Bürgenkrieg auf dem Lande und Anarchie in den Städten; verdient wird nichts und wer noch über Capital verfügt, muß es aufzehrein Rechtsanwalt: Processe gibts nicht mehr, seit die Parteien ihre Streitigkeiten mir dem Messer oder dem Revolver ausmachen. Für uns ist das der Ruin. Notar: Con- tracte werden nicht mehr abgeschlossen, Niemand kaust, Niemand verkauft, und wir sind aus Testamente beschränkt. Richter: Niemand gehorcht uns, und die Gemeinderäthe, die sich als Souveräne fühlen, erlauben uns nicht, Recht zu sprechen. Das Beste wäre, unsere Aemter ganz aufzugeben. Offizier: Der Soldat gehorcht uns nicht, ermordet uns aber dafür. Kriegs-Artikel sind nicht. Unser Ansehen ist dahin und wir müssen uns den bewaffneten Horden fügen; zu Offizieren werden Civilisten ernannt; eine Armee existirt nicht .mehr. Capitän zur See: Ohne Colonien kein Geschwader, ohne Aushebung keine Matrosen; die Flotte ist todt. Kleinbauer: Für die Tagelöhner fällt noch ein Geringes ab; aber wir werden in diesem Jahre zu Grunde gerichtet, denn die Arbeiter net/men uns unsere Ochsen und unsere Ernte ab. Krämer: Verkauft wird nichts, denn der Schmuggel ist überall eingerissen, und in den beständigen Unruhen und Kämpfen sind unsere Läden schwer gefährdet. Wir müssen sie ausgeben, wenn wir nur etwas retten wollen. Fremder Tagelöhner: Welche Ungerechtigkeit, daß man uns die Arbeit abschneidet, durch die wir für unsere armen Familien ein Stück Brod für den Winter verdienen wollen! Sind wir etwa keine Spanier? AlterTagelöhner: Mit der unnatürlichen Lohnsteigeiung, die wir der Internationale zu verdanken haben, ist für uns alte Leute, die wir früher nach unseren Kräften verdienten, nichts mehr zu erschwingen, denn während wir den festgesetzten Lohnsatz nicht erreichen können, verhindert man uns, für einen Geringeren zu arbeiten. Ist das die bundesstaatliche Republik 2. Schmuggler: Das Handwerk ist ruinirt, da Alles sich jetzt auf unsere Beschäftigung wirft. Föderalistischer, aber nicht internationalistischer Bürgermeister: Mit diesem verfluchten Jnternationalisten-Club, der nur die eingezogenen Steuern abnimmt, kann ich weder die Verwaltung führen, noch Recht sprechen, wenn ich nicht eine Flintenkugel riskiren will. Ich werde meinen Amtsstab bei erster Gelegenheit abgeben, denn das Beispiel von Malaga hat nichts Verlockendes für mich. Ein nicht internationalistischer Club-Präsident: Die Internationale compromittirt uns, und am Ende schneiden wir uns unter einander die Hälse ab. Ich muß ihnen das Feld überlassen. Bettler: Mit dieser verdammten Revolution gibt kein Mensch uns mehr ein Almosen. Alle: So kann man nicht mehr leben!"
Allerlei.
— (Ortssinn derThiere). Die Zeitschrift „Nature" erfährt: Ein Hund, von Hamilton nach Tamnon, 17 englische Meilen weit, in einem verschlossenen Korbe gesendet, fand in zwölf Stunden seinen Weg über eine Kette steiler Hügel nach seinem Absendungsorte zurück. — Von den Schafherden, welche allwöchentlich aus den Hügeln von Wales zum Londoner Markte getrieben werden, entkamen einige Stücke in London und erschienen 14 Tage später in ihrem 100 Meilen davon entlegenen Hei- mathlande wieder. — Die Fischer au den Felsen von Lizard pfle
gen die gefangenen Krabben mit Brandmarken zu zeichnen und sie sodann in gemeinschaftliche Verkaufskästen zu bringen, die in den Hafen von Falmouth eingesenkt werden. Einmal zerbrach ein solcher Kasten, und zwei bis 3 Tage nachher wurden an den Lizardfelse» die gezeichneten Krabben neuerdings gefangen; sie hatten die vier Meilen entfernte Hafenöffnung und ihre sieben Meilen von letzterer entlegene Heimathstätte richtig wieder aufgefunden.
— (Bon der Wiener Weitaus st ellung.) Mancher Norddeutsche, schreibt die „Dfztg.," versteht das Wiener-Deutsch nicht in seine Muttersprache zu übersetzen. Ein solcher trat in eine Restauration, um zu speisen. Sogleich nahm ihn ein Kellner in Empfang und fragte: „wollen's, gnä' Herr, enten oder dreuten speisen?" Der Herr denkt: Enten Hab' ich schon genug gegessen, so will ich „Drenten" essen, das ist mir doch etwas Neues! Drenten! sagt er also dem Kellner. Dieser schiebt ihn höflich ins nächste Speisezimmer! — Hier derselbe Empfang, dieselbe Frage, dieselbe Antwort. Sofort wird der Herr ins dritte Zimmer geführt. Da wird es ihm doch zu arg! „Mein Gott!" ruft er aus, „ich will ja „Drenten" speisen; warum schiebt man mich immer wieder aus einem Zimmer ins andere? Entenbraten liebe ich nicht." Glücklicherweise hört ein „Sprachkundiger" den Disput und klärt die Sache auf. Enten heißt auf Wienerisch „hier" und „drenten" drüben. Da nun der Fremde immer verlangt halte, Drenten zu speisen, so hatte man ihn aus einem Zimmer ins andere, drenten, geschoben. Zuletzt aber, als er sich an die Tafel gesetzt, was offerirte man ihm als Braten: ein Stück Entenbraten. — Er aß daher schließlich doch „Enten in Drenten!"
— Mit Vergnügen können wir von einem Unternehmen berichten, welches sowohl bei der landwirthschaftlichen als auch städtischen Bevölkerung ungemeinen Nnklang findet. Es ist dies die in Dresden bestehende „Sächsische Viehversicherungs-Bank", welche mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattet, die Versicherung vonPferden, Maulthieren, Eseln, Rindvieh, Schweinen, Ziegen, Schafe gegen alle Verluste, Seuchen und Unglücksfälle, übernimmt. Unseres Wissens nach ist dies die erste Anstalt, welche endlich die lästigen Nach- oder Zuschußleistungen beseitigt hat, indem der Versicherte eine feste ungemein billige Prämie zahlt. Dabei ist diese Bank durch Emission von Bankschuldscheinen im Betrage von 150,000 Reichsmark in die Lage versetzt worden, dem bei derartigen Instituten so häufig vorgekommenen Geldmangel die Spitze bieten zu können. Da der Viehbesitzer über die fest normirte Prämie hinaus niemals eine Nachschnß-Ver- bindlichkcit als weitere Haftbarkeit übernimmt, so folgert leicht die ungemein starke Betheiligung Seitens des Publikums, um so mehr, als bei den jetzigen hohen Viehwerthen eine Deckung gegen jeden Verlust zu sehr Bedürfniß geworden und die Bank jeden Schaden prompt und coulant bezahlt. Die Bank ist im ganzen deutschen Reiche officiell concessionirt, und erweckt durch ihre solide Grundlage allseitiges Vertrauen. Wir wünschen diesem thatkräftigen Institute demnach ein segensreiches Gedeihen. Die General-Agentur in Stuttgart Herr C. Sprößer ist zu jeder Auskunft aerue bereit. Dieselbe sucht laut heutiger Annonce an allen Orten thätige Agenten.
Amtliche und Privat-Bekanntmachunge«.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schul-eil-Pqllidalioilen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, öder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Aussckrei- ^ Datum der -Käme und Wohnort Tagfahrt Ort !
. . FL, s, amtlichen Be- des zur der ! Bemerkungen.
vende «telte. x^Etmachung _ Schuldners. _ ! Liquidation. _ Liquidation. ^ _
Oberamts- 23. Juli ! Gotthilf Stocktnger, Taglöhner ^ 9. Okt. 1873, Berneck. ! Liegenschafts-Verkauf am 9.
Gericht 1873. von Berneck. Vormittags 9 Uhr. ! Okt., Vormittags 8'/, Uhr.
Nagold. > ?