Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
II. im Register für Gcsellschaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:
Gerichtsftelle,
welche die Bekanntmachung Aaa
erläßt; "
Oberamtsbezirk, ^
für welchen das Han'oelsre- Eintragung, gister gcsübrt wird.
Wortlaut der Firma;
Litz der Gesellschait oder der juristischen Person; ^ Ort ihrer Zwsigniederlas- jungen.
Rechtsverhältnisse
der Gesellschaft oder der juristischen Person.
Prokuristen;
Liquidatoren;
Bemerkungen.
K. Oberamlsgericht 12 März G. Zeitler und Walz, Die Firma hat durch Uebereinkommen der;
Nagold. 1873. Sitz in Oberschwandorf. Theilhaber aufgehört.
12. März Kepler und Walz, Offene Gesellschaft zum Betriebe einer Prokurist:
1873. Sitz in Oberschwandorf, schafmollspinnerei, Walke, Oelmühle und^ Christian Paul Walz
Hansreibe, besteht seit 24. Februar 1873 in Oberschwandorf.
(füher Firma Zeitter und Walz)
Theilhaber:
Catharina Walz, Wittwe in Oberschwandorf und
Jakob Rudolf Walz, deren Sohn,
Friedrich Ludwig Keppler, Speise-
. wirth in Oberschwandorf,
Anna Maria W alz, Wittwe daselbst^
Johann Gg. Walz, Schuster von da,
! Joh. Lukas Walz, Zeugmacher von
da,
' Christian Seeger, Welker in Rohr-
! dorf,
Andreas Naaf, Tuchmacher in Na- ^ gold. ^
^ Die Gesellschaft wird vertreten von den Theilhabern:
Jakob Rudolf Walz, ;
; Friedrich Ludwig Keppler und ;
Johann Lukas Walz und zwar von jedem einzeln.
12. März Koch und Reichert, Die Theilhaberin Barbara Reichert iss lDie Prokura des Hein- 1873. Sitz der Gesellschaft in ausgetreten. wich D o l m etsch hat auf-
Rohrdorf. Cingetreten ist mit Betheiligung zu ^ gehört.
Robert Koch.
! Die Gesellschaft wird vertreten durch Joh.i Z. B. Oberamtsrichter
_ Georg K o ch und Robert Koch. Kißling.
K. Oberamtsgericht Nagold.
SchMen-Kquidalioneil.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationcn und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfaudsglüubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmeldeu, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die llnterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachte:, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ausscbrei. bende Steile.
Datum der
amtlickvu Be- kanntmqchunq
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tag sa hrt Ort
zur der
Liquidation.Liquidation.
Bemerkungen.
K. Ober- 15. Mär; Martin Helber, Glaser in Na- 29. Mai 1873, Nagold. Liegenschaft-Verkauf am 28.
amtsgericht 1873. gold. Vormittags 9 Uhr. Mai 1873, Vormittags 10
Nagold. Uhr.
Nagold.
Fchrilik-Verkrmf.
Am Mittwoch den 26. März, Morgens 10 Uhr, wird in der Gantsache des Johann Martin Helber, Glasers hier, die vorhandene Fahrniß in dem Wohnhause des Gemeinschuldners gegen bare Bezahlung im öffentlichen Aufsireich zum Verkauf gebracht.
Hiebei kommt vor:
Bettgewand, Küchengeschirr, Schreinwerk und allgemeiner Hausrath Den 17. März 1873.
Gerichtsnotar Fi sch Hab er.
M a r t i n s m o o s.
Holz-Verka»f.
Am Montag den 24. März, Vormittags lOUHr, werden auf hiesigem Rathszimmer 45 Raummeter buchenes Scheiterholz und 21 Raummeter buchenes Prügelholz > im öffentlichen Aufsireich zum Verkauf qe- gebracht, gebracht, wozu Liebhaber eingeladen werden.
N. A.:
Schultheiß Seeger.
Revier N l t e n st a i g.
Wegbau-Akkord.
Am Montag den 24. d. M., Morgens 9 Uhr,
wird bei dem Unterzeichneten die Beifnhr, das Schlagen und Einwerfen von 100 Kubikmetern Kalksteine auf die Wege im Neubann und in der kleinen Eichhalde ver- abstreicht: ebenso auch die Herstellung zweier Wegstrecken im Verlorenholz und Schonzart mit Kalkstein-Chausstrung. Ueberschlag 2500 und 570 fl. Dem Revieramt unbekannte Nkkordslicbhaber haben Zeugnisse über Vermögen und Tüchtigkeit vorznweisen.
K- Nevieramt. Grüninger,