155

ines Vergleichs, so wie ,lf die Bestätigung des md die Genehmigung des Masse wird von den siche sich hierüber weder mündlich erklären, an- ß sie der Mehrzahl der gordnung der Forterun- stchendew48läubigcr bei-

ücht zur Anzeige gekom- mgen werden nach der oon der Masse ausge-

> 25. Februar 1841.

K. Oberamtsgericht, Hoß.

8 a r t h.

'en-Llqmdation.H

kräftig erkannten Gant- rbcnen Johannes Stoll, Warth ist zur Schul- womit der Vcrstich eines achlaßVergleichs verbun- st'ahrt auf

een 31. März 1841 nittags 9 Uhr hiebei haben die Gläubi- en, so wie alle diejenigen, gcnd einem Grunde An- Masse zu machen haben, chhause zu Warth mit Ansprüche sich beziehen- zu erscheinen, oder sich ltig bevollmächtigte Sach- n zu lassen. Wenn kein sitet, kann auch schrift- icrden.

eines Vergleichs, sowie auf die Bestätigung des und die Genehmigung des Masse, wird von den >elche sich hierüber wede^ mündlich ei klären, an- sie der Mehrzahl der igordnung der Forberun- -stehenden Gläubiger bei-

nicht zur Anzeige gekom- ungen werden nach der von der Blasse ausge-

m 25. Februar 1841.

K. Oberamtsgericht, Hoß.

Ober sch wandorf. j

(Schulden-Liquidation.) ^

In der rechtskräftig erkannten Gant­sache des Christian Krauß, Schwanen- wirths zu Oberschwandvrf, hat man ^ zur Schulden- Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVcrglcichs Tagfahrt auf l Dienstag den 6 . April 1841

Vormittags 9 Uhr !

anberaumt. Hiebei haben die Glaubt- > ger und Bürgen, so wie alle diejenigen, l welche auö irgend einem Grunde An­sprüche an die Blasse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Oberschwandorf mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehen­den Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollchächtigte Sach­walter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltct, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldct und ausgcführt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, an­genommen , daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderun­gen nach gleichstchenden Gläubiger bei- lretcn.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Blasse ausge­schlossen.

Nagold den 25. Februar 1841.

K- Oberamtsgericht, Hoß.

Nagold.

^Vorladung zum Gant-Vcr- fahren.^

In den unten genannten rechtskräftig erkannten Gantsachen wird die Schul- denLiquidation, verbunden mit dem Ver­suche eines Borg- oder NachlaßVcrglcichs ^ an den bcigcsetztcn Tagen vorgenommen.

Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen habäi, auf dem Rathhaus zu Altenstaig mit allen sich auf ihr« Ansprüche beziehenden Ur­kunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand

Vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angcmeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gütcrpflegcrs und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, an­genommen , daß sie der Mehrzahl der Gläubiger bcitretcn.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden in der den Verhandlungen nächstfolgenden Gerichtssitzung von der Blasse ausge­schlossen.

Die SckuldcnLiquidativn findet statt:

1) in der Kanrsache des Daniel Henßlcr, Blesserschmids von Altcnstaig Stadt

Freitag den 2. April 1841 Morgens 8 Uhr.

2) in der Gantsachc des Johann Georg Hummel, Bäckers von Altenstaig Stadt Samstag den 3. April 1841

Morgens 8 Uhr.

Den 27. Februar 1841.

Oberamtsrichter Hoß.

Kamemlamt Rcurhin.

Bl ö h i n g e n.

fFkucht-, Kartoffeln , Reps- und Futter-Verkaufs

Die Unterzeichnete Stelle verkauft am Dienstag den 16. Marz Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhaus zu Mötzingen fol­gende Naturalien vom Jahr 1840 im öffentlichen Aufstrcich gegen baarc Zah­lung :

Früchte:

10 Scheffel 4 Sri. Roggen,

4 Scheffel 2 Sri. 2 Vig. Dinkel, 4 Scheffel 2 Sri. 2 Vlg. Haber. Futter:

Wiesen- und Klcchcu.

Von jeder Sorte etwa 150 Centner.

Reps:

Einige Simri.

Kartoffeln:

Mehrere Hundert Simri.

Die Herrn Ortsvorstcher werden aufgcfordert, diesen Verkauf gehörig bekannt machen zu lassen.

Den 1. März 1841.

K. Kameralamt Reuthin, Bühler.

Aach,

Gericbtsbeurks Freudenstadt.

fGlaubiger-Auftuf^

Die Burgschafts- und sonstigen Gläu­biger des kürstich verstorbenen Christian Hornberger, Schusters und Mittheilha­bers an dem StraßenbauUntcrnehmcn im Enzthal, werden hicmit aufgcfordert, ihre Ansprüche binnci*3 Wochen münd­lich oder schriftlich bei der Unterzeich­neten Stelle anzumcldcn und nachzu­weisen, widrigenfalls sic bei dem be­vorstehenden Theilungs-Geschäft nicht berücksichtigt werden könnten.

Den 2 . Mar; 1841.

TheilungsBebörde.

V<It. Amtsnotar Walther.

G r ö m b a ch ,

Oderamts Freudenstadt.

(Wlrthschafls - und Liegen­schafts-Verkauf)

Der Unterzeichnete wurde oberamrsge- rickklich beauftragt die Wirihschaft zum Löwen dahier, nebst der dazu gehörigen Liegenschaft unter waisengerichtlicher Leitung nn Aufstreich an den Meistbietenden zu ver­kaufen :

1 ) Das Haus ist dreistöckig gebaut, hat 4 heizbare Zimmer, worunter ein Saal und noch weiter 2 in cin- andcrgchcnde Kleinere im dritten Stock sich befinden. Im zweiten Stock befindet sich die gewöhnliche Wirthsstube, ganz geräumig, nebst eingerichteter Bierbrauerei u. Brannt­weinbrennerei, mit 2 Keller, Stal­lung, Scheuer, Wagen- und Holz­schopf; alles unter einem Dach, aut>» genommen die Bierbrauerei und Branntweinbrennerei steht besonder in einem Nebengebäude.

2 ) Ungefahr 2 Morgen Gras- und Banmgartcn.

3) 9 Morgen Ackerfeld in der besten Lage.

4) 2 Morgen V 4 Ruthen Wiesboden.

5) Ungefähr 10 Morgen Waldungen.

Zu dieser Verkaufs-Verhandlung ist Donnerstag der 25. Marz d. I.

Nachmittag 2 Uhr

bestimmt, und findet in obigem Hause statt.