schristen gegen gesundheitsschädliche Einrichtungen in den Werkstätten: ck. das polizeiliche Erkennniß ^ber die Anlegung und Veränderung von Wasserwerken; o. die Aufsicht ^ber die Bereitung der unentbehrlichen LebenS- und der Arzneimittel und den Verkehr mit denselben; k. die Anstalten zu Controlirung der Aechtheit und GAe gewisser Maaren und Fabrikate, sowie die Aufsicht »der Maß und Gewicht; x. die obrigkeitlichen Taren ,'Ir Lebensmittel und s"r andere Gegenstände des Verkehrs, sowie f^r gewerbliche Verrichtungen; kl die der Staatspolizei Überlassenen Vorschriften zu Beaufsichtigung des TrödclhandelS." Art. 7 wird nach dem Anträge der Commission ohne Debatte in folgender Form angenommen: „das Verbot täglicher oder gemeinschädlicher Bereitungen und die Anstalten zu deren Verhinderung find Gegenstände der Verordnung. Zu den letzteren gehören namentlich: die Untersuchung der Werkstätten und Magazine, aus denen entweder erwiesenermaßen schädliche Fabrikate hervorgcgangen sind, oder gegen die ein von der zuständigen Behörde f^r genügend erkannter Verdacht einer Gefährdung f^r das gemeine Wesen vorliegt; und die öffentliche Bekanntmachung derjenigen Handwerker und Fabrikanten, welche sich betulicher vver gcmeinschädlicher Bereitung n schuldig machen." Bei Art. 8 erhebt sich wieder eine Debatte, weil die Minderheit der Commission beantragt hatte, denselben ganz zu streichen. Nachdem jedoch dieser Antrag abgelehnt worden war, wird der des Abg. Wiest, den Artikel an die Commission Zurück- zugcben, um nochmals ^bcr denselben Bericht zu erstatten, angenommen, womit die heutige Sitzung schließt. — (135. Sitzung.) Bei Art. 9 der neuen Gewerbeordnung, mit dem die heutige Sitzung beginnt, bemerkt der Minister des Innern, daß er sich mit dem Commissionsantrage einverstanden erklären könne, worauf der Artikel nach der Fassung der Commission angenommen wird, und nun folgendermaßen lautet: „Jeder gewerbetreibende ist, soweit nicht die in den Art. 10, 13, 17 bestimmten Ausnahmen eilige- gcnstehcn, sowohl zum Absätze seiner eigenen, als zum Handel mit fremden Erzeugnisse» und Maaren berechtigt, auch sonstigen Gewerbcpolizeilichcn Beschränkungen nicht unterworfen. Namentlich ist er weder mft seinem Absätze, noch mit seiner Arbeit auf den Ort seiner Niederlassung beschränkt." Die Kammer geht nun zu Art. 10 über, der die Gewerbe bezeichnet, welche einer Concession bedürfen sollen, und eine lguge Debatte hervorruft. Probst stellt den Antrag: aus diesem Artikel den ganzen Satz zu streichen, der sich auf die Preßgcwerbe beziehe. Dieser Antrag, sowie ein aneercr von Mohl und Secfried wurden aber abgelchnt, der der Commissionsmchrheit, soweit er sich auf die Prcßgewcrbe bezieht, mit 76 gegen 2 Stimmen angenommen. Runkel beantragt, die Apotheken von der Conccssionscinholung zu befreien, und wird hierin von Hopf unterstützt, die Kammer lehnt denselben jedoch ab» und cs wird nunmehr der Antrag der Mehrheit der Commission angenommen, womit die Sitzung schließt. Art. 10 lautet nun: „Dem politischen Erkenntnisse der Regierungsbehörde (Concessionirung) unterliegen: 1) die Errichtung von Apotheken, 2) von Schifffahrtsgewerben, 3) die Ausübung des Gewerkes eines Buch- oder Steindruckers, eines Antiquars. Inhaber einer Leihbibliothek oder eines Verkäufers von Zeitungen, Flugschriften und Bildern. — Die Concessionirung der unter 3) angeführten Gew: . , e wird nicht versagt werden, wenn derjenige, der das Gewerbe betreiben w.ll, im Genuß der bürgerlichen Ehren- und Dienstrechtc ist." —(136. Sitzung.) Der Art. 11 des Gewerbegesetzcs wir. ohne Widerspruch angenommen, derselbe lautet: „Verjährung der Gewerbeconcessione». Die Concession zu einem der in dem Artikel 10 bezeichnet,»! Gewerbe, sowie die dingl'.hen Berechtigungen zu diesem Gewerbe erlöschen durch fünfjährigen Nichtgebrauch. Eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist kann, wenn solche vor deren Ablauf nachgesucht wird, auf weitere zehn Jahre durch die zuständige Behörde gestattet werden. Bei dinglichen Berechtigungen ist eine solche Verlängerung nicht zu erschweren, wofern nickt besonders oringcnde Gründe dagegen vorliegen." Art. 12 erhält geichfalls die Zustimmung der Commission und lautet: „Getreidemühlen. Die Anlegung und Erweiterung von Getreidemühlen für Mahlgäste ist durch eine vorg »gige gewcrbepolizeiliche Ermächtigung nicht bedingt. Zum Zwecke der etw<- e s- d g lichen polizeilichen Vorkehrungen hat derjenige, welcher eine Geftei^uiühle für Mahlgäste autogen, eine solche Mühle erweitern oder eine zum Mahlen von Getreide dienende Mühle zum Mahlen für Mahlgästc benützen will, hievon zuvor dem Oberamte Anzeige zu erstatten. Getreidemühlen, bezüglich welcher diese Anzeige gemacht worden ist, sind als öffentliche Mühlen im Sinne des Artikels 5 des MalzstcuergesctzeS vom 8. April 1856 (Reg.-Bl. S. 83) zu betrachten. Die gesetzlichen Beschränkungen in Absicht aus den Betrag des zulässigen Mabllohns (Milters) sind aufgehoben." ? . e' spricht sich gegen den letzten Satz des Artikels aus, welcher die gesetzlichen Beschränkungen in Absicht auf den Betrag des zulässigen Mahllohns (MilterS) aufhebt. Der Mahllohu sei schon jetzt bei den hohen Getreidepreisen nicht zu niedrig. Er könne sich keinen Voriheil, sondern ur Nachtheile von dieser Bestimmung versprechen. Er gibt daher der Kommission zu bedenken, ob von diesem Satz nicht Umgang genommen werden könne. Ebcrhardt: die Be- sorgniß seines Vorredners sei ganz unbegründet, da sorge die Concurrenz dafür, besonders seit Aufhebung der Coneessioncn; auch die Kunstmühlen sorgen dafür, v. Varnbüler: diese Bestimmung sei hauptsächlich zu Gunsten des kleinen Mannes, der am schlechtesten von dem Müller behandelt werde. Zudem wenn überall Freiheit des Verkehrs gegeben werde, sei gar kein Grund hievon abzugcben. Minister v. Linden: nur durch völlige Freigcbung werden auch hinlänglich neue Mühlen errichtet, die durch Concurrenz wirken werden. Der CommissionSantrag wird angenommen. (Schluß f.)
Ans dem Oberamt Gerabronn, 10. Juli. Ein tragischer Fall erregt in unserer Gegend Aussehen und Theilnahme. Bor 4 bis 5 Jahren brannte es in N., hiesigen Oberamts. Als Verursacher des Brandes wurde ein Knecht des Eigentümers der Scheuer, in welcher der Brand ausging, für überwiesen anerkannt und verurtheilt. Vor einigen Monaten jedoch beichtete ein Sterbender in B., daß er Urheber dieses Brandes gewesen sei. In Folge dessen ist nun der Schuldlose, nachdem er etwa 4 Jahre in Haft gewesen, dieser eittlassen worden.
Frei bürg, 10. Juli. Soeben gelangte die Nachricht hier an, daß Professor Gfrörer in Karlsbad gestorben ist.
Aus Mühldorf wird von einem furchtbaren Gewitter berichtet, welches, von einem Ockan begleitet, am 23. Juni in der Gegend zwischen Trvstberg und Kraiburg einen außerordentlichen Schaden eingerichtet hat. Kein Dach in den betroffenen Gemeinden blieb unbeschädigt, die Obstbäume sind vernichtet und der Schaden in den Waldungen ist noch gar nicht vollkommen bekannt. In dem sogenannten Herinannsöd allein, einem Walde bei Kraiburg, wird der Schaden auf 200,000 fl. geschätzt. Die Feldflüchte sind total zerstört. Der geringste Oekonom jener Gegend hat einen Schaden von 2000 fl-, größere Grundbesitzer sind bis zu 9000 fl. beschädigt. Unter den eingestürzten Gebäuden befindet sich auch ein Kirchthurm. Der Hagel fiel während des Unwetters in der Größe von Gänseciern; die Leute flüchteten allenthalben in die Keller, weil es den Anschein hatte, als würde kein Haus mehr der Gewalt des Orkans widerstehen können.
(D. V.)
Gotha, 11. Juli. Der deutsche Schützentag hat soeben, nach einer von dem Herzoge an die versammelten Schützen gehaltenen und mit stürmischem Beifall aufgenommeiieii Anrede, die Gründung eines allgemeinen deutichen Schützenbundes beschlossen und die Schützenvcreine von Gotha, Frankfurt a. M. und Bremen mit der sofortigen Ausarbeitung der betreffenden Vorlagen beauftragt. (Fr. Pstz.)
Garibaldi hat in Plittersdorf bei Bonn zu Gevatter ge- stauben. Ei» gewisser Schlesinger hat ihn gebeten, seinen vor 3 Monaten geborenen Sohn ans der Taufe zu heben und seiner Bitte das Anerbieten hinzuzefügt, daß er, der Vater, ihm zum bevorstehenden Kampf gegen Rom und Oestreich tapfer beistehen werde. Garibaldi hat dem tollen Mann von Caprera aus geantwortet, seinem Pathenkinde alles Gute gewünscht und seinen zärtlichen Brief mit den Worten geschloffen: So wie unsere Herzen sich verstehn, drücken sich unsere Hände in Liebe. Ihr Giuseppe Garibaldi.
In Düsseldorf hat sich der Bankkassediener Reichnow, der für 100,000 Thalcr Werthpapiere von der Post erhob und außerdem von einem Bankhause für mehrere tausend Thaler Wechsel einkassirt hatte, mit dem Gelte aus dem Staub gemacht. Bis jetzt hat man den Dieb noch nicht eingefangen. Man kann sich einstweilen mit seiner Cantion von 150 Thalern begnügen.
An dem Austritt des Herrn v. Schleinitz aus dem preußischen Ministerium soll nicht mehr zu zweifeln sein, wenn eS auch noch einige Wochen bauere. Ucber seinen Nachfolger verlautet noch nichts Bestimmtes.
Der Kaiser von Oestreich hat die veränderte ungarische Adresse am 8. Juli angenommen und in ungarischer Sprache der Deputation erwidert, daß seine Antwort dem ungarischen Landtag zugehen soll. Man zweifelt nicht, daß der Kaiser die Fe- bruarverfassung als Vorlage »ach Pesth senden werbe. Wird diese von den Ungarn angenommen, so ist der Friede hergestellt, wird sie verwoifen, so wird der Landtag aufgelöst und zur Ausschreibung directer Wahlen geschritten.
Aus Pesth wird geschrieben: Ein ehemaliger Steuerbeamter des hiesigen Stadtmagistrats hat berechnet, daß sich unter allen Deputirten des Unterhauses auch nicht einer befindet, der mit Entrichtung der Steuerschuldigkeit in Ordnung wäre. Vierzehn Repräsentanten, darunter der Viceprästdent Coloman Tisza, restiren mit mehr als 20,000 fl., 82 mit mehr als 10,000 fl., 64 mit mehr als 2000 fl., 50 haben überhaupt noch nie Steuer gezahlt. Die Steuerschuld der übrigen variirt von 200 bis 500 fl., wobei jedoch wohl gemerkt, die seit Oktober 1860 aushastenden Steuer- qnoten nicht mitgerechnet sind. (St. A.)
In der Festung Ko morn in Ungarn hat man unter der sogenannten Disciplinarcompagnie ein Complot entdeckt. Die Soldaten hatten beschlossen, bei einer Kirchenprocessio» mit dem Volk gemeinsame Sache zu machen, die übrige Garnison zu entwaffnen und sich der Festung zu bemächtigen. Man fand bei den Verschwörern 200 Stück dolchartige Messer, 200 Revolver und 200 ausgezeichnet gute englische Feilen. Die ganze Compagnie ist nach der Festung Königsgrätz in die Gefangenschaft abgeführt worden.
In Venedig hat die östreichische Polizei 27 Kaffeehäuser schließen lassen, weil die Wirthe sich weigerten, ihr Abonnement auf die KlaMtta cki Verona zu erneuern.
Rom, 9. Juli. Zwischen General Goyon und Merode