Amtliche Sf Privat-Bekanutmachunge«.
Nagold.
Stamm- »ad Klem-Nutz- H slz-Verkauf.
Aus vcii Stadt- " walddiftrikten Gal- j genberg, Abtheilung jobere Ebene, Killberg, Abtheilung, sHirschsulz, hinteres "Stubeukäinmcrle u. Linscnweg Morden auf dem Rathhause hier öffentlich 'versteigert.:
Am Dienstag den 4. März, Vormittags 9 Uhr,
34 St.nck eichene Wagnerstangen,
10 Stück birkene Wagnerstangen, Nadelho lzstcmgen van 13 — 20 Cemimetcr unten stark,
Ost Stück vsn 13—16 Meter, lang,
31 Stück von 10—13 Meter lang, Radelholzstangen bis 12 Centuurter unten stark,
470 Stück über 11 Meter lang,
2790 Stück von 9—11 Meter lang.
4200 Stuck von 7—9 Meter lang,
3790 Stück von 3—7 Meter lang,
530 Stück von 3—5 Meter lang,
70 Stück bis 3 Meter lang.
Am Mittwoch den 5. März, Bormittags 9 Uhr,
515 Stämme tannen Lang- und Sägholz, mit 286,69 Festmeter.
Den 24. Februar 1873.
Gemeinderath.
G ü l t l i n g e n.
Werkholz-Verkauf.
Am
Freitag den 28. Februar 1873, von Vormittags 9 Uhr an, werden im Gemeindewald Holcnstcinberg und Tannrvald im Aufstreich verkauft:
85 Stück birkene Wagnerstangcn,
98 Stück stärkere, rauhbuchene, birkene und lindene Stangen, von 3 bis 9 Meter lang und 15 bis 35 Centimetcr mittlerem Durchmesser; ferner:
12 gtattbuchene Klötze, ca. 3 Festmeter haltend.
Das Holz ist großen Theils schöner Qualität und eignet sich vorzugsweise für Handwerksleute.
Die Bedingungen werden vor der Versteigerung bekannt gemacht.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr beim Rathhans. Kaufslicbhaber sind freundlich eingeladen.
Den 21. Februar 1873.
Schultheißenamt.
Wurst.
E t t m a n n s w e i l e r.
Lang- K KlotzlM- Verksuf.
t k.-M
Die hiesige Gemeinde verkauft am Montag den 3. März d. I. aus dem Wald- s^lheii Hofberg 302 ' > Stück forchen Lang- und Klotzholz, mit 50 Festmeter, sowie 150 Stück noch stehen- es forchenes Holz, im Stockmad und Winter- alde, und circa 100 Stamm tannenes ang- und Klotzholz, im Enzwald, letzteres arf aber erst zur Schälzeit gehauen werden. Der Verkauf beginnt Vormittags 9 Uhr uf hiesigem Rathhaus.
Liebhaber werden hiezu eingeladen. ' Den 24. Februar 1873.
Schultheißenamt.
Seeger.
G ü l l l i n g e n.
11 12 t )0 fl.
sind bis 1. März d. I. auszuleihen von der Stiftungspflcge.
KI
G ü r t l i n g e!I.
Hloh-Holr-Verliittls
Am Freitag den 28. Februar, Vormittags 11 Uhr, i verkauft der Unter zeichnete in seinem am WildbergerWeg gelegenen Walde 6 Stück Eichen mit 7 Festmeter, sowie 20 Stück hagenbuchene und -5 Stück lindene Klötze, wozu Liebhaber eingeladen sind.
Jakob Pfeiffle.
Emmingen.
Einen neuen
Amerikaner WendeMug
hat zu verkaufen
Walz, Schmid.
Pfrondorf.
Ein schöner '/»jähriger, zum Dienst sehr gut tauglicher
Gbex
wird am nächsten Samstag den 1. März, Vormittags 10 Uhr, verkauft von
Schäberle.
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Nagold.
Einen wohlerzogenen
Zungen Menschen
nimmt in die Lehre auf
Kleiderhändler Rauser.
Nagold.
E mp 1 c!) tu » g.
Echten Waizrnbrannkwrin a 16 kr. pr. Liter, Echten Trester ditto k 24 kr. pr Liter,
Weingeist N1>
sowie >«»»>'« eigener Fabrikation
empstehli _ D. G Keck
Nagold.
Einpseh 1 u n g.
Goldlciftc», Tafel-Glas,
sowie eine Parthie
Fenster-Befes)Läge
zu herabgesetzte» Preisen empfiehlt
D. G. Keck.
Holzbron n.
26 Stück Hammcljährling werden am
Samstag den 1. März, Nachmittags 1 Uhr, verkauft von G. Braun.
Nagold.
Ein freundliches
Logis
hat auf Gcorgii zu vermiethen
I. G. sdarr, son., Seifensieder.
Nagold.
Bückereiempsehlung.
Einem verehrticheu hiesigen und auswärtigen Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich meine Bäckerei nun fortwährend täglich betreibe. Ich bitte daher um Fortsetzung des mir seither geschenkten Zutrauens, indem ich bestrebt sein werde, daß meine werthen Kunden in jeder Hinsicht Befriedigung finden.
Johann Sch non, Bäcker.^
Nagold.
RollenpalKvapier
bei G. W. Iaiser.
(E i n g c s e n d c t.)
Wird wohl die Rose blühen am Königsfest, da sich die Gärtner so viel Mühe geben, dieselbe znm Blühen zu bringen?
Sprechsaa!.
Die neue Bauordnung enthält in Betreff der Dungstatten folgenden Artikel:
Die Anlegung neuer, sowie die Erweiterung bestehender Düngerstätten. Jauchenbehälter, Lagerplätze für Abfälle u. dergl. an Straßen und öffentlichen Plätzen ist verboten.
Bestehende Einrichtungen dieser Art sind von Straßen und öffentlichen Plätzen überall, wo dies ohne unverhättnißmäßige Beeinträchtigung des Eigenthümers geschehen kann, zu entfernen.
So lange bis ihre Entfernung bewirkt werden kann, hat der Eigenthümer sie jedenfalls mit einer angemessenen Einfassung zu versehen und, soweit sie versenkt sind, sicher zu bedecken.
In Orten und sür Ortstheile von vorherrschend landwirtbschaftlichem Betrieb kann durch das Ortsbaustatut oder potueilichs Verfügung eine Ausnahme von den Vorschristen des Abs. 1 und 2 zugelassen werden.
Neue oder bestehende Düngerstätten u. s. w. sind so zu verwahren, daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten weder aus Straßen und öffentliche Plätze abfließen, noch die Brunne» verunreinigen können.
Sicher ist der Weg vom Bahnhof nach Freudenstadt zu eine Straße zu nennen und doch befinden sich an derselben Dung- stätten, die so offen dem Gesetze Hohn sprechen, daß sie dem schärfen Auge unserer Ortspolizei nicht unbeachtet bleiben können.
Redaktion, Druckend Verlag der G. W. Zaiiec'lwen Bm
Frucht-Preise.
<t.i a o! d, 22. Feburar 1873- ll. kr. fl. kr.
fl. kr.
Alter Dinkel . .
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Dinkel ....
. . 6 18
5 —
4 30
Kernen . .. .
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— -
Haber ....
. . 3 15
3 38
3 30 -815
Gerste . . . .
. . 6 -
5 .40
Mühlfrucht
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Bobnen ....
. . --
5 —
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Weizen ....
7 42
7 27
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Roggen - -
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Wicken . .
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Erbsen ....
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8 18
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Linsen ....
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LinsemGerste, . .
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