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Kind des lchmachers, ili, Mor- irie, Kind Z, 8 Tage i 1 Uhr^

Amtsblatt sär den Oberamtsbezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3mal und kostet ' Einrückungsgebübr für die kleine

Nr. 79. ^ halbjährlich hier 54 kr., im Bezirk ! Samstag den 12. Anti. > Zeile aus gewöhnlicher SLrikt

^ mit Postaufschlag 1 fl. 8 kr. f . i je 2 Kreuzer.

Amtliches.

Nagold.

An die Ortsvorsteher.

Da zur Anzeige gebracht worden ist, daß Fälle Vorkommen, daß bei dem Detail-Verkauf von Holz noch nach dem alten Maß (Klafter) verkauft wird, so wird auf die Bestimmung der Maß- und Gewichts- Ordnung vom 17. August 1868, Reg.-Bl. 1871, Nr. 1, Beilage Seile 32, insbesondere Art. 10, sowie die Verfügung Königl. Finanz-Ministeriums vom 8. Juli 1871, Reg.-Bl. Nr. 17, Seile 177, zur Nachachtung wiederholt hingewiefen und die Ortsvorsteher angewiesen, etwaige Uebertrelungen als­bald zur Anzeige hieher zu dringen.

Den 10. Juli 1873.

Königl. Oberamt Güntner.

TageS-ALeuigkeiten.

ff Nagold, 17. Juli. Wie wir hören, wird in nächster Woche der noch hier rühmlichjl bekannte Waldhorn-Brrtuos, Herr Hofmusikus Fohmanu, auf seiner Concertreise hieher kom­men und uns mit einem Concerlabend erfreuen. Derselbe hat an den Herren Sigmundt, Conceujänger, und Wallvach, Kömgl. Hojschaufpicler, zwei ausgezeichnete Kräfte gewonnen, und sem Programm wird sich eüenjo durch Gediegenheit, als reiche Ab­wechslung auszeichnen. Wir wünschen, rhr Eoncerl möge nicht nur in Nagold, sondern auch von der Umgegend, besonders Wildberg, ftch emes zahlreichen Besuches erfreuen.

Ge itorven: Den 8. Jatr zu Herrenverg Rechtsanwalt Schäle, Abgeordneter des Bezirks un Jahr Ivtzl, sodann von 1870 dis Dezdr. 1871, 50 Jahre alt-

Herlbronn, 3. Juli. Der diesjährige Wollmarkt ist heule oeenvigt und hat im allgemeinen ein recht vesnedigendes Resultat geliesert. Die Preise oewegten sich sär rauh Bastard- Wolle zwischen 95108 fl., mittel Bastard-Wolle zwischen 110 bis 11V fl, sein Bastard-Wolle zwischen 120126 st., gemischte Wolle zwtschen 104112 fl. Einige hundert Cenlner sind em- getagen.

Schwenningen, 8. Juli. Heule Nachmittag wurde ein 17jähriges Mädchen achtbarer Ettern, das aus dem Felde ar­beitete, vom Blitz erschlagen.

In Wolperlshaus, OA. Waldsee, brannten am 6. Juli 13 Gedäude ab, wobei auch 5 Stück Buch zu Grunde gingen.

Karlsruhe, 8. Juli. Das Großyerzogtiche Paar, bas gegenwärtig aus Schloß Mainau weilt, har letzten Freuag einen Besuch auf Arenenberg gemacht, besten Erwiderung durch dre Kaiserin Eugenie und den Prinzen Loms demnächst erwartet wird. Wie man weiß, sind die Familien von der Großherzogm Stephanie her (Schwester Horlenje's, der Mutter Viapoteons 111.) anoerwandl.

(Schneider-Humor.) In Odelzhausen (Oberb.) fand unter großer Lheilnahme am 22. ». M. ein Wetttausen der Schneider statt. Dreizehn Schneider delheiligteu sich an diesem originellenRennen" und erhielt ein Herr Wageupseü aus Taxa den ersten Preis, bestehend in einem Ziegenvock.

In Sachen der bekanntlich verunglückten Giesing er Kirchenbau-Lotterie ist nun die gerichtliche Vorladung sämmt- iicher Loosbesitzcr erfolgt. Damit ist der Kirchenvau-Verwattung der Grund für ihre Weigerung, aus die Klage zu antworten entzogen und die amtliche Bekanntmachung erklärt bereits, daß diejenigen Loosbesttzer, weiche binnen 38 Lagen nicht eine Ver­tretung bestellt haben, das Ergebmß des Prozesses auch ohne BetheiUgung sich gelte» tasten müßten. Dem ist anzusügen, baß das Gericht sich bereits dahin ausgesprochen hat, die Klage an sich sei begründet und die Perioosung noch einmal stallzusinden, wenn die Lhalsache erweisbar ist, daß 1000 Trester zu spät ins Rad gelegt worden sind. (S. M.)

Berlin, 8. Juli. Der Geh. Rach Wagener ist der Kreuz- Zeitung zufolge aus seinen Antrag zum 1. Sep.. pensionirt und der Geh. Rath Jacobi zum ersten Vortragenden Rath ernannt worden.

Berlin, 8. Juli. Die Rrkurs-Enischcidung des Oberkir­chenraths in der Sydow'schen Disciplinarsache, welche seit einigen Tagen zum Zwecke der Publikation und Vollziehung an das brandendurgische Consistorium abgegangen ist, lautet der Spen. Ztg. zufolge dahin, daß die Entscheidung des Conststoriums vom 2. Dez. 1872, welche die Absetzung Shdow's ausspricht, dahin adzuändern ist, daß demselben wegen des durch einen öffentliche» außeramtlichen Vortrag gegebenen schweren Anstoßes ein geschärf­ter Verweis zu ertheiien ist und ihm auch die Kosten des Ver­fahrens zur Last zu legen sind.

Vertan, 9. Juli. DieProv.-Corresp. bespricht nochmals die von Katholiken an den Kaiser gerichtete Adresse und sagt: Hiemit beginnt die Scheidung der Geister innerhalb der deutsch- katholischen Kirche im Gegensatz zu der bisherigen absoluten Herrschaft fremdartiger Machteinstüste. Durch die neueste kirch­liche Gesetzgebung hat der Staat sich die Macht und die Mög­lichkeit gesichert, die Jnterchen der bürgerlichen Gesellschaft nach allen Seiten wirksam zu wahren, und die Staatsregierung ist entschlossen, von den Mitteln, welche ihr die Gesetzgebung an die Hand gegeben hat, gegen alle geistlichen Herrschastsgelüste, gegen allen Trotz und alle Ausflüchte rückhaltlos Gebrauch zu mache», jeder Tag bewährt ihre Entschlossenheit. Der Artikel schließt: Männer, welche entschlossen sind, den Bann vaterlands- fcindticher Abhängigkeit zu brechen, werden den eingeschlagenen Weg unbeirrt von Anfechtungen verfolgen,- und Patrioten aus allen Kreisen werden sich immer zahlreicher vereinigen, um in Uebereinstimmung mit dem Wunsche des Kaisers den inneren Frieden wiederzugeben.

Laut Verkündigung im Rcrchsanzeiger vom 5. Juli tritt die deutsche Reichs Verfassung vom 1. Januar 1874 an in Elsaß-Lothringen in Kraft. Das Reichsgebiet umfaßt dann die Staaten: Preußen mit Laueuvurg. Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg Schwerin, Sachsen- Weimar, Mecklenbnrg-Sirettz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen- Meiningen, Sachscn-Allenburg, Sachsen-Koburg Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und Elsaß Lothringen. Der Einwoh­nerzahl nach rangiri das letztere hinter Württemberg. Nach Art. 20 der revidirlen Reichsverfaffung wird die Zahl der Abgeord­neten, welche die süddeutschen Staaten in den Reichstag entsenden, noch durch ein Gesetz geregelt werden. Bis dahin werden in Bayern 48, in Württemberg 17, in Elsaß Lothringen 15, in Baden 14 und in Hessen südlich des Main 6 Abgeordnete in den deutschen Reichstag gewählt. Die Besteuerung des inländi­schen Bieres bleibt bis auf LVeiteres der inneren Landesgesetz- gcbung Vorbehalten, wie dies laut Art. 35 der Reichsverfaffung auch Bayern, Württemberg und Baden zugestanden ist, während in den übrigen Staaten das Reich die Bierbesteuerung regelt.

Die furchtbare Hitze treibt in der Politik bedenkliche Blasen auf. Die neueste ist ein preußisches Ministerium Savigny-Laskcr- Sonnemann-Mallinckrodt-Windthorst-Nathusius, d. h. drei Röm­linge, ein 'National Liberaler, ein föderalistischer Demokrat und ein protestantischer Mucker.

Breslau, 5. Juli. DieSchief. Volksztg." erklärt, von competenter" Seite dazu aufgefordcrt zu sein, die Katholiken daraus aufmerksam zu machen, daß kein Katholik ohne Verletzung seines Gewissens, ohne eine schwere Sünde, welche die kleine Exkommunikation nach sich zieht, an Gottesdiensten Theil neh­men darf, welche Seitens der Altkathoiiken in der Kirche zu St. Bernhardin veranstaltet werden.

Triptis, 4. Juli. Am 27. v. M. hielt hier der Social­demokrat Jmhof aus Erfurt eine Volksversammlung ab. Nach Beendigung seines Vortrags wurde er bedeutet, daß er hier kei­nen Boden zu sociaidemokratischen Agitationen fände, und schließ­lich veranlaßt, sofort den Saal zu verlassen, welches auch er­folgte. An demselben Abend hatte auch ein Methodist in ei­nem Privalhause einen Abendgottesdienst abgehalten, der einen ähnlichen Ansgang wie jene Versammlung nahm; einige Män­ner deuteten ihm an, welch üblen Einfluß seine Lehre aus weib­liche Gemüther insofern gehabt habe, als sie über'm Velen das