Amtsblatt für den Obcramtsbezirk Nagold.

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Amtliches.

Nagold. ..Wie bereits von andern Oberämtern geschehen, beabsichtigt auch bie Unterzeichnete Stelle die vom Secretär Hutzel bei dem Stadtschultheißenamte in Stuttgart bearbeitete Dienst- Instruktion sür Polizeidiener einzuführen und aus Gemeindekosten anzuschaffen. Das Exemplar kostet 21 kr.

Etwaige Einwendungen sind binnen 8 Tagen hieher anzu­zeigen.

Den 19. März 1873. K. Oberamt.

Güntner. ^

Nagold. An die Ortsbehörden und an die Militär­pflichtigen. In Betreff der Ansprüche aus Zurückstellung Militär­pflichtiger, wegen Familien- oder sonstiger Verhältnisse, im Frieden, sowie der Landwehrleute und Reservisten im Falle einer Mobil­machung, wird nachstehende 'Belehrung und Aufforderung erlassen:

1) Die Zurückstellung ersolgt je nur auf 1 Jahr und ist daher, wenn sie weiter beansprucht wird, bis zum dritten Concurrenz- jahr alljährlich wiederholt geltend zu machen und zu be-

- gründen. -

2) Es sind hiebei die Bestimmungen der §§. 42, 43 und 44 der Militär-Ersatz-Jnstruktion und des §. 2 über die Classificirung der Reserve- und Landwehrmannschaften rück- sichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse (Retters Handbuch Seite 4546 und Seite 309313) maßgebend.

Dabei wird insbesondere auch aus den § 78 der Militär-Ersatz-Jnstruktion hingewiesen, wornach die zur Begründung der Zurückstellungs-Gesuche bestehenden Ver­hältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung, oder spätestens im Musterungstermin selbst zur Sprache zu bringen und nachzuwcisen sind.

Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen.

3) Militärpflichtige Schulamts Candidaten, welche die Anwen­dung der Bestimmungen der §§. 8 und 46 der Militär- Ersatz-Jnstruktion beanspruchen, haben durch Zeugnisse, welche in amtlich beglaubigter Abschrift vorzulegen sind, darüber sich auszuweisen, daß sie die für die Anstellung als Lehrer abzulegende Prüfung erstanden haben oder als solche angestellt sind.

Die Zurückstellungsgesuche solcher Militärpflichtigen, über deren Militärpflicht erst zu entscheiden ist, sind von den zur Reklamation berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domicil- Orts anzubringen. Von diesem sind, nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse, die in dem Fragebogen, Formular Lit. ^., ge­stellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemeinderath zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der ausgefüllte, von dem Gemeinderath Unterzeichnete Frage­bogen ist, wo immer möglich,, vor, spätestens aber in dem Muste­rungstermin dem Civil-Vorsitzenden der Kreisersatz-Commission des Gestellungsorts zuzusenden. Ist der letztere in einem andern Aushebungsbezirk als der Domicilort, so ist der Fragebogen dem Oderamt des Domicilorts vorher zur Begutachtung vorzulegen.

Gesuche der Landwehrleute und Reservisten um Zurück­stellung im Falle einer Mobilmachung, zu denen das Formular L. zu benützen ist, sind ebenfalls bei dem Ortsvorsteher des Domicils anzubringen, sie sind von diesem unter Zuziehung einiger (minde­stens zwei) zuverlässiger Reservisten oder Landwehrmänner zu prüfen, vom Gemeinderath zu begutachten und auf 1. April d. I. von jeder Gemeinde, mit einem Verzeichniß nach dem Formular v. versehen, einzureichen. Die näheren Bestimmungen sind aus Retter's Handbuch, Seite 292 und 309313, ersichtlich.

Die betr. Fragebögen, Formular .4. und 8., können bei der unterz. Stelle bezogen werden.

Den 20. März 1873. K. Oberamt. Güntner.

Tages-Neuigkeiten.

Stuttgart, 18. März. In den letzten Tagen haben hier wieder social-demokratischeBewegungen unter hiesigen

Arbeitern, namentlich unter Bau-Arbeitern, stattgcsunden, die doch hier so enorm hoch bezahlt sind, daß sie zu den bcstgelohnteu in ganz Deutschland gehören. Man will wissen, es seien dabei inter­nationale Aufreizungen mit im Spiel, wie solche auch bei dem neuen verunglückten Bäckerstrike nachgewiesen wurden. (Fr. I.)

Stuttgart, 19. März. Als Beweis der Allerhöchsten Anerkennung ist der Hausarzt Ihrer Majestät der verewigten Kö­nigin Mutter, I)r. Gärtner, unter Verleihung des Titels und Rangs als Obermedizinalrath von seiner Majestät zum konsulli- renden Leibarzte ernannt worden.

Stuttgart, 19. März. Die Kommission der Kammer der Standesherrn beschloß, in Betreff des Retablissementsgefetzes, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beizutrcten, und zwei Bitten an die Staatsrcgierung hinzuzufügen: Dieselbe wolle mög­lichste Sparsamkeit eintreten lassen und ferner dahin wirken, daß Südwestdeutschland und der Schwarzwald durch die Anlage von Reichsfestungen gesichert werde. Der Landtag wird voraussichtlich Sonnabend geschlossen werden. (Fr> J-)

Bei der nächsten Schwurgerichtssitzung inTübingen kommen 9 Fälle zur Aburtheilung: 1 wegen Fälschung einer öffentlichen

Urkunde, 2 wegen Meineids, 1 wegen Anstiftung zum Meineid, 1 wegen versuchten'Kindsmords, 2 wegen unzüchtiger Handlungen, worunter der eine (der einzige aus dem Bezirk Nagold) den ledigen Konrad Hauser von Ebhausen betrifft, 1 wegen bezüg­lichen Bankerotts und 1 wegen durch vorsätzliche Körperverletzung verursachten Tödtung.

Berlin, 18. März. Nach dem Friedrichshain, dem Be- gräbnißplatze der Märzkämpser von 1848, strömen Tausende von Menschen. Bedeutende Polizeimannschaftcn sind aufgeboten, hin­dern indessen die Ausschmückung des Platzes nicht. Um 3 Uhr wurden Lieder zum Preise der Freiheitskämpfer augcstimmt. Die Polizei untersagt vas Singen, wurde aber verhöhnt. Das berit­tene Schutzmann-Corps bricht hervor aus den angrenzenden Stra­ßen und räumt unter Steinwürfen den Friedrichshain. Polizei­präsident Madai trifft für den Abend umfassende Maßregeln. Es sind viele Verwundungen, darunter schwere, vorgekommen. (Eine Erinnerungsfeier an die 1848er Jahre wird in vielen grö­ßeren Städten begangen.)

Berlin, 19. März. Der Kronprinz wird seine Absicht, der Eröffnung der Wiener Weltausstellung beizuwohnen, ausge­ben, da die Aerzte ihm fernere Schonung dringend empfohlen haben. (Frkf. I.)

Berlin, 19. März. Der Reichstag überwies den einge- brachten Reichspreßgesetzentwurf bei dessen erster Berathung, wo­bei sich die Bundesrathsmilglieder schweigend verhielten, an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Antrag Schrapp's und Sonnemann's auf Freilassung Bebel's wurde mit großer Mehr­heit abgelehnt.

Lengsseld, 20. März. Herzog Georg von Meiningen hat sich in der Stille mit der Hofschauspielerin Franz, welche zur Freifrau von Heldburg erhoben worden, vermählt. (Frkf. I.)

Wie dieMontags-Ztg." mittheilt, spricht man in militä­rischen Kreisen davon, daß nach der Rückkehr der Okkupationsarmee der Befehlshaber derselben, General v. Manteuffel zum Gou­verneur von Berlin bestimmt sei.

Der Abg. Lasker wird im deutschen Parlamente, ebenso wie im preußischen Abgeordnetenhause, den Gründungsschwindcl zur Sprache bringen. Den Leisetretern innerhalb gewisser Frac- tionen des Reichstages wird darob schon bange, und unsere Bör­senbarone geben Aufträge zum Kauf von Tribünenkarten für jene Reichstagssitzung, in welcher der kleine Lasker dem Goliath der Börsenjobberei den Stein an den Kopf schleudern wird.

Zwischen dem Sitznngsgebäude des Reichstages und dem preuß. Abgeordnelenhause ist eine direkte telegraphische Verbindung hergestellt worden.

DieSpen. Ztg'" erfährt, daß die französischen Angaben über die Räumungsfristen nicht ganz korrekt seien.Es ist falsch, daß die Räumung der Departements am 5. Juli, resp. die Räumung von Verdun am 5. September beginnen m u ß. Dies ist keines­wegs festgestcllt. Bestimmt ist nur, daß die erslere vier Wochen nach der Zahlung der ersten Halbmilliarde, und daß die Räumung