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Es ist Stephan im Bahrtuche!"

Er betrachtet alle der Reihe nach mit einem unendlichen Ausdrucke von Weh nnv Liede. Rur auf mir funkelt sein dü­sterer Blick zürnend, indem er dabei die Hand wie im Drohen nach mir erhebt. Wenigstens sagt mir mein meineidiges Gewissen, daß eS mi< gelte. Wild und stolz wirst er sein schönlockiges Haupt zurück. Der Ernst des Todes thront auf seiner bleiche» Stirne, welche so dein Marmor erst völlig gleicht. Darf ich es sagen, daß er mich nun auch noch, im Leichentuche, nur um so mehr - au den Apoll von Belvedere erinnerte?

Es mag eine Sekunde gedauert haben mir däucht es noch heute eine Ewigkeit. Noch ehe wir uns aus der Erstarrung aufrafsen konnten, war die Erscheinung wieder verschwunden, wie sie gekommen. Durch die noch immer zurückgeschlageue Portiere überschaute man die ganze Tiefe des leeren Saales. Wir blieben noch eine Weile an unsere Stühle wie gebannt, von einem Schau­der erfaßt, wie ihn kein Mensch auszusprechen vermag. Alle batten ihn erblickt, Alle ihn erkannt. Alle fühlten, daß die Vision ihnen den Verlust des Freundes andculele. Er hatte noch ein­mal in ihrer Mitte sein, ihnen einen letzten Abschied für die Ewigkeit zuwinken wollen. Bei Allen brach der Schmerz hervor. Bei mir gesellte sich noch der Stachel der Reue dazu.

Man kann sich die Verstörung in dieser ganzen, vor weni­gen Minuten noch so muntern Runde denken Sie stäubte aus­einander, selbst wie Gespenster, wenn der erste Hahnenschrei sie verscheucht. Wir pflegten sonst, wie es dort nicht selten üblich, oft noch mehrere Stunden nach Mitternacht beisammen zu bleiben. Darum veranlagte der ungewohnt frühe Auftritt heut noch allerlei kleine Verwirrungen. Für einige waren die Wagen, die Diener mit den Mänteln noch nicht da. Ja im Hanse selbst mußten die Leute erst zusammengeschellt werden, die sich, nachdem das

Dessert aufgetragen, zurückgezogen hatten, um theilweise in den Vorzimmern sich dem Schlafe hinzugeben, theilweise in ihrer eignen Stube im Souterrain beim Kartenspiel zu sitzen, oder sich sogar ganz fortzustehlen. Es geschah, glanbe ich, heute zum erste» Male dem Krösus, den Plaid beim Gehen selbst um die runden Schulter» seiner Gemahlin legen zu müssen. Niemand drängle sich diesmal zu dem Pagendieuste, am wenigsten ich, der sich denselben sonst nicht leicht nehmen ließ.

Uebrigens konnte ich, so wenig ich mich auch dazu gestimmt fand, es gleichwohl nicht vermeiden, ein paar jungen Damen, die zufällig um Schutz verlegen waren, das Geleite zu geben. Lieber wäre ich statt dessen noch einmal an Stephans Wohnung vorbeigewandert, nur um an seinen Fenstern den Schimmer der Nachtlampe zu beobachten. Hinauf zu ihm wagte sich um diese Zeit Keiner mehr von uns, um sich nach ihm zu erkundigen, wie sehr sich auch Mancher dazu versucht fühlen mochte. Wir mußten uns mit Recht scheuen, den Kranken zu beunruhigen und seine Pflege zu stören.

Aber am Morgen, so früh es sich thun ließ, schickte Jeder nach Whithall, um möglichst bald Botschaft von dem Patienten zu erhalten. Wir hörten, daß er wircklich in der Nacht ver­schieden war; muthmaßlich in derselben Zeit wo er sich uns zeigte. Von Havanas Mann sie selbst, in ihrem Leben voll Kata­strophen, war bereits wieder an ein anderes Krankenbett in eine der Vorstädte geeilt dem Kutscher Amselm, der auch öfters und besonders zuletzt geholt wurde, um den Sterbenden in seiner Raserei beizuspringen, erfuhr ich nachher, daß der Entschlafene in den letzten Stunden, während er fast bis kurz an das Ende in steigenden Delirium lag, sich ohne Unterlaß im Geiste mit seinen Bekannten und Vertranten und vorzüglich mit mir be­schäftigt und dringend in seinen Klubb verlangt habe. (Schluß f.)

Amtliche und Privat-Dekanntmachungen.

Z io e r e u b e r g.

Wiederholter

Glltü-Vrrliittil

Da bei dem am 25. d. M. stcutgehabtcn Gmsverkaiif der Wiltwe Blaich kein gün­stiges Resultat erzielt wurde, wird Mittwoch den 2. Juli d. I, Nachmittags l Uhr,

ein wiederholter Verkauf auf hiesigem Nathhaus vorgenommcu, wozu Käufer eingeladen werden.

Am 26. Juni 1873.

Im Auftrag:

Schultheiß

Hanselmann.

Nagold, Alten staig und Reuth in.

Aufforderung zur Anzeige der Hunde zum Zwecke der Besteurung pro 1873,74.

In Gemäßhei: des Gesetzes über die Hundeabgabe vom 8 . Septbr. 1852 und der Finanz-Minist.-Verfügung vom 7. Juni 1853 werden sämmiliche Hundebesitzer auf- gefordert, ihre Hunde spätestens bis 15. Juli 1873

dem Orissteuerbeamtcu (Acciser) ihres Wohnorts anzuzeigeu. Den seitherigen Hundebesitzern werden von den Ortssteuer­beamten gedruckie Au.rsigezcitel, in welchen sie die Spalten 13 auszufüllen haben, zugestellt werden.

1) Es sind alle am 1. Juli d. I. über 3 Monate alte Hunde anzuzeigeu, also auch die Hunde der im Bezirk wohnenden Ausländer, und zwar selbst in dem Falle, wenn solche anderwärts bereits mit einer Steuer belegt wären. Bei dieser Anzeige hat der Besitzer seine Ansprüche aus Loka­tion in die niedere Abgabeklasse (für Ge- werbs- oder Sicherheitshnnde) geltend zu machen.

2) Anzeige- und steuerpflichtig ist nach Art. 4 des Gesetzes vom 8 . Sept. 1852 der Inhaber des Hundes. Da jedoch, wenn ein Hund erweislichcrmaßen einem andern als dem faktischen Inhaber gehört, die Abgabe dem wirklichen Besitzer nach dessen Verhältnissen anzusetzen ist, so haben in einem solchen Falle beide die vorgeschrie- beue Anzeige zu machen.

3) Die Vsrdindlichkci! der Hnndcbesitzer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und kann deren Unterlassen durch das Borge- den, von der öffentlichen Aufforderung keine Kenntnis; erlangt zu haben, niemals ent­schuldigt werden.

4) Das Unterlassen der Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der verstatteten 15tägigen Frist wird mit dem vierfachen Betrage der Abgabe bestraft und es machen sich dieser Strafe alle diejenigen Hundebesitzer schuldig, welche erstmals eine Anzeige zu machen haben, solche aber läng­stens bis 15. Juli unterlassen, ebenso alle diejenigen, in den Aufnahmprotokolle» des Vorjahrs eingetragenen.Hundebesitzer, welche innerhalb dieser Frist, obwohl sie am 1. Juli im Besitz eines Hundes waren, den ihnen zugesandteu Anzeigezettel nicht ab- gebeu, noch sonstige Anzeige gemacht haben.

5) Der Besitzstand vom 1. Juli ent­scheidet für die Entrichtung der ganzen Jahresabgabe, dieselbe betrügt nunmehr in Folge des Gesetzes vom 23. März 1868 und der Ministerialverfügung vom 11. Juni 1870, Staats-Anzg. Nr. 137, Seite 1642,

für 1 Sicherheitshund 2 fl. 15 kr. für 1 Luxnshund 4 fl. 30 kr. für jeden weiteren Hund je das Dop­pelte

und ist die Abgabe in Einer Summe zu bezahlen.

6 ) Wer nach dem 1. Juli in den Besitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 Tagen bei dem Acciseamt hievon Anzeige zu machen. Das Gleiche gilt, sobald ein Hund, welcher wegen noch nicht erreichten abgabepflichtigen Alters am 1. Juli unan- gezeigt geblieben ist, in dieses Alter ein- tritt.

Bemerkt wird noch, daß es nothwendig erscheint, die Ansprüche auf Lokation von Hunden in die niedere Abgabenklasse mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und zu be­gutachten, und daß deßhalb im Hinblick auf Art. 3, Punkt 1, des Gesetzes vom 8 Sept. 1852 und § 2. der Minist.-Ver- sügunq vom 16. Sept. 1852 namentlich den (ssemeinderäthen zur Pflicht gemacht werden muß, bei Abgabe ihrer Erklärungen über solche Ansprüche die Vorbringen der Hundebesitzer genau zu würdigen und die Gründe, ans denen sie die Haltung eines Hundes in der niedersten Abgabenklasse

für ein Bedürfniß erachten, vollständig aufzuführen.

Die Cameralämter und das Oberatnt werden sich bei den ihnen zustchenden Er­kenntnissen von denjenigen Gesichtspunkten ausgehen, nach welchen auch die k. Schwarz­waldkreis-Negierung die zu ihrer Ent­scheidung gekommenen Fälle beurtheilt hat.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, diese Aufforderung sofort in ihren Ge­meinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und dem Aufnahmegeschäft selbst anzuwohneu.

Die Ausnahmeprotokolle sind spätestens- bis 31. Juli d. I. an das Kamera! amt einzusenden.

Den 27. Juni 1873.

K. Oberamt K. Kameralämter

Nagold. Altenstaig. Reuthin.

Güntner. Eisenbach. Colb.

I ^ e l s h a u s e u.

Jagd-Verdacht,mg.

hiesige Jagd aus weitere 3 Jahre ver­pachtet.

Den 26. Juni 1873.

Schultheißcnamt. Raus er. Nagold.

Stammhoh-Verkanf.

Aus dem Stadt­wald Killberg, Abth, Molte und Butlen- mühlesberg werd e» am Freitag den 4 , Juli, Vormitags 10 Uhr, auf dem Ra ih-

hause hier verkauft:

1 Buche, 8 Meter lang, mit 0,42 Fest­meter, 569 Stamme tamien Lang- und Klotzholz mit 387,85 Festmeter.

Den 26. Juni 1873.

Gemeinderath.

A l t e n st a i g.

Vergebung von

Oelfarbanstricharbkiten.

Die hiesige Stadtgemeinde beabsichtigt

WM