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Amtsblatt sLr den Oberamtsbezirk Nagold.

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' ' mit PostaufichLag 1 ft. 8 kr. ie 2 Kreuzer.

Amtliches.

Nagold.

An die Ortsvorstehrr.

Die denselben unter Bezugnahme auf die Ministerialver- sügung vom 29. o. M. (Regbl. Nr. 30. Staatsanzeiger Nr. 204.) zugefertigteBelehrung über^die asiatische Cholera ist in den Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und in der Orls- registratur auszubewahren.

Den 1. September 1873.

K. Oberamts-Physikat. K. Oberamt.

Dr. Einnrert. Husuadel, A.-B.

Belehrung über die asiatische Chblera.

1) Die asiatiiche Cholera verbreitet sich epidemisch; sie un­terscheide'. sich wesentlich hiedurch von unserer einheimischen (spo­radischen) Brechruhr, welche zwar auch mit Tod. endigen kann, aber keine Epidemieen macht.

Der Cholera-Keim ist in den Ausleerungen der Cholera- kranken enthalten, und zwar nicht allein in denen der Kranken, welche von den schweren Formen der Cholera befallen sind, son­dern auch in denen Derjenigen, welche blos an epidemischer Diar­rhöe leiden; jletztere Personen fühlen sich häufig dabei so wenig unwohl, daß sie ganz gut zu reisen im Stande sind.

Die ansteckende Kraft der Ausleerungen wird ebenso durch einen Zersetzungsprozeß, dem sie eine Zeitlang unterworfen wa­ren, erhöht, wie durch ihre Vermischung mit dem Inhalt der Abtrtttsgruben gesteigert.

2) Die Cholera ckann überall da sich entwickeln, wo der in den Ausleerungen enthaltene Cholerakeim aus ein gesundes Individuum einwirkt, so unter Umständen beim Aufenthalt eines gesunden Individuums in einem von Cholerakranken bewohnten Hause; durch den Besuch einer bisher cholerafreien Lokalität von Seiten eines von der Cholera Angestecktcn,-sodann besonders noch durch Versendung von mit Cholera-Ausleerungen verunreinigter Wäsche in bisher freie Lokalitäten.

3) Man vermeide daher jeden unnölhigen Besuch eines von Cholera befallenen Ortes oder Hauses, namentlich aber vermeide man es unter allen Umständen, den Abtritt eines von Cholera inficirten Hauses zu benützen.

4) Kömmt ferner in eine bisher freie Lokalität eine Per­son aus einem von de . wra befallenen Orte zugereist, so ist dringend gerathen, sogleich mit der Reinigung und Desinfection des Abtritts zu beginnen (s. Nro. 6 und Anhang I.), selbst wenn die betreffende Person noch keine Zeichen von Erkrankung dar­bieten sollte. Stellt sich bei derselben Unwohlsein, namentlich Diarrhöe, ein, so ist nach den sud Nro. 6 und 10 angegebenen Regeln zu verfahren.

5) Werden nach einem bisher freien Ort aus einem infi­cirten Ort Effekten versendet, so find die Stoffe, welche durch die Ausleerungen, d. h. sowohl das Erbrechen, als !die Diar­rhöen Cholerakranker, verunreinigt sein könnten, wie ungewaschene Hemden, sonstiges Weißzeug, Leintücher ec. einer Desinfection zu unterziehen (s. Anhang II); für andere Effekten ist eine Desin­fektion nicht nothwendig.

6) Da unzweifelhaft nichts die Entwickelung der Cholera wirksamer befördert, als das Vorhandensein von faulenden thie- rischen Stoffen, so ist vor Allem den Abtritten die größte Auf­merksamkeit zu widmen, sobald die Cholera auch nur in der Nähe auftritt, und es soll damit nicht zugewartet werden, bis die Krankheit an dem Orte selbst ausbricht. Zunächst sind die Abtrittströge oder Gruben gründlich zu leeren.

Besteht in einem Hause eine einfache, nicht ausgemauerte Senkgrube, oder findet gar eine bloße Anhäufung der Exkremente auf der Oberfläche des Bodens statt, so ist womöglich eine aus­gepichte Tonne zum Auffangen der Exkremente anzuschaffen und unter das Fallrohr zu stellen.

Nach geschehener Leerung (nach der Aufstellung der Tonne), oder wo die Leerung nicht sogleich möglich ist, sofort, ist mit der Desinfection des Abtritts zu beginnen. Es ist zweckmäßig, daß die Einzelnen damit Vorgehen, ohne die obrigkeitliche Anordnung dieser Maßregel abzuwarten (s. Anhang I.). Dringend ist die

Desinfection zu rathen in dem Zud Nro. 4 erwähnten Falle. Stellt sich vollends bei einem der Hausbewohner eine Diarrhöe ein, welche möglicherweise eine Choleradiarrhöe sein könnte, so soll durchaus keine Ausleerung in den Abtrittstrog gelangen, ohne daß sowohl dieser als jene gründlich desinficirt werden.

Noch zweckmäßiger ist es, wo es ausführbar ist, die diar-' rhöeischen Ausleerungen gar nicht in den Abtritt zu gießen, son­dern sorgfältig zu desinficiren und außerhalb des Orts, fern von den Häusern, zu vergraben.

Ebenso ist auf den Zustand der Dungstätten und Gruben zu achten; namentlich auf etwaige Infiltration des Bodens oder Verunreinigung benachbarter Brunnen mit Iauchebcstandtheilen, und cs ist eine öftere Leerung der Dungstätten räthlich.

7) Selbstverständlich ist ferner für eine reine trockene Luft in den Wohnungen durch fleißige Lüftung, sowie für Reinlich­keit des eigenen Körpers Sorge zu tragen.

8) Durch entsprechende Bekleidung ist namentlich für Warm- halten der Füße und des Unterleibes zu sorgen; es empfiehlt sich für diesen Zweck besonders eine Leibbind aus Flanell oder Seide.

9) Im Essen und Trinken ist sorgfältig jedes Uebermaß zu vermeiden; Jeder enthalte sich ferner der Stoffe, welche, ohne gerade im Allgemeinen ungesund zu sein, ihm erfahrungsgemäß nicht gut bekommen.

Schädlich ist der Genuß von vielem kaltem Getränk über­haupt, von schlechtem (saurem, unausgegohrenem) Bier, saurem oder gährendem Obstmost oder Wein; besonders gefährlich aber das Trinken von schlechtem, faulig schmeckendem (von Abtritts­oder Jauchegruben aus verunreinigtem) Wasser, und ist deßhalb auf den Zustand der Brunnen das genaueste Augenmerk zu rich­ten. Dagegen ist ein mäßiger Genuß von gutem Bier, Obst- most, gutem, besonders rothem Wein zulässig.

Bei heißem Wetter empfiehlt sich als Getränk reines, koh­lensäurereiches Wasser (Soda-, Dizenbacher-, Teinacher-, Göp- pinger- rc. Wasser) mit Zucker. Schlechtes, faulig schmeckendes Wasser kann au Orten, wo kein anderes Wasser zu bekommen ist, durch Kochen unschädlich und durch Zusatz von etwas Wein oder Kirschengeist trinkbar gemacht werden. Dagegen wird sol­ches Wasser dadurch nicht unschädlich, daß es mit Kohlensäure imprägnirt und zu sogenanntem Soda- oder Syphon-Wasser ge­macht wird.

Von Nahrungsmitteln vermeide man in Zersetzung begrif­fene, sehr fette, schwerverdauliche, blähende, säuerlichwässerige Stoffe, wie z. B. fauliges oder sehr fettes, sowie hartes, zähes Fleisch, Schmalzbackwerk und Aehuliches; Hülsenfrüchte, Sauer­kraut und andere Kohlarten, die verschiedenen Sorten von Sa­lat, schwere Mehlspeisen, unreife, speckige Kartoffeln, Gurken, Melonen, unreifes Obst; auch reifes, ungekochtes Obst, besonders in größerer Menge und bei leerem Magen genossen, ist schädlich. Dagegen empfiehlt es sich im Allgemeinen, sich an warme Kost, gute Suppen und frische Fleischspeisen zu halten.

10) Stellt sich bei Jemand ein Unwohlsein ein, besonders Kollern im Leib, Diarrhöe, Uebelsein, Erbrechen, namentlich unter Umständen, die der Möglichkeit des Ergriffenseins von Cholera Raum geben, so beobachte man in Bezug auf die Ausleerungen die oben (Nro. 6 und Anhang 1.) gegebenen Vorsichtsmaßregeln; behandle das durch die Ausleerungen etwa verunreinigte Weiß­zeug nach den Vorschriften des Anhangs II. und schicke unver­züglich zum Arzt. Denn erfahrungsgemäß gelingt es sehr häu­fig, durch rechtzeitige ärztliche Behandlung diese leichteren Erkran­kungen zu heilen und ihren Uebergang in die schweren Formen der Erkrankung zu verhüten. Bis zur Ankunft des Arztes hat der Kranke das Bett zu hüten; man erwärme seinen Unterleib durch warme Tücher, suche durch warme Bedeckung die Hautaus­dünstung zu befördern und gebe ihm nichts als leichte Schleim­suppen, als Getränk: warme Chamillen- oder Pfeffermünzthee, bei großem Durst kohlensaures Wasser mit Eis. Fühlt sich der Kranke sehr erschöpft, oder droht Kälte bei ihm einzutreten, so kann man ihm auch einige Hoffmanns-Tropfen, etwas Glühwein, Rum, Kirscheugeist oder ähnliche geistige Flüssigkeiten unter Was­ser reichen, weitaus am Besten dient aber hier Champagner mit