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Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligen.rt'lalt für -en Oberaintsbezirk Nagold.

.V-'. 104.

Dienstag den 29. Dezember

1863.

, fielen n, daß Mittel Seines können, m» nickt Überfluß n schcn- n anzn- hizitthun. nndiicden n Kennt« Vcripre- icitte sich zur Auf- KechtSge- Absckrift versprach.

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ivk: H ö lzle.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Abonnemen Is-Pr eis in Nagold sährlich I fl. 30 kr., hall- ädrlich 4L kr. E i » r ii ck u n g s - G e d ü h r: die dreispaltige -leite aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrückr«

'2 kr., bei mehrmaligem Einruckcn je 1>/- kr. Paffende Beiträge sind willkommen.

Amtliche DelitinntMtichtüige».

N a a o l d. Dcn gemcinschastlichcn Aemtcrn werden in diesen Tagen Tabellen über die in den Armenhäusern uiitcrgebrach- ten Personen zukommen, welche sie nach dein Stande am Schluß deS gegenwärtige» Jahrs pünktlich ausfüllcn, beurkunde» und längstens bis znin 8. Januar 1864 hieher wieder einsenden wollen.

Den 28. Dezember 1863. K. gemeinschaftliches Oberamt.

Freihofer. Böltz.

N a g o l d. Unter Bezugnahme ans die dießjährige Bekanntmachung im Amtsblatt Nro, 95 von 1858 werden die Ortsvor» stcher der betreffenden Gemeinden angewiesen, die in diesem Winter durch Schneebahnen und Schnceschäufeln ans de» Staats- und Bicinalstraßen mit Pvst-Berkebr entstehende» Kosten zu verzeichnen und bis 15. Mai 1864 die Verzeichnisse hieber einzngeben.

Ten 23. Dezember 1863. K. Oberamt. ^Böltz.

K. Ober a m tSgcricht N agold.

Scl-nlOen-Liquidation.

lieber die Vcrlassenschafk deS verstorbenen Jacob Maier, Musikus von Wildberg ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur Scknlden-Liqnidatiou, verbunden mit de» biezn gehörigen weiteren Verhandlungen, Tagfahrt ans

Freitag den 8. Januar 1864 anberanmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie über­haupt alle Personen , welche an diese Ver. mögensmasse Anspüche z» machen haben, werben hiemik vorgeladen, bei dieser Ver­handlung an gedachtem Tage, Morgens 9 Uhr, ans dem Nathhans in Wild borg entweder versönlich oder durch reelstgehörig Bevollmächtigte pünktlich zn erscheinen, ihre Ansprüche au die Masse durch Vor­legung der erforderlichen Beweis-Urkunden, oder, wen» voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einrei­chung eines schriftliche» Rezesses zn liqui- diren, und die Dokumente, als Schuld­scheine rc., worauf sich die Forderungen, sowie die etwaigen Vorzugsrechte gründe», in der Urschrift vorznlegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird bei Adschließnng eines Borg- und Nachlaß-Vergleichs der Beitritt zur Mehrzahl der Gläubiger ihrer Claffe und in Absicht auf die Verfügungen, welche die anwesenden Gläubiger wegen Beräusserung oder Verwaltung der Masse« Bestandlheile und der Bestätigung des- terpflegerS treffen, ihre Genehmigung an­genommen; diejenigen aber, welche ihre Forderungen gar nicht liquidiren, und deren Ansprüche nicht aus den Gerichtsaklen er­sichtlich sind, werden in nächster Gerichts­sitzung durch Bescheid ausgeschlossen werden.

DaS Ergcbniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bef der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werde», deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren

Unterpfändern nickt hinrcicht. Ten übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fnnfzcbntä- gige Frist zn Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wen» der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liqnidanons-Tag- fahrt stattgcsunden hat, vom Tag der ei« qnidalion an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqnidarjons-Tagfahrt vor sich gebt, von dem VerkanfStage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein böheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Gefertigt zu Nagold den 4. Dezem- ber 1d63.

K. ObcramtSgericht.

Pfeil st i cke r.

Baisinge»,

Obcramis Horb.

Frucht Verkauf

Am Donnerstag ' »en 31. d. Mts.. Vormittags 10 Ubr, werden in der hie- sigen Zehntsckener Sckeffel Gerste - in, öffentlichen Auf­streich gegen baare Bezahlung verkauft, wo- zn die Liebhaber eingeladen werden.

Den 23. Dezbr. 1863.

Schultheißcnaml.

Teufel.

Gcrichtönotariatsbezirk Nagold.

Angefallene Theilnuaeu.

Zu Nagold:

Friedrich Wagner, Tuchmacher, Oberamtsdiener Rittmann's Wittwe;

Haiterbach:

Christian Helber's Ehefrau,

Jakob Hel ber, Zimmcrmanns Ehefrau;

U n t e r t h a l h c i m:

Valentin Göttler,

Jakob Klink, HairleSbauer;

O b e r t h a l h e i m:

Joseph Jung's Ehefrau.

Etwaige Forderungen an diese Personen

sind alsbald aiizuzeigen bei den betreffenden _ Thelliingsbehörden.

Privat - Aekanntmachungell.

Nagold.

Fahrniß-Auktivn.

Aus der Ver« lassenschaft der WundarztSchn h. machers Wittwe im Herrmanii Reickert'schen Hause dahier werden am nächsten Mittwoch den 30 b. M. im Aufstceich verkauft werden gegen baare Bezahlung:

von Vormittags 8 Uhr an: etwas Silber, Bücher, viele Frauenkleider und Leibwcißzcug, Bett und Leinwand;

von Nachmittags halb 2 Uhr an: Küchengeschirr. Schrcinwerk und allerlei .^ansraih, auch etwas gespaltenes Holz, wozu Liebhaber eingelade» werden.

W i l d b e r g.

Auf de» dringenden Nothruf de- Hrn. Oberamtmanii Hörner in Reutlingen für dw G. Wern er'scheu Rettungsaiistalten, (siehe Amts- und Jiitelligenzblatt Nr. 101) erlaube ich mir, anzuzeigcn, daß auch ich Beiträge jeder Art für dieselben annehme, und scbe einer lebhaften Betheiligung hie« sigerund auswärtiger Wohlthätigkeilsfreunde entgegen.

_Kaufmann Schön huth.

5000 Stück rothtanneiie Hopfen­stangen von 30' Länge werde» zu kau­fen gesucht. Wer solche' liefern und zu­gleich die Abfuhr nach Gültstei» bei Her- renbcrg übernehmen will, wolle sich wenden an C. Hailer

in Rottenbnrg.

3js Nagold.

n. IS« n..

liegen aus verschiedenen Pfleg­schaften gegrn Sicherheit zum Ausleihen parat bei

Ehr. Ludw. Binder.