Amtliche und Privat-Bekanntmachnngen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schnl-en-Pquidationen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Lchuldenliquidationeu unv die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbsnannten Tagen und Orien vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nnr der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger- ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegcnschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Untervfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfinvet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Name unv Wohnort

Datum der , ^ amtlichen Be­

bende stelle, ^tmachunr.

Ausschrei-

des

Schuldners.

Tagfahrt

zur

Lignlbation.

Ort

der

Liquidation.

Bemerkungen.

Oberamts-

Gericht

Nagold.

Oberamts:

Gericht

Nagold.

23. Juli 1873.

31. Juli, 1873.

^ Gotlhilf

Stock i n g e r , von Berneck.

Taglöhner ^ 9. Okt. 1873, ^Vormittags 9 Uhist

Derneck. j Liegenschafts-Verkauf am 9.

! Okt., Vormittags 8't, Uhr.

o l d.

Nag

Druckfehler.

In der oberamtlichen Bekanntmachung in Nr. 84, betreffend Namensänderung, lies Joh. Mart. Mutschler, statt: Joh. Mart. Rentschler.

R o h r o d r f.

Bei der katholischen Stiftungspstege hier liegen gegen gesetzliche Sicherheit

1225 ll.

auf ei» oder mehrere Posten zum Aus­leihen parat.

Stiftungspfleger Weber. Revier Alten st a i q.

Sl«»tt»!r-AI>sr>I>r.

Die Käufer des Winterholzes in der grüßen Eichhalde werden erinnert, daß der Aftführterniin abgelaufen ist und bei Ver­meidung forstpolizeilicher Maßregeln die Abfuhr bis 15. d. M. vollendet sein muß.

K. Revieramt.

wurde im Staatswald Buhler, Abth. Buhleriviese, eine Axt. Der rechtmäßige Eigenthümer kann diese beim Schultheißenamt abholen, gegen Bezahlung der Bekanntmachungskosten.

Den 2. August 1873.

_ Schultheiß Ela.

Revier Simmersfeld.

üederhotter Hoir- beisuhrakkord.

Aus Geiselhardt und Eitele sind 158 Raummeter tannene Scheiter auf den Bahnhof Wildbad zu führen. Hierüber wird am

Samstag den 16. d. M., Morgens 9 Uhr,

in Enzklösterle wiederholt ein Akkord ab­geschlossen.

Den 5. Aug. 1873. ,

K. Revieramt. Fischer.

Marie gcb. Wacker, Ehefrau des.Montag den 2T Eduard Gauß, gewes. Sägmüller-siOktober d.J,Vo>-^ in Wildbcrg. ^ mittags 10 Uhr. i

Revier

Wildberg.

X' '

Pfalzgrascnwciler.

Nuhholzverkaus.

Am Mittwoch den 20 August,

Vormittags 10 Uhr, i/Hin Pfalzgrafcnwei- Uler aus Eschenrieth, Findelbnckel, Hütte­schlag , Sauicich, Lachenrain, Reutplatz, Altgehäu, Leimen­grub u. a Waldtheilen:

2049 Stück Lang-, 944 Stück Sägholz und 79 Buchen mit zusammen 5174 Festmeter, meistens Holz I. und ll. Elaste

Altenstaig, den 4. August 1873.

K. Forstamt.

Herdegen.

M a r t i n s m o o s.

Schafuieideverpitch-

lung.

Am Mittwoch den 13. August Mt d- I., ' "

Nachmittags 1 ' Uhr,

wird auf dem Rathszimmer die Sommerwaide auf das Jahr 1874 im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden, wozu die Liebhaber, unbekannte, mit Ver­mögenszeugnissen versehen, hiemit cinge- laden sind.

A A.:

Schultheißenamt- _ Seeger.

Bei der Gemeindepflege Ueberberg liegen gegen gesetzliche Sicherheit sogleich

450 fl.

zum Ausleihen parat.

S p r e l b e r g.

Gläubiger-Ausruf.

Die Gläubiger des nach Amerika ent­wichenen Johann Michael Müller, Tag­löhners von hier, werden hiemit aufgefor­dert, ihre Ansprüche längstens bis 12. August d. I. bei dem K. Amtsnotariat

Keine Liegenschaft.

Dem Ehemanne Gauß wurde ^ voriges Jahr vergantet. Ältenstaig anzumelden und zu beweisen, widrigenfalls für ihre Befriedigung bei der zwischen den Miiller'schen Eheleuten vorzunehmenden Vermögensabtheilung nicht gesorgt werden kann.

Den 28. Juli 1873.

Die Theilungsbehörde. vät. Amtsnotar mme rlen.

Nagold.

Wegbau-Akkord.

Am Samstag den 9. August, Nachmittags 1 Uhr,

wird die Ausbesserung zweier Waldwege im Stadtwald Killberg mit einem Kosten- voranschlage von 159 fl. 49 kr. im Ab­streiche vergeben.

Die Zusammenkunft findet auf der alten Pfalzgrafenweilerstraße bei der Lehmgrube statt.

Den 4. Aug. 1873.

Stadtförsterei.

Nagold.

Kernenkleie

ist in kleinen und großen Quantitäten zu haben in der Kunstmehlniederlage

von Wilh. Schnaith gegenüber dem Löwen.

Schweineverkauf.

Bäckermeister Joh. Georg Wurster verkauft am nächste»

Montag den 11. Aug ,

Mittags 12 Uhr,

2 Stück prachtvolle halb­englische

Multerschweine,

das eine 12 Wochen, das-andereil Wochen trächtig; Liebhaber sind höflich eingeladen. Den 4 Augull 1873.

Nagold.

1 oder 2 Zimmer

für einen ledigen Herrn können sogleich vermiethet werden von Bischer.