an Preußen, sondern weil alle Verhältnisse dazu drängen. Es sei nur grundlose und unverantwortliche Beschuldigung des Kommissionsbsrich- tes der Mehrheit, wenn er ausspreche, diejenigen, welche für den Allianz- Vertrag seien, wollen Württemberg Preußen unterwerfen. Der norddeutsche Bund sei im Verein mit den süddeutschen Truppen dem Gegner, den wir zu fürchten haben, vollkommen gewachsen. Der Allianzvertrag sei nicht un Interesse Preußens, sondern im Interesse Deutschlands, namentlich Süddeutschlauds geschlossen werden. Er sei hervorgerufen worden durch die Kompsnscitionsforderungen Frankreichs, das Rheinhefsen und Rheinbayern, also süddeutsche Länder, verlangte. Preußen habe das nördliche Bayern wieder zurückgegeben in der Erwartung, daß der Allianzvertrag getreu gehalten werde. Jetzt lasse sich nicht mehr behaupten, der Zollvertrag lasse sich ohne den Allianzvertrag schließen, nachdem der Reichstag den erstercn nur in Verbindung mit letzterem genehmigt habe. Preußen sei daher gezwungen, hieraus zu bestehen; es würde sich herabwürdigen und seine Stellung gefährden, wenn es nicht streng dabei bliebe. Wird aber der Zollverein aufgelöst, dann wäre der wirthschaftliche Ruin Württembergs unabweisbar, das erkennen die Fabrikanten und der Handelsstand sehr wohl. Wenn man sich vom Allianzvertrag lossage, dann sage man sich von Deutschland los, selbst von den süddeutschen Regierungen und der süddeutschen Bevölkerung, die sich ihren Kammern gegenüber so entschieden für den Allianzvertrag ausgesprochen hätte. Wenn man den Vertrag ablehne, würde Württemberg später bitten müssen um Erneuerung des Allianzvertrags, und diese Demüthigung solle man sich ersparen. Wenn wir uns von Deutschland lvssagen, so werde sich Deuschland von Württemberg lossagen. Schott spricht gegen die Aeußerung Römers, es sei eins grundlose und unverantwortliche Beschuldigung des Kommissionsbcrichts, daß diejenigen, welche für die Allianz stimmen, die Annexion wollen. Er werde sich bei Römer selbst Satisfaktion holen. Römer: Er habe nicht die angezogene Stelle, sondern den ganzen Passus des Kommissionsberichts gemeint. In demselben sei eine Anschuldigung gegen die Freunde des Vertrags, welche die Verweisung der Antragsteller vor den Staatsgerichtsrichtshof rechtfertigen würde. Mohl: Dieser Vertrag stürze uns in alle europäischen Kriege. Angenommen, der Minister habe das verfassungsmäßige Recht gehabt, einen solchen geheimen Vertrag abzuschließen, so Kat er doch unsere ganze Politik und die mächtigsten Souverä- netätsrechte des Königs vergeben. Er wurde für das Land abgeschlossen, das seine Kräfte und'sein Geld für denselben hergeben müsse, deßhalb sei er null und nichtig, wenn die Stände nicht zustimmen. Man habe diese Verträge den Ständen nicht vorgelegt, ja diese nicht einmal rechtzeitig zur Etat- berathung einberusen. Dieses Verfahren sei kein bloßes Versehen, es liege eiist Svsteni darin. Auch hiemit habe man nicht genug gehabt, man habe auch wegen einer gemeinschaftlichen Gesetzgebung mit dem Nvrdbund verhandelt. Wenn man auf'solche Weise alles opfere, dann könne man mit Recht fragen, wozu noch eine besondere Regierung in Württemberg? Der eine der beiden Kontrahenten habe die Gewalt, der andere ein lächerliches Papier in der Hand. Süddentschland zähle immerhin 8 Millionen, es bilde eine dritte Macht, die erforderliwen Falls neutral bleiben könnte. Ter Abgeordnete Römer habe Preußen mit Deutschland verwechselt, Preußen aber habe Deutschland zerripen und zerstört^!) und habe nicht das Recht, sich Deutschland zu nennen und uns als vasailenpflichtig zu erkläre». Das Höchste, was man von uns erwarten könne, sei, daß wir uns in einem Kriege ruhig verhalten. Wir hätten keinen andern Feind als Preußen! Bei einem Kriege mit Frankreich könne uns Preußen nicht schützen. Man sage, es sei Gewissensund Ehrenpflicht, diesen Vertrag zu genehmigen, um die Integrität Deutschlands zu wahren, aber erst müsse man "ein Deutschland haben. Man hat in der Meinung, wir glaubten, Laß wir ohne Zollvertrag nicht existiren können, uns gedroht, daß man den Zollverein kündige, wenn wir die Verträge nicht genehmigen. Er halte es auch nicht für unmöglich, daß dies; nicht geschehe. Aber in der Diplomatie schneide man sich die Nase nicht aus dem Gesicht. In Württemberg und Bayern hätten die norddeutschen Fabriken den größten. Absatz. Bayern und Württemberg könnten sich mit Oesterreich verbünden, wir seien also nicht in der traurigen Lage, in die man uns versetzen wolle, und hätten nicht nLthig, unbedingt das Schutz- und Trntzbündniß anzuuehmen. Sarwey: Er müsse dem Kommissionsbericht der Mehrheit, wie der Abgeordnete von Geißlingen, von Anfang bis zu Ende entgegeutreten. Wenn man die Thatsachen nicht ändern könue, dann sei Selbstüberwindung Pflicht; man müsse sich nicht nur der Gewalt, sondern auch den Thatsachen unterwerfen. Es sei der Freiheit unserer Entschließung anheimgcgeben, ob wir die Verträge annehmen wollen oder nicht, aber wir müssen uns fragen, was für Folgen aus der Ablehnung entstehen würden. Man sage, man befinde sich dann auf einer schiefen Ebene; so lange aber das Recht noch ,gelte, nicht die Gewalt, seien gerade die Verträge dazu an- gethan, daß wir nicht weiter geführt werden, als wir selbst wollen. Der schwächere Theil suche stets an den Stärkeren sich anzuschließen; daß der norddeutsche Bund der siegreiche, im Aufschwung begriffene, Theil sei, werde wohl nicht bestritten werden können, und von diesem Standpunkte aus rechtfertigten sich die Verträge von selbst. In einem europäischen Kriege könnten die süddeutschen Staaten nicht, wie Mohl glaube, neutral bleiben, sie würden lediglich Ausgleichsobjekte bilden und einen Theil der kriegführenden Truppen aus ihre Kosten verhalten müssen. Alle Verträge enthielten bindende Bestimmungen. Der Allianzvertrag sei nur ein Sudsidienvertrag in einem Deutschland betreffenden Kriege und hätte als solcher nicht einmal der Vorlage an die Stände bedurft, als in so weit durch ihn dem Lande keine Lasten aufgelegt werden. Er vertraut dem Stern Deutschlands und dem Stern Württembergs, daß es möglich sein werde, die Selbstständigkeit des Landes und den Allianzvertrag zu sichern.
— 30. Okt. (20. Sitzung d. K. d. A.) Es sind abermals mehrere Petitionen für Annahme der Verträge eingegangen. Justizminister
Mittnacht: Im ständischen Ausschuß habe man nicht unzweifelhaft die Meinung gehabt, daß der Vertrag unterbreitet werden müsse. Die Regierung habe nur dis Genehmigung der Stände verlangt, um die Verbindung zu stärken und kräftiger zu machen. Daß der Vertrag eine Abänderung der Versagung enthalte, habe man weder in Baden, noch in Hessen und Bayern behauptet, obwohl auch diese Länder ein Staats- grnndgesetz haben. Wir müssen diesen Vertrag anseben, als unter gleichberechtigten Staaten abgeschlossen. Er sei nach Abs. I des Art. ein Schutz- und Trntzbündniß und garantire nach Abs. 2 den Kontrahenten die Integrität ihrer Gebiete; es könne von einer unbegränzten Verfügung über unsere Truppen nicht die Rede sein; wir haben nur die Verpflichtung, für die Integrität des preußischen Gebietes einzustehen. Auch nach den Ereignissen gebe es für ilm noch ein Deutschland, ein deutsches Gebiet und deutsche Nation, allerdings aber für einzelne Mitglieder dieses Hauses, wie wir gehört hätten, nicht mehr. Bei einem etwaigen Eroberungskrieg haben wir keine HeeresfolM zu leisten. Ob die Integrität Preußens in einem gegebenen Fall bedroht sei, darüber stehe der Regierung und den Ständen eine gewisse Entscheidung zu, dieses Recht habe man nicht vergeben. Ueberhaupt lege uns der Vertrag keine weitere Verpflichtung auf, als auch Preußen übernommen hat; Württemberg und Preußen seien überhaupt gleich berechtigt und verpflichtet. Daß die Stände über die erforderlichen Nüttel zu erkennen haben, Werve von Niemand bestritten, als von der Mehrheit der staatsrechtlichen Kommission. Der Allianzvertrag lege uns nicht mehr ans, als die nationale Pflicht verlange. Würde eine Schlacht gewonnen ohne unsere Theilnahme, dann müßte es uns die Schamrötde ins Gesicht treiben, würde der Feind den Sieg gewinnen, dann hätten wir zu eri- stiren aufgehört. Besser sei es, das Haus entscheide sich jetzt, als unter dem Drucke einer herannahenden Gefahr. Oesterlen verlangt jedenfalls eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für die Genehmigring: wir hätten nicht bloS den Schein, sondern auch das Wesen der Souveränetät zu erhalten. Die Ansicht über die Annehmbarkeit oder Verwerflichkeit des Vertrags hänge namentlich von der Ansicht ab, welche man von der deutschen Frage habe. Die Politik des Grafen Bismarck scheine ihm sehr konsequent zu sein nach innen xund nach außen. Er sehe nicht ein, wie wir durch den Anschluß an den norddeutschen Bund zur Einheit und Freiheit gelangen können. Er glaube, daß die Annahme des Vertrags zum Ausgeber! der Selbstständigkeit Württembergs führen würde- Der Süden Deutschlands könne uur durch freiheitliche Konzessionen gewonnen werden, nicht durch Gewalt. Er beklage die Zustände, die das vorige Jahr geschaffen habe, da sie nicht auf Recht und Freiheit beruhen, aber er erkenne die Thatsachen an, er wolle nur ihre Beseitigung nicht durch eine fremde Gewalt, nicht durch Oesterreich und nicht durch Frankreich, sondern durch die Freiheit. Er möchte eine enge Verbindung mit dem Nordbund anstreben, deßwegen sei er noch heute für einen Südbund, aber gerade durch die Allianzvcrträge sei er unmöglich geworden. Wir seien vollberechtigt, unser Mißtrauen gegen die Politik, welche diese Verträge geschaffen hat, dadurch auszudrücken, daß wir sie ablehnen. (Schluß, folgt.)
Stuttgart, 30. Okt., Abends 7'/- U. Der Bündnisvertrag mit Preußen ist von der Kammer der Abgeordneten angenommen. Minister v. Varnbüler weist an der Hand der Geschichte die Nothwendigkeit des Vertrags nach, er zeigt die Unmöglichkeit eines Anlchnens an Oeftreich, eines Südbundes, einer württembergischen Neutralität; Anlehnen an Frankreich sei nationale Unmöglichkeit. Württemberg behalte seine Kognition über den casus tosäeris. Er sei von Sr. Mas. nach Anhörung des Geheimeraths zu der Erklärung ermächtigt, daß die von Rödinger u. Gen. zu der Genehmigung beantragte Voraussetzung (daß die Befugnis; der Stände, über Größe und Einrichtung des Heeres mitzubestimmen, sowie Bewilligung der Mittel gewahrt bleibe) vollständig begründet sei. Der Bündniß- vertrag bilde einen iutegrirenden Theil des Zollvertrags und des Friedensvertrags. Er habe einen guten Vertrag geschlossen, er erwarte festen Muthes den Richterspruch der Geschichte Württembergs. Es spricht noch einmal Mohl gegen den Vertrag. Abstimmung: Der Antrag der Minderheit, daß einfache Stimmenmehrheit zur Genehmigung ausreichend sei, wird mit 03 gegen 37 St. angenommen. Der Mehrheitsantrag, die Zustimmung zu versagen, wird mit 58 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der Minderheit, den Bündnißvertrag anzunehmen, wird mit 57 gegen 33 Stimmen zum Beschluß der Kammer erhoben. Ja: Zeller, Körner, v. Varnbüler, v. Crailsheim, Schall, v. Hofer, Reibel, Finkh, Nikel, v. Zeppelin, v. Schad, W. v. König, Groß, v. Gemmiugen, Cavallo, R. v. König, Rödinger, v. Mehring, v. Mathes, v. Moser, v. Hauber, Troll, v. Dettingen, v. Stock, Jdler, v. Binder, Duvernoy, Frueth, v. Geßler, Schuldt, Landenberger, v. Hierlinger, Walter v. Fr., Steinbuch, Müllerschön, Dinkelacker, Kaußler, v. Steinbeis, Geigle, Hörner, Fetzer, Mäulen, Heim, Amos, Eberhardt, Schneider, Schwaderer, Höl- der, v. Schmidsfeld, Golther, Schwandner, Römer, Mittnacht, Wächter, Sarwey, Walter v. S. Nein: v. Holtz, v. Bissingen, v. Degenfeld, Bayrhammer, v. Ow, v. Gültlingen, Breuning Pfäfflin, Tafel, Mohl, v. Longner, Dekan Maier, Beckh, Oster-