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ageu so viel von alten Christen» Zeit ist auch be- ht eine Menge erlci Larven ver» ran diesen Pha« venn man sie zu» eite.

Intel ligenz - Blatt

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Nottenburg und Nagold.

Im Verlag bei Will). Heftrr. Schramm

Nro. 104. Montag den zo. Decernber 1822^

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

II. Besondere Amtliche Verfügungen.

Obcramtsgericht Rottenbnrg.

Nottenburg, Ergeuzingen. (Schul- denliguidation.) Ueber das Vermögen des Burgers und ZiegkerS MarheuS Teuft! von Ergenzingen ist der Gannt rechtskräftig er» kannt. Die Gläubiger desselben weiden hie» mir aufgefvrdcrk zur Liquidation ihrer For, derungen. so wie zu Abgcbüng ihrer Erklr- rung über einen Borg« oder Nachlast - Ver­gleich Mittwoch den 22. Januar iZrg. Morgens 8 Uhr auf dem RathhauS in Er­genzingen entweder in Person oder durch ge­hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch unter Anschluß der Schuld. Urkunden die Forderungen schriftlich zu liguidiren. Gegen die nicht, oder nicht gehörig Erschei­nende wird der Ausschluß, Bescheid am Schluß der Verhandlung ausgesprochen wer­ben. Nottenburg den 28. Decbr. 4^22»

K. OberamrSgericht.

Reurhin. (Salzbcisuhr.Accord.) Am Samstag den 4. Januar r82z.Vormittags io Uhr, wird die Salzbe >'nhr von Stutt­gart auf die Ealzfactorle Nagold für das

Jahr l8rz. auf dem Rathhaus zu Nagsld im öffentlichen Mstreich veraccsrdirk werden. Hiezu werden die Liebhaber mir dem Bemer­ken ringelnden, daß sie sich über ihre Tüch­tigkeit :e. durch magistratische Zeugnisse a»S- zuweisen haoen, und der Acco> baut 2 tüch» lige Bürgen stellen müße.

Reulhin den 2z. Decbr. 1822.

K> Kameralamt.

Bernek. (Oehlmühle - Verpachtung.) Da bev-dem auf dm 27. Juli d. I. von Seiten der GutS - Herrschaft von Gültlingcn angeordneten Verkauf ihrer besitzenden Oehl« mühle keine Liebhaber erschienen sind so wird bis Donnerstag den 2. Jan. k. I. Mir« tags i Uhr ein abermaliger Verkaufs - Ver­such gemacht, und wann sich kein Liebhaber zeigen sollte, eine Verleihung auf z oder 4Jahre vorgcnommen werden das laufende Werk ist ganz neu eingerichtet, und hat der Käu­fer oder Besiänder den Vortheil, daß er iu langer Zeit nichts mehr daran machen las­sen darf; auch wird ein, nahe am HauS lie­gendes Stück Feld mit i» Kauf oder Pacht gegeben. Die Liebhaber werden eingeladeu an gedachtem Tag und Stunde sich hier ein- zufinde', wo ihnen dir nähere Bedingungen

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