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Amtsblatt für den OlieramMezirk Nagold.

' Erscheint wöchentlich 3w.a! und kostet

Hd bcilbjäbriick bier 54 kr., im Bezirk JitlkL-lüß ^kll 21 . §ÜNltlll.

mit Postaufschlag t fl. 8 kr.

Einrückungsgcbübr für die kleine Zelle aus aewobnlicher Schritt 2 Kreuzer.

Amtliches.

Nagold. An die Pferdezüchtcr. Nachstehender Erlaß der k. LandgestütS-Kommission vom 31. Dezember v. I., Amts­blatt k. Ministerium des Innern Nro. 2, belr. die Erhöhung des Befchälgeldes, wird hiemit zur Kenutniß der Pferdezüchter gebracht.

Den 20. Januar 1873. K. Obcramt.

0' ü n t n e r.

Erlaß der Landgestüts-Couimifsion an die K. Oberämtrr.

Nachdem das im Jahre 1861 für fämmtliche Hengste des Landgestüts auf 1 fl. 50 kr. für jede bedeckte Stute festgesetzte Vesch'älgeld für eine Anzahl der Landbefchälcr vom Jahre 1870 auf 3 fl. erhöht worden ist, ist mit Rücklicht darauf, daß durch 2 Ausmusterungen minder geeigneter Hengste im letzten Jahre und eine weitere bereits in Aussicht genommene, die minder gu­ten Beschäler beseitigt werden, mit Rücksicht ferner auf den im Juli v. I. ausgeführien Ankauf einer größeren Zahl ausgezeich­neter Zuchthengste in der Normandie, sowie auf den erheblich gesteigerten Aufwand für Befchälkosten auf den Stationen wäh­rend der 4 monatlichen Dcckzeii, der bei einem Befchälgeld von 1 fl. 30 kr. nicht zur Hälfte ersetzt wird, mit Genehmigung des K. Ministerium des Innern eine allgemeine Erhöhung des Be­fchälgeldes von sämmtlichen Hengsten des Landgestüts ans 3 Gul­den für jede bedeckte Stute beschlossen worden. Diese außerdem auch durch die namhafte Wenhssteigerung der Pferde, insbeson­dere der Fohlen, sowie durch die anderwärts erhobenen Dockgel­der sich rechtfertigende Erhöhung des Beschälgeldes tritt erstmals in der Beschälperiode 1873 in Wirksamkeit.

Die K. Oberamter werden beauftragt, die Erhöhung der Beschälgelder vor dem Beginn der Deckzeit 1. März 1873 in angemessener Weise zur Kcnnrniß der Pferdezüchier ihrer Bezirke zu bringen.

Stuttgart, 31. Dezember 1873.

K. Landgestüts-Kommission.

Fleischhauer.

Tages-Nettigkeiten.

Verehrt. Redaktion d. Gesellschafters wird ersucht, zu Er­gänzung resp. Berichtigung des Artikels in Nro. 6 noch in Ihr Blatt aufzunehmen,daß schon vor geraumer Zeit der Unterz, den Auftrag gegeben hat, die im Wolfsberg-Einschnitt gefundenen Knochenstücke zu sammeln und aufzubewahren, wie dieß schon längst bezügl. aller Funde beim Bahnbau vorgeschriebe» und imBraucheist. Dem K. Naturalien- Cabinet wurde allerdings und selbstverständlich erst dann Bericht erstattet, als ein bedeutendes Resultat sich ergeben hatte. Die Versendung nach Stuttgart geschieht ebenfalls dienstlich."

Nagold, 18. Januar 1873.

K. Eisenbahnbauamt. Herrmann.

Stuttgart, 15. Jan. Gestern hatten beide-Kammern langan- haltenLe unv wichtige L-itzungen. Die erpe Kammer verwarf den Antrag auf Nichteintreten in den Gesetzentwurf über die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes mit 24 gegen 9 Stimmen und ging sodann an die Be- rathung der einzelnen Artikel. Der 1. Art., welcher den Bau der Murr- Ihalbahn bestimmt, wird unverändert nach den Beschlüssen des anderen Hauses angenommen und auch den beiden, von der zweiten Kammer da­ran geknüpften Bitten beigetreten, welche den Bau so eingerichtet wün­schen, daß von Marbach ans eine Abzweigung nach Ludwigsbnrg und eine Zweigbahn durch das romantische Bottwarrhat daran geknüpft wer­den können. Der 2. Artikel betrifft den Bau der directsn Bahn von Stuttgart nach Freudenstavt. Fürst Hohentohe-Langenburg stellte den vom Ministerlisch aus stark bekämpften Antrag, Vas Wortdirecte" zu streichen. Der Antrag wurde angenommen. Die Kammer der Abgeord­neten hat gestern Artikel l! bis 13 des Ausführungsgesetzes über den Unterslützungswohnsttz erledigt, welche von der Verwaltung der Stiftun­gen handeln. Diese Artikel ordnen an, daß alle Stiftungen für Armen­zwecke zur Verwaltung an die Ortsarmenbeyörde ausgesotgt werden sot­ten, und von den anderen gemtjchlen Stiftungen eins sliftnngsgemäße Quote ihres Ertrages oder des Capiiats, wie sie bisher für Armenzwecke bestimmt war. Ausgenommen biervon sollen nur anderen Zwecken ge­widmete Stiftungen oder solche werde», wo vom Stifter ausdrücklich eine andere Behörde zur Verwaltung bestimmt worden ist. Eine weitere Aus­nahme (Art. 13) sollte der Kall bilden fder übrigens bet einer sehr klei­nen Zahl zulrefsen dürfte), wo der Ertrag der Stiftungen so bedeutend ist, daß voransfichltich auch in späterer Zeit derselbe vollkommen für die Armen-Unterstützung ausreicht und kein Zuschuß aus Gemeindemtttetn

nöthig wird. Die Mehrheit der Commission war mit diesen Bestimmungen einverstanden, nur mit der letzteren Ansnakme nicht. Eine Minderbeit wollte die Verwaltung überbaupt in den bisherigen Händen belasten lSliftungsratb unter Mitwirkung und Vorstandschaft der Geistlichen). Schließlich wurden die Mebrheitsanträge, die im Allgemeinen mit dem Negierungsentwurf barmoniren, angenommen. (Frki. I.)

Stuttgart, 17. Jan. Abgeordnetenkammer. Bei der fortgesetzten Berachung des Einsühruugsgesetzes zum Neichs-gesetz über den Unterstützungswohnsitz kündigt der Minister des Innern, Sick, die dcmnächstige Vorlage eines Gesetzesentwurfs über das Besteuerungsrecht der Gemeinden an. Der Abgeordnete für Stuttgart, Wächter, sprich: dem Minister sür diese Miltheilung seinen Dank aus.

Stuttgart, 18. Jan. Die Abgeordnetenkammer beendigte heute die Berathnng des Einsühruugsgesetzes zum Neichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz; dieselbe genehmigt ferner die Gesetzesvorlage, betreffend die Todterklärung der seit dem letzten Kriege vermißten Miliiärpersonen.

Tübingen, 17. Jan. In vergangener Nacht starb nach längerem Kranksein Professor Dr. Köhler hier. Der Tod des noch im besten Mannesalter stehenden Lehrers und Vorstands der medizinischen Poliklinik ist ein schmerzlicher Verlust für die Uni­versität und speziell für die medizinische Fakultät. (St.-A.)

In Gmünd sind die ersten Frühlingsboten, die Staarcn eingetroffen. (B-Z.)

In Thalmassing bei Negensburg wurde der Wegmacher Stang mit seiner ganzen Familie, einer hochschwangeren Frau und 3 Kindern, wovon das älteste 10, das jüngste 10- Jahre alt war, ermordet, da man bei ihm Geld vermuthete. Aus gleicher Ursache wurde in Hainstetten der Ausnahmsbancr Zwickel und seine Haushälterin ermordet.

Leipzig, 14. Jan. Sicherem Vernehmen nach hat der Entwurf der Reichs-Strafproceß-Ordnung an dem allgemein, namentlich auch von dem letzten deutschen Juristentage zurückge­wiesenen Gedanken festgehalten, die Schwurgerichte abzuschaffen und durch Schöffengerichte zu ersetzen.

Das deutsche G euer alp o skamt in Berlin, das alles aufbietet, um das Postwesen zu heben, hat jetzt zwei Preise, einen zu 100 Thlr. und einen zu 50 Thlr. sür Diejenigen ansgesetzt, welche die kürzesten und bündigsten Mittel angeben, um die Pa- quete ohne Begleitschein zu befördern.

In Zwickau haben fämmtliche Barbiergehilfen der Stadt die Arbeit eingestellt. Die Männer, die nun ihre Bärte stehen zu lassen genöthigt sind, sehen dadurch viel stattlicher aus. Wahr­scheinlich wird die Wiederaufnahme der Arbeit höchst überflüssig.

Der Reichskanzler hat beim Bundesrathe den An­trag gestellt, die Gebühr für die extraordinären Zeit ungs- beilügen auf die Hälfte des bisherigen Satzes, nemlich auf '/« Pfenning, kr.) pro Beilageexemplar herabzusetzen und zugleich die Postbehörde zu ermächtigen, bei Sendungen in gro­ßen Partieen noch einen Rabatt bis zu 50°/» dieses Satzes ein- treten zu lassen. Die bisherige Gebühr hat sich nemlich in der Praxis als zu hoch erwiesen und hat verhindert, daß von dieser sonst erwünschten Einrichtung ein ausgedehnterer Gebrauch ge­macht wird. Ebenso sollen die Postmandatsgebühren auf 5°/o (bis jetzt 7°/o) bei Beträgen bis 25 Thlr. und auf 7°/a (jetzt 9°/o) bei Beträgen über 25 bis 50 Thlr. ermäßigt werden, da­mit das Publikum von diesem bequemen Jnkassomittel einen noch umfassenderen Gebrauch machen könne. Statistisch ist sestgestellt, daß im Jahr 1872 durch die Postanstalten 140,000 Mandate im Gesammtbetrage von 3,300,000 Thlr. befördert worden sind.

In Eisenburg starb eine vermögende Wittwe, ohne ein Testament und Geld zu hinterlassen, ausgenommen ein paar Gul­den. Das Gericht suchte alles aus und fand endlich 19,000 Gulden in einem Strohsack. O du himmlischer Strohsack! sagte der eine Erbe, ein Franziskanermönch, und schenkte das ganze Erbe seinem Bruder, einem blutarmen Bergmann mit vielen Kin­dern; nur den Zinsgenuß von 4000 fl. behielt er sich vor.

(Ein e SN) lprobe.) Als charakteristisch sür den Ton, in welchem das bekannte Organ der SocialdemokratieDer Volks­staat" geschrieben ist, darf der kurze Nekrolog gelten, welchen der Volksstaat" dem Todten von Chislehurst gewidmet hat. Er