Binde herabzureißen, aber nach vergeblichem Widerstande fand er sich geknebelt und ebenso unfähig einen Laut hervorzubringen, als die Hände zu bewegen. Lauge, lange Zeit fuhren sie fort — kreuz und quer, ein paar Mal schien cS dem Arzte sogar, als kehre der Wagen um — kurz es war ihm unmöglich, sich auch nur beiläufig zu denken, welche Richtung sie eingeschlagen hatten. Nach einer geraumen Weile hielt die Kutsche still. Perron fühlte sich herausgehobe». Thüreu öffneten und schlossen sich hinter ihm, endlich machte man ihm Hände und Antlitz frei, —
die Binde fiel, und er sah sich in einem dämmerigen, nur durch ein Lämpchen schwach erhellten Raum. Vor ihm stand der Ver- larvte. „Verzeihen Sie die rauhe Weise, mit der man Sie hierher gebracht," sagte er in sanftem, bewegten Tone, „aber man bedarf hier dringend Ihrer Hilfe. Thun Sie Ihr Möglichstes, ich beschwöre Lue."
Perron war überrascht, doch beruhigt. Man hatte also keine Feindseligkeit gegen ihn im Sinne. „Ich bin in Ihrer Gewalt," sagte er, „und stehe zu Ihren Diensten." (Forts, folgt.)
Amtliche Lf Privat-Bekanntmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Fchnldkn-Kquidatilmen.
In nachbenanuten Gantsachen werden die Schuldenliquidationeu unv die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommeu werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der llnterpfaudsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebnis) des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Datum der Name und Wohnort ' Tagfabrt
amtlichen Be- des zur'
oenoe ^une. Schuldners. Liauidation.
K. Ober- l. Februar Philipp Seeg er, Taglöhner in 18. April, Vor-^ amtsgericht 1873. Bösingen. mittags 9 Uhr.
Nagold.
Lieferung non Mmimer-Möckeii.
Zur Eintheilung der Bahn von Zuffenhausen bis Nagold sind 1650 Pflöcke (Stotzen) erforderlich. Dieselben sollen sein 3' 5" lang, 4" breit und 3" dick, von gutem Forchenholz, auf 20' von oben gehobelt und die Hirnkanten abgefaßt, Spitzung nach seinerzeitigem Muster, oder 2" dick, von gesundem Eichenholz ohne Splint, sonst wie elftere und hat die Lieferung auf irgend eine Station der oben genannten Strecke zu geschehen.
Angebote auf diese Lieferung in der einen oder andern Gattung sind schriftlich und versiegelt, sowie mit entsprechender Aufschrift versehen, längstens bis Donnerstag den 20. ds.. Abends 4 Uhr, hieher einzureichen und sind in denselben die Fristen-an- zngeben, binnen welchen längstens die Ablieferung geschehen kann, auch die Station, ans welche geliefert werden will. Um 4hr Uhr findet die Eröffnung der Offerte statt, welcher die Submittenten anwohnen können. Dem Bauamte unbekannte Bewerber haben -sich genügend mit Vermögens- und Tüchtigkeitszeugnissen auszuweisen.
Nagold, 10. Februar 1873. ' K. Eisenbahnbanamt.
Herrman n.
Fuhr-Akkork»
Es sind vom hiesigen Bahnhof auf die Station Gündringen (Schietingen) etwa 2300 Ctr. Schienen und Schienenbefestigungsmittel, sowie gegen 1100 Stück Noll- bahnschwellen zu verführen, und können die Bedingungen hierüber auf dem Bauamte eingesehen werden.
Angebote pro Ctr., bezw. pro 100 Stück Schwellen, sind längstens bis 17. ds. schriftlich und versiegelt hieher einzureichen.
Nagold, den 10. Fcbr. 1873.
K. Eisenbahnbauamt Hermann.
Mindersbach.
AnnljlwIZ- mul Mngen- Verknnf.
Die hiesige Gemeinde verkauft am Montag den 17. d. Mts., von Vormittags 9 Uhr an, in ihren Waldungen 76 Stück Langholz, mit 81 Festmeter, 931 Stück Hopfenstangen, von 7 bis 10 Meter lang, gegen bare Bezahlung.
Am Dienstag den 18. d. Mts.,
von Morgens 8 Uhr an, im Gemeindewald Oesele, ca. 2000 Stück gebundene Laubholzwellen, ebenfalls gegen Barzahlung.
Die näheren Bedingungen werden vor der Verkaufsverhandlung bekannt gemacht.
Zusammenkunft beim Rathhaus.
Den 10. Februar 1873.
Schulthe'ißenamt.:
Köhler.
Gündringen,
Oberamts Horb.
Dem hiesigen Bürger Michael Nisch
k. -m RMensä„ger
zugelaufen. Der rechtmäßige Eigenthümer kann denselben gegen Bezahlung der Einrückungsgebühr und Futtergeld abholen. Den 10. Februar 1873.
Schultheißenamt.
K l e n k.
Nagold.
Schnl-Conferenz
19. Februar, Vormittags 10 Uhr. Gegenstände : Volksschullieder. Normalalpha- beth. Gemischter Chorgesang: Schwing
Ort
der Bemerkungen.
Liquidation.
Bösingen. Liegenschafts-Verkauf am 17.
April, Vormittags 10 Uhr.
dich auf w. Lehrerchorgefang: Weeber und Krauß II., Nro. 57. 60.
Den 11. Februar 1873.
König!. Dekanatamt.
_ Freihofer.
Revier Nagold.
Wkgliau-Akkord.
Eingetretener Hindernisse wegen findet der auf den 17. d. Mts. ausgeschriebene Akkord nunmehr am
Mittwoch den 19. d. M.
statt.
Nagold, 12. Februar 1873.
K. Revieramt.
Bührl e n.
I s e l s h a u s e n.
Di» nksag u n g.
Der Unterzeichnete sagt hiemit allen denjenigen hiesigen Ortsangehörigen aufrichtigen Dank, welche durch ihre Theilnahme das Schwere mittragen halsen, das mich und meine Familie nach dem unerforschli- chen Rathschlusse des Allerhöchsten dukch chen so unerwartet schnellen Heimgang unseres ältesten Sohnes und Brudeis Adolf getroffen hat. Zu ganz besonderem Danke fühle ich mich aber auch gegen die Bewohner der benachbarten Orte, namentlich gegen die Bewohner von Nagold verpflichtet, welche in so überaus großer Anzahl den Dahingeschiedenen zu seiner Ruhestätte begleiteten. Endlich auch noch Dank den verehelichen Mitgliedern des Nagolder Kirchengesangvereins für den erhebenden Gesang vor dem Trauerhause und am Grabe. — Gott vergelte Allen ihre Liebe.
Im Namen der trauernden Familie: der Vater Schulmeister Hezer.
Nagold.
Gin Müllerlehrling,
der sogleich eintreten kann, wird gesucht durch die Redaktion.