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Amts- »uv IntelligenzBlk
fürdie Oberamts-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Ars. 50
Oienstag den 22. Juni
1-8 4 1 .
Amtliche Erlasse.
Nagold. Freud'enstadt.
Da der Zeitpunkt, wo die Capitalsteucr- Aufuahme zu beginnen hat, hcranrückt, werden die Ortsvorstchcr, beziehungsweise die Rathsschrcibcr erinnert, dieses Geschäft, dessen Fertigung nun nach der Verfügung vom 27. Marz d. I. (Reg Bl. S. 144) ihnen ohne Bcihülfe des Vcrwaltungs-Actuars obliegt, so zeitig vorzunchmen, um es bis zum
15. August d. I.,
welchen Tag man als äußersten Termin bestimmt, hieher zur Revision vorigen zu können.
Sie werden angewiesen, sich genau nach dem Gesetze vom 2.9. Juni 1821 Reg.Bl. S. 378 ff., der Instruktion dazu vom 28. Juli desselben Jahrs, Reg.Bl. S- 550, den weiteren Verordnungen vom 13. Juli IS30, Reg.Bl. S. 319, „ 30. Dczbr. 1833 Reg.Bl. S. 554, „ 22. Juli 183l> Reg.Bl. S. 294. ff., und im Ergänzungsband zum Reg.Bl. S. 481 zu achten, und unter Hinweisung auf die gedachte Verfügung des K. Finanzministerium vom 27. Mär; d. I. RcgBl. S- 144 darauf aufmerksam gemacht, daß die in dem Regulativ der Kosten für die Ausnahme der Capitalsteuer bestimmten Taqgeldcr
Reg.Bl. von 1820 S. 416 l
nun nicht mehr in Aufrechnung gebracht werden dürfen, sondern'die Anrechnungen nach dem neuen Diätenrcgulativ Reg.Bl. von 1841 S. 83 .,zu machen und folglich der reine Zcit- - auswand -pflichtm.rßig in den Kosten-
zcttcln anzugcbcn sei. Die Capitalsteuer beträgt vom Hundert 6 kr.
Den 16. Juni 1841.
K. Obcrämter,
Fleischhauer. Schubart, A.V.
S al zste t te n , Gerichtsbczirks Horb.
sGla u blgc r-A u ft u f.sj
Auf das kürzlich erfolgte Absterbcn des Georg Dett'ling, Krämers von Salzstettcn, werden die unbekannten Gläubiger desselben aufgcfordcrt, ihre Ansprüche innerhalb der Frist von 20 Tagen bei dem Waiscngcricht in Salzstetten anzuzcigen, indem außerdem bei der vorzunchmendcn Vcrlasscnschafts- theilung auf ihre Befriedigung keine Rücksicht genommen werden könnte.
Den 12. Juni 1841.
K. Gerichtsnotariat Horb,
R u o i f.
Gemcindcrath in Salzstetten, Schultheiß Göttler.
Aach,
Gcricbtsbezirks Frcudenstadk.
. sGlaubiger-Aufriif.^
Die Unterzeichneten Stellen sind mit der außergeiichtlichen Erledigung des Schuldcnwescns des Christoph Stoll, Schneiders in Aach, oberamtsgcrichtlich beauftragt. Zu dieser Verhandlung ist Tagfahrt auf
Dienstag den 13. Juli d. I. Morgens 8 Uhr
anberaumt, und werden nun die Gläubiger des Stoll aufgcfordcrt, ihre Forderungen entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch,' wenn kein Anstand vorm-aitet, mittelst
schriftlicher Rcccsse, am gedachten Tage auf dem Rathszimmcr in Aach gehörig zu liquidircn, und sich über einen Borg-, oder NachlaßVcrgleich, so wie über den GütcrVerkauf zu erklären.
Von denjenigen Gläubigern, welche Nichterscheinen, wird angenommen, daß sie bei einem Borg- oder NachlaßVer- gleichc der Erklärung der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie bcitreten; diejenigen Gläubiger aber, deren Forderungen gänzlich unbekannt bleiben, haben cs sich selbst zuzuschrcibcn, wenn sie nicht berücksichtigt werden.
Den 11. Juni 1841.
K. Amtsnotariat Dornstcttcn,
und Gcmcinderath Aach. Vckt. Amtsnotar Walther.
' Altcnstaig <L> tadt.
sTchulden-Akrangcmmt.^I
Der hiesige Bürger und Rothgerber Jakob Friedrich Küblcr, hat unlängst sein Anwesen zum Verkauf ausgesetzt, um seine Gläubiger zu befriedigen, es ist ihm aber nicht gelungen, seine Liegenschaft wegzubringen, daher er gesonnen ist, diejenige Gläubiger, welche nicht langer zuwartcn wollen, mittelst eines auf NachHypothek zu bestellenden Anlehcns auf außergerichtlichem Wege durch gütlichen Vergleich zu befriedigen, die andern aber möglichst sicher zu stellen. Um diese Absicht aus-«führen, hat er die Unterzeichnete Stelle gebecen, das Arrangement, einzulciten, cs werden daher alle diejenigen, welche an genann ten Jakob Fried. Küblcr eine Forderung zu machen haben, aufgcfordcrt, sich am Montag den 12. Juli d. I.
Nachmittags 2-Uhr