rungsantrag cm die General- oder Hanptagentur zur Post auf« gegeben oder derselben nmnittelbar überreicht ist." Der tz. 6 der heutigen Statuten aber lautet:Die Versicherung beginnt, nachdem der gemäß tz. 8 vollständig ansgesertigte und vom Antra­genden unterschriebene Versicherungsantrag bei der Hanptagentur eingegangen, am nächstfolgenden Tage Mittags 12 Uhr, sofern die Prämie entrichtet ist. Das Präsentatum der Hauptagentur liefert den vollen Beweis über die Zeit des Eingangs, doch steht dem Versicherten der Gegenbeweis offen. Die Verschieden­heit dieser zwei 88- leuchtet ein, und die leicht mögliche Be- nachtheiligung eines Versicherten durch tz. 6 der heurigen Sta­tuten ist offenbar. Zudem setzt der 2. Satz dieses H. den Ver­sicherte» der Gefahr aus, mit der Gesellschaft prozessiren zu müsse». Konnte der württembergische Laudwirth schon mit der früheren Werthbestimmung der verschiedenen Stroharteu im Ver­gleich zu dem Werth der verschiedenen Körnerarten (tz. 2 der vorjährigen Statuten) sich nicht einverstanden erkläre», so muß dieß noch mehr der Fall sein gegenüber dem tz. 2 der heurigen Statuten, wornach alles Stroh vom Getreide (auch von Winter- und Sommergerste) den dritten Theil des Werths der Getreidc- sorteu haben soll. Dieß uöthigt ja zu einer unbegründeten Steigerung der Werthansätze der Produkte und eben damit der Prämicusummen. Minder wichtige Aendernngen in's Ungünstige, welche in den heurigen Statuten der Magdeburger Gesellschaft vorgeuommen worden, wollen wir übergehen. Nur bemerken wir noch dieß, daß der Termin, innerhalb dessen cingctretcner Hagelschaden angczeigt werden muß, von 72 Stunden auf 48 Stünden herabgesetzt ist. Wir haben im Vorstehenden nur die Statutenänderungen der Magdeburger Versicherungsgesellschaft beleuchtet. Nach einem Aufsatze im Hohenh. Wocheubl. Nr. 17 d. I. gilt aber das Gesagte auch in Bezug aus die Kölner Ge­sellschaft. *) Ucberhaupt verweisen wir noch auf diesen Aufsatz, der auch im Detail alle die Heuer beliebten Statutenverände- rungen durchgeht. Zur Veröffentlichung dieser unserer Bemer­kungen haben wir uns verpflichtet geglaubt, weil gar mancher Bauer, der sich versichern will, sich nicht die Mühe nimmt, die cuggedruckten Statuten hinten am Antragsbogen zu durchlescn und so über die vielfachen Einschränkungen, welchen jetzt das Eutschädiguugsrecht der Versicherten unterliegt, im Ungewissen bleibt. Es dürfte die Aufgabe aller landwirthschastlichen Be­zirksvereine sein, in den Bezirkswochenblättern ohne Verzug die Landwirthe über diese Sache in's Klare zu setze», und so sie zu einer ernsten Erwägung, was unter diesen Umständen in Be­treff ihrer Felderversicherung zu thnii sei, zu veranlassen. (S.M.)

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Sc. K. Majestät haben vermöge höchster Entschließung dem Fab- rikinspektor Schreiber an dem Arbeitshaus? in Ludwigsburg die Rechte eines Staatsdieners im Sinne des §. 4 der Dienstpragmatik ver­liehen, und nachstehende Beförderungen in dem K. Truppenkorps gnädigst verfügt: die erled. Hauptmannsstelle im 2. J»t.-Reg. wird übertragen dem 1854 pensionirtcn und jetzt wieder diensttüchtigcn Hanptman» v. Reischach; znm Obcrlicutcnant im 8. R-Reg. wird befördert der Lieu­tenant Klapp dieses Reg.; cingetheilt wird in demselben Reg. der ag-- grcgirte Lieutenant Bach des 4- R.-Ncg.; zu aggregirten Lieutenanten werden ernannt die Pvrie-epöc-Kadetten v. Entrcß-Für sie neck im 3- R.-Rcg., Moser im 2.R.-Reg.; ferner wurde der Reg.-Quartiermeiner v. Haderer des 6. Jnf.-Reg. wegen durch körperliche Leiden herbeige- sührtcr Dicnstuntüchtigkeit unter Anerkennung seiner langen und trcugc- leistetcn Dienste mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand gnädigst versetzt; der Generalmajor a. D. v. Stadlingcr auf sein Ansuchen in das K. Ehrcninvalidcnkorps gnädigst ausgenommen; dem Kanzlisten bei der Bnndestagsgesandtschaft zu Frankfurt, Treffz, der Titel und Rang eines Sekretärs verliehen; die cvang. Pfarrei Bibersfeld dem Pfarrer Huber ins Scrsheim, die Stelle eines JntcrkalarfondSvcrwalters im Einverständnisse mit dem bischöflichen Ordinariat dem Vcrwalinngs.lltuar Moser in Wangen, und die bei der Ministcrialabthcilung für den Straßen- und Wasserbau crledigteNathsstclle für eine» Administrativre- fcrent.n dem Rcgicrungsrath v. MathcsZn Ellwangcn unter Verleihung des Titels und Rangs eines ObcrregierungSraths gnädigst übertragen.

Gestorben: Zu Winnenthal Ho per, Hauptmann a. D., 35 I. alt; zu Ludwigsburg Negicrungsrath Walte fl, 50 I. alt; zu Plei-

*) Wir wissen wohl, daß die Gesellschaften Einzelnen, welche sich ernstlich gegen obige Statutenänderungen aussprechcn, gegen einen weitern Präniienaufschlag die Geltung von tz. 6. von 1856 zugcstehen. Aber solch crcevtivnelles Markten verstärkt nur den ungünstigen Eindruck, der schon durch das Andere erweckt ist.

delshcii» der pens. Schulmeister Morhart, 78 I. alt; zu Bezingen Fabrikant C. Schickhardt, Mitglied der Rcntlinger Handelskammer; zu Ohrnbcrg der cvang. Schulmeister La Roche, 53 I. alt; zu Calw KI. Fischer, cvanq. Deka», R. d. F.O., 76 I. alt, und zu Stuttgart Freifrau von Spitze mberg, Staatsdame I. Mas. der Königin, 54 I- alt.

Tage--Neuigkeiten.

Stuttgart, 17. Mai. In der heute Vormittag statt- gefnndenen Generalversammlung der Lebensverstchcrungs- und Ersparnißbank wurde der zweite gedruckte Rechenschaftsbericht zur Vcrthcilttng gebracht. Das Wichtigste war die Austritts- erklärnng deS Dr. Stockmai er als Bankdircktor, indem der bisherige Direktor sich in's Privatleben zurückziehen will. Der­selbe soll an verschiedenen Finanzspckulationcn, vorzüglich an den beiden schweizerischen Anlehcn, (des Staats- und der Nord- bahn) über 120,000 fl. verdient haben, und sich nnnmchr ganz seinen Privatgeschäften widmen wollen, obgleich er als Bauk- direktor einen Gehalt von 3000 fl. bezog. Staatsminister von Herdegen, als Präsident des Verwaltungsraths, welch' letz­terer den neuen Direktor zu wählen hat, schlug vor, dem Neu- gewählten zur Bedingung zu machen, daß sich derselbe ganz und ausschließlich der Lebensversicherungs- und Ersparnißbank, sowie dem damit verbundenen Capitalistenvercin widmen müsse, womit sich die Versammlung einverstanden erklärte. Die herr­liche Frühjahrswitterung hat auch den Wcinstock so schnell zum Trieb gebracht, daß wir Kammerzen haben, an deren halbfuß­langen Schoßen bereits die jungen Trauben erkenntlich sind.

iH. T.)

Stuttgart, 20. Mai. Die Wasserstraße des Neckars wird dieses Jahr einen sehr lebhaften Verkehr erfahren. In Cannstatt sind zum Durchlaß 500 Flöße angesagt. Nimmt man den Floß nur zu 200 Stämmen an, so ergibt das schon 150,000 Stämme, wahrhaftig allein ein stattlicher Wald. Dann ist aber die Ausfuhr an Holz aus Enz und Kocher u. s. w. und auf der Achse noch gar nicht gerechnet. Die Ausfuhr an Ei­chen ist der Zahl nach gern weit geringer, allein dem Wcrthe nach dürfte sie das Tannenholz doch nahezu erreichen. (H.T.)

Tübingen, 17. Mai. Nach den Anmeldungen zu schließen, die bei dem Comitö eingchen, dürste das Licder- fest an Pfingsten eines der schönsten werden, die seither ge­feiert wurden. Außer einer Abtheilnng des Kölner Männcrge- sangvcreins werden sich auch Sangesgäste aus Karlsruhe und Innsbruck einfinde», und beträgt die Zahl der bis jetzt ange­meldeten Sänger bereis 1200. Die Einweihung der neuen Fahne des schwäbischen Sängerbundes, bei welcher auch C. v. Heidelofi, der geniale Künstler, welcher die Zeichnung dazu entwarf, gegenwärtig sein wird, die freundliche Lage unserer Universitätsstadt im schönen Neckartbale, an die sich auch für viele Sänger schöne Erinnerungen knüpfen, besonders aber die Person unseres berühmte» Meisters Silcher, welcher beim Feste dirigiren wird, üben eine große Anziehungskraft auf die Sänger ans. (T. Ehr.)

Horb, 15. Mai. Vorgestern Abend kam es in Jhlingen zwischen einem Vater und Sohn in ihrer Wohnung zu einem Streit, wobei der Letztere, der etwas angetrunken war, so stark in Affekt gekommen ist, daß er seinen sck'on bejahrten und ge­brechlichen Vater, Friedrich Kotz, auf einen Stuhl, der hart an der Wand stand, etwas unsanft hinsetzte, und ihm den Kopf stets gegen die Wand stieß, in Folge dessen er sogleich betäubt wurde, und nach wenigen Stunden seinen Geist aufgab; der Tbättr ist verhaftet und wird der verdienten Strafe nicht ent­gehen. (Sckw. B.)

Karlsruhe, 16. Mai. Das heute erschienene Regie­rungsblatt Nr. 15 enthält den Vertrag zwischen dem Großher- zogthum Baden und den Bereinigten Staaten von Amerika we­gen der in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher betreffend.

Aus Baiern, 12. Mai. Unser protestantisches Obcr- Consistorium ist mit einem neuen Erlasse hcrvorgetreten und zwar betrifft derselbe die Wiedereinführung einer Institution, welche, weil dein Selbstbewusstsein der Gegenwart widerstrebend, zwangsweise anznordnen die Kirchenbehörden anderer deutschen