r Wirhäuser und i der Thüre, in es sogleich dnn- > und ward allem Hansthürbo- sckstüpftc hinein, um den Sänf- i reichen. Olav 'ei; er faßte sich tfernten sich, rger an. Aber opf und achtete sthnre getreten, Er wandte sich
abcu einen Au-
denknabe? was scr verwundert, heilen", ächzte aneinander, r Altbürger und. der Knabe in
> mir's ja auch hold, und suchte immer noch am
it um Geheim- n dem Knabe»
?eben der hold- Rudolph's Leich.
?" und wandte
vas er wußte, reck im Mundei chüllte Gestalt, nte. Der Alt- Schweigen Und 'ehrte ihm den n. In diesem Gesellen, welche enen, von der clei TollmannS- wieder in die Hansthüre des der ehemalige eoffneten Thüre nhleii das Gc- stigcn Gesellen
meinem Schutz- ^chwedenknabe,
seinen Namen
kleinen Neffen der Straße zu
eine Angst es wgers. Kaum wattigen Thür- , ,,Änf! ans! siebe, Mörder :n die lärmen- c getollt waren.
von H Zalser
Der Gesellschafter,
Amis- und Intelligenz-lall für den Vberamtsbezirk Nagold.
14. Dienstag den 17. Februar 185^.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich s Mal. und zwar am Dienstag und Freitag. Ab onnem e n tS - Pr e iz in Nagold jährlich t ff, 3» kr.. — halbjährlich 45 kr., — viertel- jährlich S4 kr. — EinrückungS.Gebühr: die dreistaltigc Zeile au« gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken S kr., bei mehrmaligem
Einrücken je tsir Ir. — Paffende Beiträge sind willkommen und werden auf Verlangen honorirt.
Amtliche Anzeigen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
jVerbot gewisser Versteigerungen im Wirt hsha use betreffcnd.j Es ist zur diesseitigen Kenntniß gekommen, daß noch immer, de» klare» Bestimmungen des Art. 4. des Gesetzes vom 23. Juni 1853, (Rcg.Blatt S. 244 ff.)
Stilpkappe, grünem Wams, grünen Hosen und Schuhe».
Den 14. Febr. 1857.
Oberamt.
! iebbekink.
K. gem. Oberamt Nagold.
jBlä'tter für das Arme'nwe sen.j "u'llviber diejenigen gem. Aemter, welche diese Blät- Gebäudc oder Grundstücke, welche Hinsicht-!^ OJ ^aS^abr 1857 für Rechnung der lieh des Erkenntnisses über ihre Veräi.ße-^^'"N"de bereits bestellt haben oder noch rung der gemeinderäthlichen Zuständigkeit ^^'^n wollen, werden aufgefordert, sol- unterliegc», offen oder versteckt imWirths-!^^, ^ hieher anznzeigen,
Hanse und zur Abenv-oit r„r Nvrkei-Uun hierüber an die Centrall^
gcrnng gebracht
Abgesehen davon, daß in solchem Fall
wollen bewahren; mögen sich noch andere zu ihnen gesellen; sie unterstützen, wenn sie die Blätter halten, mit ihren Gulden und Vier Kreuzern auch die Armen, denn was nach Bezahlung der Kosten von den Einnahmen des Abonnements übrig bleibt, das wird von der Ccntralleitung für wohlthätige Zwecke verwendet, und wenn recht Viele zusammen ständen, so gäbe es alle Jahr eine erklekliche Summe für die Armen und manches gute Werk könnte noch weiter gefördert werden. Werden ja doch alle Bit-
r„r ylbonv'oif rnu Nvrst.gsi"'" ^""wer (>» oic^.e»iraitt»»iig oes Wvyl-^^ sliid Gestlche u. s. w. für Arme unent- ckt werboii ^ ^ sihätigkcitsvereins Bericht erstatten zu können. 8fOlich aufgenommen und^ finden um so
Indem wir die gem. Aemter auf die Gehör, in je mehr Hände die Blat
ten abgedrnckte Einladung verweisen, wirbst^ kommen. Nehmts also freundlich hin, denselben die Anschaffung der Blätter drin-jweuu wir euch mit dieser Nummer zugleich gend empfohlen. einen kleinen Bestellzettel zuschicken und
Die Ortsvorstehcr haben gegenwärtiges ^'lmn ihr bestellen wollt, so wendet euch Blatt den K. Pfarrämtern sogleich mit-!»ur einfach an das nächste Postamt, nicht an ittbeilen. ! Friedrichshafen u. Stuttgart,
der Käufer an den Vertrag in so lange nicht gebunden ist, als nicht der letztere gerichtlich bestätig! wurde, bedroht der Art. 13. des Gesetzes jede Nichtbeachtung der dort in Art. 4., 5., 7., lO- und 11. enthaltenen Bestimmungen mit Geldstrafen bis zu 50 fl. und nach Umständen zugleich mit Gefängnißstrafen bis zu 14 Tagen.
Es werden daher von Unterzeichneter Stelle die Vorschriften des gedachten Gesetzes unter dem Aussigen eingeschärft, daß
gemäß Art. 15. auch gegen amtliche Personen, welche sich dießfalls verfehlen, mit Ordnungsstrafen müßte vorgefahren werden; und wird namentlich bestimmt erwartet, daß solche Verkäufe n u r i m Rathhansc und zur Tageszeit vor sich gehen.
Den 16. Febr. 1857.
König!. Oberamtsgericht.
Ps i t't »acht.
Nagold, den 16. Febr. 1857.
K. gem. Oberamt. Wiebbekink. Freihofersi Einladung. I
Im Christmonat sinds die lieben Armen- freunde schon gewöhnt, daß man mit Bit-!
den 8. Dezember 1856.
die Redaction: Leubc.
sie» und Danken an
Forst amt Wilbberg. Verkauf von Gerber-Rinde.
^ ! In den Staatswaldnnge» des diesseitigen ste kommt und jeder,wird hx^r einigt werden:
Eichene-Rinde: ssildrizha Naislach Stammheim
männiglich weiß, daß noch keine rechte, wohl-, begründete Bitte leer zurnckgekommc» und visier Hildchhausen"' all weg hie gut Württemberg ist. «o kom- Naislack
men denn auch wir zuerst mit Danken und dann mit Bitten. Wir danken cs vor Allem den Freunden, die uns in diesem Jahr mit gutem Rath und That ausgeholsen und denen, die den Rath unserer Blätter gelesen und wohl anfgcnommen, und endlich auch denen, die ihn in ihrem Kreise, in der und der Gemeinde, in der und der Armcnhütte zur That gemacht oder vielleicht ffinsern Schützlingen mit Scherflein unter die Arme gegriffen haben. Der Herr vergelte
12 Klftr.; 50 „
12 „
K. Oberamt Nagold.
Am 9. März d. I. beginnt für Heuer zu Calw die Prüfung der Steinhaner,
Maurer und Zimmerleute, welche das Meisterrecht nach erster oder zweiter Stufe zu erwerben wünschen.
Die Bewerber des hiesigen Bezirks ha- jh^ <^t Werk und lasse sie ihren Lohn n ihre Meldungen vor dem 1. Marz öffenilich, was sie im Verborgenen
gekhan haben. Aber, ihr wißt, wenns auch,
bei, ihre Meldungen vor dem 1. März öffentlich, was sie beim K. Oberamt Calw einzureichen, und dabei die erhaltene Erlanbniß des Vorgesetzten Oberamts zur Erstehung der Prüfung nachznweisen.
Ten 14. Febr. 1857.
Köiiigl. Oberamt.
Wiebbekink.
Zus. 74 Fichten-Rinde:
Im Revier Schönbronn .
„ „ Stammheim
Klftr.
12 Klftr; 50 „
Gott sei Dank, besser geworden ist und die Armnthei viele Häuser verlassen hat, die Zeit zum . Ansruhen auf diesem Felde ist noch nicht gekommen. Darum nehmt nun auch die Bitte freundlich auf: werdet nicht müde mitzuarbeitcn auch im kommenden Jahre für eine rechte, weise eingerichtete und samc Armenpflege; wer einen guten Rath
Zus. 62 Klftr. Der Verkauf derselben wird
Donnerstag den 26. Februar, Morgens 10 Uhr,
auf der Forstamts « Kanzlei vorgenommen im Verborgenen werden. >
Den 13. Febr. 1857.
Kömgl. Forstamt. Niethammer.
K. Oberamt Nagold.
Michael Anrelins Held von Ebhanscn,
zieht wieder dem Bettel »ach, weßhalb der- weiß, halte damit nicht Hinterem Berg, er selbe auf Betreten hieher einzuliefern ist. !jst uns immer willkommen, von welcher ^Derselbe ist 16 Jahre alt, von scblanker!Seite er kommt; wer eine glückliche bewährte Statur, hat schwarze Haare, schwarze Au- Erfahrung gemacht hat, theile sie mit; Lehre gen, rundes Gesicbt und kein besonderessthut viel, Beispiele thun mehr! Die lieben
Kennzeichen. Bekleidet ist er mit ci»er>Leser aber wollen uns gleichfalls
erichts notariatsbezirk Nagold. Anaefallene Theilungen.
Von Nagold: heil-aPolizeidieuer Kübler's Wittwe,
Christoph Lehre, Müller.
Von Bösingen:
Alt Christian Ru pp'S Äittwe.
Bon Emmingen:
Johannes Beutler. Wcber's Ehefrau, Johannes Renz, Bauer,
ssobl-! Johannes Maser's Wiktwe