Eingesandt
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Für di« unter dieser Pudrit gebrachte» Veröffentlichungen übernimmt die Schristteirung nur die preßgejetzUche Verantwortung.
Grober Unfug in der Nenjahrsnacht in Stammheim
Erwiderung auf das Eingesandt im „Calwer Tagblatt* vom 7. Januar 1933
Es ist mir unbegreiflich, wie es »mehrere Steuerzahler" flu Wirklichkeit ist's doch nur einer!) fertig bringen, aus der Tatsache der Beschädigung des hiesigen Kirchturmdachs derartige Vorwürfe gegen Bürgermeister und Polizei zu erheben. Ich kann kaum glauben, daß der Einsender zu denjenigen gehört, die ihren Späh daran haben, wenn beim Fallen der ersten Schüsse in der Silvesternacht die Scharwächter wieder — wie in der »guten alten Zeit" — im Galopp den Schützen Nacheilen würden, um dann nach einigen Augenblicken durch neue Schüsse tu einen anderen
Ortsteil gelockt -u werden. Dieses Kesseltreiben hätte vielleicht für manchen seinen besonder« Reiz, vor allem natürlich für die »Schützen", nicht aber für denkende Menschen. Daß die Abgabe von scharfen Schüssen auf das Dach des Kirchtums nicht mehr nur ein grober Unfug und au»s Schärfste zu verurteilen ist, darüber war und ist sich Bürgermeister und Polizei im Klaren. Leider wurde mir die Tatsache der Beschädigung der Kirche erst nach dem Neujahrsfest bekannt. Sofort beauftragte ich den Schutzmann zur Einleitung von Nachforschungen und erbat die Hilfe der Landjäger, wie dies die Schriftleitung des »Calwer Tagblatts" dem erwähnten Eingesandt aus eigener Kenntnis beigefügt hat. Der Täter ist bereits ermittelt — ohne den Einsender und ohne sein Eingesandt! Wenn der Einsender glaubt, „man lasse, ohne sofort polizeilich einzuschretten, Buben sich im Scharfschietzen auf das Gotteshaus üben", so soll er dies, nur um diese seine Behauptung unter Beweis zu stellen, auch mal nur zu probieren ver
suchen. Nur erwarte ich dann von ihm vorherig« Benachrichtigung der Polizei, damit sofort polizeilich eingeschritten werden kann und nicht wieder wie bei dem erst nach eineinhalb Tagen zu meiner Kenntnis gekommenen Vorfall in der Silvesternacht nachträgliches Einschreiten erforderlich wird. Im übrigen ersuche ich den Einsender, bei -er nächsten Silvesternacht sich bereit zu halten und mir sofort, sobald er irgend jemand scharfe Schüsse aus die Kirche abgeben sieht, Meldung zu machen. Dann wird svsort polizeilich eingeschritten, und cs erübrigen sich dann nachträgliche Untersuchungen, Haussuchungen und Eingesandts.
Wie die Tendenz des ganzen Eingesandts voui 7. Januar zeigt, geht es dem Einsender weniger um das Kirchcudach als vielmehr um meine Person. Wären doch blotz die Schüsse auf den Kirchturm ebenso fehl gegangen wie das Eingesandt vom 7. Januar! Bürgermeister Dir
Stadtgemeinde Calw.
Mieser«»» der Sie»mdMdelW W> M2 a» im SumMi.
Die alljährlich nach Schluß des Kalenderjahres an das Finanzamt adzuliejernden Steuerkarteu und Ginlagebogen, die zum Einkleben der Sleuermarken verwendet worden sind, sind für das Kalenderjahr 1932 spätestens bis zum 15. Februar 1933 abzuliefern. Sollt« der Arbeitnehmer ausnahmsweise nicht im Besitze seiner allen Steuerkarle von 1932 sein, so ist der Markenbogen allein einzujenden und au, diesem die genaue Adresse des Arbeitgebers auzugeben.
Die im abgelausenen Kalenderjahr durchgesührten Lohnsteuerprüjungen habe» ergeben, daß sich die Steuer- markenblätler vielsach sogar von mehreren Jahren — im Belitz der Arbeitgeber befanden, die es verj, u nten, die Marken dem Arbeitnehmer beim Austritt oder am Jahresschluß auszuhändigen oder aber die Marken selbst an das zuständige Finanzamt emzu,enden. Die restlose Ablieferung liegt aber sehr im Interesse der L adt- gemeinde» da die Ueberweijung von Reichssteuern an die Staötkasse ausschließlich nach Maßgabe der gesammelten Unterlagen <zu denen auch die Sleuerkarten mit Einlagebogen gehören) erfolgt und deshalb die Stadtgemeinde bei nicht restloser Ablieferung erheblicher Summen verlustig gehen Kanu.
Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden deshalb im stöbt. Interesse dringend au,gefordert, die Ablieferung an das Finanzamt Hirsau zu bewerkstelligen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Calw, den 5. Januar 1933.
Bürgermeisteramt: Göhner.
ZiMMrslelgerlilig
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die aus Markung Neubulach belegenen, im Grundbuch von Neubulach, Hest 124, Abteilung l. Nr. 10 und II, zur Z«it der Eintragung des Berfteigerungsvermerkes auf den Namen des Heinrich Hammanu, Installateurs, daselbst eingetragenen Grundstücke:
Geb. Nr. 65 u. 2 s 48 gm, zweistöckiges Wohnhaus, Scheuer, Schwrinestall und Hosraum, an der Brunnengasse,
Porz. Nr. 36, 3 s 01 qm Gras- und Baumgarten und Mauer beim Haus, mit den Zudehörden: Dampfbrennereirinrichtung - ohne Borwärmer — Kühlstande von Eisenblech. Backofen und Wasserleitung, am 21. Dezember 1932 gemeinderätlich geschätzt aus zusammen 5000 RM.
am Dienstag, den 28. Februar 1SSS, nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaufe in Neubulach
versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 2. Dezember 1932 in das Grunobuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsoermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Berstei- gerungstermme vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wiorigensalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung de-» Bersteigerungserlöfcs den übrigen Rechten nachgefetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Bersteigerung entgegenstehendes Recht hoben, werden ausgejorvert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder einstweilige Emilellung des Berjahrens herbeizujühren, widrigenjalls für das Recht der Bersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Galw, den S. Januar 1933.
Kommiffär: Hirth.
Calw
Zahlungsaufforderung
Die Grund- und Gebäudebesitzer und die Gewerbetreibenden werden an dir ihnen obliegende gesetzliche Verpflichtung zur allmonatlichen Entrichtung von Ab- schlngszcihlunqen aus ihre Schuldigkeit an Staats- und Gemeindesteuer jür da« Steuerjahr l932 dringend erinnert.
Der Monatsbetrag ist mit einem Zwölftel der Iohres- sumine für 1931 zu bemessen und bis längstens 8. jeden Monats an die Stadtkasse zu entrichten. Für die verspätet zur Zahlung kommenden Betrüge müssen Perzugszinsen in gesetzlicher Höhe angerechnet werde».
Den 7. Januar 1933.
Stadlpflege.
Heule Abend
Monatsverfammlung
Herr Assessor 3wieselespricht über:
.Der MrlsWrlcil einer Zeillnig"
Zahlreiche» Erscheinen erwünscht
Der Vorstand
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gute Oualität: RM 3.30, 3.50, 4.90
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Es werden öffentlich meistbietend geg. bnr versteigert: Dienstag, 1v. 1., 9 Uhr in Äitburg: 1 Busett Birnbaum nicht gestrichen. 14 Uhr in Lalw : zirka 60 qm Schweiz. StaUbodenplatten 1. Wahl. Zusammenkunft je beim Rathaus.
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Calw, 8. Januar 1933.
Danksafiung
Wir danken allen denen, die unseren, lieben Vater
Josef Nagel
wahrend seiner Krankheit und beim Hin» scheiden Liedes und Gutes erwiesen haben. Besonders danken wir für die trostreichen Worte des Geistlichen, der Krankenschwester für ihre treue und ausopsernde Pflege und den Ehrenträgern jür ihren letzten Liebesdienst
Die trauernd Hinterbliebenen Kinder.
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