Amts- und InteltigonMatt für -en Gberamtsbezrrk Nagol-

A Dienstag den 15. Januar 1861 «

ritfk« c s.icin, L M.>>. uuk ,»>^c Tien^ac, uur Ucnu,,. ab ru n c u> - » I -. B rc iS itt e!>i.ioid labriich I fl. Sl>!r..- b.>lbjflhrli« «!i Ir «iert-ljLhrlich »« kl.

>j i »ru.ku»^ » - «cb u h r . cic drcii'r.Nliqe fl-ilc -u» gcwvbuli-t-r s.kiriil rrcr tcien «.nun bci ri» ,na >i^ - >» Äinriickcn s kr . bki mcdrm>>li»-u> Enir ilkiN je »>/, kr.

B.iffcndc Bci, c flur irilttrmmci,. _

Wmttiche Anzeigen.

K. qemeinfchaftl. Ober amt Nagold. Behufs richtiger Berechnung der Geld-Entschädigungen der Schullehrer für ihre nicht in natura bezogenen Fruchtbesoldungen wird naä! Consistorial-Erlaß vom 16. Okt. 1860 (Gesellschafter von 1860 Nr. 88) der Preis der »achde,rannten Früchte, wie er'sich an dem entscheidenden Markttage gestellt trat, hiedurch in Nachstehendem bekannt gemacht.

Schranne.

! M a r.k t t a 4 ,

!und zwar der ifte Markttag i deS 3. Monats des verfioffe- ^ nen Quartals.

Roggen. Mittel- Geivicht. I Prei-.

vr. Sli'ffl. I fl. j kr.

j Dinkel.

! Mittel.

^ Gewicht, s kprei».

l rr Schffl ! fl. l kr.

Hab er.

Mittel. Gewicht. I Preis.

vr. Schff!- I fl. I kr.

Nagold

Dezbr. 1860.

24't

5

46

152

5

14

152

3

54

Altenstaig

Stadt ....

. ^ 5ten

256

5

54

155

5

22

170

4

6

Den 10. Januar 1861- K. gemeinschaftl. Oberamt.

Böltz. Freihofer.

K. Obern,nt Nagold. Die Ortsvorstchcr werten ansgefordcrt, zuverlässig biiiiien 4 Tagen hieher zu berichten a) die Zahl der eheliche»,

d> die Zahl der unehelichen Geburten in ihren Gemeinden in dem Zeitraum vom 1. Januar 1857 bis 31. Dez. 1860, e) die Ursachen, welchen die Zn- oder Abnahme der unehelichen Geburten zuzuschreibeu ist.

Die K. Pfarrämter werden ersucht, die OrtSvorstehcr durch Miitheilung der erforderlichen Notizen rc. für diese Berichtserstattung zu unterstützen.

Den 12. Jan. 1861. K. Oberamt. Böltz.

K. Oberamt Nagold. In Gemäßheit des h. 39 der Instruktion zu dem Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst werden die Orlsvorsteher ansgesordert, in ihren Gemeinde» bekannt zu machen, daß die Looszichung der Militärpflichtigen am Freitag den 1. März, die Musterung am Freitag den 15. März ans hiesigem Rathhaus stattfinde.

Beide Verhandlungen, bei welchen sämmtliche Orlsvorsteher sich eiiizufindcn haben, werden je Morgens 8 Uhr ihren Anfang nehmen, und cs haben bei der Musterung auch diejenigen zu erscheinen, welche bei der vorjährigen Aushebung zur heurigen Mu­sterung verwiesen worden sind.

Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Vezirks-Rekrutirnngsrath am Tage der Loosziehnng seine erste Sitzung halten wird und daß etwaige Verücksichtignngs-Ansprüche, so weit es nicht schon geschehe», noch vor diesem Tage beim Oberamt geltend zu ma­chen und mit de» erforderliche» Beweisurkuuben zu begründen wären.

Die Ortsvorsteher werden ferner angewiesen, die im Staats-Anzeiger Nr. 9 enthaltene Vorladung des K. OberrekrutirungSrathS vom 10. Januar zu veröffentlichen und Eröffnungsurkunden von den in ihrer Heimath sich aufhaltende» Militärpflichtigen binnen 8 Tagen ans Oberamt einznscnden, von den übrigen aber den gegenwärtigen Aufenthaltsort möglichst genau anzuzeigen.

Man erwartet, daß die Militärpflichtigen rein gewaschen und mit reiner Leibwäsche vor der Musterungs-Commission erscheinen. Den 11. Jan. 1861. K. Oberamt. Böltz.

Stuttgart. jAusrus an diejenigen Erkapitulantrn, welche für Nekruten der dießjährigen Aushebung rinstehen wollen.j Zu- Decknng des Bedarfs an Einstehern bei der nächsten Aushebung werden diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche noch nicht über zwei Jahre aus dem Militär ausgeschieden sind, sowie diejenigen beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten, deren Dienstzeit im Laust: der ersten 6 Monate dieses Jahrs (bis letzten Juni einschließlich) zu Ende geht, sofern sie geneigt sind, für Rekruten der diesjährigen Aushebung auf 6 Jahre eiuzustehen, hiemit aufgefordert, mit gemeinderäthlichen, vom Oberamt beglaubigten Zeugnissen über ihre Aufführung und beziehungsweise mit ihren Militärabschieden versehen, längsten« bis zum 15. Febrrar bei denjenigen Regimen­tern, bei welchen sie unmittelbar vor ihrer Beabschieduag gestanden find oder derzeit noch stehen, zur Aufnahme in die Einsteherliste sich zu melden. Die K. Oberämter und Ortsvorsteher werden angewiesen, für die Bekanntmachung dieses Aufruf- Sorge zu tragen.

Den 4. Jan. 1861. Kriegsministerium.

Gerichtsnotariatsbezirk Nagold. Angefallene Theilungen. Zu Nagold:

Jacob Dürr, Weber,

Michael Walz, Taglöhner,

Konditor I. Fr. Sa Utters Wittwe, Katharina Slot tele, ledig.

Zu Beihingen:

Joh. Georg Broß, Webers Wittwe.

» Zu Bösingen: res. Pfarrer Ries.

Zu Emmingen:

Jac. Fr. Brenner, Maurers Wittwe.

Zu Haiterbach:

Joh. Georg Saur, Schuster,

Jacob Gutekunst, zu Altnuifra. Elisabeths Krauß, ledig,

Michael Kaupp, Schuster.

Zu Mindersbach:

Oeorg Fr. Kempf, Gcmeinder. Weib.

Zu Oberthalheim:

Dincenz Köhler, Bauer,

Marti» Sinz, Tagl. Jos. S.

Zu Pfrondorf: Elisabeth» Wohlleber,

Joh. Georg Schweizer,

Jacob BitzerS Ehefrau.

Zu Rohrdorf:

Alt Schultheiß Gauß' Wittwe.

Zu Unterthalheim: Jacob Klink, Bauer, I. S., Matthias Cipp'S Ehefrau,