Nagold.
Bekanntmachung
Nach §. 1 der vom Gemeinderathe ausgestellten Lokalfeuerlöschordnung ist jeder taugliche Bürger und Einwohner schuldig, dis nach vollendeten! 60. Lebensjahre in dem städtischen Feuerlöschkorps diejenigen Dienste zu leisten, welche ihm angewiesen werden. Ebenso haben Diejenigen über 60 Jahre als Wachmannschaft und zur Rettung von Registraturen sich gebrauchen zu lassen, auch sämmtliche jährlich 4—6mal zu Proben auszurücken.
Daß diesen Bestimmungen sehr wenig Folge geleistet wird, zeigte die am letzten Sonntage veranstaltete Probe, zn welcher die Bedienungsmannschaft der großen Kurz- scheu Fahrspritze vorgeladen wurde, von der jedoch im Ganzen blos lS Mann erschienen.
Durch diese geringe Theilnahme an den Hebungen des Feuerlösch-Corps sieht sich das Commando veranlaßt, sämmtliche — uniformirte und nichtuuisormirte — Mitglieder desselben daraus aufmerksam zu machen, daß bei eintretender Feuersgefahr nur dann Ersprießliches geleistet werden kann, wenn sämmtliche Mitglieder des Corps im Fcuerwehrdieuste tüchtig ausgebildet sind. Diese Ausbildung läßt sich nur durch öftere Hebungen erreichen und hofft deßhalb das Commando, daß sämmtliche Mitglieder bei den ferner veranstalteten Uebuugen recht zahlreich theilnehmen und nicht ohne dringende Ursache wegbleiben.
Jeder zum Feuerwehrdienste verpflichtete Bürger und Einwohner sollte sichs zur Ehrensache rechnen, in seinem und seiner Mitmenschen Interesse sein Möglichstes zur Emporbringuug des Feuerlöschwesens bei- zutrageu und durch opferbereitwilliges Erscheinen bei den Uebungen das Commando der Nothwendigkeit überheben, beidem Ver- waltungsrathe auf Anwendung der in der Localseuerlöschordnung gegen Säumige vorgesehenen Strafen anzutragen.
Commando des Feuerlöschtorps.
Unterschwandors,
Oberamts Nagold.
Hol; Verkauf.
, Am Samstag den 18. Mai,
! Nachmittags 2 Uhr,
1 verkauft die Unter- I zeichnete
20 Stück Bauholz,
3 Klötze,
22 Gerüststangen,
7 Wagnerbuchlen,
21 Klafter Prügelholz und
21 Reishaufen.
Frhrl. v. Kcchler'sche Gutsverwaltung.
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Frucht-Preise.
Nagold, 11. Mai 1867.
fl. kr. fl. kr.
fl. kr.
Dinkel, alter . . .
. 6 45
6 40
6 36
,, neuer. . .
. 5 54
5 29
5 12
Haber.
. 4 18
4 10
4 —
Gerste.
. 6 18
6 10
6 -
Walzen.
. 7 54
7 34
7 12
Boknen.
. — -
6 15
- —
Wicken.
. -
— —
- —
Erbsen.
. — —
— —
— —
Altenstaig
8. Mai 1867.
fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
Dinkel, alter . . .
. 6 48
6 47
6 42
„ neuer. . .
. 5 48
5 38
5 SO
Kernen.
. —- —
8 21
- -
Haber.
. 4 18
4 14
4 12
Gerste.
. 6 30
6 26
6 12
Bohnen.
. - "
5 24
— —
Roggen ....
. 6 30
6 28
6 12
am 13. Mai 1867.
Pistolen.
. 9 fl. 44-46 kr.
Pr. Friedrichsd'or .
. 9 fl. 57—58 kr.
Holl. lO-fl.-St . .
. 9 fl.
50—52 kr.
20-Francs-Stiicke . .
. 9 fl. 25-26 kr.
Dollars in Gold. .
. 2 fl. 27-28 kr.
Rand-Dukaten. . .
. 5 fl. 34—36 kr.
Engl. Sovereigns .
. 11 fl. 49-53 kr.
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