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Die Gemeindebehörden werden auf de» Erlaß des Innenministeriums vom 3. Oktober 1932 (Staatsanzeigec Nr. 231) hingewiese» und veranlaßt, das hieuach Erforderliche alsbald einzuleite».
Insbesondere ist dabei folgendes zu beachten.
1. Der Wahltag ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekanntzumachen.
2. Die Stimmlisten (Stimmkarleien) sind bis spätestens 15. Oktober 1932 unter Beachtung der tztz 2—8 RStiO. aufzustellen. Alsbald nach der Fertigstellung der Stimmlisten (Stimmkartrien) ist dem Oberamt die vor» läufige Zahl der Stimmberechtigten zu berichten. Die Auslegung der Stimmlisten (Stimmkartelen) hat in der Zeit vom 16. bis 28. Oktober 1SS2 (sc einschließlich) zu sedermanns Einsicht zu erfolgen. Spätestens am 15. Oktober 1932 ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen, wo, wielange und zu welchen Tagesstunden die Stimmliste» (Stimmkarteien) zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden, sowie in welcher Zeit und in welcher Weise Einsprüche gegen die Stimmlisten (Stimmkarteien) erhoben werden können. In der Bekanntmachung über die Aus» legung der Stimmliste« (Etimmkarteien) ist ausdrücklich daraus hinzuweisen, daß- zur Abstimmung am Wahltag nur zugelassen wird, wer in eine Stimmliste oder Etimmkartei eingetragen ist oder einen Stimmschein hat. Der Abschluß der berichtigten Stimmliste (Stimmkarte!) durch die Gemeindebehörde (tz 22 RStiO ) geschieht am zweckmäßigsten wenige Tage vor dem Wahltag.
3. Spätestens am 7. November ds. Is. ist von den Gemeindebehörden dem Oberamt die Zahl der ausgestellten Stimmscheine anzuzeigen.
4 Ueber die Abgrenzung der Abstimmungsbezirke, Bestimmung der Abftimmungsrüume und Festsetzung der Abstimmungszeit wird hiemit folgendes bestimmt: a) Die Abstimmungsbczirke und Abstimmungsräume sind die gleichen wie bei der Reichslagswahl am 31. Juli 1932.
d) Die Abstimmungszeit dauert in den Abstimmungsbezirken mit weniger als 1009 Einwohnern von vor- mittags 11 bis nachmittags 5 Uhr, in den übrigen Abstimmungsbezirkcn von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr.
5. Wegen der Bestellung der Abstimmungsvor» fteher und deren Stellvertreter ist von den Gemeindebehörden dem Oberamt bis spätestens 15. Oktober ds.Is. ein geeigneter Vorschlag zu machen:
6. Spätestens am Mittwoch, den 2. November 1932
haben die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen: '
1. die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Lage der Abstimmungsräume sowie Tag und Stunde der Abstimmung:
2. daß die Stimmzettel, die alle zugelassenen Wahlvorschläge enthalten, amtlich hergestellt sind und am Ab- stimmungstag im Abstimmungsraum den Stimmberechtigten ausgehändigt werden:
3. daß der Stimmberechtigte bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz oder durch Unterstreichen oder in sonst erkennbarer Weise den Wahloorschlag bezeichnet, dem er seine Stimme geben will.
6. Die sür die Wahl erforderlichen Vordrucke werden, mit Ausnahme der Stimmlisten (Stimmkarleien), vom Oberamt gemeinsam bestellt und den einzelnen Gemeinden nach Eingang beim Oberamt alsbald übersandt.
Calw, den 5. Oktober 1932.
Qberamt: Rippmann.
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Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Simmozheim belcgenen, im Grundbuch von Simmozheim, Heft 854, Abteilung I Nr. 5, 6, 7, 8, 9 zur Zeit der Eintragung des DersteigerungsVermerks aus den Namen des
Gottlob Bisel, Bauers in Simmozheim
eingetragenen Grundstücke:
Gemeinderätl. Schätzung vom 21. Juli 1932:
Geb. Nr. 77, 77 ä. v. E. 4 a 29 qm Wohnhaus,
Scheuern, Schuppen, Hosraum und Eiiqahrt _
in der Schasgasse 6000 RM.
Parz. Nr. lOS/t 10 qm Gemüsegarten daselbst 15 RM. Parz. Nr. 1516, 14 a 94 qm Acker am Münk- lingerweg 350 RM.
Parz. Nr. 2687, 15 s 73 qm Wiese bei der Eulert 400 RM.
Parz. Nr. 3109, 12 s 42 qm Acker unter der Waghardt I«>RM.
6925 RM.
am Donnerstag, den 24. November 1932, vormittags 19 Uhr,
aus dem Rathause in Simmozheim versteigert werden.
Bet Zwangsversteigerungen findet in der Regel nur rin Termin statt.
Der Bersteigerungsvermerk ist am 7. Juli 1932 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtig» und bet der Berteilung des Bersteigerungserlöse» dem An- ipruche des Gläubiger, und den übrigen Rechten nach- gesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen- stehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung -es Zuschlags die Aushebung oder einstweilige Einstellung des Verfahren, herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungreclös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Bad Liebenzell, den 4. Oktober 1932.
Kommissär: Dez.Notar Katz.
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Naislach-Mühle, den 5. Oktober 1932.
Todes-Anzeige
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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Gatten, unseren treubesorgten Vater, Sohn und Bruder
Jakob Burkhard t
im Alter von55Inhren nach kurzer schwerer Krankheit heute morgen in die ewige Heimat abzurusen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: die Gattin: Barbara Burkhardt mit Kindern
Beerdigung Freitag mittag 1'/, Uhr
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ctast Lsitongsonrosgon rli's billigrt« Verbreitung unrerer/mgebots ermöglichten! — Da, sog» ein alter Praktiker — Lioucle kiopkin, — klsrin 37jükr. IStigkei» ^nrslgsnfeici- rügo im Wort« von 100 zziüionen Dollar, ciurcb- fükrt«. §o rtsnken alle, clio rlvr 2sitvngronrsigv go,chös»Iicks kr'olg» rv banken Koben. Selen 5io übarrevgt, e» gibt kein bssrere» Werbemittel al» rti« /cnreig» lra
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^6/",,!?.^3diat werden können, hat rechtzeitig dem
E^öttatsmerk Anzeige zu erstatten» insbesondere «'l.- ^""kbeiten bei Erstehung oder Instandsetzung von Gebäuden. Holzjallnrbeite», Ausäslen von Bäumen und Aufstellen von Leitern.
Die Anzeige muß so rechtzeitig bei dem Elektrizitätswerk emgehen, daß dieses noch vor Beginn der Arbeiten du zur Verhütung von Betriebsstörungen oder Unjällen er- forderlichen Vorkehrungen und Anordnungen treffen und die notwendigen Anweisungen erteilen kann.
Ealw, den 5. Oktober 1932.
Bürgermeisteramt: >Aöhner.
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wenn Sie eine Zeitung halten, die nicht in der Lage iit, Eie mit den Wirtschastssragen auf dem Lausenden zu halten, die sür Sie und Ihre Wirtschaft inBe- tracht kommen.
Dor Schaden bewahren Siesich,
wenn Sie eine Zeitung lesen, die ein genaues Spiegelbild d. gesamten Wirtschaftslebens des Bezirks gibt. Darum benclleu Sie das Lalwer Tagblatt, das Sie über alle Vorkommnisse im Bezirk unterrichtet.
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Zum Markt
am 12. Oktober müssen Sie mit einer größeren Anzeige auf die Vorzüge Ihrer Waren aufmerksam machen. Sonst lausen Sie Gefahr, einen Teil Ihrer Landkundschast zu verlieren.
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