimath, und diese Zuversicht ist gewiß dereinst ein sanftes Sterbekissen für den treuen Sohn der Freiheit!
Berlin, 11. Okt. Dem Feldmarschall v. Manteuffel wurde bei seinem Rücktritt vom Oberkommando der Okkupationsarmee von den Offizieren derselben ein werthvoller silberner Tafelaufsatz als Erinnerungsgeschenk dargeboten, dessen Annahme Manteuffel jedoch dankend ablehnte. Das kunstvoll ausgeführte Werk hat im hiesigen Zeughause Aufstellullg gefunden, ohne daß über seine Verwendung bisher Verfügung getroffen ist.