Was bringt bar Gesetz zur Miiubemng des wehnnachksversorgungrgesetzes Neues?

1. Neue SteIlen für Versorgungsanwärter, die auf den Zwildienstschein Anspruch erheben.

Bisher hatten die Inhaber des Zioildienstscheines nach Maßgabe besonderer Grundsätze eine Anwartschaft auf Anstellung als Beamter bei den Reichs-, Landes-, und Kominunalbrhörden und bei sonstigen öffentlichen Körper­schaften. Jetzt haben sie in einem gewissen Hundertsatz Anwartschaft auf Anstellung als Angestellter im Wege des Privatdienstoertrages bei diesen Behörden und Körperschaften und deren Betrieben.

Jedoch dürfen sie nur in frei werdende Stellen ein­gestellt werden, so daß entgegen der in Angestellten, kreisen vielfach herrschenden Besorgnis kein Angestellter wegen eines Versorgungsanwärters zur Entlassung kommt.

2. Erhöhung der Zulage zu den Ueber» gangsgebühren für diejenigen Versorgungsanwär- irr, die auf den Zivildienstschein verzichten. Diese Zulage betrug bisher 2 Monatsgehälter jährlich und wurde nach 4

jährlich erhöht worden, so daß ein Äersc vtl Auszahlung seiner Gesamtgebührnisse in einer Summ» statt des Zivlldienstscheines erhält:

nach vollendeter 4jähriger Dienstzeit 1000 M.

» .. 8 .. .. 2000 M.

,, 12 .. .. 3000 M.

Die Erhöhung tritt mit dem 1. April 1926 in Kraft.

3. Eine beträchtliche Erhöhung der eistir maligen Uebergangsbeihilse lim alten Heere Dienstvrämie genannt), die den llebertritt Ausschetdender ins bürgerliche Leben erleichtern sie betragt: nach vollendeter 4jähriger Dienstzeit 500 M.

. 8 1000 M.

.. » 13 .. 1500 M.

Sie wird rückwirkend noch denjenigen gezahlt, vle nach dem 1. September 1924 entlassen worden sind. Die­jenigen Anwärter, die vor dem 1. September 1924 aus« geschieden sind und eine mehr oder minder entwertete einmalige uebergangsbeihilse erhalten haben und deshalh jn ?ine bedürftige Lage geraten sind, sollen bei der Gewäh- Nng 'von einmaligen oder laufenden Zuwendungen aus pem Unterstützungsaltfonds besonders berücksichtigt wer. den. Ferner hat der Reichstag eine Entschließung ange­nommen, nach der die Regierung aufgefordert wird, Der-

stlltzungsaltfonds nicht nur einmalige, oern wenn nötig, auch laufende Beihilfen zu zahlen. ' ^

> 4. Eine E r w e i t e r u n g der Bestimmungen Uber die Gewährung einer Reich so Urgschaft, die aber erst am 1. Januar 1927 in Kraft treten. Das Reich gewährt hiernach denjenigen ausscheidenden Offizieren, die sich eine Kapitalabfinduna, uNd denjenigen Unteroffizieren und Mannschaften, die sich ihre Uebergangsgebührnisse einschl. der Zulage für den Verzicht auf den Zivildienstschein in ilner Summe auszahlen lassen, darüber hinaus bis zu Mer bestimmten Summe eine Reichsbürgschast nicht nur wie bisher lediglich zur Erleichterung der Ansiedelung, sondern auck nunmehr zur Erleichterung der See- und

KUstenft'scherst und zum Errverv einer klein­bäuerlichen Wirtschaft (Ackernahkung). Dadurch wird den Angehörigen der Marine dis Rückkehr zu ihrem alten Beruf erleichtert und den als Handwerker aus- aebildeten Heeres- und Marineangehorigen, die aufs Land gehen wollen, ermöglicht, sich eine kleinbäuerliche Wirtschaft zu kaufen.

5. Ä er besser» ttg des Ruhegehalts der Offiziere. Nach dem Wehrmachtsversorgungsgesetz erreichten die Offiziere nach 80 Jahren das Höchstruhe­gehalt. Bei der allgemeinen Erhöhung der Ruhegehälter der Offiziere und Beamten auf 80 Prozent wurde diese Grenze für Offiziere auf 35 Jahre heraufgesetzt. Jetzt ist durch das Abänderungsgesetz der alte Zustand mit 80 Jahren wiederhergestellt worden.

Die Aenderungen des Wehrmachtsversorgungsgesetzes stellen eine ganz erhebliche Verbesserung der bisherigen Bestimmungen dar. Sie werden einerseits durch Vermeh­rung der den Versorgungsanwärtern vorzubehaltenden Stellen dazu beitragen, daß die ausscheidenden Soldaten schneller darin untergebracht werden, und anderseits den­jenigen Anwärtern, die sich einem freien Berufe zuwen- den durch die geldliche Aufbesserung den Uebrrtritt in diesen wesentlich erleichtern.

Erfreulicherweise ist festzustellen, daß die Notlage der Dersorgungsanwärter fast bei allen Parteien im Reichs­tag volles Verständnis fand. Es ist zu hoffen, daß sich dies bei den demnächst beginnenden Beratungen über die Grundsätze für die Anstellung der Versorgungsanwärter in den ihnen nunmehr vorzubehaltenden Angestelltenstel­len entsprechend auswirkt. sr.

Aus Geld-,

Volks« und Landwirtschaft.

Berliner Briefkurse.

1 holl.Gulden 1692,1

1 franz. Franken 196,6

1 schweiz. Franken 816,7

Börsenbericht.

(SLB. Stuttgart, iv. August. Die Börse lag am ersten Tag dieser Woche ziemlich fest, doch hielt sich das Geschäft in engen Grenzen. Das Kursniveau konnte sich allenthalben etwas heben.

Landesproduktenbörse.

(STB.) Stuttgart. 10. August. Die grohen Steigerungen der amerikanischen Weizennotierungen in den letzten Tagen übten auf den deutschen Getreidemarlt ein« große Wirkung aus. Die immer noch unerledigt« Zollfrage, sowie das wiederum eingetre­tene gute Erni«wetter lassen sie Käufer Zurückhaltung beob­achten. In neuer War« ist noch wenig angeboten, die Preise sind vorerst noch nominell. Es notierten je 100 Kg. Weizen Ernte 1925) 2527.50 (am 6. August 2225), Sommergerste Ernte 1925) 24-26.50, Roggen (Ernte 1925) 21.5022.50 (21 is 22), Hafer 1722 (unv.), Weizenmehl 4142 (40.5041.50), Brotm«hl 343« (33.503550), Klei« 1212.50 (unv.). Wie­senheu 5.506.50 (unv.), Kleeheu 6.507 50 (unv.), draht- geprehtes Stroh 4.505 (unv.).

Nürnberger Hopsenmarkl.

Nürnberg, 8. August. Zwar hat noch nicht kalender­mäßig, aber doch schon in der Praxis in diesem Jahr in der ersten August-Woche die neue Saison ihren Anfang genommen. Die ersten Tettnanger Frühhopsen (5 Ballen) find zum Markt gekommen und vier Ballen davon haben auch schon Abnehmer

gepinven. Das neue Proourr erweiir >icy ais recht gut, Farve und Qualität (Brauivert) befriedigen vollauf. Für den Zentner Wurden 350 bis 365 Mark erlöst. Beim 24 er Jahrgang) Hat sich an der ruhigen, gedrückten Geschäftslage auch'in der letzten Woche nicht nur nichts gebessert, sondern es verfolgen vielmehr die Preise bei weiterem Nachlassen der Nachfrage eine fortgesetzt rückläufige Bewegung. Dem Markte wurden im Laufe der BerichtAooche 80 Ballen zugefahren, der Umsatz erreichte etwa 100 Ballen. Bei weiter rückgängiger Stimmung no­tieren Markthopfen gute 260280, mittlere 160250, ge­ringe 10VISO, Gebirgshopfen 260300, Hallertauer gute 870300, mittlere 190-260, geringe 100-180, Württem- berger gute 270290, mittlere 170-250, geringe 100160 Mark der Zentner.

Die feuchte und warme Witterung der letzten Woche ist den Hopsenpslanzungen im ganzen Lande sehr zustatten ge­kommen. Insbesondere ist die Läusegefahr durch den starken Gewitterregen vollkommen beseitigt. Tie meisten Anlagen ha­ben sich infolgedessen gut fortcntwickelt und zeigen besonders frisches, grünes Aussehen. Ter Blütenbehang ist reichlich und überall sicht man Pflanzen, bei denen die Doldenbildung schon beginnt. Tie Ernteaussichten haben sich erheblich gebessert.

Am Saazer Markt ruhiges Geschäft bei Notierungen von 2300 bis 3400 Kronen. Im Elsaß schwache Nachfrage. Notierunaen bis zu 600 Francs. _

Rätsel- und Ausgaben-Ecke.

Rebus.

Wo ist der vierte im Bunde?

Vexierbild.

Für die Schristleltung verantwortlich in Vertretung! Oberpräzeptor I. Vaeuchte.

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