in einer Besprechung über den Stoffwechsel: „Der Mensch gleicht einem wandelnden Ofen, dessen Magen den Herd und dessen Lungen den Schornstein bilden, durch welchen bei einem Erwachsenen läglich 48l Liter verbrannter Kohle in Form von Kohlensäure entweichen/' Einverstanden, wenn nur das Heizungsmaterial nicht so theuer wäre! — Nach Voit's auf die Normalverpflegung der bayrischen Truppen gegründeten Angaben genießt ein erwachsener arbeitender Mann täglich 133 Gramm Eiweiß, 103 Fett, 324 Kohlehydrate, außerdem noch 30 Salze und 2800 Wasser — der Deutsche liebt aber Letzteres, wenn er's haben kann, mit Zusatz von Malz und Hopsen.
— (Die neueste A nsstellun g.) Es läßt sich fragen, wohin die menschliche Erfindung bei der Unternehmung von Ausstellungen noch gerathen wird. Hunde, Katzen, Bier, Babies, Alles schon dagewesen. Jetzt ist der Besitzer der North Wool- rvich Gardens in London — der vor nicht gar langer Zeit auch eine Ausstellung von Schenkmamsellen veranstaltete — auf deu Einfall gekommen, eine Bartausstellung zu arrangiren. Es hatten sich wirklich gegen 30 Herren mit Riesenbärten angemeldet. Jeder Bart sollte der Reihe nach auf der Bühne dem Publikum vorgezeigt werden, wobei der Besitzer des Etablissements, Mr. Holland, die Erklärung der Vorzüge eines jeden übernahm. Eine Jury von 12 Damen saß über die Bärte zu Gericht und überreichte den Preisbewerbern die betreffenden Medaillen Ein angemeldeter Kinnbart maß 40 Zoll, in welcher Länge als Probe ein Haar beigelegt war. Gin angemeldeter Schnurrbart mißt 16 Zoll auf jeder Seite, oder 32 Zoll von Spitze zu Spitze.
— (Geistesgegenwart eines Wuuderdoctors.) In ein Städtchen der preußischen Provinz Sachsen, so erzählt die Wiener „Presse", kam einer jener Wnnderärztc, die der leidenden Menschheit insoferne immer Erleichterung verschaffen, als sie eingebildeten Kranken die Bürde einer straffen schweren Börse stets erleichtern. Es gab da keine Krankheit, für welche der Herr Medicus nicht ein unfehlbares Zaubertränkchen oder Zauberpulver- chen besessen hätte. Da kam einst unter anderen Patienten auch ein hageres Männchen zum Herrn Doctor' und suchte dessen berühmte Hülfe für ein Leiden an, das in einem beharrlichen Versagen jener wichtigen Function bestand, die den edlen Knappen Sancho Pansa oft im Walde zwang, seinen Grauen zu verlassen. Der Herr Doctor gab auch dem Leidenden sofort ein unfehlbares Medicament und ließ es sich natürlich sofort gut bezahlen. Nach einigen Tagen kam der Patient wieder und beklagte sich über die Wirkungslosigkeit des ihm verabreichten Mittels. Der Doctor hieß ihn die Kur wiederholen und cassirte abermals ein Honorar mit Beifügung der Versickerung ein, daß dies; Leiden nicht so rapid zu beheben sei; indeß die Dose, die er ihm jetzt gegeben, müsse wirken. Allein wer sich nach einige» Tagen mit derselben Klage, ja mit Vorwürfen wieder einstellte, war unser Männchen. Der Wnndermedicus schüttelte den Kopf; endlich richtete er an seinen Patienten die Frage: „Was haben Sie denn für ein Metier." — „Ich bin Schullehrer", war die Antwort. — „Ah so" versetzte der Doctor mit hinein Lächeln, „Sie sind Schullehrer; nun dann muß ich ihnen vorher etwas zu essen geben, damit die Wirkung meines Mittels eintreten könne."
— (Was d er Mensch w erth i st.) Wer glaubt wohl,
schreibt der „B. B- Cour.", daß der oder Jener, von dem man oft genug hören kann, er sei „keinen Schuß Pulver werth", doch seinen ganz beträchtlichen ziffermäßig aufzuweisenden Werth hat? Vorausgesetzt allerdings, daß die Dinge und die Menschen das auch wirklich werth sind, was sie kosten oder was sie gekostet haben. Da veröffentlicht Herr vr. R. Lüdtge in der „D. Bcrs.- Ztg." einen ungemein interessanten Artikel über den Geldwerth des Menschen." Welch merkwüroige Resultate doch die Statistik und ihre Hülfsstudien zu Tage fördern. Aus jenem Aufsatz ersehen wir, daß die Sterblichkeitsverhälnisse in Anschlag gebracht und die Kosten für die Verstorbenen aus die Ueberle- benden repartirl, an Erziehungskosten ein Kind, dem Arbeiterstande angehörig, zu 3 Jahren 339 Thlr., zu 6 706, zu 9 1 l20, zu 12 1580, zu 15 Jahren 2119 repräsentirt. In den höheren Ständen, bei denen wir unseren Gewährsmann folgende zwei Classen, Kaufmanns- und Gelehrtenstand, unterscheiden lassen wollen, stellt sich das Verhältniß folgendermaßen: zu 5 Jahren ist ein solcher im Embryo befindlicher Kaufmann bereits 1153 Thlr. werth, zu 10 Jahren repräsentirt er die Summe von aufgewendeten 2536 Thlrn., zu 15 Jahren 4238 und zu 20 Jahren, dem Zeitpunkt, zu welchem mau die Erziehung als abgeschlossen annehmen kann und zu welchem das reale Leben an den jungen Kaufmann herantritt, 6495 Thaler. Bei Demjenigen, der sich dem Gelehrtenstande widmen will, kann man die Erziehung erst als mit dem 25. Jahr beendigt sehen, so daß die Gesammterziehungssumme sich bei einem Solchen auf 10,388 Thaler beläuft. Es lassen sich in der That aus diesen Zahlen die interessantesten Consequenzen ziehen. Für einen jungen Gelehrten, einen Oberlehrer, Juristen oder Theologen würde also nach geendeter Studienzeit ein Gehalt von über 500 Thalern eben nur knapp der Verzinsung der in der Erziehung angelegten Kapitalien entsprechen. Es erhellt aus diesen Zahlen ferner, daß im Verhältniß die arbeitende Elaste erheblich günstiger daran ist. Denn bei einem Anlage- (Erziehungs-) Capital von 2100 Thlrn. wird vom fünfzehnten Jahre an oder mindestens vom achtzehnten an (die Lehrzeit in Anschlag gebracht) bereits eine reichliche Verzinsung erzielt, während der Gelehrte, um die gleich hohe Verzinsung des in ihm steckenden Werthes zu erzielen, etwa bis znm dreißigsten Jahre warten muß. Normal Et das Verhältniß beim Kaufmannsstande. Die Tochter aus den untern Ständen wird etwa den gleichen Erziehungswerth wie die Knaben des Arbeiterstandes repräsentiren, die Tochter aus ven höheren Ständen, ihre Erziehung mit dem 20. Jahre als beendet betrachtet, wird 5196 Thaler Crziehungskosten repräsentiren. Die Anwendung auf das deutsche Reich liegt am nächsten. Laut Volkszählung von 1871 betrug die Bevölkerung circa 41 Millionen, und zwar je zur Hälfte männlichen und weiblichen Geschlechts. Man wird nicht sehr fehlgehen, circa 75 pCt. der Ge- sammtbevölkernng als den niederen Ständen und 25 pCt. den gebildeten Ständen zugehörend anzunehmen, darunter circa 1 Million Gelehrte im Erziehungssinne. Nach obigen Voraussetzungen ergibt sich als zeitiger Werth der Bevölkeruug des deutschen Staates 77,500,000,000 — 77'/, Milliarden Thaler. Es sind das gewiß interessante Daten!
Amtliche und Privat-Bekanntmachnngen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schulden-Kquidationen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Allstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Glänbiger- ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekntionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Datum der Name und Wohnort Tagfahrt Ort
, ^ ' amtlichen Be- des ' zur der
vende stelle, kanntmachung _ Schuldners. _ Liquidation. _ Liquidation.
Oberamts- 12. August Johann Christian Bochinger, Mittwoch den 5. Nagold.
Gericht 1873. - Dreher in Nagold. Novbr., Morgens
Nagold. z 9 Uhr.
Bemerkungen.
Liegenschafts-Verkauf Dienstag 4. November, Morgens 9 Uhr