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Den 3. Marz
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Beilage zum Nagolder Jntelligenzblatt.
L8L8.
Protokoll
der zweiten Gauversammlung der Bezirke von
Herrenderg, Rottenburg, Tübingen.
(Fortsetzung.)
6) Welches ist das zweckmäßigste Mittel, die Aelmtlast auf die für die Berechtigte» nnd Verpflichteten annehmbarste Weise
zu beseitigend
v. Kirn hält folgenden Vortrag: Die Zehnten, deren Wesen darin besieh:, daß vom Roherträge der Naturerzeugnisse der zehnte Theil vom Besitzer des betreffenden Grundstücks an einen Dritten, den Zchntbercchtigten, abgegeben werden muß, sind deßhalb sehr lästig und wirken deßhald sehr nacktheilig auf die Landwirthschaft:
1) weil ein schlechtes Grundstück, das viel zu bauen kostet und wenig Ertrag gewährt, durch den Zehnten ver- hältnißmaßig weit mehr belastet ist, als ein gutes Grundstück von gleichem Meßgehalte, das wenig Bau-Aufwand erfordert und dock viel erträgt, wonach in der Regel die ärmeren Landwirts):', da sie die geringeren Gürer besitzen, verhaltnißmaßig weit mehr- an Zehnten geben, als die Reichen von ihren besseren Gütern;
2) weil derjenige, welcher, um ein geringes Stück Gut zu verbessern, viele Mühe und viel Geld, oft durch Kapital-Aufnahme, verwendet, durch den Zehnten weit härter getroffen wird, als derjenige, welcher sein Gut vernachlässigt oder wenig darauf verwendet, weil sogar bei bedeutenderem Kapital - Aufwands durch den Zehnten der Reinerirag des Gutes ganz absorbirt werden kann;
3) weil der Zchntberechtigte ohne alle Muhe und ohne allen Aufwand durch den Fleiß und die Kapital- Opfer des Zehntpflichtigen bereichert wird, während der Pflichtige rrotz Muhe und Aufwand im Nacktheit bleibt.
Diese Mißverhältnisse waren ursprünglich, als man nur bessere Strecken Landes ohne, oder mit sehr geringem A»s- wande anbaute, nicht fühlbar, und da war die Zehnlabgabe die einfachste und natürlichste, je mehr aber dermalen die Landwirthe gezwungen sind, zur Vermehrung der Produktion ihre Güter mit grösserem Fleiße und größerem Auf vande anzubaucn und bisher unbenutzte öde Platze oft mit großem Auftvande anzupflanzen, desto mehr treten die Nackthcile der Zehnt-Abgabe hervor, und desto mehr üehr dieselbe der Ausbildung und Hebung der Landwirthschaft im Wege.
Unter solchen Umständen ist das Verlangen der Beseitigung aller Arten von Zehnten sehr natürlich und verdient gewiß alle Berücksichtigung, nur über die zweckmäßigste und für beide Theile, Berechtigte und Pflichtige, billigste Art der Entfernung dieser so lästigen Abgaben sind die Ansichten noch getheilt.
Was die sogenannten Neubruchszchnten betrifft, so erfordern unzweifelhaft Recht und Billigkeit, daß diese Art von Abgabe, ohne Entschädigung, oder wenigstens ohne Opfer des
einzelnen Grundbesitzers, etwa auf Rechnung der ganzen Staatsgesellschaft, aufgehoben werde, mag auch bisher dieses vermeintliche Recht ausgeübi haben wer will, unter allen Umstanden aber sollte vor Allem der Staat darauf verzichten.
Zu Beseitigung der in Wirklichkeit bestehenden Zehntrechte ist zunächst die Verwandlung in bestimmte Frucht-, beziehungsweise Geldrenten nolhwendig, und sollten solche nicht nur auf Lurchschnittsberechnungen des ZehnterirogS einer Reihe von Jahren (wo genügende Notizen vorliegen), sondern auck aus Schätzungen Sachverständiger sich gründen , da nickt selten bei Zehnkverpacktungen daS Zehnt- lokar wegen leidenschaftlicher Steigerung zu dock berechnet wird, und daher zum Nacktheit der Pflichtigen eine zu hohe Rente sich ergeben wurde.
Bei allen Gerrcidegattungen durfte die Firirung in eine Naturalrenre den Vorzug verdienen, da deren Erhebung ohne Schwierigkeiten sich vollziehen läßt, bei allen anderen Arten von Zebnten dagegen (z. B- Wein-, Heu-, Obst- und sonstigen Kleinzehnken) möchte ein Gcldansatz vor- zuziehen fty».
Waren kann die Zehnten im Wege der Gesetzgebung firirt und für ablösbar erklärt, so müßte dem einzelnen Pflichtigen fr cigcstellt werden, abzulösen oder die firirte Abgabe abzureichen, da eine Zwangsablösung gegenüber den Pflichtigen, l» Rucksickr der so oußcrortentlicd verschiedenen Verhältnisse derselben und wegen so vieler Zufälliger Einflüsse, nicht günstig wirken wurde. Zur Be- : förderung der Ablösung sollte jedoch der Ablösungsmaß- ! stab für eine gewisse Reihe von Jahren geringer gestellt l werden, als der eigentliche Kapiralwerlh betragt, und in j dicker Hinsicht sollte der Staat gegenüber den Privatbe- j rechtigke» ewse Differenz zuschießen. f Sedr vereinfacht würde die Ablösung, wenn die firir- l len Zehnten ganr in die Verwaltung der einzelnen Gen ein- ! den übcresingcr. und diesen gestattet würde, das Ablösungs- ' kapital zielcrweise adzuderahlen und inzwischen etwa zu ist Prozent zu verzinsen, wobei den Privakbcrcchtigren gegenüber auch wieder der Staat m das Mittel zu treten i hätte. Die Gemeinden wußten die Verbindlichkeit üder- ! nedmcn, geord. .teZcynt-Katastcr anzulegcn und jedem crn- ^ telricn Burger die Ablösung zu beliebiger Zeit zu gcstat- ' len. die Zchnienverrcchnnng aber so lange sortzuführen, ! bis alle Pflichtigen abgeiösr baden oder durch den Ueber- ! schuß der sorlbewgenctt Zehnt - Abgaben selche nach und ' nach durch sick selbst abgetönt worden sind.
> Haß lei dieser Ablösung der Staat ein nicht uner-
> heblickes, wenigstens scheinbamr- Opfer bringen mrste, dürfte 'sich von selbst -.erflehen, um ,e mehr, als ditfcs Opfer ^ in Wirklichkeit nur scheinbar »st, indem durch Beseitigung ! dieser die Landwirthschaft so sehr hemmenden Abgabe der i Bodi»ertrag und der Bodeuwerch sich außerordentlich er- ! hohe!, mußten. Hinsichtlich der Privatberechligicu muß ebenfalls als unzweifelhaft engcncmn cn werten, daß sie nach