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fangenen Lippen. „Und auch Du, Vater!" rief er, als sein Blick auf den Fuhrmann siel, der mit dem Lichte in der Hand an der Thürschwelle erschien. „Gott — mein Gott, was habt Ihr meinerwegen gewagt!"
„Fort — fort!" ries Ernst, des Brudeas Hand ergreifend
— „komm', ehe den Franzosen Hilfe geleistet wird."
Mit sanfter Gewalt zog er den fast Betäubten mit sich an den geknebelten Soldaten vorbei. Mit Zähneknirschen mußten diese cs mit ansehen, wie ihr Gefangener und dessen Befreier das Hans verließen, mußten hören, wie sie auf ihren eigenen Pferden flohen! Das Pferdegetrappcl scholl schwächer und schwächer
— plötzlich ertönte der dumpfe Knall eines Flintenschusses —
dann ward es still. — (Forts, folgt.)
Das goldene Familienbuch oder der köstliche Hausschatz für jede Haus- und Landwirthschaft und für Jedermann. Sechste Auflage. Plauen, Verlag von Aug. Schröter. Zwei Theile in 12 Lieferungen, jede 6 Bogen stark, zu dem Subscriptionspreise v»n 5 Sgr. — 18 Kr. rhein. Complet broch. a Theil 1 Thlr. — 1 fl. 48 kr. rhein. Eleg. in halbengl. Lcinwandb. geb. u Theil 1 Thlr. 7'/s Sgr. — 2 fl. 15 kr. rhein. — Ein Buch, von welchem der I. Theil trotz der Ueberführung des Büchermarktes und der politisch-bewegten, im Allgemeinen der Literatur »»günstigen Zeit, in wenig Jahren einen Absatz von über 30U00 Exemplaren fand, bedarf eigentlich keiner besonderen Empfehlung; die allgemeine außerordentliche Theilnahme des Publikums spricht ebenso für dasselbe, wie die Beurtheilung einer großen Anzahl anerkannter literarischer Autoritäten. Für die Hunderte und Tausende von Fällen und Lagen, in denen Jedermann augenblicklich Rath und Hilfe bedarf, ohne erst bei einem Sachverständigen, einem Arzte oder Chemiker zeitraubende oder
kostspielige Belehrungen einholen zu können, bietet das goldene Familienbuch sich als sofortiger, sachkundiger Hausfreund und sicherer Rathgeber in allen Verlegenheiten dar, die in irgend welchem Theile des Hauswesens und der Wirthschaft in Stadt und Land uns immer Vorkommen mögen. In alphabetischer Ordnung, die selbst ohne das beigefügte Register den gesuchten Artikel leicht finden läßt, giebt es in seinen praktischen Theilen gegen 1400 bewährte Mittel und Recepte für die Haus-, Land- und Gartenwirthschaft, sowie 350 erprobte, leicht und mit wenig Kosten zu beschaffende medicinische Hausmittel gegen Unfälle des täglichen Lebens, die den Einzelnen, wie die Familie heimsuchen. — Von hohem, moralischen Werthe wird sich, wie bisher, auch in Zukunft der theoretische Theil des Werkes erweisen und des Segens viel in den Familien wirken. Goldene Worte und Lehren sind es, die das Buch über die Familie, die Gründung des Familienlebens und Glückes, über die Erziehung rc., für das Alter der Jünglinge und Jungfrauen in ihren besonderen Lebensverhältnissen, wie endlich für Familienväter und Mütter in ihrer Stellung als solche, wie den Dienenden gegenüber und für diese selbst, an das Herz legt. Der ungemein reiche Inhalt des Buches zwingt uns, unsere Leser auf das Buch selbst zu verweisen und können wir dasselbe aus bester Uebrrzeugung als das geeignetste Weihnachts-, Neujahrs-, Hochzeits- und Geburtstagsgeschenk angelegentlichst empfehlen. Der Preis ist mit Rücksicht auf die Menge und Gediegenheit des Inhalts beispiellos billig und wird die Anschaffung durch die Ausgabe, welche in 12 Lieferungen, L 5 Sgr. oder 18 kr. rhein. erschienen und nach und nach zu beziehen ist. Jedermann möglich. — Somit wünschen wir, daß dieser wirklich köstliche Hausschatz von recht vielen Familien nach seinem Werthe gewürdigt werden möge. Er wird, dessen sind wir gewiß, in jedem Hause Gutes stiften.
Amtliche Sf Privat-Bekanntmachnngen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
SchnIden-Kqui-alioneil.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliqnidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannren Tagen und Orten vorgenommeu werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der . etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich 'erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Nnsickrei. ^ Datum der Name und Wohnort Tagfahrt Ort
Kend? «-.trlsHEMchbn Be-^ des zur der ^ Bemerkungen.
_^ kanntmachuug_ Schuldners. Liquidati on. j _ Liquidation.
K. Ober- Z. Februar Philipp Seeger, Taglöhner in 18. April, Vor- Bösingen. Liegenschafts-Verkauf am 17. amtsgcricht! 1873. Bösingen. mittags 9 Uhr. ! ^ April, Vormittags 10 Uhr.
Nagold. ^ ^ I :
W i l d b c r g.
Glsnlügkr-Aufrus.
In der. Nachlaßjache des Carl Pfister, Steinhauers und Krämers hier, ergeht auf den Antrag der Erben an etwaige Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche an die Nachlaßmasse
binnen 20 Tagen
—von heute an — beudcr Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls sie die aus der Nichtberücksichtigung derselben erwachsenden Nachtheile sich selbst Zuschrciben müßten.
Am 31. Januar 1873.
K. Amtsnotariat. Drescher.
Stiftungsverwaltung Horb.
Lang- L Kkohholz-Berkaiif.
Aus dem «salzstetter Stiftnngswald kommen am
Montag den 10. d. Mts., Morgens 10 Uhr,
bei Gastwirth Steimle in Salzstetten, Oberamts Horb, 493 Stück Nadelholz-, Laug- und Klotzholz mit —F 508,19 Festmeter zum Verkauf.
Den 3. Februar 1873.
Stiftungs-Verwaltung.
Heberle.
W a l d d o r f,
Oberamts Nagold.
Slangen-Verkims.
Aus den hiesigen Gemeindewaldungen werden am
Montag den 10. d. Mts.
68 Stück Haagstangen,
2035 Stück Hopfenstangen, bei günstiger Witterung im Walde, andernfalls aus dem Rathhaus an den Meistbietenden verkauft.
Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr beim Rathhaus.
Den 4. Februar 1873.
Schultheißenamt.
Gänßle.
A l t e n st a i g Stadt.
Schindelvertiiskning
und
Mfarben-Anflrich.
Das neue Schulhaus soll mit Schindeln vertäfert und diese mit Oclfarbe angestrichen werden. Diese Arbeiten werden im Submissionsweg vergeben.
Offerte sind bis
Montag den 10. Februar, Vormittags 10 Uhr,
einzureichen und findet die Eröffnung zu selbiger Zeit statt.
Ueberschlag und Bedingungen können auf dem Rathhause eingesehen werden und beträgt die Akkordssumme über
Schindelvertäferung 566 fl. — kr. Oelfarbanstrich 140 fl. 32 kr.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 1. Februar 1873.
Stadtschultheißenamt. A.-V. Finkbeiner.