Von

Nagold.

Patent-Filz-Döchten für Erdöl-Lampen,

welche hauptsächlich das Zerspringen der Cistiudergläser und den üblen Geruch im Zimmer verhüten, hat eine Niederlage er­halten

Albert Gayler.

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Jakob Weber.

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* Karl Schüttle, Bäcker.

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Niedernauer

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S>peisewirth Klenk.

Gegen Nervenleiden

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2fi W i l d b e r g.

Geschäfts-Empfehlung.

Unterzeichneter hat das Geschäft des ^ Schmied Rcmpp hier käuflich übernommen ^ und empfiehlt sich daher dem verehrten ^ Publikum, Herren Landwirthen und Mühle- ^ besitzern unter Zusicherung solider und ^ billiger Bedienung in allen in sein Fach - einschlagenden Arbeiten ergebenst. i

Den 1. Leprbr. 1867.

Karl Kübler, Schmied.

Nagold.

Ein neues

Bernerwägele

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L

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Nagold.

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D. Weber, Messerschmied.

Nagold.

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sind zu verkaufen; von wem? zu erfragen bei Küfer Raufer.

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Bei Unterzeichnetem sind wieder gute

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I. G. Brenner, Seiler.

2f, W i l d b e r g. ^

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Empfehlung.

Ich halte von setzt an ein Lager von allen Sorten Grob- und Klein-Eisen, so­wie Guß- und andern Bestandtheilen zu Amerikaner- und Flanderpflügen, alle Sor­ten Sturzblech und Riesterbleche und son­stige Gegenstände und empfehle solches un­ter Zusicherung der billigsten Preise zu ge­fälliger Abnahme.

Carl Hezel, Schlossermeister.

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W. Hettler in Nagold,

W. Seit), Uhrmacher in Altenstaig. Theodor Rall in Sulz.

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G. W. Zaiser in Nagold.

2s, Bo llmari ngen.

Einen schönen ^ Jahr alten

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Nagold.

KiUeiten,

etwa 12 Stück, 18' laug und 10 bis 18" breit, ganz dürr, zu einem Boden gut geeignet, verkaufe ich sogleich.

Friedr. Stockiuger.

Frucht-

Nagold, ZI

Dinkel, alter .

neuer .

Kernen . . .

Haber . .

Gerste . . .

Walzen . .

Alten st a i g,

Dinkel, alter . . . .

,, neuer. . . ,

Kernen.

Haber.

Gerste.

Mühlfrucht.

Roggen.

Preise.

Ang. 1807. fl? kr. fl. 6 - 5

6 5

kr.

5b

50

5 12

4

6

8 -

23. Ang. 1867. fl. kr. fl. kr.

5 42 5 40 8 24 5 42

5 ZI 5 Z9 8 21

4 25

5 48

fl. kr. S 36 5 36

3 45

fl. kr. 5 24

8 4

Viktiialicii-Preise.

Nagold.

Altenstaig

Kernenbrod . . .

8 Pf. 36 kr.

36 kr.

Mittelbrod . . .

32 kr.

32 kr.

1 Kreuzerweck schwer

4 L. 3 Q. -

L. - Q.

Rindfleisch . . .

1 15 kr-

- kr.

Kalbfleisch . . .

1 13 kr.

kr.

Ochsenfleisch. . .

1 Pf. 16 kr.

- kr.

Schweinefleisch mit Speck 16 kr.

kr.

ditto olme Speck 14 kr.

- kr.

Butter.

1 Pf. 24 kr.

Rindsckmalz . .

1 30 kr.

Schweineschmalz .

1 28 kr.

Pier 5 Stück. . .

. . 8 kr.

T n g c s - e u I g k e i t e II.

Postalisches. Vor etwa einem Jahr ist in öffentlichen Blättern Vieles über angebliche Unregelmäßigkeiten und Verluste bei Beförderung von Postsendungen an die damals im Felde ge­standenen württembergischen Truppen geschrieben worden. Wir sind in der Lage mitzutheilen, daß nunmehr sämmtliche Nekla- mationsfälle und zwar derart erledigt morden sind, daß für alle erwiesenermaßen zur Post gekommenen Postgegeustände an dies­seitige Militärs, selbst für Sachen, die dem Feinde in die Hände fielen und Waffen u. drgl. enthielten, Entschädigung nach der Posttransportordnung geleistet worden ist. Die Gesammtsumme der für die betreffenden Postsachen an die Aufgeber geleisteten Entschädigungen betrügt nur 1245 fl.; auch ist zu bemerken, daß nach den stattgefundenen Untersuchungen bei keinem der geltend gemachten Entschädigungsansprüche den betheiligten Poststellen ein Verschulden zur Last zu legen war. sSt.-A.s

Rottweil, 30. Aug. Diesen Abend um 6 Uhr jagte sich der Stationskommandant Ruck von Balingen im Abtritte des Oberamtsgerichts eine Kugel durch den Kopf, welche seinem Le­ben ein schnelles Ende machte. Er war wegen Verdachts des Gelddiebstahls in einem Hause auf dem Lande, dessen Einwoh­ner auf dem Felde waren, vorgeladen. sS. M.s

Heidelberg, 29. Aug. Geh.-Rath Mittermaier ist ge­storben.

Nach dem Vorschläge Preußens soll das preußische Freizü­gigkeitsgesetz für das ganze Bundesgebiet ausgestellt werden. Dasselbe lautet dahin, daß keinem selbstständigen Unterthan an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder einen selbstständigen Unterhalt sich zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt ver­sagt oder erschwert werden kann. Eine Ausweisung soll nur begründet sein, wenn dauernde Erwerbslosigkeit nachgewiesen ist.

Berlin, 29. Aug. Die hierher kommandirten württember­gischen Stabsoffiziere sind wieder in ihre Heimath zurückgekehrt.