N a g o l d.
N Einladung. N
Aus Anlaß unserer ehelichen Verbindung erlauben wir uns, Verwandte und Bekannte ans
Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. August zu Bierbrauer Harr srcundlichst einznladen.
Gottlob Schnkle, Wagner. Sohn des Joh. Ga. Schuhte, Wagners, Caroline Harr,
Tochter des Jakob H a r r, Küfers.
R o h r d o r s.
Hochzeits-Einladung. M
Zur Feier unserer ehelichen Verbindung erlauben wir uns, Verwandte und Bekannte auf
Donnerstag den 31. August in das Gasthaus zur Sonne freiuidlichst einznladen.
Ivsna Schuhmacher, Müller, ^
Sohn des Fried. Schuhmacher von Pfrondorf,
Barbara Holzapfel von hier.
WH
P f a l z g r a f e n w e i l e r.
Christ Krauß »»d Louise Sehiler
laden zu ihrer Hochzeitsfeier auf Donnerstag den 31. August in ihr Gasthaus zum Schwanen frcundlichst ein.
Ms«
2j» Nagold.
130 Gulden oder 140 Gulden
sind gegen gesetzliche Sicherheit oder gute Bürgschaft zum Ausleihen parat. Wo? sagt die Redaktion.
Nagold.
Ein tüchtiger
Schreiner-Veselle
kann sogleich eintrcten bei
Schrcincrmcistcr Kübl e r.
2)s N a g o l d.
Missiousfest.
Dasselbe wird, wie bisher, am 3. September, dem ersten Sonntag des Monats, Nachmittags l'/s Uhr, hier gehalten werden, nachdem nun feststeyr, daß die für die Stadt und Umgegend angesagte Ein- gnarlirnng, die eine Verlegung der Feier »othwendig gemacht batte, nicht statlfindct. Alle Freunde der Misstonssache werden herzlich dazu eingcladen und die Geistlichen um Verkündigung von den Kanzeln freundlich gebeten.
Den 22. August 1865.
Dekan Frei Hofer.
V? "TjT/' Hebung nächsten Sonntag den K-' ' VV ' 27. d. M. , Morgens 7 Uhr.
N a g o l d.
»S« »
liegen gegen binlängljche Sicherheit zum Ausleihen parat. Bei wem? sagt die
Redaktion.
2j' Efsringen.
Einen 3/4 Jahre alten Eber, ächte Bernhänser Ra<^e, hat zu verkaufen
Pstngwirth Breitling.
W i l d b e r g.
Am 8. August d. I. wurde die Schul- rathswahl hier vorgenommen, und haben sich die Wähler sehr rührig gezeigt. Es sind Männer ans der Wahlurne hervorgegangen, welche ein lebendiges Interesse für diese Sache haben. Daß denselben jedoch bis jetzt jede amtliche Mittbeilung über das Resultat der Wahl vorcnthalken wurde,, ist unerklärlich. Man muß sich daher die Frage auswcrfen: Warum diese Zögerung? In andern Gemeinden soll dieses Institut, wie man erfährt, bereits in Thätigkeit sei».
N a g 0 l d.
Fleckenwasser, a 12 kr. per Fläschchen, bei
__ G. W. Zaiser.
Nagold.
Die Freunde des Gottlob Dürr finden sich zu dessen Abschied am morgigen Sonntag Abends 7 Uhr im Engel zusammen.
Programm für die Zuchtviehausstellung in Cannstatt
am 27., 28. und 29. September 1865.
(Schluß.)
9) Das zur Ausstellung kommende Vieh wird ans dem Festplatz in Cannstatt in den für diesen Zweck errichtete» Stallräumcn nnlergcbracht.
Die angemeldeten Thiere sind nach den besonderen Weisungen der Centralstelle am 26. September in die Ausstellungsräume zu bringen.
10) Die Zuerkcnnung der ausgesetzten Preise findet durch das hiefür bestellte Schaugericht am 27. September statt.
Die prämiirten Thiere werden besonders gezeichnet, auch wird an ihren Standplätzen der zuerkannte Preis angeschricben.
11) Sollte ein Eigenlhümer das von ihm angemeldete Vieh aus irgend einem Grunde nicht zur Ausstellung bringen können, so ist derselbe verbunden, hievon sobald als möglich an die Kanzlei der Centralstelle eine Anzeige einzusenden.
12) Der Ausstcllungskommission steht die Befugniß zu, alle einer ansteckenden Krankheit verdächtigen Thiere oder Thiere von
geringer Beschaffenheit, schlechter Ernährung und Pflege von der Ausstellung znrückzuweisen.
In diesem Falle hat der Aussteller die Transportkosten zu vergüten.
13) Für die zur Ausstellung zugclaffenen Thiere werden während deren Anwesenheit in den Ausstellungsräumen das be- nöthigte Wasser, Stroh und Heu, soweit möglich auch Grünfutter sammt den erforderlichen Trink- und Futtergeschirrcn, ferner die etwa nöthige thierärzlliche Hilfe und die Nachlstallwachen in dem Fall unentgeltlich besorgt, wenn die Eigenthümer mehr als vier geographische Stunden von Cannstatt entfernt wohnen. Näher wohnende Eigenthümer haben für diese Leistungen eine tägliche Entschädigung von einem Gulden für jedes Stück Vieh zu bezahlen.
Für Futtermittel anderer Art, (Schrot, Haber rc.) wird in der Weise gesorgt, daß dieselben den Ausstellern gegen bestimmte billige Taxen von hiezu besonders aufgestellen Verkäufern auf dem Platze verabfolgt werden. Die Wartung der Thiere ist Sache der Aussteller.
14) Eine Verantwortlichkeit für Schäden oder Verluste an