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mit vollständigen Nachweisen zu begründen« den Ansprüche durch die Ortsstcucrkommis- sion beim Kamcralamt anzubringen. VI. Wer die Fatirung seines Einkommens gänz­lich unterläßt oder solches theilwcise ver­schweigt, wird nach Art. 11 des Gesetzes und 8 - 16 der Instruktion mit Strafe belegt. VII. In Gemäßheit des tz. 13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ist gegenwärtige Aufforderung durch die Ka­mera l amte r in den BczirkSintelligenz- blättern weiter zu verbreite»; zugleich ist solche durch die Ortssteucrkommis- sion in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen und mit der etwa geeig­net erscheinenden Belehrung am Rathhaus oder an einem sonst hiezu geeigneten Orte öffentlich anzuschlagen. Auch hat jede Ortssteu e r komm i ss i ou in ih r c r B e- kanntmachuug zu bestimmen, zu welcherZeit und in welchem Lokalc die Erklärungen (Fassionen) an die Kommission abgegeben wer­den müssen. VIII. Den Ortssteuerkom- missipnen werden die vorbereiteten Proto­kolle mit den Vorgängen, soweit dies nichl bereits geschehen ist, alsbald durch das Kameralamt zugcstellt werden und es sind sämmtliche Akten nach vollzogenem Ge­schäft mit dem Kvstenszcttel auf den vor­geschriebenen Termin an das Kameralamt einzusenden.

Den L. Juli 1858.

Tie K. Kamcralämier:

Reuth in und Altenstaig.

K. Oberamtsgericht Nagold.

In Betreff der am 15. d. M. anfan­genden und am 25. Aug. endigenden Ge- richtsferie wird Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Während der Ferien haben nur drin­gende Angelegenheiten Anspruch auf Be­sorgung durch die Gerichte. Es wird da­her Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringenden Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Sa­chen dieser Art zur Wahrung einer derjeni­gen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht ge­hemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai d. I., betreffend die Einführung von Gerichtsferien, Reg.-Bl. S. 82). Für drin­gende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes: 1) Schwurgerichtssache», an­dere Strafsachen, wofern sie Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchun­gen ohne Unterschied, die Verkündung und Vollstreckung von Urtheilen der Straf­gerichte, die Beschlußnahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften; 2) Unterpfandssachcn, Er­kenntnisse über Verträge; Exekutionssachen; Gesuche um provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gedächt- uiß; Arrestsachen, insbesondere die Ver­fügung der Zahlungssperre beim Abhanden­kommen von Schuldscheinen und Zinsab­schnitten; Wechselsachen; Gantsachen, inso­weit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögcnsuntersuchungen, um Erken­nung des Gants, um Sicherung, Verwal­

tung und Veräußerung der Aklivmasse han­delt; 3) Obsignationen, soweit solche über­haupt den Gerichten obliegen, Aufnahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen.

Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sie einer besonderen Beschleunigung bedür­fen, sowohl von AmtSwegen als auf den Antrag einer Parthie fürFeriensachcn" zu erklären. Ein dahin zielender Antrag einer Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und, wenn er schriftlich eingereicht wird, alsFe­rienfache" bezeichnet sein.

Nagold. 10. Juli 1858.

K. Oberamtsgericht.

Gmeliu, Ä.V.

Nagold.

In Folge höherer Weisung werden die Gcmcinderäthe des Bezirks zu einem Be­richte binnen 8 Tagen aufgefordert, in welchen Orten Conrcpte von Gemeiude- Gütcrbüchern vorliegen und welche Vor­schläge sie in Betreff deren Aufbewahrung an einem dritten Ort zu machen wissen.

Den 10. Juli 1858.

K. Obcramtsgericht und Oberamt.

Gmclin. Wiebbekink.

Nagold.

Im Rückblick auf die Anzeigen in Nro. 49 und 52 d. Bl. wird weiter bekannt ge­macht, daß zu den nachfolgenden Gegen­ständen die Eigeuthümcr noch nicht ermittelt sind, nämlich zu dem kleine» Säckchen, dem Grastuch, der Schccre, der Obcrbeltzieche ^und den 6 Pfund reustenem Garn, weß- halb die Aufforderung in Nr. 49 wieder­holt wird.

Den 10. Juli 1858.

K. Oberamtsgericht.

Aff. Wagenmann.

2j2 Nagold.

Liegenschafts-Verkauf.

Ans der Debitmasse des vormaligen Ober- amtspflegerS Roller von hier wird die vorhandene Liegenschaft, bestehend ^4. zu Nagold:

in einem 2stockigen, neuen, schön und frei gelegenen Wohnhaus mit 2 Wohnungen und einem Anbau, 5 heizbaren und 5 uuheizbaren Zim­mern, Waschküche, Stallung, Re­mise, Keller und Brunnen in der Vorstadt,

Brd.-Vers.-Auschl. . . 3800 fl.

l'/s V. 16^/»»s Rth. Garten zu St. Leonhardt beim Wohnhaus, beide zusammen angeschlagen zu 3000 fl.

angckauft um . . . 3500 fl.

uachgebotcu .... 100 fl.

3600 fl-

2H- Vrtl. Acker zu St. Leonhardt, angeschlagen zu 200 fl, angekaust um . . . 200 fl.

L. zu G ötte l sin gen, OA. Freudenstadt, in Wald und Streuplätze:

18"/s Mrg. in 11 Parzellen gelegen, angeschlagen zu 770 fl.

angekauft um ... 651 fl. nachgeboten .... 19 fl.

670 fl.

am Montag den 19. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr,

auf den betreffenden Rathhäusern zu Na­gold und Göttelfingen letztmals verkauft, wozu die Liebhaber, auswärtige mit Ber- mögenszcugnissen versehen, cingeladen wer­den, mit dem Bemerken, daß von den Ver­kaufs-Objekten täglich Einsicht genommen werden kann.

Groß.

2j' Rentamt B e r n e ck.

Lang- und Brennholz-Verkauf.

Am Montag den 19. Juli, Vormittags 10 Uhr,

werde» aus den Frciherrlich v. Gültlin« gen'schen Waldungen im Gasthaus zum Waldhorn dahier

3 Stämme tauuenes Langholz,

14 tannene Ausschußklötze,

1^4 Klafter buchene Prügel,

215'/4 tannene Scheiter u. Prügel,

3 '/4 weißtanneire Rinde,

3730 Stück gebundene tannene Wellen und 100 ungebundene tannene Wellen,

öffentlich versteigert, wozu die Liebhaber eingeladen werben.

Den 9. Juli 1858.

Frcih. v. Gültlingen'sches Rentamt.

Nagold.

In hiesiger Stadt wurde eine Axt gefun­den, was hiemit unter dem Anfügen be­kannt gemacht wird, daß wenn sich Niemand als Eigcnthümer meldet, soche binnen 10 Tagen dem Finder zugestcllt würde.

Den 10. Juli 1858.

Stadtschultheißenamt.

Baisingen,

Obcramts Horb.

Frucht-Verkauf.

Am nächstenFreitag d. 16. d.M., Morgens 8 Uhr, werden auf hiesigem Rathhause 100 Schffl. Dinkel im öffent­lichen Aufstrcich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die Kaufsliebhaber höflich st eiugcladcn werden.

Den 11. Juli 1858.

Schultheißenamt.

Teufel.

Rex ingen,

Oberamts Horb.

Holz-Verkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft auS ihrem Gemcindewald

am Montag den 19. Juli, Vormittags 9 Uhr:

273 Stämme Langholz, worunter 35 Stück Holländer sind,

10910 Fuß Meßholz,

1419 Kleinholz und j

1451 Klotzholz.

Der Verkauf findet bei günstiger Witterung im Walde, bei ungünstiger auf dem Rathhaus stakt.

Im Aufträge des Gemeinderaths: Schultheiß Dettling.