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Arnts^ und Intelligenz Statt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold, I^reudenstadt und Horb
Nro. 24.
Amtliche Erlasse. Oberamt Nagold.
Nagold.
In Gemäßheit der K. Verordnung vom 7. Oktober v. I., betreffend die Visitation der Getreidemühlen, wird in der demnächst dahier stattfindcndcn Amts- Versammlung die Wahl eines Obcr- amtsmühlschancrs vor sich gehen, daher diejenigen, welche zu Uebernahme dieser Stelle Lust haben und gesetzlich befähigt sind, sich unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse bei der Unterzeichneten Stelle innerhalb 14 Tagen zu melden haben.
Den 18. März 1841.
K. Oberamt, Schubart, A.V.
Nagold.
sDie UftrHoizpflanzungen betreffend.^
Schon durch die CommunOrdnung Cap. 3, Abschnitt 4, §. 6 (Seite77), durch das GcneralRcscript vom 20. Fcbr. 1792 und durch die V.O. vom 5. Juni 1811 (Reg.Bl. S. 277), insbesondere aber durch den MinistcrialErlaß vom 29. Scpt. 1824 ist den Gemeindevorstehern zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß die Ufer der Flüsse und Bäche mit lebendigem Holze (Weiden, Felben, Albclcn, Erlen u. s. w.) angepflanzt und die bestehenden gehörig geschont und unterhalten werden.
Je entschiedener der Vorthcil ist, den die Gemeinden selbst von solchen Pflanzungen genießen, desto gewisser sollte erwartet werden dürfen, daß die Ortsvorsteher diesem Gegenstände ihre
Dienstag den 22. März
besondere Aufmerksamkeit widmen. Da übrigens die Erfahrung und der Augenschein den Beweis liefern, daß in dieser Beziehung noch Vieles zu thun übrig ist; so sieht man sich veranlaßt, obige gesetzliche Bestimmungen in Erinnerung zu bringen, und erwartet von den betreffenden Örtsvorstehcrn, daß sie unverzüglich überall für die Bepflanzung der Ufer Sorge tragen, und künftighin diesen für die Abwendung von Wasserschaden und für die Hebung der LandcsCultur gleich wichtigen Zweig der öffentlichen Verwaltung unvcrrückt im Auge behalten werden. Binnen 15 Tagen erwartet man darüber Bericht was geschehen ist, um eine Visitation an allen Ufern anordncn zu können.
Den 20. März 1841.
K. Obcramt, - Schubart, A.V.
Nagold.
Auf die äm Schluß des Etatsjahrs hieher erstatteten Berichte der Gcmeinheräthc, betreffend die Anpflanzung von Laübhglzern auf Wechsel- fcldcrn, welche seiner Zeit der Königl. Krcisrcgierung vorgclrgt worden sind, hat diese hohe Stelle die Weisung erlassen, auf den 1. Juli 1843 weiteren Fortgangsbcricht zu erstatten. Die Gemeindebehörden werden daher unter Hinweisung auf die früheren Erlasse angewiesen, sich nicht nur die Erhaltung der bereits gegründeten Anlagen pflichtmäßig angelegen scyn zu lassen, sondern überhaupt da, wo es nach örtlichen Verhältnissen überhaupt zuträglich und ausführbar erscheint, auf den in Frage stehenden Zweck mit Nachdruck hinzu-
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wirken, und den Erfolg alljährlich auf den 1. Juni berichtlich hieher anzuzeigen. Den 19. März 1841.
K. Oberamt, Schubart, A.V.
Forstamt Freudenstadt.
F r e ü d e n st a d t.
fAbstreichs-Akkord über die Beifuhr von Lang- und Scheut- tcrholz vom Murgchai in das Enzrhal nach Gompel- scheuer.^j
IKtzFolge höheren Auftrags wird die Unterzeichnete Stelle am
Dienstag den 30. März d. I. auf dem Rathhaus zu Bcsenfeld einen AbstreichtzAkkord über die Bciführ einer nicht unbedeutenden Parthie Langholz und Schcuttcrhol; aus den Staatswal- düngen der Reviere Frcudenstadt, Baiers- bronn, Reichcnbach und Schwarzenberg zur Gompclschcucr im Enzrhal vornehmen, und ladet alle diejenigen, welche Lust haben, einen derartigen Akkord zu übernehmen, hiemit ein, sich an obigem Tage
Morgens 10 Uhr
auf dem Rathhaus in Besenfeld einzufinden und die Bedingungen zu vernehmen.
Sämmtliche OrtsVorsteher haben dieß in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.
Christophsthal den 5. Mär; 1841.
K. Forstamt, Hahn.