summt, daß der einzelne Mann im Frieden höchstens 2 Jahre bei der Fahne bleiben muß. Blos die Reiter können auch länger dabehalten werden, dann wird ihnen aber der doppelte Betrag von der Z-t, die sie über 2 Jahre dienen, an ihrer Landwehrzeit abgerechnet. Zwei Jahre ist immer noch lange! O ja! doch macht sich das in der Praxis auch noch besser. Man hat mit Ernte-Urlaub seither auch nicht karg gethan und die Sparsamkeit treibt von selbst dazu, bälder zu beurlauben, ehe die 2 Jahre um sind, so daß der Mann höchstens 1"/« Jahre im Durchschnitt präsent ist.
3) Der Hauptvorzug des neuen Gesetzes ist, daß es ein gleiches, gerechtes Gesetz für alle ist: für Reich wie Arm. Daß man Lasten für den Staat auf sich nehmen muß, ist nicht so drückend für's Volk, als wenn es sehen muß, wie der Vermög- liche leer ausgeht. Denn das ist in Wahrheit ein Leerausgehen, oder ein Privilegium des Reichthums, wenn der reiche Vater eben 500 Gulden ans die Amtspflege zu schicken brauchte, damit sein Söhnlein frei für alle Ewigkeit blieb vom Soldatwerden. Das ist anders geworden. Und schon dies allein sollte genügen, um mit Dank und einiger Anerkennung davon zu reden, daß einmal jener grenzenlose Unfug des Stellvertreterschickens, des Loskausens von der Pflicht gegen das Vaterland abgcschafst worden ist! Diese herrliche Bestimmung des neuen Gesetzes hat noch eine zweite, ebenso wohlthätige Seite. Bisher waren wegen der Stellvertretung fast blos die Bauern, die Handwerksleute, die Weingärtner, die Arbeiter unter den Soldaten; die andern, die Cludirten, die Kaufleute, die Fabrikanten stellten eben ihre Stellvertreter. Das war für das Heer selbst nicht gut: die stärkeren Fauste allein thun's doch nicht, sonst hätten die naturwüchsigen Tyroler und Steiermärker und die derben Slaven im österreichischen Heer cs gewinnen müssen. Aber im Gegentheile hat dem preußischen Militär vor allem zum Siege geholfen, daß alle Bildung auf seiner Seite mar; es gehört auch ein moralischer Muth zum Kriege, ein Vatcrlandsgefühl, und das findet sich am meisten in einem Heere, dem alle Klassen des Volks, auch die Gebildeten, angehörcn, welche dem Heere den rechten Geist und das Bewußtsein mittheilen. Das ist auch bei uns schon sehr viel besser geworden. Man frage nur die Offiziere oder alle Soldaten selbst; und auch bei den letzten Manövern konnte man dies augenscheinlich sehen.
4) Nun kommen wir an die Freiwilligen. Manchmal kann man auf den Versammlungen hören: da sei eben wieder ein Privilegium des Reichthums eingeführt! Du lieber Gott! wenn einer, der's kann, dem Staate, also den Steuernzahlern, eine Last abnimmt, sich ganz allein auf eigene Kosten ausrüstet und kleidet und das ganze Jahr durch unterhält, der Reiter selbst das Pferd stellt, dann soll's ein Privilegium des Reichihums sein! O hätten wir nur im öffentlichen Leben noch mehr solche gescheidte Einrichtungen, welche so viele Kosten sparen. Doch sehen wir noch etwas genauer zu, was es denn mit dem Privilegium auf sich hat. Diese einjährig Freiwilligen dürfen blos 1 Jahr aktiv bei der Fahne sein, statt daß die andern 2 Jahre, in Wahrheit mit all' den Urlauben, in der Regel blos 1^4 Jahr dabei sind. Das ist der Unterschied: denn im übrigen bleiben sie Soldat, Reservist und Landwehrmann, ihre 12 Jahre lang, wie jeder andere. Und warum läßt man den Freiwilligen die Zeit bei der Fahne etwas nach? Höchst einfach, weil man überhaupt Niemand länger behalten will, als nöthig ist zum Einlernen, und weil man mit Recht annimmt, die Gebildeteren werden auch den Waffendienst schneller erlernen. Deßhalb läßt das Gesetz zu dem einjährigen Dienst die in der Wissenschaft oder Kunst Gebildeten, welche sich aber durch ihre Laufbahn oder eine Prüfung ausbilden müssen, zu. Dabei ist man aber nicht stehen geblieben: denn es kann auch gewerblichen Arbeitern und Land- «irthen, die sich über eine höhere Ausbildung ausweisen, die Berechtigung ertheilt werden. Wenn der Staat in der Regel den Einjährigen die Kosten ihres Dienstjahres anfladet, ist das ganz in der Ordnung. Aber zum besten Beweis, daß es kein Vorrecht des Reichthums, sondern, wenn man es so will, ein Vorrecht der Bildung ist, so sieht im Gesetz auch der Artikel 26; der sagt: beim Nachweis besonderer Bedürftigkeit und Würdigkeit können unbemittelte Einjährige auch in die Verpflegung und Bekleidung der Truppentheile ausgenommen werden. Wo ist denn da ein Privilegium des Rcichthums? Wenn irgendwo ein strebsammer tüchtiger Gewerbsmann ist, dem es eine Wohlthat ist, auch blos ein Jahr zu dienen, der versuche es nur, und berufe sich auf diesen Art. 26; das Kriegsministerium wird ihm gewiß gerne behilflich sein. Da ist auch noch der Art. 50 im Gesetz, welcher eine abgekürzte Präsenzzeit wegen Berufs-, Erwerbs- und Familieu-Verhältnissen und ferner denjenigen zusagt, ^Ache sich, also z. B. in den Jugendwehren, einen höheren Grad militärischer Ausbildung und Gewöhnung erworben haben. Auch die Unterlehrer und Schulgehilfen kommen, weil sie in der Schule nicht zu entbehren sind, mit kurzer Präsenz weg: sie müssen eine vwochlge militärische Ucbung im aktiven Heer durchmachen und kommen dann in die Kriegsreserve. Jetzt ist doch wohl deutlich, daß man mit den Einjährigen kein Privilegium des Reichlhums
geschaffen hat, sondern überall da die Präsenz auf das nothwen- dige Maß beschränkt hat, wo es der Dienst erlaubte. Die Einjährigen aber stehen unserm Militär vortrefflich an; aus diesen zieht man die Offiziere und Unteroffiziere für die Reserve und Landwehr nach und hat so eine tüchtige und wohlfeile Kriegsschule, während man sonst viele Stimmen für diese Heranbildung ausgeben müßte. Es gibt jetzt in den Garnisonen, z. B. in Stuttgart, eine Menge dieser jungen Einjährigen. Alle, wenn man fragt, sind sehr gern dabei, keiner klagt über das Gesetz und doch sind es gerade die jungen Leute, welche alle noch vor ein paar Jahren losgekauft worden wären. Und welche Wohlthat ist es, daß diese Einjährigen ihr Pflichtjahr nach ihren Geschäften oder ihren Studien eintheilen und beliebig zwischen dem 17. und 23., ja selbst 26. Lebensjahr antreten können. Was ist das eine billige Rücksicht aus die Familien oder Geschäftsverhältnisse!
5) Die Gegner des Gesetzes sind sonderbare Leute, sie wollen eben alles schlecht finden; so heißt es, daß man noch loose, sei eine schändliche Bestimmung! Würde man aber nicht loosen und alle nehmen, so wäre natürlich der Schmerz um das viele Geld noch größer!
Mit dem Loos verhält sichs aber so. Bisher wurde zuerst geloost, dann kam die Musterung und je nach deren Ausfall traf die Loosnumer. Das war nicht gut, wenigstens wollte man oft mit dem Mustern und Rücksichtnehmen nicht zufrieden sein. Jetzt werden einfach alle gemustert, die ganz Untüchtigen bezeichnet, die blos zeitlich Untauglichen zurückgestellt. Nun sollten eigentlich alle Tauglichen einexerzirt werden, das wäre das Nichtige. Aber um zu sparen, werden jetzt jährlich 5800 Rekruten eingestellt, statt daß es vielleicht 8000 Taugliche wären. Die letzten im Loos, die mit den höchsten Numern kommen in die Ersatzreserve. Sie sind ganz unbeschränkt in ihrem bürgerlichen Erwerb und nur in Kriegszeiten können auch sie einberu? fcn und einexerzirt werden. Das ist die ganze Herrschaft des Looses, soweit dasselbe auch jetzt noch gilt. Wenn man nicht alle brauchen kann, so muß doch irgend eine Auswahl sein; hier ist das Loosen das Billigste. Und das Freiloosen kommt jetzt hantzffächlich den Unbemittelten zu gut, weil die Einjährigen nicht erst die Entscheidung mit dem Loos abwarten dürfen. Früher loosten die Reichen mit, und nur wenn sie sich nicht freiloosten, kauften sie sich los. Jetzt loosen die Vermöglicheren gar nicht mehr mit, sondern treten vorweg als Freiwillige bei, und die andern haben desto mehr Aussicht beim Loosen, weil die Freiwilligen in die Zahl eingerechnet werden. Das ist doch alles so bester jetzt als früher!
(Schluß folgt.)
Tazes-Nerligkeiten.
Das erledigte Rcvieramt Enzklösterle, Forsts Alterlstaig, wurde dem Forsrwart Bofinger in Unterweissach, Forsts Reichenberg, übertragen.
Die Ziehung der Stuttgarter katholischen Kirchenbauloose findet am 1. Juli statt.
Fr ei bürg, 27. Febr. Der Fastenhirtenbricf des Erzbis- thumsverwesers schlägt einen neuen Ton an, der aber noch bezeichnender ist, als mancher frühere oberhirtliche Erlaß. Diesmal ist das streng gläubige Moment in merkwürdigster Form hervorgekehrt; die Schrecken des Weltgerichts sind in brennenden Farben geschildert, wie in Schillers Räubern; Christus wird die Ausersiandenen in strengem Urtheil prüfen , und mit denen er nicht zufrieden, zu ihnen wird er sprechen: „Ich kenne Euch nicht ; fort von mir, Ihr Verfluchte, in das ewige Feuer!" Dann wird citirt das Wort Johannis : „Weil du aber lau bist und weder kalt noch warm, will ich dich aus meinem Munde ausspeien!" So spricht der heilige Geist durch den Mund „des Jüngers der Liebe!" Der Sinn des Hirtenbriefs ist eine große Variation über das Thema der Lauheit; die Lauheit ist die Kraukbeit der Katholiken, so scheint der Bischof zu meinen, und mit einer etwas kühnen Schlußfolgerung fordert er in Wort und Thar ihr Wirken für die Kirche, denn die Kirche ist — Christus. „Ans Kreuz, ans Kreuz mit der Kirche", ertönt der schreckliche Ruf von Seiten „gewisser Parteien und geheimer Gesellschaften." Wer nun dazu nur auch schweigt und zuschaut, ist ein Verräiher an Christus und der Kirche, nach Obigem also auch ewiger Feuerkandidat. — Der Bischof meint, falsches Ehrgefühl, Menschcn- gefälligkeit, Weichlichkeit und Eigennutz seien die Gründe dieser starken Lauheit; er irrt. Diese Lauheit wird von Tag zu Tag zunchmen, nicht in einer Partei, aber in der großen Masse vernünftiger, braver, liebender Menschen; sie wird znnehmen, weil die Kirche heute mehr Fluch um sich schleudert, als Liebe reicht, und weil sie trotzig eine Gläubigkeit für Dinge erzwingen will, die der Gegenwart widerstreben. (S. M.)
München, 23. Febr. Unter den Minister-Kandidaten, welche zur Zeit an Stelle Hohenlohes von der patriotischen Partei in Aussicht genommen sind, befindet sich auch der derzeitige Gesandte in Stuttgart, Baron Gasser. Zuverlässigen Nachrichten zufolge ist derselbe den Parteiführern durch Moriz Mobl,