und widmete fast die ganze Zeit seiner Anwesenheit der Besich­tigung des großen Makart'jchen Gemäldes:Venedig huldigt der Katharina CoKnars " Am Freitag Nachmittag um halb 4 Uhr empfing der König das diplomatische Corps in seinen Appartements in der Hofburg. Die Ankunft des Känigs in Stuttgart und die Weiterreise nach Bebentzausen ist dem Berneh­men nach auf nächsten Sonntag den 27. Juli festgesetzt. (B.-Z )

Genf, 21. Juli. Der Schah von Persien traf gestern hier ein und wurde auf dem Bahnhofe durch den Bundespräsi­denten Cercsole und den schweizerischen Gesandten in Paris, Dr. Kern, empfangen. Auf die bewillkommnenden Worte des Bun- despräsidenteu erwiderte der Schah, daß er die Schweiz habe sehen wollen und deßhalb nach Genf gekommen sei. Nachdem ihm der General Dufour besonders vorgestelll worden, bestieg der Schah einen Wagen und fuhr in mitten einer ungeheuren Menschenmenge nach demHotel des Bergues", wo er für die Dauer seines hiesige» Aufenthalts logirt. Bald nach seiner An­kunft im Hotel fand daselbst grosses Diner stau.

Paris, 18. Juli. Der Präfekt von Macon hat den Be­such der Wirthshäuser während des Gottesdienstes in Gemeinden unter 4000 Einwohnern verboten Den Offizieren ist die Be­theiligung an dem Schützenfeste zu Macon untersagt worden. Die Schweizer dürfen dasselbe nicht corpsweise besuchen. (N. Z )

Versailles, 21. Juli. (Nationalversammlung.) Jules Favre sogt, das Land wolle wissen, wohin die Regierung das­selbe führe, es beschuldige die Regierung, dass dieselbe die Repu­blikaner von der Verwaltung ausschließe; er frage, welche An­sichten die Regierung rücksichtlich der legitimistischen, orteanislijchen und bonapartistischen Prätendenten hege. Broglie antwortet, die Regierung halte an dem Programm vom 24. Mai fest, d. h. an dem Waffenstillstand der Parteien, deren Achtung vor der Na­tionalversammlung und dem Vorbehalt der Regierungsform. Be­vor man eine definitive Form bestimme, müsse man eine solide Basis Herstellen.Halten wir an dem Programm der Vereini­gung aller gesetzlichen konservativen Kräfte fest, dem jeder ehrliche Mann beistimmen kann." Die Tagesordnung der Rechten, welche die Politik der Regierung billigt, wird mit 400 gegen 270 Stimmen angenommen.

Gestern erhielt Marschall Mac Mahon die offizielle Mit­theilung. daß General Man teufsel am 23. in Versailles ein- treffen wird. Rethel, das vorgestern von den Deutschen geräumt wurde, erhielt heute eine Garnison mobiler Gendarmerie.

Henri Rochefort wird Ende dieses Monats nach Neu- Caledonien transportirt werden.

Ein Telegramm desDaily Telegraph" aus Taschkend meldet: Der Khan von Khiwa ist nach der Hauptstadt des Khanats zurückgekebrt und von General Kaufmann wieder auf den Thron gesetzt worden. Er hat einen Vertrag unterzeichnet, durch welchen er sich verpflichtet, der russischen Regierung inner­halb zehn Jahren eine Kriegskontribution von zwei Millionen Rubel» zu zahlen. Die russischen Truppen werden in Kungrad am Oxus und in der Nähe des Arals bleiben, und auch ein neues Fort, das in der Nähe von Khiwa erbaut wird, okkupiren.

Madrid, 19. Juli. Das neue Ministerium hat sich den Eortes heute vorgestellt. Salmeron entwickelte das Programm des neuen Cabinets, welches sich zur Hauptaufgabe mache, Car- listen und Demagogen zu bekämpfen. -- Die Insurgenten in Carthagena haben sich mehrerer Kriegsschiffe bemächtigt und die­selben auslansen lassen, um Alicante in Aufstand zu versetzen. Sevilla und Cadix proclamirten die Autonomie Andalusiens.

Es ist, als ob der Fluch auf Spanien ruhe. Nun hat anch der Präsident der Föderativrepublik Py Margoll die Flinte ins Korn geworfen und abgedankt. Ein neues Ministerium ist zwar zu Stande gekommen, allein auch dieses ist rathlos und man denkt wieder daran, den uralten Siegesherzog Espartero zum Präsidenten oder Diktator zu ernennen. Die Cortes sollen aufgelöst werden.

K o n st an ti n o p el, 19. Juli. Die Regierung ist osficiell benachrichtigt worden, daß der Schah von Persien Konstantino­pel zu besuchen beabsichtige. (N. Z.)

Das ueue Münzgefetz.

(Schluß.)

Von dem Eintritte der Neichswährung an sind alle Zah­lungen, welche bis dahin in Münze» einer inländischen Währung zu leisten waren, in Reichsmünzen zu leisten.

An Stelle der Reichs münzen sind jedoch bei allen Zahlungen bis zur Außercurssetzung anznnehmen: 1) im gesummten Bundesgebiete an Stelle aller Reichsmünzen die Ein- und Zwcithalerstücke Deutschen Gepräges unter Berechnung des Thalers zu 3 Mark; 2) im gesummten Bundesgebiete an Stelle der Reichssilbcrmünzen: Silbercourantmünzen Deutschen Gepräges zu ff« u. ('s Thlr. unter Berechnung des Thalerstückes zu einer Mark und des ff« Thalerstückes zu einer halben Mark; 3) in denjenigen Ländern, in welchen gegenwärtig die Thaler- währung gilt, an Stelle der Reichs-, Nickel- und Kupfermünzen

die nachbezeichnetcn Münzen der Thalerwährung zu den daneben bezeichnelen Werlhcn:

ff«, Thalerstücke zum Werthe von 25 Pfennig,

Groschenstücke

,«u '

10

5

2

1

4) in denjenigen Ländern, in welchen die Zwölfkheilung des Gro­schens besteht, an stelle der Reichs-, Nickel- und Kupfermünzen, die auf der Zwölftheilung des Groschens beruhenden Dreipfennig­stücke zum Werthe von 2ff, Pfennig; 5) in Bayern an Stelle der Reichskupfermünzen die Hellerstücke zum Werthe von ff- Pfen­nig; 6) in Mecklenburg an Stelle der Reichskupfermünzen die nach dem Marksystem ausgeprägten Fünfpfennigstücke, Zweipfen­nigstücke und Einpfennigstücke zum Werthe von 5, 2 und 1 Pfennig

Die sämmtlichen vorstehend verzcichneten Münzen sind an allen öffentlichen Kassen des gesammten Bundesgebiets zu den angegebenen Werthen bis zur Außercourssetzung in Zahlung an­zunehmen. Deutsche Goldkronen, Lanvesgoldmünzen und landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellte aus­ländische Goldmünzen, sowie grobe Silbermünzen, welche einer anderen Landeswährung als der Thalerwährung angehören, sind bis zur Außercourssetzung als Zahlung anzunehmen, soweit die Zahlung nach den bisherigen Vorschriften in diesen Münzsorten angenommen werden mußte. Schon vor Eintritt der Reichs­goldwährung können alle Zahlungen, welche gesetzlich in Mün­zen einer inländischen Währung oder in ausländischen den in­ländischen Münzen landesgesetzlich gleichgestellten Münzen geleistet werden dürfen, ganz oder rheilweise in Reichsmünzen geleistet werden.

Bis zum 1. Januar 1876 sind sämmtliche nicht auf Reichs- währung lautenden Noten der Banken eiuzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswäh­rung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für die bis jetzt von Corporationen ausgegebenen Scheine.

Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Pa­piergeld ist spätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens 6 Monate vor diesem Termine öffentlich aufzu­rufen. Dagegen wird nach Maßgabe eines zu erlassenden Reichs­gesetzes eine Ausgabe von Reichspapiergeld statlfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe und den Umlauf des Reichs­papiergeldes, sowie über die den einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Er­leichterungen die näheren Bestimmungen treffen.

Allerlei.

(BeiderDeutschen Freien Zeitung" in Ber­lin) fungirl bekanntlich als der unvermeidliche Rcdactions-Stroh- mann ein dortiger Dienstmann, welcher im Schilde seiner Mütze die Nummer 107 führt, und Herr A. Fraas heißt. Don seinem Amte alsVerantwortlicher" erzählen nun Berliner Blätter folgendes nettes Stückchen:Der Dienstmann Nr. 107, Herr A. Fraas, erschien am Dienstag, erzählt das Berl.Tagbl.", vor dem Untersuchungsrichter, um sich zum ersten Male in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redacteur derDeutschen freien Zeitung" vernehmen zu lassen.Also Sie sind der verantwort­liche Redacteur derDeutschen freien Zeitung" ?"Jawohl"

Lesen Sie üenn auch die Artikel, welche in die Zeitung kommen sollen, wirklich alle vor dem Druck?"Die Annoncen, die aus die andere Zeitungen rausgeschnitten werden, gehen mir nichts an; aber den Leitartikel und so was lese ich mehrstens und wenn mir etwas darin nicht gefällt, dann unterschreibe ich gar nicht; bis jetzt habe ich inndessen noch nichts Schlechtes da­rin gesunden".Sie unterzeichnen Ihre» Namen jedesmal?"

Bor gewöhnlich, ja! Wenn ich aber mal keine Zeit habe, beauftrage ich einen von den übrigen Redacteuren, oder auch einen Druckereibeamten damit."Sollte Ihnen aber doch nicht manchmal ein Artikel entgehen, bevor er zum Druck kommt?"

Na so leichte nicht!"Welcher Partei gehört denn die Deutsche freie Zeitung" eigentlich an?"Sie ist eine ächte freie Zeitung; ob sie aber social oder demokratisch ist, weiß ich nicht, davon habe ich keine Kenntnisse. Bis jetzt bin ich noch mit Alles einverstanden gewesen, was drin stand. Gegen den König und die Regierung hat sie nichts Unrechtes gesagt." Wae erhalten Sie denn von dem Eigenthümer der Zeitung für Ihre Thätigkeit?"Darüber habe ich ein persönliches Abkom­men mit Herrn Krämer getroffen; das ist meine Privatangele­genheit."Es scheint aber, als ob Sie nur vorgeschobene Person sind."Ich lasse mir nicht vorschieben. Wenn mir die Zeitung mal nicht gefällt, dann höre ich auf, sie zu unter­zeichnen." Hiermit schloß das Verhör über die Obliegenheiten des Dienstmanns Nr. 107 in derDeutschen freien Zeitung."

Eine glückliche Entbindung. Madame Jeanette