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ines Vergleichs, so wie ,lf die Bestätigung des md die Genehmigung des Masse wird von den siche sich hierüber weder mündlich erklären, an- ß sie der Mehrzahl der gordnung der Forterun- stchendew48läubigcr bei-
ücht zur Anzeige gekom- mgen werden nach der oon der Masse ausge-
> 25. Februar 1841.
K. Oberamtsgericht, Hoß.
8 a r t h.
'en-Llqmdation.H
kräftig erkannten Gant- rbcnen Johannes Stoll, Warth ist zur Schul- womit der Vcrstich eines achlaßVergleichs verbun- st'ahrt auf
een 31. März 1841 nittags 9 Uhr hiebei haben die Gläubi- en, so wie alle diejenigen, gcnd einem Grunde An- Masse zu machen haben, chhause zu Warth mit Ansprüche sich beziehen- zu erscheinen, oder sich ltig bevollmächtigte Sach- n zu lassen. Wenn kein sitet, kann auch schrift- icrden.
eines Vergleichs, sowie auf die Bestätigung des und die Genehmigung des Masse, wird von den >elche sich hierüber wede^ mündlich ei klären, an- aß sie der Mehrzahl der igordnung der Forberun- -stehenden Gläubiger bei-
nicht zur Anzeige gekom- ungen werden nach der von der Blasse ausge-
m 25. Februar 1841.
K. Oberamtsgericht, Hoß.
Ober sch wandorf. j
(Schulden-Liquidation.) ^
In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Christian Krauß, Schwanen- wirths zu Oberschwandvrf, hat man ^ zur Schulden- Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVcrglcichs Tagfahrt auf l Dienstag den 6 . April 1841
Vormittags 9 Uhr !
anberaumt. Hiebei haben die Glaubt- > ger und Bürgen, so wie alle diejenigen, l welche auö irgend einem Grunde Ansprüche an die Blasse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Oberschwandorf mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollchächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltct, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldct und ausgcführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen , daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstchenden Gläubiger bei- lretcn.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Blasse ausgeschlossen.
Nagold den 25. Februar 1841.
K- Oberamtsgericht, Hoß.
Nagold.
^Vorladung zum Gant-Vcr- fahren.^
In den unten genannten rechtskräftig erkannten Gantsachen wird die Schul- denLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVcrglcichs ^ an den bcigcsetztcn Tagen vorgenommen.
Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen habäi, auf dem Rathhaus zu Altenstaig mit allen sich auf ihr« Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand
Vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angcmeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gütcrpflegcrs und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen , daß sie der Mehrzahl der Gläubiger bcitretcn.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden in der — den Verhandlungen — nächstfolgenden Gerichtssitzung von der Blasse ausgeschlossen.
Die SckuldcnLiquidativn findet statt:
1) in der Kanrsache des Daniel Henßlcr, Blesserschmids von Altcnstaig Stadt
Freitag den 2. April 1841 Morgens 8 Uhr.
2) in der Gantsachc des Johann Georg Hummel, Bäckers von Altenstaig Stadt Samstag den 3. April 1841
Morgens 8 Uhr.
Den 27. Februar 1841.
Oberamtsrichter Hoß.
Kamemlamt Rcurhin.
Bl ö h i n g e n.
fFkucht-, Kartoffeln , Reps- und Futter-Verkaufs
Die Unterzeichnete Stelle verkauft am Dienstag den 16. Marz Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhaus zu Mötzingen folgende Naturalien vom Jahr 1840 im öffentlichen Aufstrcich gegen baarc Zahlung :
Früchte:
10 Scheffel 4 Sri. Roggen,
4 Scheffel 2 Sri. 2 Vig. Dinkel, 4 Scheffel 2 Sri. 2 Vlg. Haber. Futter:
Wiesen- und Klcchcu.
Von jeder Sorte etwa 150 Centner.
Reps:
Einige Simri.
Kartoffeln:
Mehrere Hundert Simri.
Die Herrn Ortsvorstcher werden aufgcfordert, diesen Verkauf gehörig bekannt machen zu lassen.
Den 1. März 1841.
K. Kameralamt Reuthin, Bühler.
Aach,
Gericbtsbeurks Freudenstadt.
fGlaubiger-Auftuf^
Die Burgschafts- und sonstigen Gläubiger des kürstich verstorbenen Christian Hornberger, Schusters und Mittheilhabers an dem StraßenbauUntcrnehmcn im Enzthal, werden hicmit aufgcfordert, ihre Ansprüche binnci*3 Wochen mündlich oder schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle anzumcldcn und nachzuweisen, widrigenfalls sic bei dem bevorstehenden Theilungs-Geschäft nicht berücksichtigt werden könnten.
Den 2 . Mar; 1841.
TheilungsBebörde.
V<It. Amtsnotar Walther.
G r ö m b a ch ,
Oderamts Freudenstadt.
(Wlrthschafls - und Liegenschafts-Verkauf)
Der Unterzeichnete wurde oberamrsge- rickklich beauftragt die Wirihschaft zum Löwen dahier, nebst der dazu gehörigen Liegenschaft unter waisengerichtlicher Leitung nn Aufstreich an den Meistbietenden zu verkaufen :
1 ) Das Haus ist dreistöckig gebaut, hat 4 heizbare Zimmer, worunter ein Saal und noch weiter 2 in cin- andcrgchcnde Kleinere im dritten Stock sich befinden. Im zweiten Stock befindet sich die gewöhnliche Wirthsstube, ganz geräumig, nebst eingerichteter Bierbrauerei u. Branntweinbrennerei, mit 2 Keller, Stallung, Scheuer, Wagen- und Holzschopf; alles unter einem Dach, aut>» genommen die Bierbrauerei und Branntweinbrennerei steht besonder in einem Nebengebäude.
2 ) Ungefahr 2 Morgen Gras- und Banmgartcn.
3) 9 Morgen Ackerfeld in der besten Lage.
4) 2 Morgen V 4 Ruthen Wiesboden.
5) Ungefähr 10 Morgen Waldungen.
Zu dieser Verkaufs-Verhandlung ist Donnerstag der 25. Marz d. I.
Nachmittag 2 Uhr
bestimmt, und findet in obigem Hause statt.