Der Gesellschafter,

Amts- und Intelligenz!'latt für den Oberamlsbezirk Nagold.

6 . Dienstag den 19. Zanuar 1858 .

»i«se» Llott c>scheint wöchentlich r Mnl. und zwar NM Tienstaq UN» Ssreitaq. Ä b VN n «IN, n I». P r« >s in Nagold jährlich 1 ff. so kr., halbjährlich 4» kr-, »ierlel. jährlich »4 !r. Ei I> > ü cku ng 4 - G e b u h r ^ die »reisraltige Zeile aus gewölinlicher Schrift »der deren Nau», tei einmaligem Einrückcn » kr., tei mehrmaliffem Einrnlken je l'/r ir. P ffenbc Beitrage sind willkommen und werden ans Verlangen honorirt.

Amtliche Anzeigen.

Ob er amt Nagold.

In Folge einer Miktheilung des Kom­mandos des K. 5. Infanterie-Regiments zu Ulm, vom 14. d. M., wird denjenigen beuilaubtcn Angehörigen des 5. Infanterie- Regiments, deren Dienstzeit im Laufe der ersten 6 Monate dieses Jahrs, <bis 30. Juli einschließlich) zu Ende geht, desglei­chen solchen Exkapitiilanten dieses Regi­ments, welche seit 15. Februar 1856 beab- schiedet sind, und die ans 6 Jahre einstc- hen wollen, eröffnet, daß die ärztliche Vi­sitation der Einstchcr am

Dienstag den 2. Februar d. I. vorgenommcn wird, und daß sie daher an diesem Tage, Mittags 12 Uhr, versehen mit den in tz. 160, Pkt. 2 und 3 der Vollziehungs-Instruktion zum Kricgsdienst- gesetze vorgeschriebenen Zeugnisse in Ulm bei ihren Compagnien sich zu melden haben.

Exkapitulanten mit dem AbschiedSzcug- «iffeziemlich gut" oder noch geringerem Prädikate werden nicht als Einstcher an­genommen.

Die betreffenden Ortsvorsteher haben dafür zu sorgen, daß Gegenwärtiges in ihren Gemeinden auf geeignete Weise be­kannt gemacht wird.

Den 16. Jan. 1858.

Königl. Oberamt.

W i c b b e k i n k.

LchrkurS für Knnstwiesenban, Kelderdrainirung n. Marknngs- bereinignng.

Um für die Bewachung der vaterländi­schen Landwirthe im Fache der Be- und Entwässerungen, der Felderdrainirungen, Bachregulirnngcn, Fcldweganlagen, Felder- eintheilungen und Zusammenlegungen eine größere Zahl sachkundiger Männer heran­zubilden, wird im nächsten Frühjahr nach dem Vorgang des letzten Jahres, in Hohen­heim wieder ein hauptsächlich auf praktischer Anschauung und Einübung beruhender Lchrkurs in den genannten Fächern unter angemessener Mitwirkung des Lchrcrpcrso- nalS de» Instituts durch Wieseubäu­me ister Classen abgehalten werden. Der Kurs wird unter Voraussetzung gün­stiger Witterung in den Monaten März und April stattfinden und ungefähr fünf Wochen dauern. Die zulässige Zahl der Theilnehmer beträgt 8 bis 10. Indem man wißbegierige und strebsame, im prak­tischen Leben erfahrene Männer, haupt­sächlich aus der Klasse der Geometer, OberamtSmühlsä'auer, Werkmeister, Weg- meister rc. zur Theilnahme einladet, wird

in Absicht auf die Eintrittsbcdingungcn Folgendes bemerkt: 1) Um die genannten Lehrfächer in der kurzen Zeit von 5 Wo­chen mit Aussicht auf entsprechenden Erfolg vollenden zu können, sind genügende Vor- tenntnisse im geometrischen Zeichnen, in der Flächenanfiiahme, dem Nioclliren, so­wie volltommene Einübung im Gebrauche der verschiedenen Instrumente unerläßlich. Es wird daher kein Bewerber zugelassen, welcher sich nicht über den Besitz dieser Kenntnisse genügend ausweisen kann. Bei Geometern wird dieser Beweis durch das Piüfuiiqszeugiiiß 1. oder 2. Klasse gelie­fert. 2) Jeder Bewerber hat über ein un­bescholtenes Prädikat ein gemcinderäthlicheS Zengniß, und derjenige, welcher im öffent­lichen Dienste steht, auch noch ein Zeug- niß über seine dienstlichen Leistungen »on seiner nächst Vorgesetzten Behörde bei- zubringcn. 3) Die Theilnahme an dem LehrknrS ist durchaus unentgeltlich. Da­gegen haben die Theilnehmer für Wohnung und Kost, wozu et in Hohenheim und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegen­heit nicht fehlt, selbst zu sorgen. 4) Am Ende dcS Kurses wird eine Prüfung statt- ftnden, welcher sämmtliche Theilnehmer sich zu unterziehen haben. Nach befriedigender Erstehung der Prüfung werden sie mit dem entsprechenden Zeugnisse versehen werden. Tie Bewerbungen um Zulassung zu dem Lchrkurs sind innerhalb 3 Wochen mit oberamtlichcm Begleitschreiben an die Di­rektion in Hopenheim eiuzurcichcn. Bei der Auswahl der Ausznnehmcndcn entschei­det theils die persönliche Tüchtigkeit der einzelnen Bewerber, theils das Bedürfniß der Gegend, in welcher sie ansäßig sind. Ucbcr die erfolgte Aufnahme, bcziehungs«! weise über den Beginn des Kurses, wird den Bewerbern besondere Nachricht zugehen. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die Lezirks- Jutelligenzblätter ausgenommen werde. Stuttgart, 4. Jan. 1858.

Centralstelle für die Landwirthschast. Für den Vorstand: Reg.-Rath Oppel.

.Kasse ihre Forderungen unberücksichtigt bleiben.

Den 9. Dezbr. 1857.

K. Oberamtsgericht. Mittnacht.

Oberamtsgericht Nagold.

Die von de» Gemeinderäthen des Be­zirks einoerlangteii Beschlüsse, betreffend die Herstellung alphabetischer Repertorien der Inventur« und Theilungsakten werden, soweit sie nicht einkamen, am 35. d. M. von Wartbolen abgeholt werden.

Den 18. Jan. 1858.

K. Oberamtsgericht.

Mittnach t.

2j2 Sindlingen. '

Holz-Verkauf.

Aus dem nahe bei Sindlingen gelegene» hofkammerlichen Oldenwald kommt am Freitag den 22. d. M.,

'gegen sogleich baare Bezahlung folgendes Holz zum Aufstreichs-Verkauf:

19 Stück eichenes Nutzholz, 2336" laug und 58" stärk,

24 Stück buchenes Nutzholz, 1627" lg. und 612" stark,

1 Birke, 30" lang, 6" stark,

21 tanneue Baustämme, 2753" lang und 610"" stark,

61 eichene,

20 buchene und

29 birkene Wagnerstangen,

11 Klftr. verschiedenes Brennholz und 3171 buchene, gemischte Laubholz« und tannene Reiswellen.

Die Zusammenkunft ist früh halb 9 Uhr im Schlag.

Herrenberg, den 13. Jan. 1858.

K. Hof-Cameralamt. __B e ck. _

Lj? Tübingen.

Ankauf von Hopfenstangen. Die Unterzeichnete Stelle ist gesonnen, ca. 3000 Stück Hopfenstangen von 3035" Länge zu kaufen. Anträge von Verkäufern werden bis 1. Febr. d. I. erwartet.

Den 8. Jan. 1858.

Stadtpflege.

Schw arz.

2? Nagold.

Aufforderung.

Alle diejenigen, welche an die hiesige Bezirks-Sparkasse irgend einen Anspruch zu machen haben, werden aufgefordert, den­selben binnen 45 Tagen von heute an bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn bei Auflösung der genanntest

2j* Jselshausen,

Oberamts Nagold.

Geld auszuleihen.

Bei der Gemeindepflege liegen

2«0 fl.

gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen parat.

Gemeindepflege.

Hetzer.