Binde herabzureißen, aber nach vergeblichem Widerstande fand er sich geknebelt und ebenso unfähig einen Laut hervorzubringen, als die Hände zu bewegen. Lauge, lange Zeit fuhren sie fort kreuz und quer, ein paar Mal schien cS dem Arzte sogar, als kehre der Wagen um kurz es war ihm unmöglich, sich auch nur beiläufig zu denken, welche Richtung sie eingeschlagen hatten. Nach einer geraumen Weile hielt die Kutsche still. Per­ron fühlte sich herausgehobe». Thüreu öffneten und schlossen sich hinter ihm, endlich machte man ihm Hände und Antlitz frei,

die Binde fiel, und er sah sich in einem dämmerigen, nur durch ein Lämpchen schwach erhellten Raum. Vor ihm stand der Ver- larvte.Verzeihen Sie die rauhe Weise, mit der man Sie hier­her gebracht," sagte er in sanftem, bewegten Tone,aber man bedarf hier dringend Ihrer Hilfe. Thun Sie Ihr Möglichstes, ich beschwöre Lue."

Perron war überrascht, doch beruhigt. Man hatte also keine Feindseligkeit gegen ihn im Sinne.Ich bin in Ihrer Gewalt," sagte er,und stehe zu Ihren Diensten." (Forts, folgt.)

Amtliche Lf Privat-Bekanntmachungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Fchnldkn-Kquidatilmen.

In nachbenanuten Gantsachen werden die Schuldenliquidationeu unv die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommeu werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der llnterpfaudsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebnis) des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Datum der Name und Wohnort ' Tagfabrt

amtlichen Be- des zur'

oenoe ^une. Schuldners. Liauidation.

K. Ober- l. Februar Philipp Seeg er, Taglöhner in 18. April, Vor-^ amtsgericht 1873. Bösingen. mittags 9 Uhr.

Nagold.

Lieferung non Mmimer-Möckeii.

Zur Eintheilung der Bahn von Zuffenhausen bis Nagold sind 1650 Pflöcke (Stotzen) erforderlich. Dieselben sollen sein 3' 5" lang, 4" breit und 3" dick, von gu­tem Forchenholz, auf 20' von oben gehobelt und die Hirnkanten abgefaßt, Spitzung nach seinerzeitigem Muster, oder 2" dick, von gesundem Eichenholz ohne Splint, sonst wie elftere und hat die Lieferung auf irgend eine Station der oben genannten Strecke zu geschehen.

Angebote auf diese Lieferung in der einen oder andern Gattung sind schriftlich und versiegelt, sowie mit entsprechender Aufschrift versehen, längstens bis Donnerstag den 20. ds.. Abends 4 Uhr, hieher einzureichen und sind in denselben die Fristen-an- zngeben, binnen welchen längstens die Ablieferung geschehen kann, auch die Station, ans welche geliefert werden will. Um 4hr Uhr findet die Eröffnung der Offerte statt, welcher die Submittenten anwohnen können. Dem Bauamte unbekannte Bewerber ha­ben -sich genügend mit Vermögens- und Tüchtigkeitszeugnissen auszuweisen.

Nagold, 10. Februar 1873. ' K. Eisenbahnbanamt.

Herrman n.

Fuhr-Akkork»

Es sind vom hiesigen Bahnhof auf die Station Gündringen (Schietingen) etwa 2300 Ctr. Schienen und Schienenbefesti­gungsmittel, sowie gegen 1100 Stück Noll- bahnschwellen zu verführen, und können die Bedingungen hierüber auf dem Bauamte eingesehen werden.

Angebote pro Ctr., bezw. pro 100 Stück Schwellen, sind längstens bis 17. ds. schriftlich und versiegelt hieher einzureichen.

Nagold, den 10. Fcbr. 1873.

K. Eisenbahnbauamt Hermann.

Mindersbach.

AnnljlwIZ- mul Mngen- Verknnf.

Die hiesige Gemeinde verkauft am Montag den 17. d. Mts., von Vormittags 9 Uhr an, in ihren Waldungen 76 Stück Langholz, mit 81 Festmeter, 931 Stück Hopfenstan­gen, von 7 bis 10 Meter lang, gegen bare Bezahlung.

Am Dienstag den 18. d. Mts.,

von Morgens 8 Uhr an, im Gemeindewald Oesele, ca. 2000 Stück gebundene Laubholzwellen, ebenfalls gegen Barzahlung.

Die näheren Bedingungen werden vor der Verkaufsverhandlung bekannt gemacht.

Zusammenkunft beim Rathhaus.

Den 10. Februar 1873.

Schulthe'ißenamt.:

Köhler.

Gündringen,

Oberamts Horb.

Dem hiesigen Bürger Michael Nisch

k. -m RMensäger

zugelaufen. Der rechtmäßige Eigenthümer kann denselben gegen Bezahlung der Ein­rückungsgebühr und Futtergeld abholen. Den 10. Februar 1873.

Schultheißenamt.

K l e n k.

Nagold.

Schnl-Conferenz

19. Februar, Vormittags 10 Uhr. Ge­genstände : Volksschullieder. Normalalpha- beth. Gemischter Chorgesang: Schwing

Ort

der Bemerkungen.

Liquidation.

Bösingen. Liegenschafts-Verkauf am 17.

April, Vormittags 10 Uhr.

dich auf w. Lehrerchorgefang: Weeber und Krauß II., Nro. 57. 60.

Den 11. Februar 1873.

König!. Dekanatamt.

_ Freihofer.

Revier Nagold.

Wkgliau-Akkord.

Eingetretener Hindernisse wegen findet der auf den 17. d. Mts. ausgeschriebene Akkord nunmehr am

Mittwoch den 19. d. M.

statt.

Nagold, 12. Februar 1873.

K. Revieramt.

Bührl e n.

I s e l s h a u s e n.

Di» nksag u n g.

Der Unterzeichnete sagt hiemit allen den­jenigen hiesigen Ortsangehörigen aufrich­tigen Dank, welche durch ihre Theilnahme das Schwere mittragen halsen, das mich und meine Familie nach dem unerforschli- chen Rathschlusse des Allerhöchsten dukch chen so unerwartet schnellen Heimgang un­seres ältesten Sohnes und Brudeis Adolf getroffen hat. Zu ganz besonderem Danke fühle ich mich aber auch gegen die Bewoh­ner der benachbarten Orte, namentlich gegen die Bewohner von Nagold verpflichtet, welche in so überaus großer Anzahl den Dahingeschiedenen zu seiner Ruhestätte be­gleiteten. Endlich auch noch Dank den ver­ehelichen Mitgliedern des Nagolder Kir­chengesangvereins für den erhebenden Ge­sang vor dem Trauerhause und am Grabe. Gott vergelte Allen ihre Liebe.

Im Namen der trauernden Familie: der Vater Schulmeister Hezer.

Nagold.

Gin Müllerlehrling,

der sogleich eintreten kann, wird gesucht durch die Redaktion.