Amts

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- und IntettlAenr«Statt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Nro. 90-

Freitag den 12' November

184t.

Amtliche Erlasse.

Nagold. Freudenstadt. Horb. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Bestimmung des Art. 43 de» StrafGesctzbuchcs, wornach der unter polizeiliche Aufsicht gestellte nur zu einer über Nacht dauernden Abwesenheit aus dem ihm angewiesenen Gemeinde- oder Ortsbezirk die Erlaubniß der Polizeistclle nöthig hat, auch auf die nach Art. 25 des Polizcistrafgcsctzcs Confinirtcn An­wendung finde.

In dieser Beziehung hat die K. Kreisregierung durch Erlaß vom 29. v. M. zu erkennen gegeben, daß, da der Art. 6 des PolizcistrafGesehcs den von der Polizcistelle Confinirtcn wegen der Ueberschrcitung des ihm angewiese­nen Bezirk», unabhängig von dcrDaucr der Ucbcrschrcitung, mit Strafe bedroht, die gedachte Frage zu vereinen und für die polizeilich Confinirtcn daher zu jeder auch nicht über Nacht dauernden Ab­wesenheit aus dem angewiesenen Orts­oder Gemcindcbczirk polizeiliche Erlaub­niß erforderlich scy, deren Ertheilung nach den Bestimmungen der Instruktion vom 10. Novbr. 1825 sich richte.

Den OrtSvorstchern wird dieß zur Nachachtung bekannt gemacht.

Den 9. November 1841.

Die K. Oberämter.

Obkramt Freudenstadt.

Freudcnstadt.

^Steckbriefs

Der in Nr. 82 gegen Johannes Mast von Huhcnbach erlassene Steckbrief wird hiemit wiederholt.

Den 9. Novbr. 1841.

K. Obcramt, Fleischhauer.

Freuden stad t.

Der in demselben Blatte gegen Michael Schneider von Hcselbach ergangene Steck­brief wird erneuert.

Den 9. Novbr. 1841.

K. Obcramt, Fleischhauer.

F r e u d e n st a d t.

Der in Nr. 62 enthaltene, gegen Jo­hannes Löwenreutter von Dornstcttcn gerichtete Steckbrief wird erneuert.

Den 9. Novbr. 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

Oberamtsgericht Horb.

L ü tzenhardt.

sSchulden-Liquidation.l

Ucbcr das Vermögen des Simon Bauer, Schirmmachcrs in Lützenhardt ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldcuLiquidation Tagfahrt auf Mittwoch den 1. Dezember d. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche An­sprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorge­laden, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Lützenhardt per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder wenn voraus­sichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesscs zu liquidiren und die Documcntc, worauf sich die Forde­rungen, so wie die etwaigen Vorzugs­rechte gründen, in der Urschrift vor­zulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Falle ei­nes Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegen­schaften angenommen, daß sie der Mehr­zahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.

Die nicht angczcigtcn Forderungen werden in der auf die Liquidations­handlung nächstfvlgenden Gerichtssitzung durch PraclusivBeschcid von der Masse ausgeschlossen.

Horb den 26. October 1841.

K. Oberamtsgericht, Eble.

Forstamt Freudenstadt.

Freude nsta dt,

Revier Freudcnstadt.

^Verkauf von Lang- und Sag­holz und buchenen Wagner- Srangen.4

Am Freitag den 19. d. Monats werden im Revier Freudcnstadt folgende Hölzer im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht, als: im Schlag des Hinteren Stcinwalds 37 Langholzstamme von 30gcr bis zum 70gcr,

67 tanncne Sägklötze,

104 buchene Wägnerstangen; sodann Scheid Holz:

im Schtckzenhausenwald, mittleren Stein­wald, unterer Mafslenstraße,

10 Langholzstamme und 5 Sagklöhe.

Die Zusammenkunft ist Mittags 1 Uhr

auf dem Jägerhaus zu Steinwald. Christophsthal, den 6. Nov. 1841.

K. Forstamt, Hahn.