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Innenverstandes. November 1736 ren der Unter­strase verboten, ßen das Regi- und wir keine Nholfen sreikich nr nicht haben.

Buchhandlung«

Der Gesellschafter.

Amts- und IntelligenMatt für den Oberamtndezirk Nagold

Nr. 51.

Donnerstag den 2. Mai

1867.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich I Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 54 kr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 6 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei-

gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrist oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je 1'/- kr.

Amtliche Deünuitmnchullgcn.

Nagold. Papiergeld betr. Im Einverständnis; mit dem K. Finanzministerium hat das K. Ministerium des Innern die Kassenbeamten der Amtskörperschaften,'Gemeinden und Stiftungen ermächtigt, folgende Papiere, welche nun auch als Steuerzahlungen verwendet werden dürfen, bis auf Weiteres an Zahlungsstatt anzunehmen:

1) ^Die Noten der Bairischen Hypotheken- und Wechselbank in München;

2) das großh. badische Staatspapiergeld:

3) die großh. hessischen Grundrentenscheine, bezw. das großh. hessische L-taalspapiergeld, und

4) die Noten der nassauischen Landesbank.

Die Annahme anderen fremden Papiergeldes, sowie anderer Banknoten ist den Kassenbeamten verboten; sie sollen dieselben selbst auf eigene Gefahr nicht annehmen.

Den 30. April 1867. ' ____ K. Oberamt. Böltz.

Nagold. An die K. Pfarrämter und die Ortsbeliörden. Nach der Circularverfügung des K. Ministe­riums des Innern vom 4. April 1860 soll die Aussolge von Civilstandspapieren an in Frankreich sich aufhaltende oder dahin ausgewanderte Württemberger von einer besonderen Cognition der Oberämter abhängen. Diese Verfügung ist laut Erlasses des K. Ministeriums voin 16 d. außer Wirkung gesetzt worden. Vgl. Bekanntmachung vom 2. Mai 1860, Amtsblatt Nr. 36.

Den 30. April 1867. K. Oberamt. Böltz.

Nagold.

Aufforderung.

Die bei dem K. Oberamtsgerichte Vai­hingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchung und Haft befindliche Mag- dalene Schippert von Stachenhausen, O.-A.

Künzelsau, hat sich im Spätjahr 1865 auch in hiesiger Gegend umhergetrieben, und es ist wahrscheinlich, daß sie außer einem schon bekannten Fall sich noch wei­tere Betrügereien hat zu Schulden kommen lassen, indem sie, ohne Zweifel bei Solchen, welche die Stunden besuchen, unter falschem Vorbringen sich Geld, oder Verköstigung, oder Nachtquartier verschafft hat. Sie hat ausgesagt, sie sei aus der Gegend von Königsseld. Jeder, dein einzelne Fälle sol­cher Betrügereien bekannt sind, wird aus­gefordert, hievon umgehend der Unterzeich­neten Stelle oder seiner Ortsobrigkeit An­zeige zu machen.

Den 30. April 1867.

K. Oberamtsgericht.

Pezold, Akt.

2sr K. Oberamtsgericht Nagold.

Schulden-Liquidationen.

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liqnidation und den gesetzlich da­mit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt auf die unten bestimmte Zeit an- beraumt, und werden die Gläubiger, Bür­gen und Absonderungsberechtigte hiezu vor­geladen, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die

Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaigen Vorzugsrechte anzumelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Forderungen nicht aus. den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß derVerhandlung durchBescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird äuge-' uommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Güler- pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht; den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen- schaflsverkaufvor der Liquidations-Tagsahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Liquidirt wird gegen: i

1) Joseph Rivinius, Papierfabrikant!

von Gültlingen, ^

am Donnerstag den 23. Mai d. I., j

Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst.

Nagold, den 12. April 1867.

Königl. Oberamtsgericht.

Pf eilstick er.

2P Ettmannsweiler,

Oberamts Nagold.

Langholz-Verkauf.

Am Montag den 6. Mai,

Vormittags 9 Uhr, verkauft die Ge­meinde aus dem GemeindewaldHag- wald 181 Stämme Langholz mit ca. 8000 C.st Liebhaber sind auf das hiesige Rathhalls einaeladen. Den 29. April 1867.

Schultheißenamt.

__ Se eger.

Unterthalheim,

Oberamts Nagold.

Rinderr-Berktttlf.

Die hiesige Gemeinde verkauft die Rinde von 15 Rolhtannen in der Mark und von 62 dt», im Witthau, zus. 77 Stück, nächsten Samstag den 4. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Im Auftrag des Gemeinderaths: > Schultheiß Güntner.

O berjettin g en,

Oberamts Herrenberg.

Eichen-Nindc-Verkauf.

Die Gemeinde verkauft aus dem Ge- meindcwald Lehleshau ungefähr 1012 Klafter Rinde, größtentheils Glanzrinde, am

Montag den 6. Mai, Vormittags 11 Uhr.

Der Verkauf findet ans dem Rathhaus statt, wozu Liebhaber eingeladen werden. Den 30. April 1867.

Waldmeister Roll.