Amtliche Sf Privat-Bekanutmachunge«.

Nagold.

Stamm- »ad Klem-Nutz- H slz-Verkauf.

Aus vcii Stadt- " walddiftrikten Gal- j genberg, Abtheilung jobere Ebene, Kill­berg, Abtheilung, sHirschsulz, hinteres "Stubeukäinmcrle u. Linscnweg Morden auf dem Rathhause hier öffentlich 'versteigert.:

Am Dienstag den 4. März, Vormittags 9 Uhr,

34 St.nck eichene Wagnerstangen,

10 Stück birkene Wagnerstangen, Nadelho lzstcmgen van 13 20 Cemimetcr unten stark,

Ost Stück vsn 1316 Meter, lang,

31 Stück von 1013 Meter lang, Radelholzstangen bis 12 Centuurter unten stark,

470 Stück über 11 Meter lang,

2790 Stück von 911 Meter lang.

4200 Stuck von 79 Meter lang,

3790 Stück von 37 Meter lang,

530 Stück von 35 Meter lang,

70 Stück bis 3 Meter lang.

Am Mittwoch den 5. März, Bormittags 9 Uhr,

515 Stämme tannen Lang- und Sägholz, mit 286,69 Festmeter.

Den 24. Februar 1873.

Gemeinderath.

G ü l t l i n g e n.

Werkholz-Verkauf.

Am

Freitag den 28. Februar 1873, von Vormittags 9 Uhr an, werden im Gemeindewald Holcnstcinberg und Tannrvald im Aufstreich verkauft:

85 Stück birkene Wagnerstangcn,

98 Stück stärkere, rauhbuchene, birkene und lindene Stangen, von 3 bis 9 Meter lang und 15 bis 35 Centimetcr mittlerem Durchmesser; ferner:

12 gtattbuchene Klötze, ca. 3 Festmeter haltend.

Das Holz ist großen Theils schöner Qualität und eignet sich vorzugsweise für Handwerksleute.

Die Bedingungen werden vor der Ver­steigerung bekannt gemacht.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr beim Rathhans. Kaufslicbhaber sind freundlich eingeladen.

Den 21. Februar 1873.

Schultheißenamt.

Wurst.

E t t m a n n s w e i l e r.

Lang- K KlotzlM- Verksuf.

t k.-M

Die hiesige Ge­meinde verkauft am Montag den 3. März d. I. aus dem Wald- s^lheii Hofberg 302 ' > Stück forchen Lang- und Klotzholz, mit 50 Festmeter, sowie 150 Stück noch stehen- es forchenes Holz, im Stockmad und Winter- alde, und circa 100 Stamm tannenes ang- und Klotzholz, im Enzwald, letzteres arf aber erst zur Schälzeit gehauen werden. Der Verkauf beginnt Vormittags 9 Uhr uf hiesigem Rathhaus.

Liebhaber werden hiezu eingeladen. ' Den 24. Februar 1873.

Schultheißenamt.

Seeger.

G ü l l l i n g e n.

11 12 t )0 fl.

sind bis 1. März d. I. auszuleihen von der Stiftungspflcge.

KI

G ü r t l i n g e!I.

Hloh-Holr-Verliittls

Am Freitag den 28. Februar, Vormittags 11 Uhr, i verkauft der Unter zeichnete in seinem am WildbergerWeg gelegenen Walde 6 Stück Eichen mit 7 Festmeter, sowie 20 Stück hagenbuchene und -5 Stück lindene Klötze, wozu Liebhaber eingeladen sind.

Jakob Pfeiffle.

Emmingen.

Einen neuen

Amerikaner WendeMug

hat zu verkaufen

Walz, Schmid.

Pfrondorf.

Ein schöner '/»jähriger, zum Dienst sehr gut tauglicher

Gbex

wird am nächsten Samstag den 1. März, Vormittags 10 Uhr, verkauft von

Schäberle.

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Nagold.

Einen wohlerzogenen

Zungen Menschen

nimmt in die Lehre auf

Kleiderhändler Rauser.

Nagold.

E mp 1 c!) tu » g.

Echten Waizrnbrannkwrin a 16 kr. pr. Liter, Echten Trester ditto k 24 kr. pr Liter,

Weingeist N1>

sowie >«»»>'« eigener Fabrikation

empstehli _ D. G Keck

Nagold.

Einpseh 1 u n g.

Goldlciftc», Tafel-Glas,

sowie eine Parthie

Fenster-Befes)Läge

zu herabgesetzte» Preisen empfiehlt

D. G. Keck.

Holzbron n.

26 Stück Hammcljährling werden am

Samstag den 1. März, Nachmittags 1 Uhr, verkauft von G. Braun.

Nagold.

Ein freundliches

Logis

hat auf Gcorgii zu vermiethen

I. G. sdarr, son., Seifensieder.

Nagold.

Bückereiempsehlung.

Einem verehrticheu hiesigen und aus­wärtigen Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich meine Bäckerei nun fort­während täglich betreibe. Ich bitte daher um Fortsetzung des mir seither geschenkten Zutrauens, indem ich bestrebt sein werde, daß meine werthen Kunden in jeder Hin­sicht Befriedigung finden.

Johann Sch non, Bäcker.^

Nagold.

RollenpalKvapier

bei G. W. Iaiser.

(E i n g c s e n d c t.)

Wird wohl die Rose blühen am Königsfest, da sich die Gärtner so viel Mühe geben, dieselbe znm Blühen zu bringen?

Sprechsaa!.

Die neue Bauordnung enthält in Be­treff der Dungstatten folgenden Artikel:

Die Anlegung neuer, sowie die Erweiterung bestehender Düngerstätten. Jauchenbehälter, La­gerplätze für Abfälle u. dergl. an Straßen und öffentlichen Plätzen ist verboten.

Bestehende Einrichtungen dieser Art sind von Straßen und öffentlichen Plätzen überall, wo dies ohne unverhättnißmäßige Beeinträchtigung des Eigenthümers geschehen kann, zu entfernen.

So lange bis ihre Entfernung bewirkt werden kann, hat der Eigenthümer sie jedenfalls mit einer angemessenen Einfassung zu versehen und, soweit sie versenkt sind, sicher zu bedecken.

In Orten und sür Ortstheile von vorherrschend landwirtbschaftlichem Betrieb kann durch das Ortsbaustatut oder potueilichs Verfügung eine Ausnahme von den Vorschristen des Abs. 1 und 2 zugelassen werden.

Neue oder bestehende Düngerstätten u. s. w. sind so zu verwahren, daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten weder aus Straßen und öffentliche Plätze abfließen, noch die Brunne» verunreinigen können.

Sicher ist der Weg vom Bahnhof nach Freudenstadt zu eine Straße zu nennen und doch befinden sich an derselben Dung- stätten, die so offen dem Gesetze Hohn sprechen, daß sie dem schärfen Auge unserer Ortspolizei nicht unbeachtet bleiben können.

Redaktion, Druckend Verlag der G. W. Zaiiec'lwen Bm

Frucht-Preise.

<t.i a o! d, 22. Feburar 1873- ll. kr. fl. kr.

fl. kr.

Alter Dinkel . .

. -

-

-

Dinkel ....

. . 6 18

5

4 30

Kernen . .. .

-

Haber ....

. . 3 15

3 38

3 30 -815

Gerste . . . .

. . 6 -

5 .40

Mühlfrucht

. .

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Bobnen ....

. . --

5

-7- T"

Weizen ....

7 42

7 27

7 HO

Roggen - -

. . 6-

S 30

ö

Wicken . .

. . - -

- -

Erbsen ....

.

8 18

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Linsen ....

. . -

6 52

LinsemGerste, . .

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