dem es verordnte: „daß außer dem Schulmeister kein Schneider auf dem Laude zu dulde»/' Daß von solche» Schulmeistern — manche „vermielheten" sich übrigens nur im Winter als Lehrer und „dienten" im Sommer beim Bauer — nichts Gefcheidles gelehrt wurde, liegt auf der Hand. Lesen war der hauptflichlichstc Lehrgegenstaud, Rechnen und Schreiben galt als Luxus und der Rechnen- und Schreibeschüler mußte darum auch 1 Sgr. wöchentlichen Schulgeldes zahlen, während der bloße Leseschüler mit 6 Pfg. fortkam.
(Zur Wacht am Rhein".) Bei der Sedan-Feier des Stetliner Handwerkervereins wurde folgende von Köln eingegangene Zusatzstrophe zur „Wacht am'Rhein" vorgetragen und mit vielem Beifall ausgenommen:
Es gebl ein Wort von Mund zu Mund Und allen thut's die Losung kund:
Das Reich, das Reich, das' Deutsch? Reich Ist unser Schatz und Schutz zugleich;
Ihm dienen wir, 's ist einerlei,
L-b süß der Dienst, ob sauer sei;
Halt fest, was Dir das Schwert gewann,
Hall fest am Reich, du deutscher Mann!
— (Ei n s ich er es Z eich en d es ein g etr et e n en Tod es.) Unter dieser Ueberschrifl hat Dr Magnus in Breslau in Virchow's Archiv ein sehr einfaches Verfahren angegeben, das darin besteht, daß man den Finger des auf Leben oder Tod zu Prüfenden mit einem Faden recht fest und straff umschnürt. Am Lebenden wird man alsdann wegen des nicht aufgehobenen Blutkreislaufs in kürzester Zeit ein Nothwerden des abgeschuürten Theiles beobachten; tritt diese Färbung nicht ein, so ist bestimmt der Tod anzunehmen. Ist die Haut der Finger zu verhornt, so wählt man zu dem Versuche eine Zehe oder das Ohrläppchen. — Da die unsterbliche Seele ihr sündiges Leibeslokal bekanntlich ohne jeglichen Spektakel — gleichsam wie ein Dieb in der Nacht — zu verlassen pflegi und die sichersten Todeszeichen erst vkrhältniß- mäßig spät anftreten, so kann es sogar für den Arzt unter Umständen schwer sein, zu entscheiden: ist der Mensch todt, oder nicht? Bei der enormen Wichtigkeit, welche die Entscheidung dieser Frage im concreteu Falle haben kann, muß das angeführte Experiment auch dem praktischen Arzte als Bereicherung seiner otagnostischen Hilfsmittel nur willkommen sein-
— Die zehn Gebote für den Bauern. Das erste Gebot. Der Acker ist dein Brodkorb, dein Schuldner, der dich mit Nahrung, Kleidung, Geld versorgen muß. Drum sollst du allen Fleiß und Ausmerksamkcit darauf verwenden, daß er nicht krank werde, sondern gesund bleibe und dir diene. Du sollst deine Aecker, wenn sie feucht und kalt sind, durch tiefs-Wasserabzüge gesund und erlragsfähig machen. Bedenke, daß dein Acker nicht gesund ist, bis du mit dein Pflug einen Schuh tief fahren kannst und zu keiner Zeit des Jahres einen nassen Untergrund antriffst oder bis darin Getrcidepflanzen zu jeder Zeit ihres Wachslhums wenigstens einen Schuh tief ganz gesunde Ackererde antreffen. — Das zweite Gebot. Du sollst nicht ruhen, bis Leine'Aecker eine» Schuh tief durch den Pflug durchivühlt sind und bis du auf jedem Acker einen Schuh tief lockeren Ackerboden besitzest, aus daß deine angebauten Pflanzen deine» Dünger recht bezahlen und du für Deine Arbeit reichlich belohnt werdest (Anmerküktg. Ein Acker von 300 Ruthen hat mehr eingetragen bei einer Vertiefung auf 7 Zoll 13 Fr., bei 9 Zoll 17 Fr., bei 11 Zoll 19 Fr.)
— Das dritte Gebot. Du sollst zu allen deinen Saaten stets solche Werkzeuge anwenden, wodurch ihr Stand ein regelmäßiger, geordneter wird (Reihensaat), damit du Platz gewinnst, den Boden während des Wachsthums zu behacken. (Anmerkung. Ein Acker von 300 Ruthen mit Reps in Reihensaat bestellt, ertrug 20 Fr. mehr als ein anderer von gleicher Größe, der breitwür- fig besäet war.) — Das vierte Gebot. Gedenke daran, daß du nur dann einen guten Ertrag von deinen Körnern, Kartoffeln, Rüben bekommst, wenn du den Acker reinigest von Unkraut. — Das fünfte Gebot. Du sollst nimmer zwei gleiche Gewächse auf einander folgen lassen, besonders nicht Halmfrüchte, wenn du vollkommene Ernte haben willst. Bedenke, daß jede Pflanze ihre eigenthümlichcn Nahrungsmittel haben muß, wie eine Kuh und ein Schwein, oder ein Hund und ein Pferd nicht aus ein und derselben Schüssel fressen mögen. Wenn also Korn tmf deut Acker gewachsen ist und hat dasjenige mitgenommen, was ihm geschmeckt hat, und es kommt abermals Korn und will sich noch einmal an den Tisch setzen, so kann man sich's vorstellen, daß es schmal hergeht. — Das sechste Gebot. Du sollst nicht zu dicht säen, setzen, pflanzen, auf daß nicht die zu nahe aneinander stehenden Pflanzen einander erwürgen und erdrücken. - Das siebente Gebot. Du sollst frischen Dünger stets zu Futter- und Wurzelgewächsen anwenden, nie aber zu Halmfrüchten. Je üppiger deine Fultergewächse sind, desto besser, was nützt dir aber gefallene oder gelagerte Frucht? — Das achte Gebot. Laß dich nicht gelüsten, nur eine große Ackerzahl zu erwerben, halte nicht den für den gescheitesten Bauer, der darauf ausgeht. — Wer die Erträgnisse seines Besitzthums verdoppelt und verdreifacht, auf den darf man mit vollem Recht als ein Vorbild Hinweisen. — Das neunte Gebot. Du sollst so viel Futter bauen als möglich und einen Viehstand halten, der deinem Besitzthum angemessen ist
— doch nicht mehr als du reichlich füttern, gut züchten und pflegen kannst. — Du sollst Buch und Rechnung führen über Alles.
— Das zehnte Gebot. Du sollst den vielen Dünger, den du erhältst, verständig behandeln, vermehren, verbessern, gut anwenden, d. h. zu rechter Zeit und auf die rechte Frucht, auf daß dir dein Land Früchte und Geld eintrage und du lauge lebest auf Erden.
(Vorsicht.) Ely: „Herr Doktor! Ziehen Sie mir den Zahn heraus, ich batte die Schmerzen nicht mehr aus!" — Doktor: „Beruhigen Sie sich, ich werde Sie chloroformiren." — (Ely holt sein Portemonnaie heraus.) - Doktor: „Nun, das hat ja nicht solche Eile!" — „Bezahlen will ich auch noch nicht. Ich meine nur, wenn Sie mich betäuben wollen, muß ich doch vorher Nachsehen, was ich in meinem Portemonnaie habe."
— In einer Gesellschaft, in welcher sich auch Saphir befand, sprach man von der allgemeinen Sittenlosigkeit, welche immer mehr um sich greife. Eine Dame bemerkte, sie wundere sich, warum Gott nicht wieder eins Sündflutb kommen ließe. — „Weil ihm die erste nichts geholfen hat," antwortete Saphir.
— Der Fund. „Jetzt, Weib, hör'amal aus mit deinem ewigen Gebrummel: i war' ja scho längst da, aber i Hab-' was g'sund'n. Was
— dös sag i dir erst morgen früh.'" - Am andern Morgen fragte dis Frau, welche vor Neugierde die ganze Nacht kein Auge schließen konnte: „Also, Mann, jetzt sag': was hast du gestern Nachts g'fund'n?" — „I Hab' g'fund'n, daß das Bier beim Lindenwirth am besten, ist."
Auflösung der Charade in Nr. 112: Warschau.
Amltliclxr irn-d Pistvat-Bekanirtmachirngen.
Gläubiger-Ausruf.
Auf das am 10. d. M. erfolgte Ableben - des im ledigen Stand gestorbenen Küfers
Christian Schweizer sind die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen
binnen 8 Tagen
bei Unterzeichneter Stelle oder bei dem Wai- feiigKrichts-Dorstand in Berneck einzugeben. D'cn 25. Septbr. 1873.
K. Amtsnolariat Alteustaig. A.-V. Hüfner.
Revieramt Schön bronn. Der Ertrag an
Weißtannensamen
in den Staatswaldungen wird am Samstag den 4. Oktober, Vormittags 9 Uhr, hier im Aufstreich verkauft.
Alteustaig Stadt.
Gläubiger-Ausruf.
Am 15. Juni d. I. starb dahier Franz Taver Maier, Gipser.
Forderungen an dessen Verlassenschäfk sind zur Berücksichtigung bei der vorzunehmenden Eoentualtheilung
binnen 8 Tagen
dahier anzumeldeu und zu erweisen.
Den 30. September 1873.
Für die Theilungsbehörde.
K. Amtsnotariat.
_ A.-V. Hüfner._
Revier S ch 5 n b r o n n.
Stockholz-Verkauf.
Freitag den 3. Oktober werden aus verschiedenen Abtheilungen des Distrikts Buhler ca. 71, Schmelzkling 2 und Gmeindsberg 1 Raummeter Stockholz imBodcn (Windwulzen) im Aufstreich verkauft.
Zusammenkunft: Morgens 9 Uhr beim Buhlerstich.
Alteustaig Stadt.
Geld-GesllchW
Die hiesige Gemeinde sucht zu Straßen- und anderen Bauten ein Anlehen von
16,000 fl.
aufzunehmen, das in Beträgen von 1000 fl. und darüber angenommen wird.
Offerte unter Angabe des Zinsfußes wollen gerichtet werden an den
Gemeinderath.
Alten st aig Dorf,
Oberamts Nagold.
Lang- und Scheiterholz- Berkauf.
Am Samstag den 4. Oktober, Nachmittags 1 Uhr, verkauft die Gemeinde aus ihren Wald- theilen 130 Stück Langholz und 80 iaummeter Schciterholz, worunter 16 Rm. nchenes, wozu Kaufsliebhaber eingeladen oerden.
Den 27. Sept. 1873.
- Schultheißenamt.
Mast.