dem Ertrage der neueren Zeit (nach Durchschnitte» von 18 bis 20 Jahren) voll entschädigt werten, denn nur auf diese Weise, nur wen , die bestehenden Rechtsverhältnisse geachtet werden, kann dieses große Werk zuin wahren Wohle des Staates fuhren.

Pfarrer Klinger von Gechingen: Derselbe Gegen­stand wurde auch bei der Gau-Versammlung in Calw be- rathen; dort hat sich Alles gegen die Firirung in eine Naturalrente, aber für die Ablösung ausgesprochen, nur war man darüber getheilter Ansicht, ot> man eine Bitte an die Negierung erst bei günstigerer Zeit thun oder ob man einen Anfang, wie in Baten machen sollte. Als Gründe gegen Firirung wurde der Wechsel der Preise und der Mißstand angegeben, daß man von einem Acker, der nichts trägt, den Zehnten geben mußte.

Samenhändler Ge igle von Schöubronn: Einzelne sollten ablösen, das hielt ich für rarhsain. Wenn man bei den jetzigen Preisen nicht zur Ablösung kommt, kommt man nie mehr dazu.

Klinger: Wie gesagt, in dieser Beziehung war man in Calw ganz getheilter Ansicht.

v. Kirn verlheidigl seinen Vortrag und spricht sich wiederholt für eine Fruchtrente und baldige Ablösung ans. Der Bauer rechnet nicht, daß er auch den Zehnten vom Kapital zahlen muß, welches er zur Verbesserung seines Gutes verwendet; dieß wird in der Regel nicht berück­sichtigt.

Schultheiß Schul; von Simmozheim: Die Firirung wird nicht gewünscht, wegen der hohen Frachtpreise.

v. Ow: In Württemberg mag nach Mohls Staats­recht der Kapitalwerth der Zehnten 100 Millionen Gul­den betragen. Baden nimmt als Ablösungskapital ein Viertel weniger an. Fünfundzwanzig Millionen zu ver­schenken ist keine Kleinigkeit. Ich bin gegen Firirung, es gibt kein Mittel, mehr Unzufriedenheit zu verbreiten, man denke sich daS Landvolk, wie es ist. Gegen eine Geld­rente bin ich auch. Wenn dem Bauer der Fruchtzehnren im Durchschnittspreis von Martini bis Lichtmeß berech­net wird, so war« dieß deßhalb nichts, weil zur Zeit des Einzugs der Gcldrente nach Lichtmeß der ärmere Bauer keine Mittel zur Bezahlung mehr hat.

v. Kirn: Ich muß bemerken, daß die Abreichung einer Fruchlrence in Wirklichkeit schon besteht, nämlich da, wo der Fruchczehnce, wie bei uns in den meisten Orten, verpachtet ist.

v. Ow: Das ist geschehen als die Fruchtpreise ge­stiegen sind und daher kam die Zufriedenheit, wenn wie­der Jahrgänge wie die zwanziger kommen, wäre große Unzufriedenheit.

Klinger erwähnt der Gülten.

v. Kirn: Die Gülten sind lästig wegen der unver- hältnißmäßizen Vcrthcilung. Die cuie Gemeinte hat viele Gülten, die andere gar keine.

s. Ow: Man spriwc gegenwärtig viel von einer neuen Felder-Eintheilung und Guterzusammcnlegung, es ließe sich damit leicht eine Ablösung der Lasten, die auf Grund und Boden ruhen, als gleich angenehm iur Verpflichtete und Bcrechi.gte durchführen, icd menik namliL, wenn der zehnte Tvcll des zchntpsticht'.gen Bodens dein Berechtigten zuge- rheclr wurde.

Vorstand: Dieß wäre eine n-ne Schwierigkeit ans rie v-eien vorhandenen Schwierigkeiten gehaust und die Sache rcm unmöglich gemacht.

v. Ow: Es wäre aber sehr zweckmäßig. Vorstand: Der Staat kann es nicht annehmen, noch weniger würden die Gemeinden von ihren Markun­gen etwas abtreten.

Göriz: Selbstverwaltung von Gütern eignete sich für den Staat am wenigsten, was sollte denn der Staat machen, wenn er hier hundert Morgen und dort hundert­fünfzig erhielte.

v. Ow: Er würde es machen, wie in Baden, wo der Staat beinahe in jeder Gemeinde Grundstücke hat, die er verpachtet.

v. Kirn: Es sollten beide Theile, Verpflichtete und Berechtigte zufrieden gestellt werden. Lin Kapital war« für letztere auch nicht zu verwerfen.

Geigle: Ich wäre bereit, den zehnten, sogar den acbten Theil des Guts abzutreten, wenn das übrige da­durch ganz lastenfrei würde. Allem kaum hat einer etwas in Ordnung gebracht, so kommt der Staat und legt eine neue Steuer auf. Löst man Lasten von Gütern ab, so werden letztere höher in die Steuer genommen und daS ist unbillig. (Auf eine dießfallsige Anfrage wird dieß durch Anführung eines Beispiels nachzuweisen gesucht.)

v. Pa bst: Die Zehnten werden von dem Privatb»- rechtigten dem Staat gegenüber versteuert. Der Zehntherr, wenn er nicht der Staat ist, bezahlt von den Gefällen, die er erhebt, dem Staat seine Steuern. Werden nun die Zehntlasten von den Gütern abgelöst, so können auch die Berechtigten neben der Kapitalsteuer, die sie aus dem Ad- lösungskapital zu bezahlen haben, keine Gefäüsteuer mehr bezahlen. Da die Grundsteuer auf dem Grundstück ruht, so muß, wenn dieses keine Zehnten mehr hat, von dem Ablöser die Gefallsteuer, welche vorher der Grundherr zu bezahlen hatte, übernommen werden. Die auf dem Grund­stück einmal ruhende Steuer kann nicht aufgehoben werden.

v. Pabst: Ich erlaube mir noch einige Worte. Ich halte es für gleichgültig, ob firirt oder abgelöst wird, denn ich setze voraus, daß derjenige, der firirt, nachher auch muß ablösen können. Sobald man dieß vorausseht. so ist beites gleichgültig. Gegen Naturalrcnteu bin ich ganz entschieden. Diese sind nach der Erfahrung, die ich auch in Hessen machte, höchst unpassend. Denn wenn theuere Fruchtpreise und schlechte Ernten kommen, so ist die Last der Naturalrenten äußerst drückend. Klei­nern Gutsbesitzern fallen sie auch in sonstigen Jahren schwer. Endlich hat die Abgabe der Naturalien viele Unbequem­lichkeiten und Mißstände im Gefolge, wie man von den Gülten her weiß. Die Ablösung mag vielen Privatbe- rechtigten ungelegen seyn, aber das Recht darf natürlich nicht verletzt werten; Gelkrenten sind für sie keine Ent­schädigung; für Ausscheidung von Grund und Boden als Entschädigung bin ich auch nicht, aber für Ablösung durch Kapitalien, mit diesen kann der Berechtigte etwas anfan­gen , er kann damit Schulden zahlen und Güter kaufen. Der Scaat muß eintreten, er muß dem Privakberechtig- ren das Geld aus einmal anschaffen, und die Tilgungsrente so lange fortbczieben, dis er vollständig entschädigt ist. v. Kirn: Was ist also das Ergebniß der Debatte? Vorstand: ES ist wohl dieses: Kür die bisherige Zehnt-Abgabe ist Niemand mehr. Firirung muß immer­hin stailfinden und zwar wegen der Mißstandc, die mit Naturalrcnten verbunden sind, müssen Gelkrenten cinuelen mit Aussicht auf Ablösung. Die Privatberechttgren ver­dienen aber mehr Berücksichtigung als tcr Staat, der nach»