z, B. aus den Herren Stadtrath Geiger, Vorstand des Gewerbevereins, Kanzleiraih Rim in eie und Kaufmann A Schlee, sämmtliche hier, welche mir dankenswerther Bereitwilligkeit die auf sie gefallene Wahl angenommen haben. Die Mitglieder der Revisions Commission haben sich ganz besonders bereit erklärt, für Betheiligle, die irgend welche Auskunft wünschen oder sich von dein Vorhandensein gekaufter Effecten überzeugen, dies aber nicht persönlich thnn wollen, dieselbe zu ertheilen und eine sofortige Revision vorznnehmen, zn welchem Behufe eine schriftliche Anzeige an einen der Herren Revisoren genügt, nm dann das Weitere zn veranlassen.
Allerlei.
— (Der Jammer über schwachen Magen) nimmt jetzt überhand, zum Theil gewiß, sagt vr. Dyrenfurth in der
„Schl. Presse" in Folge des maßlosen Biertrinkens. Bier und Wein sind nicht Nahrungsmittel, sondern Genußmittel; sie befördern, mäßig genossen, die Verdauung, allein, da sie fast gar kein Eiweiß noch Salze enthalten, so sind sie auch nicht fähig, verloren gegangene Gewebe zu ersetzen. Sehen wir nun Jung und Alt in Schaaren nach den Gambrinushallen pilgern und dieß oft noch durch schädliche Beimischungen verfälschte Gebräu begierig schlürfen, so werden wir über die Hanptursache der aufgeschwemmten Wänste und der Klagen über Appetitlosigkeit nicht in Zweifel sein. Die Zufuhr von Baustoff muß eben dem Bedarf entsprechen; wir dürfen von der goldenen Mittelstraße der Mäßigkeit niemals abweichen — es sei denn, daß, wie heute, die Verführung an Freundestisch allzuverlockend anfträte, und wir zugleich durch unsere Enthaltsamkeit die Gemüther eines liebenswürdigen Wirlhcs und seiner Gattin zn bitter verletzten!
Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Lch>lldril-K>i»id,üitine».
Fn nachbenannten Gantsachen werden die Schnldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenomnien werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exckutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Attivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretcnd angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hiurcicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche sünfzehutägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf eist später stattsiudet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Zatuiii der Name und Wohnort Tagfahrt ' Ort '
eni-wnui- Be- des zur der Bemerkungen,
bende Stelle, kanntmaämng Sämtbners. Liquidation.Liquidation. -
Oberamts-
Gericht
Nagold.
26. August Jakob Holzäpfel, Taglöhner in 14. November, ^ 1873. Schönbronn. Nachmittags 2Uhu
Schönbronn. Keine Liegenschaft vorhanden.
Oberamts- Gericht
tagold.
August Johann Gottfried 1873. wacher in
H 0 r u b e r g, Oberamts Calw.
Langholz-Verkauf.
Um Freitag den A9. d. M., Vor- . mittags 10 Uhr, ^werden auf hiesigem 'VRathhanse aus dem - Gemeindewald Bronnenberg 180 Stämme rothtannen Langholz!, größtentheils IV. Classe und 5 buchene Klötze, welche sich zu Wagnerholz eignen, im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht, wozu die Liebhaber ringe- laden sind.
Den 8 . September 1873.
Schultheißenamt. Küble r.
G ü l t l i n g e n.
Schaftveide-Ver-achlung.
Am Dienstag fdeu 16. September d. I., Vormittags 10 Uhr, wird auf dem Rathhause die -hiesige Schafwaide für die nächsten drei Jahre verpachtet.
Auswärtige unbekannte Liebhaber haben sich mit Prädikats- und Vermögenszeug- niffen auszuweisen.
Den 28. August 1873.
Schultheißenamt.
Wurst.
De üble, Tuch-^ 20. November, Nagold. ^Vormittags 9 Uhr.
A l t e n st a i g Stadt.
Aufforderung
an die Schuldner des verstorbenen Stadt- und Distriktsarzts vr. Schiler.
Die Schuldner des verstorbenen vr. Schiler von hier sind hiemit aufgefordert, ihre Schuldigkeiten in die Verlassenschafts- maffe desselben binnen 14 Tagen an die hier wohnenden Schiler'schen Erben zu bezahlen, bei Vermeidung der Schnldklage. Altenstaig, den 9. September 1873.
Waisengericht.
Ein
V ö l m l e s m ü h l e. kräftiger junger Bursche, der die
Müllerei
erlernt hat, findet eine Stelle bei
Mühlebesitzer Haisch.
Nagold.
Liegenschafts-Verkauf am Nagold. 19 . November, Vormittags
9 Uhr.
sein Ellen-, Kurz-, Woll- und Baumwoll- waren-Lager, sowie Strohhüte und sonstige verschiedene Krämerwaren, Verschlage, (Kisten, Faß) u. dergl. gänzlich ansverkauft und ladet hiezu das hiesige und auswärtige Publikum srenndlichst ein.
Nagold.
Schuhmacher-Geselleu- Gesuch.
2 tüchtige Arbeiter finden dauernde Condition bei
Fritz Wagner.
E t t m a n n s w e i l e r.
Bei Unterzeichnetem liegen zu 41- "0 gegen gesetzliche Sicherheit
1 2 5 fl.
zum Ausleihen parat.
Pfleger Johs. Waidelich.
bester Qualität erhalte ich demnächst zu annehmbarem Preise, und lade Liebhaber ein, mir ihren Bedarf zeitig auszugeben.
Gottlob Knödel.
Ausverkauf.
Friedrich Rähle von Nagold, wohnhaft im Hinterhause des Gasthauses zum Engel, macht hiemit bekannt, daß er
L
l d.
N a g 0 Ein tüchtiger
_Schuhmacher-Geselle
findet dauernde Beschäftigung bei
David Schuh, Schuhmacher.
Nagold.
Bffene Stelle
für ein ordentliches Mädchen von 19—21 Jahren bis Martini; bei wem? sagt die
Redaktion.