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UMtsblatL für den Oberamtsbezirk Nagold.

Nr. 17.

Erscheint wöchentlich 3mal und kostet Einrückunpsgebühr für die kleine

bulbjährlich hier 54 kr., im Bezirk AoNNerSlllg döll 13. AeölNür. Zeile aus pewöbnlichcr Schritt 1873.

mit Postauischiaa l fl. 8 kr. ^ 2 Kreuzer.

Amtliches.

Ober amt Nagold. Da die Bestimmungen hinsichtlich des Schlrifens von Langholz und Klötzen auf den öffentlichen Wegen im Winter nicht überall beachtet werden, so werden solche hiemit in Erinnerung gebracht:

1) Das Schleifen des fraglichen Holzes ans den öffentlichen Wegen bleibt auf die Winierzcit, wenn letztere mit starkem Schnee bedeckt und gefroren find, so daß die Fahrbahn nicht beschädigt wird, beschränkt.

2) Das geschleifte Holz darf höchstens die Breite eines Fahr­geleises einnehmen. ,

3) . Es darf nur eine Länge Hölzer, nicht zwei oder mehrere

hinter einander verkuppelt, geschleift werden.

4) Die Holzstämme müssen vorncn und hinten gut zusammen gebunden sein, daß sie sich nicht wälzen können.

5) Jedem Zug mit geschleiftem Holz muß außer dem Fuhr­mann ein mit einem Griff versehener Geleitsmann deige- geben sein, der, wenn das geschleifte Holz seitwärts rutscht, cs so ablenkt, daß andere Fuhrwerke ungehindert vorbeikommen können.

6) Jeder solcher Zug hat entgegenkommenden oder vorsahrenden Fuhrwerken geordnet auszuweichen und so lange anznhalten, bis letztere an dem Zug vorübergekommen sind.

7) Holzstämme oder Klötze dürfen nicht an Wagen oder Schlitten angehängt werden.

Den Ortsbehörden wird die genaue Ueberwachung der Einhaltung dieser Vorschriften wiederholt zur Pflicht gemacht und es sind die Ortspolizeidiencr, Straßenwärter und Wegknechte mit geeigneter Weisung zu yersehen.

Die Übertretung dieser Vorschriften ist von den Ortsbe­hörden innerhalb ihrer Zuständigkeit nach Maßgabe des §. 366 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich, vgl. mit Art. 19 des Gesetzes, betreffend Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des genannten Strafgesetzbuches vom 27. Dezember 1871, zu bestrafen.

Den 10. Februar 1873. K. Oberamt.

G ü n t n e r.

Tages-Neuigkeiten.

Gestorben zu Stuttgart den 10. Februar Frhr. v. Reischach, Julius, Generallieuteuant a. D., ehem. erster Adjutant Sr. Maj. des Königs, 76 Jahre alt.

Landesprodukten-Börse Stuttgart vom 10. Februar. Von der heutigen Börse kann ein etwas lebhafterer Verkehr konstatirt werden und es zeigte sich hauptsächlich für Gerste stärkere Nachträge, Wir notiren: Waizen, (irischer, ü fl. 6 kr. Waizen, bair., 7 fl. 30 bis 8 st. 15 kr. Waizen, russ., 8 fl. 21 kr. Kernen 7 fl. 3648 kr. Dinkel 4 fl. 36 kr. bis 5 fl. 6 kr. Roggen 5 fl. 12 kr. Gerste, daher., 5 fl. 45 kr. Gerste, württ., 5 st. 36 kr. Gerste, ungar., 6 fl. Hafer 3 fl. 27 bis 36 kr. Mehlpreise per 100 Klg. incl. Sack. Riehl Nr. 1: 24 st. 24 bis 48 kr. Mehl Nr. 2: 22 fl. 24 bis 48 kr. Mehl Nr. 3: 19 fl. 24 bis 36 kr. Mehl Nr. 4: 15 st. 30 bis 48 kr.

Die anderweitige Versiegelung der Geld­briefe. Die Postverwaltung hat in den letzten Tagen eine Be­kanntmachung erlassen, zu Folge deren nun die Geldbriefe nur noch mit zwei Siegeln verschlossen werden können, wenn das verwendete Couvert einen in der Bekanntmachung näher beschriebenen Schnitt und eine nicht zu große Form hat. Wir möchten noch besonders darauf aufmerksam machen, daß die Poststellen Couverte, welche sich zum Verschluß mit zwei Siegeln eignen, zum Verkauf an das Publikum 5 Stück für 3 kr. parat halten. Der neue Verschluß kann allerdings vorerst nur zu Versendungen innerhalb Württemberg angewendet werden; es ist aber schon Einleitung getroffen, die neue Einrichtung für das ganze deutsche Gebiet zugängig zu machen. (St. A.)

Konstanz, 9. Februar. Die heutige Altkjatholiken- Versammlung war von mehr als 2000 Personen von nah und fern besucht. Die Professoren Friedrich und Michelis spra­chen ersterer über das Zustandekommen des Jnfallibilitätsdogmas, letzterer über die Berechtigung des Widerstandes dagegen und den Aufbau der Gemeinden. Die Versammlung konstatirte durch Händeaufheben ihr Einverständniß und brachte den Rednern ein dreifaches Hoch aus. (N. Z.)

Constanz, 17. Febr. Gegen die Unfehlbarkeit wurden 653, für das Dogma 2 Stimmen abgegeben; ungiliig war eine Stimme. Von der Regierung wird die Ueberweistmg zweier Kirchen verlangt werden.

Wiesbaden, 10. Februar. Die gestrige Wanderversamm­lung des deutschen Kalholikenvereins in Oestrich (Rheingan) wurde polizeilich aufgelöst wegen einer aufregenden Rede des Mainzer Metzgermeisters Falk.

Wie derNotizenschreiber" erfährt, erlernt Prinz Heinrich, zweiter Sohn des deutschen Kronprinzen, das Bnchbinderhandwerk. Die Kaiserin wohnte neulich einer Lehrstunde bei.

In vieler Hinsicht interessant und folgenreich war eine der jüngsten Verhandlungen des preußischen Abgeorduet en hau ses. Auf der Tagesordnung stand der Eisenbahn-Etai. Da trat ein Zwischenfall ein. Der Präsident des Hauses erhob sich von sei­nem Sitz und verlas eine amtliche Zuschrift des Miiiisterprästden- ten Grafen Roon. Der Minister wies in derselben die bekann­ten Anklagen Lasters gegen den Geheimrath Wagener im Staatsministerium (Erlangung von Conzession durch Gunst und Abtretung derselben gegen Geld) als unbegründet zurück und bekrittelte die Unbefangenheit Lasters, weil dieser Rechlsfreund desselben Bankhauses sei, das mit Wagener um die üctr. Con­zession concurrirt habe. Das Haus wunderte sich, es wunderte sich aber noch mehr, als Minister Roon sich sofort erhob und erklärte, er nehme seinen Angriff auf Laster zurück, weil dieser gänzlich unbegründet sei, wie er sich in der Zwischenzeit überzeugt habe. Nun stand Laster ans und begründete seine Anklage gegen Wagener durch amtliche Actenstücke, unverwerfliche Zeugen und Darlegung aller Schliche und Schleichwege, die Wagener zur Erlangung einer Geldabfindung von 40,000 Thlr. für die Conzession eingeschlagen, so schlagend und niederschmetternd, daß alles athemlos zuhörte. Er schloß seinen Nachweis mit der Er­klärung,den betr. Beamten (Handelsminister und seinen Rächen) könne nur der eine Vorwurf gemacht werden, daß sie der Leitung dieser Geschäfte nicht gewachsen und daß sie in das Verderben hinein getaumelt seien." Nochmals ergriff Minister Roon das Wort zu der Erklärung, daß die Anschuldigungen Laskers äußerst gravirend und die Einzelheiten ihm neu seien, er würde seinen Brief nicht geschrieben haben, wenn er von diesen Dingen eine Ahnung gehabt; er freue sich, daß das Beamtenthum selber nicht angegriffen sei und werde, ehe er vcrurtheile, den angegriffenen Theil hören. Das ist Wagener, der erste Rath im Staatsmini­sterium, der kurz vorher noch die Aussicht hatte, Vortragender Rath im Kabinet des Königs zu werden. Lasker deutete unver- holen an, daß die einzige angebliche Berichtigung seiner Anklagen in der N. A. Z. Wagener selbst zum Verfasser habe und daß selbst das verlesene Schreiben des Ministerpräsidenten von Wa­gener verfaßt und von Roon in gutem Glauben unterschrieben worden sei.

Vor der Rede Laskers im Abgeordnetenhaus tritt alles Andere in den Hintergrund. Nicht blos Wagener wurde damit moralisch vernichtet, sondern das ganze System, die Partei, welche dieser Mann repräscntirte, hat einen schweren Schlag erlitten. Die Voss. Ztg. sagt, daß in der Person Wageners eine Partei von der Nemesis ereilt wurde, die es nöthig'hatte, die Moral ausdrücklich in ihr Programm anfznnehmen; sie glaubte Gott und Tugend fortwährend im Munde führen zu müssen und gegen alle Welt zu vertheidigen und geht jämmerlich an Heuchelei -n Grunde.

In der Eisenbahn-Commission gab der Finanz­minister Auskunft über die Frage, ob und in wie weit für die 120 Millionen-Anleihe auf den Antheil des preußischen Staats an der französischen Kriegscontribution gerechnet werden könne. Von den 5 Milliarden sind bis jetzt 3350 Millionen gezahlt und bleiben noch 1650 Millionen zu entrichten. Das Reich hat für die bisherigen Kosten des Krieges u. s. w. bereits verwendet 2700 Mill.; es hat also für jetzt noch über 650 Millionen Francs zu verfügen. Indessen hat das Reich noch große gemeinsame Ausgaben zu befriedigen: so werden für den Invalidenfonds 187 Millionen Thaler gefordert. Zur Vertheilung an die Einzel­staaten werden schließlich wohl nur 700800 Millionen Francs