ist der, den ich meine, in weit besserem Zustande und für die Pferde weit weniger anstrengend."

Die beiden Freunde dankten für den guten Rath, ließen sich den ihnen empfohlenen Weg genau beschreiben, und ritten dann aus demselben weiter. Durch früher schon gepflogene Unter­redungen hatte Sanderson erfahren, daß die Handelsspekulationen seines Freundes von keineswegs günstigem Erfolg waren, und daß es ihm gerade sehr an Geld fehlte. Sanderson selbst war im Besitze sehr reichlicher Geldmittel, und war schon oft nahe daran gewesen, seinem Freunde ein Darlehen anzubieten, hatte aber aus Zartgefühl immer wieder geschwiegen. Als jetzt jedoch der Augenblick des Scheidens immer näher heramükte, lenkte er das Gespräch wieder auf diesen Gegenstand, und Hamilton er­klärte,daß eine Summe von 500 Dollars ihm allerdings von großem Nutzen sein, und ihn der sehr mißlichen Verlegenheit, in welcher er sich jetzt befände, entreißen würde."

Sanderson, der eine bedeutende Summe bei sich trug, reichte seinem Freunde sofort den genannten Betrag mit der Bemerkung, die Rückzahlung könne ganz nach Hamilton's Belieben erfolgen."

Hamilton empfing das Darlehen mit dem Ausdrucke des innigsten Dankes, zog, ehe er von seinem Freunde Abschied nahm, ein sehr schön gearbeitetes Pistol aus der Tasche, und bat seinen Freund, es zum Andenken anzunehmen. Sanderson nahm es und machte Hamilton ein schönes Messer mit silbernem Griff zum Gegengeschenk.

Zehn oder zwölf Tage darauf fanden einige im Walde her­umschweifende Jäger die in einem Dickicht liegende Leiche San- derson's mit einer Schußwunde im Kopfe, der überdies; noch wie von Hieben mit einem Knüppel fürchterlich zugerichtet war. Die Taschen des Ermordeten waren geplündert, und in kurzer Ent- fernung von ihm lag ein abgeschoffenes Pistol, dessen Kaliber genau der Schußwunde im Kopf entsprach. Eine offene Brief­tasche, in der sich noch einige Papiere befanden, gab Aufschluß über den Namen des Mannes, dessen Persönlichkeit übrigens bald darauf auf unzweifelhafte Weise festgestellt ward.

Hamilton erschrack, wie man sich leicht denken kan», als er die erschütternde Nachricht vernahm, nicht wenig. Er begab sich sofort nach dem Orte, an welchen man die sterblichen Ueberreste seines Gastes gebracht, und erwies ihm hier mit schwerem Her­zen die letzten traurigen Dienste der Freundschaft.

Hamilton lebte mit seiner Mutter und einer einzigen Schwe­ster auf einer kleinen Farm, auf welcher seither noch eine Schuld gehaftet, zu deren Abtragung er eben das von seinem Freunde geliehene Geld verwendet. Er hing schon längst mit inniger Zuneigung an einer jungen Dame, die auch gegen seine Aufmerk­samkeiten durchaus nicht gleichgültig war. Dennoch hatte er eine förmliche Bewerbung bis zu dem Tage verschieben zu müssen geglaubt, wo er ihr einen gegen alle Störungen des Zufalls gesicherten Herd bieten könnte. Dank der großmüthigen Unter­stützung seines unglücklichen vielbeweinten Wohlthäters, befand er sich nun in einer Lage, welche jeden ferneren Aufschub un- nöthig machte; denn obschon er noch anderweite Schulden hatte, so hatte er sich doch mit seinen Gläubigern wegen allmäliger Abzahlung verständigt und wenigstens ward der Besitz von Haus und Hof dadurch nicht berührt.

Mittlerweile aber waren geschäftige Zungen thätig gewesen, wiewohl Hamilton nicht eher etwas davon erfuhr, als bis er sich dem Vater seiner Geliebten näherte und bei diesem die Be­werbung um die Hand seiner Tochter anbrachte. Die Antwort, die er empsieng, traf ihn wie ein Donnerschlag.

Mr. Hamilton," lautete die Antwort,ich bin gewohnt, mit der Sprache gerade heraus zu gehen. Bisher habe ich die Aufmerksamkeiten, die sie meiner Tochter erwiesen, gestattet, weil ich glaubte, Sie wären ein Mann von unbeflecktem Rufe, leider aber muß ich hören, daß man Sie in einem Verdacht hat, wel­cher, wenn er sich bestätigt, Sie dem rächenden Arme der Ge­rechtigkeit überliefern muß."

Erschrocken und entsetzt hatte der junge Mann kaum noch Kraft genug zu stammeln:

Um Gottes Willen, was sollen diese entsetzlichen Worte bedeuten? Erklären Sie sich näher!"

Nun erfuhr er, daß man ihn im Verdacht hatte, seinen Freund ermordet und beraubt zu haben Stumm und wie be­täubt taumelte er aus dem Hause seiner Geliebten hinaus. Die öffentliche Meinung war, in Bezug auf den ihm lastenden Ver­dacht sehr gelheilt, und dieser Umstand in Verbindung mit der allgemeinen Achtung, worin er bis jetzt gestanden, war der Grund, weßhalb die Gerichtsbehörde noch nichts gegen ihn unternommen. Einige seiner Bekannten riethen ihm, das Land zu verlassen; fest aber im Bewußtsein seiner Unschuld, verschmähte er einen Schritt, welcher seinen Namen gebrandmarkt und seine Mutter und Schwe­ster in Kummer und Schande gestürzt haben würde. Wohl wis­send, daß er es seiner Ehre schuldig sei, die Sache genau erör­tern zu lassen, stellte er sich der Behörde und verlangte gericht­liche Untersuchung. Leider aber hatte er keine Ahnung davon, wie weit die Bosheit der Menschen und die' unheilvolle Macht der Verblendung geht. (Schluß folgt.)

Allerlei.

(Schiller' s Lehrjahre.) Professor Julius Klaiber, der sich durch eine Anzahl historischer Arbeiten, insbesondere durch den Bortrag:Stuttgart vor 100 Jahren", bereits einen Namen gemacht hat, ist soeben mit einer Festschrift des Stuttgarter Real­gymnasiums hervorgetreten, welche die Lehrmethode auf der ein­stigen Karlsschule, der berühmten, längst nicht mehr existirenden Bildungsstätte, aus welcher Schiller hervorgieng, behandelt. Klai­ber hat für diese Arbeit die dortigen Archive durchforscht und auch einiges Neue in Bezug auf die Clevenzeit Schiller's, der gerade vor 100 Jahren (am 27. Januar 1773) als 13jähriger Knabe in die Anstalt einlrat, an's Licht gebracht. Schiller war zuerst in der juristttchen Abtheilung. Uebrigens waren in dieser, wie in den übrigen, die allgemein bildenden Fächer die weit überwiegen­den. Klaiber hat aus den Acten gesunden, daß Schiller in den juristischen Vorbereitungsfächern meist mittelmäßig, im Lateinischen und Griechischen gut oder recht gnt, in der Mathematik bald gut, bald mittelmäßig, in der Philosophie in diesen Jahren ebenfalls vorherrschend mittelmäßig hat, später fast durchaus recht gut; im Tanzen steht er consequent durch die ganze Anstalt durch auf schlecht"; nur einmal bringt er es zusehr mittelmäßig".

Amtliche und Privat-Bekauntmachungen.

Oberamt Nagold.

Forstamt Altenstaig.

Beschränkung der Flößerei auf der Nagold.

Bei dem gegenwärtigen niederen Wasser­stande ist die Langholzflößerei ans der Nagold bis auf Weiteres auf 3 Wochentage, den Dienstag, Donnerstag und Samstag und zwar je auf den Vormittag beschränkt.

K. Oberamt. K. Forstamt.

Husuadel, Amtmann, Herdegen.

ges. Stellvertreter.

Lieferung von tannenen Pfosten.

Die Unterzeichnete Stelle bedarf für die Weg-Anlagen auf Markung Gündringen 100 Stück 4 -5" starke, ist 0" lange Sicherheits-Pfosten von gesundem Tannen­oder Forchenholz nach Muster der an der Eündringer Stationsznfahrtsstraße schon angebrachten. Dieselben können entweder an die Bauhütte G ü ndringen geliefert oder aber auch an ihren Bestimmungsort ver­setzt werden. Offerte auf das Eine oder

Andere sind längstens bis 15. dieses hieher einzureichen.

Nagold, den 4. Oktober 1873.

K. Eisenbahnbauamt.

Herr mann.

Jagd-Verpachtung.

Die der hiesigen.

Gemeinde zustehende, wird am

Donnerstag den 9. d. M., Vormittags 10 Uhr, uf hiesigem Rathhaus aus weitere 3 Jahre erpachtet. Liebhaber werden hiezu ein- eladen.

Den 3. Oktober 1873.

StadtiLultbeisten-Amt.

Oberthalhei m,

Oberamts Nagold.

Schafwlttde-Verfmchtung.

Die hiesige Sommerschafwaide welche im Vor­sommer 150 Stück gut ernährt, geht mit dem Kalender­

fahr d. I. zu Ende. Eine Wiederver­pachtung findet daher

am Montag den 20. d. M., Vormiltags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhaus statt.

Die Waide ist gesund, kann zu den besten gerechnet werden.

Pachtliebhaber sind eingeladen, unbe­kannte haben ein amtlich beglaubigtes Zeugniß vorzuweisen, daß sie eine Waide aufzuschlagen im Stande sind.

Den 3. Oktober 1873.

Gemeinderath.

Für denselben:

Schultheiß Schmider.

Sulz,

Oberamts Nagold.

Wer an den Michael Röhm, Rößles- wirths Enkel, der am 15. September 1873 durch Beschluß der Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs zu Tübingen entmündigt wurde, etwas zu fordern hat, wird aufge­fordert, sein Guthaben bei dessen Curator, Friedrich Röhm, Bauer, Jakob Sohn hier, oder beim Gemeinderath schriftlich unter Angabe des Tages und der Ursache der entstandenen Forderung, bis Samstag den 11. Oktober 1873 anznmeldcn, widrigen-