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2j' Ueberberg,

Oberamts Nagold. Abstreichs-Akkord.

Am Samstag den 29. Mai, Nachmittags 1 Uhr,

werden auf hiesigem Rathhause zwei stei­nerne Wassertröge zu dem Schmidebrunneii, 6 Eimer Wasser haltend, zu machen und zu führen verakkordirt. Die Liebhaber hiezu werden höflich eingeladen.

Den 19. Mai 1858.

Schnltheißenamt.

_ Kübler.

K. Oberamt Nagold. Bekanntmachung.

Dem Zimmergesetlen Johann Gottlieb Benz von Nagold wurde nach vvrauge- gangencr Prüfling in Calw am 11. b. M. das Mcisterrccht II. Stufe crtheilt.

Den 20. Mai 1858.

K. Oberaint.

_ Act. Roo schütz, St.V.!

2j ^ V o l l marin gen,

Oberamts Horb. Kuserreife-N erkauf.

Am Donnerstag den 27. d. Mts., Bormittags 9 Uhr,

werden auf hiesigem Rathhause ungefähr 5000 Stück birkene Küferreife im öffentlichen Ausstreich gegen baare Bezah­lung verkauft, wozu die Kaufsliebhaber cin- geladen werden.

Den 19. Mai 1858.

Schultheißenamt. Wollensak.

Die­

binnen

hat

Nagold.

Unterzeichnete Stelle 4 Wochen

«««0 fl.

gesetzliche Sicherheit aus nach Umstän-

>gegen

einen oder mehrere Posten, den zu auszulcihcn.

Informativ-Unterpfandsschcine sind in Bälde vorznlegen.

Oberamtspflege. Wurst, A.-V

H-rivat - Anzeigen.

2si Zwerenberg,

Oberamts Calw. Waldverkanf.

Am Freitag den 28. dieß, Vormittags 11 Uhr,

verkauft der Unterzeichnete seinen auf'Ncu- weiler Markung befindlichen, ungefähr 7 Morgen großen Wald im öffentlichen Auf- streich, und werden Liebhaber hiezu auf das hiesige Rathhaus cingeladen.

Den 17. Mai 1858.

Johannes Blaich.

2j* Göttelfingen,

Gerichtsbezirks Freudcnstadt. Glänbiger-Anfrnf.

Der vor mehreren Jahren nach Amerika ausgcwandcrten Barbara Zein er, früher Bötin nach Altenstaig, ist ein Erbthcil zu­geflossen, und da dieselbe, wie es scheint, mehrere Schulden hintcrlasscn hat, so wer­den alle diejenigen, welche eine rechtliche Forderung zu machen haben, aufgefordert, solche bei dem Unterzeichneten aufgestellten Pfleger

innerhalb 21 Tagen cinzureichcn.

Den 11. Mai 1858.

Matthäus Maulbetsch, ____Pf Ugcr. _

Nagol d.

Magd-Gesuch.

Für eine im Kochen und den üb- rigcn HaushaltnugSgeschäften er- fahrenc Magd ist bis^Jaeobi gc- ^Zjlgeu guten Lohn eine Stelle offen. Näheres bei der Redaktion.

Den 20. Mai 1858.

Wildbcrg.

Der Unterzeichnete hat aus Auftrag ca. 100 Ccntncr Heu zu verkaufen.

Mühlebesitzcr Widmaier.

N agol d.

Es ist stets frische weiße Hefe zu haben bei

Den 20. Mai 1858.

Waldhornwirth Graf.

Nagold.

Farbkirecht-Gefuch.

Ein junger, kräftiger Mensch findet ge. gen guten Lohn als Farbknecht eine dauernde Stelle bei

Schönfärber

_Friedrich Heller.

Nagold. '

bester Dualität, für II deren Gnre garantirt wird, empfiehlt

Gottlob Kuddel.

3j^ Altcnstaig.

Geld auszuleiheu.

A.

Pflegschaftsgeld liegen gegen gesetzliche Si­cherheit znm Ausleihen parat bei

Daniel Wurster, Schuster.

2j2 Bern eck,

Oberamts Nagold.

Geld-Antrag.

Der Unterzeichnete hat

«0 fl .

Pflegschastsgcld gegen gesetzliche Sicherheit auSzulcihen.

Jakob Steimle, Bäcker.

>»n«t -Di»» 8«

»m 18. AI»l 1858.

Pistolen ... . . . ü. 9 3435

ilito pesussisctis . . . 9 55^/r56fl>

Nagold. IIuII. 2eki>FU>6enstücke. . 9 4344

zu sehr billigen ir»n6liuc»ten. 5 30-31

Av V-V' Prxjs^n empfiehlt 2evsnriAkr»nIienstücIiv . . 9 2021

Gottlob K n o d c l. Lnxliseliv Louverei^ns . .1140 44

ZS

Nagold.

Hochzeits-Einladung.

Zu unserer Hochzeitsfeier erlauben wir ^uns, Verwandte und Bekannte aus Donnerstag den 27. Mai

in den Gasthvf zur Sonne (Post) dahier hiemit frenndlichst ^

Johann Jakob Schüler,

mW seine Braut:

Johanne Christiane Harr,

Tochter des Jakob Harr, KüferobcrmeisterS dahier

Tages-Neuigkeiten.

Stutgart, 14. Mai. (40. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Die Tagesordnung führt zu fortgesetzter Be- rathung des Berichts der Kirchen- und Schulkommisfion über das Volksschulgesctz. Art. 6 lautet: Der Art. 30 des Volks­schulgesetzes erhält folgende Zusätze: 1) Bei jeder Schulstclle, deren Einkommen nur 300 fi. beträgt, sowie bei jeder, deren Einkommen zwar die Summe von 300 fl. erreicht, aber nicht mindestens ein Fünftheil mehr als das gesetzliche Minimum er­trägt, ist ein Theil des Gehalts im Werth von mindestens fünf­

zig Gulden in Brodfcüchtcn oder Gütcrgenug zu verabreichen. 2) Bei Landschulstelleu ist in der Regel mindestens die Hälfte der gedachten Summe in Gütergcnnß zu reichen; wo cs geschieht, ist denselben zugleich der erforderliche wirthschaftliche Gelaß an- zuweisen. 3) Statt der Früchte dürfen auch die lausenden durch­schnittlichen Marktpreise gereicht werden. 4l Bei Verwandlung des in Naturalien oder Gütergeuuß zu reichenden Besvlduugs- theils find hinsichtlich der Brodfrüchte die Preise des Sportel­gesetzes (vgl. Art. 34 Abs. 3 des Volksschnlgesetzes) zn Grunde zu legen; der Gütercrtrag darf nicht höher als zu vier Prozent